Knöllchen aus der Schweiz. Gültig in Deutschland?

Hallo,

heute bekam ich einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz. Darin wird mir vorgeworfen 9 km/h zu schnell gefahren zu sein. Auf dem Bescheid ist kein Foto.

Meine Frage: ist der Bescheid in Deutschland gültig? Wie sollte man sich am besten verhalten?

Gruß,

Robert

Beste Antwort im Thema

Nur kurz:
"aus Prinzip" hällt man sich in der Schweiz an die geltenden TL. Und wenn's einen erwischt, zahlt man aus Prinzip auch (die Mentalität hier - jeder weis um Messtoleranzen die abgezogen werden, und das die Blitzkästen nicht "ohne Grund" losgehen)...

Wenn's um das Prinzip "in Deutschland gilt aber" geht, wie bsp. dass das Foto dabei sein muss:
In der Schweiz wird das Foto vom Blitzkasten erst dann "beigefügt", wenns vor Gericht geht. Da kann man dann sein "so seh ich beim Fahren aus"-Gesicht sehen...
...natürlich wirds vor Gericht um einiges teurer; da wird dann aus einer 60 Franken Busse schnell mal eine 3000Franken-Sache, denn die Gerichtskosten sind mitzutragen...

Oh äh - Knöllchen wegwerfen würde ich nicht mehr machen; denn dank der letzten "Viasecura-Etappe" im 2014 wurde das Verkehrsrecht so pervertiert, das ein nichtbezahltes Bussgeld zu einer Gerichtsverhandlung mit Verurteilung in Abwesenheit führen kann... Sprich: man kassiert einen Schuldspruch. Und im Gegensatz zum Knöllchen landet so ein Schuldspruch auch im deutschen "Führungszeugnis" (oder wie das bei euch heisst), weil so ein Urteil nichts mehr mit Busse, sondern einer Strafe zu tun hat...

Ja, das System ist pervertiert worden... Aber so sind nunmal jetzt eben die Regeln. Also ich würde bezahlen - allemal klüger als eine Vorstrafe "aus Prinzip" zu kassieren...

(übrigens ist das mit dem Gerichtsurteil eine Folge der "Zechpreller", die sagten "wir zahlen die Bussgleder aus der Schweiz nicht" und Staaten, die entsprechende Abkommen nur einseitig umsetzten (wie Deutschland *) -> ViaSecura beinhaltet mehr als nur "Raserdelikte"😉

(* deutsche Bussgelder können dank Vertrag in der CH eingetrieben werden, umgekehrt wurde das verhindert... Bedankt euch in Berlin, das die schweiz. Regierung nun zu so einem Instrument greiffen musste...)

Eben, das System wurde pervertiert. Aber jeder, der Schlupflöcher sucht und ausnutzt, führt im Endeffekt dazu, das diese Perversion noch viel grösser wird.

Also, TE, tu' bitte allen die auf schweizer Strassen sind den Gefallen, und bezahl. Sei froh hat's dich auf der AB erwischt - 60 Franken, das geht noch. Das ist verschmerzbar. Innerorts wärens 250 Franken gewesen...

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Nicht zahlen und aus Protest auch nicht mehr in dieses Land fahren.

Zitat:

@GOLFIWOLFI schrieb am 26. April 2015 um 12:12:41 Uhr:


Nicht zahlen und aus Protest auch nicht mehr in dieses Land fahren.

hahaha

Geschenkt. Ich glaube, wir schließen die Diskussion. Ich habe kein Beweis, nur mein Gefühl! Beim nächsten mal pass' ich besser auf.

Ich finde aber das Ganze für Geldmacherei. Auch, weil es die Vignette dort nur für ein Jahr gibt.

Vignette soll ja bei euch auch kommen, und die kostet mehr als Fr. 40.-- für ganze Jahr. Schau mal wie weit Du in F oder I auf der Autobahn kommst mit 40.-- Euro . 60 Fr. Busse gibt es auf Autobahn mit 6 bis 10 Km/H netto zuviel

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Ich versteh nicht, wie man hier die Vignette ins Spiel bringen kann. Berechtigt die vielleicht dazu, schneller als erlaubt zu fahren ?
Inwieweit ein Tempolimit berechtigt oder eher unsinnig erscheint, haben wir hier sowieso nicht zu entscheiden.Es hat aber ganz sicher nichts mit der Vignette zu tun.

Zitat:

Ich finde aber das Ganze für Geldmacherei.

Finden viele, welche den Sinn von Verkehrsregeln trotz Fahrschule nicht verstehen wollen oder können. Zum Glück ändert das nichts (an der Zahlungsverpflichtung).

Na weils genauso Abzocke ist - kaum zu glauben wo einem überall das Geld aus der Tasche gezogen wird.
Ich vermute "freie Fahrt für freie Bürger" wird hier mißverstanden - oder sollte es heißen "kostenfreie ......".

Zitat:

@robertnac schrieb am 26. April 2015 um 13:20:17 Uhr:


Geschenkt. Ich glaube, wir schließen die Diskussion. Ich habe kein Beweis, nur mein Gefühl! Beim nächsten mal pass' ich besser auf.

Ich finde aber das Ganze für Geldmacherei. Auch, weil es die Vignette dort nur für ein Jahr gibt.

Dein Gefuehl? So, so. Meins bescheisst mich auf langen Strecken gewaltig. Da willst nur noch ankommen. Selbst wenn du frisch hinterm Lenker sitzt ist es schwer nach gefuehl 10 km/h mehr oder weniger bei 80 km/h zu merken ohne auf den Tacho zu schauen.

