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Knöllchen aus den Niederlanden bezahlen?!

Themenstarteram 8. August 2012 um 10:41

Hallo,

war vor 2 Wochen in Holland.

Habe nun 2 Knöllchen per Post bekommen.

1. 4 Km/h zu schnell

2. 8 Km/h zu schnell

 

Waren keine Bilder oder sonstiges dabei.

Habe dort angerufen und mir wurde gesagt, das es 2 Fotos gibt, jedoch wird dort nur von hinten geblitzt.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich gefahren bin, doch mir geht es ums Prinzip.

Muss ich die beiden Knöllchen (Belaufen sich zusammen auf ca. 70 Euro) nun bezahlen?

Wenn ich die nicht bezahle, was passiert dann?

 

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BM1337

 

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich gefahren bin, doch mir geht es ums Prinzip.

Zahl das verfluchte Ding und gut ist!

 

... meine Fr**e - ... In Deutschland gibt es tatsächlich keinen Funken Moral mehr.

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am 17. August 2012 um 19:37

Zitat:

Original geschrieben von NeuerBesitzer

Ein abhängig Beschäftigter kann ruhig auch ab 25 TS Einkommen 50% Steuern abführen :-)

Macht er doch schon fast, nicht ganz, ein normaler AN liegt zwischen 40 und 50%, und die Mwst. würde ja noch dazukommen. Was glaubst du warum ich mittlerweile in der Schweiz lebe?

Hier zahle ich nur 25% (inkl. Rente Säule1/2 und Krankenkasse), 17% wäre der variable Anteil. Und das bei fast doppeltem Bruttolohn..

Als Jugendlicher habe ich immer geackert bis zur Kindergeldgrenze, da war ich schon bei ca. 21%. Und das war natürlich vor Gesundheitsreform, ich war jünger als 23 (Pflegeversicherung) etc.

Aber ich kann es eher verstehen daß Studenten ihre Kohle vor dem Bafög Amt in Sicherheit bringen, die Floristin ihre 10 EUR im Ausland anlegt jeden Monat, damit ihr das nicht von der Grundrente später im Alter abgezogen wird, und der Leiharbeiter genauso, denn in Hartz4 isser vielleicht schnell und das Geld ist dann weg. Insofern ist steuerflucht sicher nicht moralisch verwerflich (vor allem wenn man bedenkt wie wenig man in Deutschland zurückbekommt), aber einen Strafzettel über so nen geringen Betrag kann man auch einfach schnell überweisen.

am 18. August 2012 um 3:31

Zitat:

Original geschrieben von Incoming

 

Aber ich kann es eher verstehen daß Studenten ihre Kohle vor dem Bafög Amt in Sicherheit bringen, die Floristin ihre 10 EUR im Ausland anlegt jeden Monat, damit ihr das nicht von der Grundrente später im Alter abgezogen wird, und der Leiharbeiter genauso, denn in Hartz4 isser vielleicht schnell und das Geld ist dann weg. Insofern ist steuerflucht sicher nicht moralisch verwerflich (vor allem wenn man bedenkt wie wenig man in Deutschland zurückbekommt), aber einen Strafzettel über so nen geringen Betrag kann man auch einfach schnell überweisen.

Die meisten Studenten und Floristinen sind so knapp bei Kasse das man gar nix in die Schweiz schaffen kann. Genauso wie fast alle anderen Arbeitnehmer deren Einkommen aehnlich einer Floristin ist. Wenn es so weiter geht wirst du den Leuten eher was Spenden koennen ;)

am 18. August 2012 um 7:41

Aber es reicht mit dem Auto nach Holland zu fahren und dort sich nicht an die Spielregeln zu halten!  :-)

am 18. August 2012 um 8:16

Nochmal zur Klarstellung:

1. Dem TE wird zum Vorwurf gemacht, in Holland die zHG geringfügigst überschritten zu haben. Dafür soll er ein winziges Bußgeld zahlen.

2. Der TE ist Bürger der Bundesrepublik und unterliegt damit ausschließlich dem hiesigen Recht.

3. Grundsätzlich kann ein holländisches Bußgeld auch in Deutschland vollstreckt werden, allerdings müssen dazu die in Deutschland geltenden Ansprüche an die Rechtsstaatlichkeit erfüllt werden. Daß bedeutet insbesondere, der Verstoß ist nachzuweisen.

4. Letzteres ist ganz offensichtlich nicht möglich, der Bußgeldbescheid ist damit der Wertstoffaufbereitung zuzuführen.

Nur weil die Realität mal wieder nicht der eigenen Traumwelt entspricht, ist das keine Grund von Moral, Anstand, Würde und ähnlichem Unfug zu faseln. Gleiches gilt für Steuerhinterziehung und anderem Spam, der obwohl in keinem Zusammenhang zum Thema stehend, mal wieder ungeahndet verbreitet wurde.

am 18. August 2012 um 10:17

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

@meggi 2001

Das Kind musst du mir mal zeigen, das im Alter von unter einem Jahr 8 km/h schnell krabbeln kann.:rolleyes:

Das Fahren über Limit als Untugend/Abzocke zu bezeichnen ist ja mal was ganz was Neues. Eine Untugend ist nicht strafrechtlich verfolgbar: Der Mensch, der seinen Kaffeelöffel in der Tasse stecken lässt, der sein Messer abschleckt . . .

