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Knöllchen aus der Schweiz. Gültig in Deutschland?

Themenstarteram 25. April 2015 um 15:30

Hallo,

heute bekam ich einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz. Darin wird mir vorgeworfen 9 km/h zu schnell gefahren zu sein. Auf dem Bescheid ist kein Foto.

Meine Frage: ist der Bescheid in Deutschland gültig? Wie sollte man sich am besten verhalten?

Gruß,

Robert

Beste Antwort im Thema

Nur kurz:

"aus Prinzip" hällt man sich in der Schweiz an die geltenden TL. Und wenn's einen erwischt, zahlt man aus Prinzip auch (die Mentalität hier - jeder weis um Messtoleranzen die abgezogen werden, und das die Blitzkästen nicht "ohne Grund" losgehen)...

Wenn's um das Prinzip "in Deutschland gilt aber" geht, wie bsp. dass das Foto dabei sein muss:

In der Schweiz wird das Foto vom Blitzkasten erst dann "beigefügt", wenns vor Gericht geht. Da kann man dann sein "so seh ich beim Fahren aus"-Gesicht sehen...

...natürlich wirds vor Gericht um einiges teurer; da wird dann aus einer 60 Franken Busse schnell mal eine 3000Franken-Sache, denn die Gerichtskosten sind mitzutragen...

Oh äh - Knöllchen wegwerfen würde ich nicht mehr machen; denn dank der letzten "Viasecura-Etappe" im 2014 wurde das Verkehrsrecht so pervertiert, das ein nichtbezahltes Bussgeld zu einer Gerichtsverhandlung mit Verurteilung in Abwesenheit führen kann... Sprich: man kassiert einen Schuldspruch. Und im Gegensatz zum Knöllchen landet so ein Schuldspruch auch im deutschen "Führungszeugnis" (oder wie das bei euch heisst), weil so ein Urteil nichts mehr mit Busse, sondern einer Strafe zu tun hat...

Ja, das System ist pervertiert worden... Aber so sind nunmal jetzt eben die Regeln. Also ich würde bezahlen - allemal klüger als eine Vorstrafe "aus Prinzip" zu kassieren...

(übrigens ist das mit dem Gerichtsurteil eine Folge der "Zechpreller", die sagten "wir zahlen die Bussgleder aus der Schweiz nicht" und Staaten, die entsprechende Abkommen nur einseitig umsetzten (wie Deutschland *) -> ViaSecura beinhaltet mehr als nur "Raserdelikte")

(* deutsche Bussgelder können dank Vertrag in der CH eingetrieben werden, umgekehrt wurde das verhindert... Bedankt euch in Berlin, das die schweiz. Regierung nun zu so einem Instrument greiffen musste...)

Eben, das System wurde pervertiert. Aber jeder, der Schlupflöcher sucht und ausnutzt, führt im Endeffekt dazu, das diese Perversion noch viel grösser wird.

Also, TE, tu' bitte allen die auf schweizer Strassen sind den Gefallen, und bezahl. Sei froh hat's dich auf der AB erwischt - 60 Franken, das geht noch. Das ist verschmerzbar. Innerorts wärens 250 Franken gewesen...

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Zitat:

@MrTall schrieb am 29. April 2015 um 13:12:17 Uhr:

Was ist denn dann der Straftatbestand? Bin kein Jurist aber irgendwie klingt das in meinen Ohren äußerst seltsam...

Also eine Straftat wird aus einer simplen Ordnungsbusse (so heißt das in der Schweiz) nicht. Man hat, ähnlich wie beim deutschen Verwarngeldangebot, eine Frist innerhalb derer man bezahlen kann (Bedenkfrist von 30 Tagen), dann ist die Sache erledigt. Geht es über den Rahmen der Ordnungsbusse hinaus, dann gibt es aber kein festgesetztes Bußgeld wie in Deutschland, sondern es wird sich ein Richter darum kümmern und die Strafe bemisst sich nach einkommensabhängigen Tagessätzen. Zudem ist auch der Lappen für mindestens einen Monat weg.

Zahlt man nun innerhalb dieser 30 Tage nicht, dann geht die Sache vor Gericht. Eine solche Verhandlung ist das gute Recht jedes Beschuldigten. In aller Regel wird von diesem Recht aber kein Gebrauch gemacht, weil man den Verstoß ja (nachweislich) begangen hat und so nur noch Gerichtskosten dazukommen - wird dann schnell vierstellig. Reagiert ein deutscher Delinquent nun einfach nicht auf eine Ordnungsbusse, dann resultiert daraus eben eine Verurteilung in Abwesenheit. Die Folgen können da auch Jahre später noch richtig unangenehm sein. Wer meint, sich dieses Spiel "aus Prinzip" leisten zu müssen, bitte sehr - aber nicht heulen, wenn man verlieren sollte und dann eine richtig saftige Rechnung präsentiert bekommt.

ok so macht das sinn, also keine straftat und auch kein Eintrag in das deutsche Führungszeugnis...

Immer die alte Leier hier. Es sollte sich herumgesprochen haben, dass die Schweiz nicht wie Deutschland ist - wo bis zu 20 km/h über dem Limit quasi auf's Haus gehen.

Und selbst in der Schweiz gehen die Blitzer nicht gleich bei 1 km/h drüber "los".

Zitat:

@jottlieb schrieb am 29. April 2015 um 14:33:53 Uhr:

Immer die alte Leier hier. Es sollte sich herumgesprochen haben, dass die Schweiz nicht wie Deutschland ist - wo bis zu 20 km/h über dem Limit quasi auf's Haus gehen.

Und selbst in der Schweiz gehen die Blitzer nicht gleich bei 1 km/h drüber "los".

Kommt drauf an, innerorts kann es das schon geben. Ich habe mal für 2km/h zuviel bezahlt - ist aber schon fast 20 Jahre her. Damals lag der Toleranzabzug noch bei 5km/h, ich hatte also real 57 und nach Tacho wohl 60 drauf. Ernsthaft beschweren konnte ich mich also nicht.

Ich stimme Dir aber zu, dass es auf den Autobahnen kaum je wegen solch geringer Übertretungen blitzt. Man will ja nicht den Verkehrsfluss hemmen, sondern gezielt Exzesse verhindern. Wer bei Limit 80 Tacho 100 fährt, den erwischt es dann halt gelegentlich. Man weiß es ja und kann sich darauf einstellen.

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