Nur kurz:
"aus Prinzip" hällt man sich in der Schweiz an die geltenden TL. Und wenn's einen erwischt, zahlt man aus Prinzip auch (die Mentalität hier - jeder weis um Messtoleranzen die abgezogen werden, und das die Blitzkästen nicht "ohne Grund" losgehen)...

Wenn's um das Prinzip "in Deutschland gilt aber" geht, wie bsp. dass das Foto dabei sein muss:
In der Schweiz wird das Foto vom Blitzkasten erst dann "beigefügt", wenns vor Gericht geht. Da kann man dann sein "so seh ich beim Fahren aus"-Gesicht sehen...
...natürlich wirds vor Gericht um einiges teurer; da wird dann aus einer 60 Franken Busse schnell mal eine 3000Franken-Sache, denn die Gerichtskosten sind mitzutragen...

Oh äh - Knöllchen wegwerfen würde ich nicht mehr machen; denn dank der letzten "Viasecura-Etappe" im 2014 wurde das Verkehrsrecht so pervertiert, das ein nichtbezahltes Bussgeld zu einer Gerichtsverhandlung mit Verurteilung in Abwesenheit führen kann... Sprich: man kassiert einen Schuldspruch. Und im Gegensatz zum Knöllchen landet so ein Schuldspruch auch im deutschen "Führungszeugnis" (oder wie das bei euch heisst), weil so ein Urteil nichts mehr mit Busse, sondern einer Strafe zu tun hat...

Ja, das System ist pervertiert worden... Aber so sind nunmal jetzt eben die Regeln. Also ich würde bezahlen - allemal klüger als eine Vorstrafe "aus Prinzip" zu kassieren...

(übrigens ist das mit dem Gerichtsurteil eine Folge der "Zechpreller", die sagten "wir zahlen die Bussgleder aus der Schweiz nicht" und Staaten, die entsprechende Abkommen nur einseitig umsetzten (wie Deutschland *) -> ViaSecura beinhaltet mehr als nur "Raserdelikte"😉

(* deutsche Bussgelder können dank Vertrag in der CH eingetrieben werden, umgekehrt wurde das verhindert... Bedankt euch in Berlin, das die schweiz. Regierung nun zu so einem Instrument greiffen musste...)

Eben, das System wurde pervertiert. Aber jeder, der Schlupflöcher sucht und ausnutzt, führt im Endeffekt dazu, das diese Perversion noch viel grösser wird.

Also, TE, tu' bitte allen die auf schweizer Strassen sind den Gefallen, und bezahl. Sei froh hat's dich auf der AB erwischt - 60 Franken, das geht noch. Das ist verschmerzbar. Innerorts wärens 250 Franken gewesen...

Zitat:

Oh äh - Knöllchen wegwerfen würde ich nicht mehr machen; denn dank der letzten "Viasecura-Etappe" im 2014 wurde das Verkehrsrecht so pervertiert, das ein nichtbezahltes Bussgeld zu einer Gerichtsverhandlung mit Verurteilung in Abwesenheit führen kann...

Was ist denn daran "pervertiert"?

Auch in Deutschland beendet ein weggeworfener Bußgeldbescheid nicht das Verfahren. Und im Zweifelsfall entscheidet ein Richter. Ja - wie den sonst in einem Rechtsstaat????

Pervertiert darum, weil aus dem "simplen Vergehen" (CH: Ordnungsdelikt) eine Straftat gemacht wurde...

(die berühmt berüchtigte schweizer Unterscheidung zwischen Ordnungsdelikt und Straftaten...)

Zitat:

@78ermike schrieb am 26. April 2015 um 17:27:05 Uhr:


Pervertiert darum, weil aus dem "simplen Vergehen" (CH: Ordnungsdelikt) eine Straftat gemacht wurde...

(die berühmt berüchtigte schweizer Unterscheidung zwischen Ordnungsdelikt und Straftaten...)

Ich finde nicht, dass das Wegwerfen eines Bußgeldbescheides nach dem Motto LMA ein "simples Vergehen" ist. Wer nicht hören will muss fühlen" - anders funktioniert doch nichts.

Zitat:

@situ schrieb am 26. April 2015 um 17:58:48 Uhr:


Ich finde nicht, dass das Wegwerfen eines Bußgeldbescheides nach dem Motto LMA ein "simples Vergehen" ist.

Das sehe ich genauso. Zumal es sich hierbei ja

grundsätzlich

um eine Vorsatztat handelt. Daran gibt es nichts zu beschönigen oder zu verharmlosen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 26. April 2015 um 18:13:53 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 26. April 2015 um 17:58:48 Uhr:


Ich finde nicht, dass das Wegwerfen eines Bußgeldbescheides nach dem Motto LMA ein "simples Vergehen" ist.
Das sehe ich genauso. Zumal es sich hierbei ja grundsätzlich um eine Vorsatztat handelt. Daran gibt es nichts zu beschönigen oder zu verharmlosen.

Naja ich meinte eigentlich das ein simpler Bussgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsübertretung vom Ordnungsdelikt zur Straftat gemacht wurde - WEIL zu viele aus dem "nördlichen Grosskanton" immer wieder die Knöllchen weggeworfen haben...

Kleiner aber feiner Unterschied...

Was ist denn dann der Straftatbestand? Bin kein Jurist aber irgendwie klingt das in meinen Ohren äußerst seltsam...

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