km-Stand auf der Rechnung ändern

Audi 80 B3/89

Habe diesmal eine nicht wirklich technische Frage, aber könnte dennoch ein paar Meinungen oder Ideen von Euch gebrauchen.

Ein Fahrzeug wird regelmäßig in Vertragswerkstätten zur Inspektion und kleineren Reparturen gebracht. Die Werkstatt liest zur Rechnungsausstellung den Kilometerstand vom Tacho ab. Der Halter des Fahrzeuges korrigiert für sich diese Rechnungen, indem er den dort angegebenen Kilometerstand _erhöht_! Die Erhöhung beläuft sich dabei immer auf exakt 40tkm. Das Auto verfügt weder über einen Austauschmotor noch ein Austauschtacho. Der Kilometerstand wird elektronisch angezeigt.

Jetzt bräuchte ich mal Eure Hilfe. Wozu könnte es gut sein, dass jemand seine Rechnungen derart, über Jahre hinweg, manipuliert?

Versicherung würde ich ausschließen, denn die Kilometerleistung pro Jahr ist ja weiterhin korrekt. Dadurch entstehen somit keine Vorteile.

Für einen Verkauf dieses Autos dürfte das auch relativ sinnlos sein, denn was nützen Rechnungen, die deutlich über dem angezeigten Kilometerstand liegen?

Gruß
radlager

21 Antworten

@ Radlager

Verstehe ich Deine Idee richtig, wenn ich zum Beispiel schreibe: Ein Bekannter, der seine Tankquittungen sammelt aber damit nichts anfangen kann, gibt sie jemanden, der seinen Sprit oder seine Kilometer irgendwie steuerlich absetzen kann. Zusammen mit dem Nachweis von höheren Kilometern durch Werkstattbelege (hier allerdings dann die Manipulierten!) würde man unberechtigt für nicht gefahrene Kilometer kassieren?

Ja
Ich hab dich so verstanden das er pro Jahr 40000 km dazu mogelt und dann könnte er das auch Steuerlich absetzten wenn er die Quittungen alle gesammelt hat.Wenn er dann das Auto verkauft macht er einfach alles wieder rückgängig und verkauft es mit normalen Kilometerstand.

@kernbeat

um eine Steuererklätung bin ich bislang erfolgreich herumgekommen. Liegt aber auch eher daran, dass neben 0815 Nebenjobs noch kein richtiges Arbeitsverhältnis exisitert hat, insbesondere keines, wo ich Fahrtgeld oder ähnliches hätte bearbeiten müssen. Lediglich beim Zivi-Dienst bin ich damit in Berührung gekommen, aber da weiss ich halt nicht, ob sowas immer 1:1 auf "normale" Arbeitsverhätnisse übertragbar ist.

Wenn in diesem Sinne also kein wirklicher Nachweis erforderlich ist, dann dürfte es auch wenig Sinn machen, dafür seinen Kilometerstand nach aussen hin als höher auszuweisen. War auch nur eine Idee von mir.

@mithras666

Die 40tkm sind im Grunde von Beginn an hinzugekommen und an denen hat sich auch nichts geändert. Obwohl das Auto beim Kauf keine 50tkm runter hatte, wurde die (meiner Meinung nach) erste Rechnung gleich von 50tkm auf 90tkm "hochgesetzt". Das in dieser Zeit 40tkm gefahren wurden ist definitiv auszuschließen.

Zitat:

Aber auf sowas zu spekulieren is eher schon Glückssache, als ein Genialer Einfall. Außerdem haben die Werkstätten noch die ungefälschten Originale für sich, und der Meister würde sich daran erinnern, wenn ein Auto erst vor ein paar tausend Kilometern dagewesen wäre, wegen dem Teil, dass der Kunde gerade Beanstandet.

Hmmm, wie sieht es aber aus, wenn ich wegen so einer Sache in eine andere Vertragswerkstatt fahre? Ihr merkt, vom Leben habe ich noch nicht so die Peilung, aber wenn es ein Vertragshändler ist, kann ich zur Nachbesserung oder Austausch auch eine andere Filiale anfahren oder muss es in dieser Filiale auch gemacht werden? Reicht dort die Vorlage der Rechnung?

@schokar,

leider nicht jährlich, sondern einmalig. Aber dennoch, die Idee ist gut! Ich muss mal weiter drüber nachdenken.

Hm, möglich, dass die Vertragswerkstatt nach Vorlage der Rechnung auf Kulanz macht.
Jetz hab ich das aber erst richtig verstanden... er hat irgendwann mal 40tkm drauf gerechnet, und gleicht das jetzt jedes mal auf den Rechnungen an.
Also is der Stand auf der bearbeiteten Rechnung immer 40tkm höher, als der tatsächliche. (und nicht jährlich 40tkm extra dazu... *g*)

Hm... Vielleicht is das ja nur zu seiner eigenen Beruhigung. Der wird sich sagen: "Das alte Auto muss einfach 40tkm mehr auf der Uhr haben" und schreibt sich das als Hobbymäßiger Dokumentenfälscher einfach um...
Oder er hat ne Paranoia, dass er sich sagt: Die Leute in der Werkstatt ham mir vorm Kauf am Zähler rumgefummelt, der hat in echt 40tkm mehr drauf. Vielleicht kennt er den Vorbesitzer und der hat gemeint, es wären tatsächlich 40tkm mehr gelaufen.

