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KM stand nicht nachweisbar

Hallo zusammen,

ich habe ein Fahrzeug gekauft, bei dem der KM stand nicht nachweisbar ist. Das KI wurde mal getauscht und der KM Stand wurde von irgendwem nicht angepasst. Lt. Vorbesitzer befinden sich ziemlich genau 100.000km Differenz zwischen Angabe im KI und tatsächlicher Laufleistung. Bei Werkstätten etc Öl-Wechsel usw wurde auch immer der höhere KM Stand angegeben. Was gebe ich aber bei der Versicherung an?

Mit freundlichen Grüßen

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17 Antworten

Hi,

bei der Versicherung solltest du den aktuellen Tachostand angeben, auch wenn der Niedriger ist als die aktuelle Laufleistung. Es geht bei der Versicherung ja nur darum deine Jahresfahrleistung zu ermitteln.

Wie alt ist das Fahrzeug? Normalerweise wird auch noch in anderen Steuergeräten der Ursprungs-Km-Stand gespeichert. Nicht nur im Ki.

Zitat:

@yellwork schrieb am 13. Januar 2023 um 08:53:42 Uhr:

Wie alt ist das Fahrzeug? Normalerweise wird auch noch in anderen Steuergeräten der Ursprungs-Km-Stand gespeichert. Nicht nur im Ki.

Baujahr 2002, CLK C209

Zitat:

@VG28 schrieb am 13. Januar 2023 um 08:57:44 Uhr:

Zitat:

@yellwork schrieb am 13. Januar 2023 um 08:53:42 Uhr:

Wie alt ist das Fahrzeug? Normalerweise wird auch noch in anderen Steuergeräten der Ursprungs-Km-Stand gespeichert. Nicht nur im Ki.

Baujahr 2002, CLK C209

Der tatsächliche km-Zählerstand sollte in einer Benz-Werkstatt auslesbar und auch im KI eintragbar sein.

Wenn nicht, gilt für die Versicherung der angezeigte Stand.

Die Werkstätten können keinen Kilometerstand verändern (das geht üblicherweise nur bei geringem Kilometerstand um einmalig die Rangierfahrten während der Auslieferung von Neuwägen zu korrigieren).

Gruß Metalhead

den "absolut" richtigen km-Stand zu ermitteln kann Detektivarbeit sein.

Je nach Marke gibt es "geheime" Stellen und dafür muss ein absoluter Stg-Experte ran, der diese Stellen kennt (zb im Motorsteuergerät?), eine Mercedes-Werke kann das nur bedingt.

Allerdings finde ich, dass man sich wegen der Versicherung nicht verrückt machen sollte. Gib denen den Stand, den du kennst und fertig.

Wann wurde das KI getauscht? Man könnte ja gucken ob man noch an alte HU-Berichte kommt mit dem KM-Stand vor dem Tausch.

Ansonsten einfach ehrlich angeben x km abgelesen, KI getauscht, Lt. Vorbesitzer soundsoviel

Könnte sonst im Schadenfall mal Stress geben mit Wiederbeschaffungswert, Manipulation des Wegstreckenzählers usw..

Die Versicherung interessiert i. d. R. nicht der KM-Stand, sondern die jährliche Fahrleistung.

Ob das Auto also 50.000 oder 150.000 km auf dem Tacho hat, ist sogesehen egal, relevant ist die Differenz von Jahres-/Versicherungsbeginn zu Jahresende.

Spätestens wenn die Versicherung einen Schaden bezahlen soll, interessiert sie sich ganz genau für den tatsächlichen km-Stand. Das macht je nach Typ und Laufleistung einen drei- oder vierstelligen Unterschied.

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 13. Januar 2023 um 14:48:50 Uhr:

Spätestens wenn die Versicherung einen Schaden bezahlen soll, interessiert sie sich ganz genau für den tatsächlichen km-Stand. Das macht je nach Typ und Laufleistung einen drei- oder vierstelligen Unterschied.

Wie bereits geschrieben wurde ist für die Versicherung die jährliche Fahrleistung relevant und nicht der Kilometerstand an irgendeinem Tag.

Wenn ich z.B. mitteile, dass das Fahrzeug am 01.01.2022 Tachostand 187.000 km und am 01.01.2023 Tachostand 193.000 hat, beträgt die jährliche Fahrleistung 6.000 km.

Wo ist denn das Problem? :)

Das Problem fängt z.B. dann an wenn das Auto geklaut wird, ein Totalschaden vorliegt oder ähnliches und auf einmal der echte Kilometerstand überaus relevant wird. Viel Spaß bei der Regulierung wenn dann auf einmal auffällt "Laufleistung unplausibel"

Zitat:

@Moers75 schrieb am 13. Januar 2023 um 15:21:04 Uhr:

Das Problem fängt z.B. dann an wenn das Auto geklaut wird, ein Totalschaden vorliegt oder ähnliches und auf einmal der echte Kilometerstand überaus relevant wird. Viel Spaß bei der Regulierung wenn dann auf einmal auffällt "Laufleistung unplausibel"

Wenn der TE in diesem Falle das gleiche vorträgt wie im Eröffnungsbeitrag und die vermutete höhere Laufleistung angibt, sehe ich nicht wirklich ein Problem.

Ich würde die Km Leistung abgeben, welche auf dem Tacho angezeigt wird. Gibt später weniger Ärger, weil man nichts weiter umrechnen und ggf. vergessen kann.

Das der Tacho bei wahnsinnig vielen Fahrzeugen eh manipuliert ist, interessiert irgendwie eh niemanden. Anders kann man das kaum ausdrücken, wenn man sich die hohen Manipulationen im Gebrauchtmarkt ansieht und keiner wirklich was dagegen unternimmt

Ich würde den Sachverhalt unter "Besondere Vereinbarungen" im Antrag mit aufnehmen lassen

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