Aber über Abzocke zu reden? Wer ein angezeigtes TL nicht einhält, ist genauso ein Zocker!!

Usain Bolt hat als Baby bestimmt weit mehr als 8 Km/h geschafft;)... außerdem

war das ja nur als Beispiel gemeint um zu verdeutlichen wie verdammt wenig

4-8KMH sind.70 € Bussgeld sind dafür in meinen Augen einfach übertrieben/

Abzocke.Es ist m.E. sicherer sich auf die Strasse zu konzentrieren als die ganze

Zeit krampfhaft auf den Tacho zu schauen um ja nicht auch nur 1 Km/h zu schnell

zu fahren.

Was die Überschreitung von 4-8KMH betrifft so halte Ich das allerhöchstens für eine

Untugend, für die höchstens eine Ermahnung oder eine geringe Geldstrafe von

vieleicht 10 € angemessen ist.Übrigens hat fürs Messerabschlecken noch nie

jemand ein Bussgeld bekommen :o

Zitat:

Original geschrieben von Vampirella

(...)

4. Letzteres ist ganz offensichtlich nicht möglich, der Bußgeldbescheid ist damit der Wertstoffaufbereitung zuzuführen.

(...)

wenn der TE die nächsten Jahre einen Bogen um die Niederlande machen kann, kann er so verfahren ;)

@incoming

Bevor du hier mit Zahlen um dich wirfst, solltest du dich vorher informieren: Die Stufe 3 der Besteuerung beginnt bei € 52.551 mit 24 % und endet bei € 105. 102 mit 42 %. Die Stufe 4 beginnt mit € 250.400 und geht bis € 500.800 mit gleichbleibend 42 %. Den "normalen" AN sehe ich mehrheitlich in der Stufe 3 - also bitte am Boden bleiben!!

Zitat:

Original geschrieben von Vampirella

2. Der TE ist Bürger der Bundesrepublik und unterliegt damit ausschließlich dem hiesigen Recht.

Das ist natürlich Nonsens.

Der Bürger unterliegt dem jeweiligen Recht des Landes, in dem er sich gerade aufhält, unabhängig davon, welche Nationalität er selbst besitzt.

am 18. August 2012 um 15:49

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Der Bürger unterliegt dem jeweiligen Recht des Landes, in dem er sich gerade aufhält, unabhängig davon, welche Nationalität er selbst besitzt.

Stimmt. Und da es der TE geschafft hat die Niederlande unbeschadet zu verlassen und den rettenden deutschen Boden zu erreichen, genießt er nun den Schutz unseres Rechtsstaates. Unsere holländischen Freunde, für die Rechtsstaatlichkeit ein Fremdwort zu sein scheint, werden sich wohl ein anderes Opfer suchen müssen.

Zitat:

Stimmt. Und da es der TE geschafft hat die Niederlande unbeschadet zu verlassen und den rettenden deutschen Boden zu erreichen, genießt er nun den Schutz unseres Rechtsstaates. Unsere holländischen Freunde, für die Rechtsstaatlichkeit ein Fremdwort zu sein scheint, werden sich wohl ein anderes Opfer suchen müssen.

Da würd ich da mal nachlesen

http://www.promobil.de/.../...escheide-auch-in-deutschland-648627.html

bevor Anderen Rechtsstaatlichkeit als Fremdwort unterstellt wird.

am 18. August 2012 um 17:35

Liebe Leute, schnallt es doch endlich. In Deutschland besitzt der rechtsstaatliche Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" Verfassungsrang. Die Halterhaftung, die in Holland praktiziert wird, steht dem diametral entgegen. Halterhaftung bedeutet nämlich, daß jemand für ein Vergehen bestraft werden kann, das er nicht begangen hat. Demensprechend ist es ausgeschlossen, daß ein Bußgeldbescheid aufgrund der Halterhaftung in Deutschland vollstreckt wird. Das ist nur möglich, wenn der Täter durch Beweise eindeutig identifizierbar ist, was bei einem Foto von hinten nun mal nicht der Fall ist. Alles klar?

am 18. August 2012 um 17:47

Zitat:

Original geschrieben von Vampirella

Demensprechend ist es ausgeschlossen, daß ein Bußgeldbescheid aufgrund der Halterhaftung in Deutschland vollstreckt wird.

Dies passiert aber auch nur, wenn der Betroffene Einspruch gegen den Bescheid bei der zuständigen Behörde im Ausland und in deren Landessprache/Amtssprache einlegt.

