KM stand nicht nachweisbar
Hallo zusammen,
ich habe ein Fahrzeug gekauft, bei dem der KM stand nicht nachweisbar ist. Das KI wurde mal getauscht und der KM Stand wurde von irgendwem nicht angepasst. Lt. Vorbesitzer befinden sich ziemlich genau 100.000km Differenz zwischen Angabe im KI und tatsächlicher Laufleistung. Bei Werkstätten etc Öl-Wechsel usw wurde auch immer der höhere KM Stand angegeben. Was gebe ich aber bei der Versicherung an?
Mit freundlichen Grüßen
17 Antworten
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 13. Januar 2023 um 14:48:50 Uhr:
Spätestens wenn die Versicherung einen Schaden bezahlen soll, interessiert sie sich ganz genau für den tatsächlichen km-Stand. Das macht je nach Typ und Laufleistung einen drei- oder vierstelligen Unterschied.
Aber dieser CLK ist über 20 Jahre alt und der Fahrzeugwert wird zwischen 150.000 und 250.000 km keinen großen Unterschied haben.
Zitat:
@Goify schrieb am 14. Januar 2023 um 09:09:16 Uhr:
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 13. Januar 2023 um 14:48:50 Uhr:
Spätestens wenn die Versicherung einen Schaden bezahlen soll, interessiert sie sich ganz genau für den tatsächlichen km-Stand. Das macht je nach Typ und Laufleistung einen drei- oder vierstelligen Unterschied.Aber dieser CLK ist über 20 Jahre alt und der Fahrzeugwert wird zwischen 150.000 und 250.000 km keinen großen Unterschied haben.
Im Falle eines Unfalles muss ein Wertgutachten erstellt werden, dem Gutachter sollte man dann über den getauschten Tacho informieren.
Auch bei einem Diebstahl des Fahrzeugs sollte man die Versicherung informieren, bei der Abfrage des Tachostand bei Vertragsabschluss geht es um die Jährliche Laufleistung.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 14. Januar 2023 um 13:02:11 Uhr:
Zitat:
@Goify schrieb am 14. Januar 2023 um 09:09:16 Uhr:
Aber dieser CLK ist über 20 Jahre alt und der Fahrzeugwert wird zwischen 150.000 und 250.000 km keinen großen Unterschied haben.
Im Falle eines Unfalles muss ein Wertgutachten erstellt werden, dem Gutachter sollte man dann über den getauschten Tacho informieren.
Auch bei einem Diebstahl des Fahrzeugs sollte man die Versicherung informieren, bei der Abfrage des Tachostand bei Vertragsabschluss geht es um die Jährliche Laufleistung.
Celica1992 hat doch gestern schon das einzig Richtige gepostet:
"Ich würde den Sachverhalt unter "Besondere Vereinbarungen" im Antrag mit aufnehmen lassen"
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. 🙂