Erklärt aber immer noch net, warum der das nur auf den Rechnungen fälscht.

greetz

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Zitat:

Original geschrieben von Radlager


@kernbeat

um eine Steuererklätung bin ich bislang erfolgreich herumgekommen. Liegt aber auch eher daran, dass neben 0815 Nebenjobs noch kein richtiges Arbeitsverhältnis exisitert hat, insbesondere keines, wo ich Fahrtgeld oder ähnliches hätte bearbeiten müssen. Lediglich beim Zivi-Dienst bin ich damit in Berührung gekommen, aber da weiss ich halt nicht, ob sowas immer 1:1 auf "normale" Arbeitsverhätnisse übertragbar ist.

Hi, ich hatte hier noch mal geschrieben, ist aber irgendwie weg. Also: Nur wer Steuern zahlt, kann auch welche wiederbekommen (gaaaanz wenige Ausnahmen wegen aufschiebender Belastungen möglich). Ich bin kein Steuerberater, mache aber als Banker meine Erklärung immer noch selbst. Insbesondere dann ist eine Erklärung wichtig, wenn man zunächst auf Monatsbasis Steuern zahlt, im Jahr aber unter der Pflichtgrenze bleibt. Dann kriegt man alles wieder, aber nur wenn man eine Erklärung überhaupt einreicht.

Ich denke, das Thema ist eher für eine PN geeignet. Dann kann ich Dir helfen. Aber nochmal: Ich bin kein Steuerberater, daher ist die Hilfe auf Deine Verantwortung und ich darf nichts dafür nehmen. Steuerrechtlich heißt das "Nachbarschaftshilfe". Forumshilfe gibts da nicht.

Andreas

So, ich habe mal was gesucht, was mit der Entfernugnspauschale zusammenhängt.

kernbeat hatte recht mit seiner Aussage, dass die geleisteten Kilometer "Vertrauenssache" sind. Bei erreichen der Höchstgrenze gilt jedoch folgendes:

Zitat:

5.2 Wie kann ich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kfz nachweisen, wenn die Entfernungspauschale im Jahr 2004 den Betrag von 4.500 Euro (2002 und 2003: 5.112 Euro) übersteigt?

Sie müssen durch geeignete Unterlagen nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kraftwagen selbst zurückgelegt haben. Ein Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen ist nicht erforderlich.
Geeignete Unterlagen sind z. B. ein Fahrtenbuch, Kundendienst- und Reparaturrechnungen , TÜV-Berichte etc., aus denen die Kilometerleistung des benutzen Kraftwagens ersehen werden kann.

Quelle

Hier würde es Sinn machen, wenn man für das laufende Jahr seine Rechnung hochpusht. Dann kann man sagen "Schau mal, bei 40tkm gekauft und nun bin ich inkl. Privatfahrten bei 90tkm angekommen!". Dann könnte die Ummeldung auf einen tatsächlichen Wohnsitz erfolgt sein und man gibt brav die echten Kilometer an. Für den Fall, dass nachgefragt wird, müssen natürlich aktuelle Rechungen jeweils die 40tkm von damals berücksichtigen.

Das würde auch erklären, warum das Auto nicht dort gemeldet ist, wo der eigentliche Wohnaufenthalt ist, sondern wo die Eltern leben. Postanschrift für alle Rechnungen ist nämlich ebenfalls die Adresse der Eltern.

Ich glaube das ist es! - Ich wusste, dass man sich auf euch verlassen kann!

Zitat:

Original geschrieben von Radlager


Das würde auch erklären, warum das Auto nicht dort gemeldet ist, wo der eigentliche Wohnaufenthalt ist, sondern wo die Eltern leben. Postanschrift für alle Rechnungen ist nämlich ebenfalls die Adresse der Eltern.

Ich glaube das ist es! - Ich wusste, dass man sich auf euch verlassen kann!

Ja, das ist doppelte Haushaltsführung. Unter Steuersparfüchsen auch als "Lizenz zum Gelddrucken" genannt, da nahezu ALLLES absetzbar ist, was mit dem Zweitwohnsitz zu tun hat. Finanzämter prüfen immer regional bezogen Besonderheiten (mal NRW nur Arbeitszimmer, dann in Bayern Entfernungskilometer u.s.w.). Wenn das wirklich stimmt und dann eine Prüfung oder noch besser Revision kommt, kann der Typ sich warm anziehen. Finanzämter gehen heute in diesen Zeiten über Zeugenbefragungen bis hin zu Gutachten.

Das ist kein Kavaliersdelikt, wenn es so sein sollte.

Dimensionen: 40.000 KM mit halbem Ansatz = 20.000 x 30 Cent = 6000 Euro. Bei Steuersatz von 40 % plus Soli plus Kirchensteuer, also sagen wir mal 45 % = 2.700 Euro pro Jahr Steuersparnis. Das ist in 5 Jahren schon ein "neuer" Gebrauchter oder das Unterschied vom S zum A bei Audi....

Andreas

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