Erst wenn dies geschehen ist, verweigert Deutschland die Vollstreckung des Bescheides. Unabhängig davon, ob dem Einspruch im Ausland stattgegeben wird oder nicht.

Unternimmt der TE nichts und schmeisst den Bescheid in Ablage P wird er sich wundern, wie gut die EU übergreifende Bussgeldeintreibung funktioniert.

Zitat:

Original geschrieben von Vampirella

Liebe Leute, schnallt es doch endlich. In Deutschland besitzt der rechtsstaatliche Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" Verfassungsrang. Die Halterhaftung, die in Holland praktiziert wird, steht dem diametral entgegen. Halterhaftung bedeutet nämlich, daß jemand für ein Vergehen bestraft werden kann, das er nicht begangen hat. Demensprechend ist es ausgeschlossen, daß ein Bußgeldbescheid aufgrund der Halterhaftung in Deutschland vollstreckt wird. Das ist nur möglich, wenn der Täter durch Beweise eindeutig identifizierbar ist, was bei einem Foto von hinten nun mal nicht der Fall ist. Alles klar?

Pah..

da steht es darf ab 70€ vollstreckt werden, also ist das auch so. :D

Die Deutsche Verfassung ist doch völlig irrelevant, hier geht es um so etwas hoheitliches wie Bussgelder.

 

Man muss das mal aus der Perspektive sehen. Verleiht der (Deusche) Halter einer Gruppe von Bekannten das Fahrzeug und diese werden mit 4 mal mit z.B. 25 km/h in Holland von hinten geblitzt. Die Gruppe an potenziellen Fahrer hat nichts gesehen und kann sich nicht erinnern wer wann gefahren ist.

Auf dem Foto ist ebenfalls kein Fahrer zu identifizieren.

Nach holländischem Recht muss der Halter dran glauben und 728€ Strafe zahlen, obwohl er nichts gemacht hat ausser das Fahrzeug (Dienstlich oder sonst wie) zu verleihen.

Er hat sich keiner Geschwindigkeitsübertretung schuldig gemacht.

Selbst die Kosten einzutreiben mangels Beweise wer gefahren ist geht auch nicht.

Das ist in Deutschland (Gott sei Dank) nicht möglich.

Entweder auf dem Bild ist der Fahrer zu identifizieren oder nicht. Die Strafe gibt es nichts, nur die Androhung eines Fahrtenbuchs damit

Das ist auch der Sinn der Unmöglichkeit einer Strafe (Bussgeld) ohne direkte Schuld.

Sollte ein Deutscher Halter diese Situation passieren, dann darf er in Deutschland nicht vollstreckt werden.

Völlig egal ob die Übertretung höher war als 70€ oder nicht, denn es ist nicht bewiesen das der Halter gefahren ist.

Völlig anders sieht es aus wenn ein Bild des Fahrer dabei ist, aber auch dann muss der Fahrer ermittelt werden bevor eingetrieben werden darf.

Diese "Über 70€" Regelung macht eigentlich nur wirklich Sinn für Länder mit Halterhaftung.

Das wird aber immer schön verschwiegen um die Inkompetenz der entsprechenden EU-Komission zu verdecken.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

 

Dies passiert aber auch nur, wenn der Betroffene Einspruch gegen den Bescheid bei der zuständigen Behörde im Ausland und in deren Landessprache/Amtssprache einlegt.

Erst wenn dies geschehen ist, verweigert Deutschland die Vollstreckung des Bescheides. Unabhängig davon, ob dem Einspruch im Ausland stattgegeben wird oder nicht.

Unternimmt der TE nichts und schmeisst den Bescheid in Ablage P wird er sich wundern, wie gut die EU übergreifende Bussgeldeintreibung funktioniert.

Das ist richtig und wichtig.

Viele Länder geben dem Einspruch erst statt bei Hinterlegung der Strafe bis zu Klärung des Verhalts (Geld was man egal wie es Ausfällt nie wieder sehen wird). Daher ist die Form des Einspruch völlig irrelevant.

am 18. August 2012 um 17:59

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Dies passiert aber auch nur, wenn der Betroffene Einspruch gegen den Bescheid bei der zuständigen Behörde im Ausland und in deren Landessprache/Amtssprache einlegt.

Ein ausländischer Bußgeldbescheid kann in Deutschland nur vollstreckt werden, wenn er auf DEUTSCH verfasst ist. Nur so ist gewährleistet, daß der Betroffene den Bescheid auch versteht und von seinen Rechten - etwa dem Einspruchsrecht - Gebrauch machen kann. Selbstverständlich kann dieser Einspruch auf DEUTSCH erfolgen, ohne nachteilige Auswirkungen für den Betroffenen.

Besonders wichtig wird das was Vampirella anspricht bei solchen Sachen.

Man stelle sich vor ein Deutscher würde in Deutschland für dieses Vergehen 500€ eingetrieben bekommen.

Das geht in Deutschland einfach nicht. Punkt.

Völlig egal wie es woanders geht, völlig egal ob es mehr als 70€ sind oder nicht.

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