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Km-Pauschale <--> Realkostenabrechnung

Hallo!

haben wir hier evtl. einen Steuerfuzzi unter uns, der mir hier weiterhelfen kann? Eigentlich bin ich selber gelernter Steuerfachgehilfe (aber seit über 10Jahren nicht mehr "praktizierend"), und das, was mir ein Bekannter jetzt vorschlug, ist mir in der Praxis noch nie untergekommen.

Wir diskutierten (das war noch vor der Wahl) darüber, daß die CDU die Entfernungspauschale weiter senkt, wenn sie an die "Macht" kommt. Das trifft mich, der täglich 200km fährt, um zur Arbeit und zurück zu kommen, sehr hart.

Nun sagte dieser Bekannte: "Na und? Laß sie sie senken und rechne einfach die realen Kosten ab, ist schließlich nur eine Pauschale".

Im detail soll das heißen:

1) Fahrtenbuch führen, um das Verhältnis "Fahrten Wohnung-Arbeit" / andere Fahrten zu ermitteln

2) Alle Belege zu Kfz-Kosten sammeln (Tanken, Inspektion usw.), den unter 1) ermittelten %-Satz darauf anwenden und den herauskommenden Betrag als Werbungskosten auf der Anlage N der Einkommensteuererklärung eintragen.

Meine Fragen.

a) Haltet Ihr das für machbar / macht das jemand ?

b) Wir erfasse ich bei dieser Methode die Abnutzung des Autos? Es muß ja dann irgendwie vom Kaufpreis an abgeschrieben werden. Aber über wieviel Jahre und mit welchem %-Satz?

Günstiger für mich wird diese Methode auf jeden Fall sein, denn ich nutze den Wagen zu ca. 90-95% für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Danke für jede Hilfe !!!

gruß, Celsi

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10 Antworten

Hi,

als Werbungsmkosten bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit kann die Entfernungspauschale geltent gemacht werden. Sind die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel höher als die Entfernungspauschale dann können diese angesetzt werden.

Fazit: fahr Bus und Bahn

 

allerdings können die tatsächlichen KFZ Kosten als Sonderausgaben angesetzt werden - vorausgesetzt du bist schwerbehindert.

 

cu

pp

Danke für die Antwort. Also geht das nicht. Hätte mich auch gewundert - da habe ich noch nie von gehört.

Jetzt werde ich erstmal diesem Laberhannes eins einschenken - angeblich macht er das nämlich seit Jahren ...

Gruß, Celsi

Hi,

das kann er ja schon seit Jahren machen - aber die Frage ist doch ob das Finanzamt dies auch anerkennt.

Man MUSS auch die tatsächlichen Kosten nachweisen wenn man mehr als 5100 und ein paar gequetschte an Entfernungspauschale im Jahr anerkannt bekommen will. Wobei die Pauschale allerdings die Obergrenze bleibt. Vielleicht kommt er ja von weiter weg ;)

 

cu

pp

Ja, das mit dem Nachweis bei > 5100 hatte ich gelesen ... und ignoriert bei der ESt 2005. Ich habe so um die 9500 an km-Kosten gehabt, und die haben das akzeptiert, ohne nach einem Nachweis zu fragen.

Den letzten teil Deiner Antwort verstehe ich allerdings nicht ... oder doch?

Man kann also einen Einzelnachweis der Realkosten führen (oder MUSS es (theoretisch) bei > 5100), aber man wird nie mehr rausbekommen als die Pauschale ohnehin gewährt?

Aber warte mal, man muß doch bei >5100 nur nachweisen, daß man die angegebenen km wirklich gefahren ist, und keine Belege einreichen, oder?

Wenn ich mich richtig an das im letzten Jahr gelesene erinnere ....

Gruß, Celsi

Hi,

genau so ist es.

Glaubwürdig nachweisen heißt es - glaube ich - ansonsten kann das FA Belege verlangen.

cu

pp

Es sind mehrere Fälle zu unterscheiden:

- Für Fahrten mit einem privaten PKW ist die Entfernungspauschale von - übrigens seit 2004 von einer SPD/Grünen-Regierung auf nur noch 30 Cent je Entfernungskilometer gekürzt - anzusetzen. Ich gehe davon aus, daß sich die ca. 9500 EUR auf die 2003er Erklärung beziehen. In 2004 wirst Du daher erheblich weniger ansetzen können. Wenn sich eine Entfernungspauschale von mehr als 4500 EUR pro Jahr ergibt, kann das Finanzamt Nachweise anfordern (z.B. TÜV/Werkstatt-Berichte mit eingetragenen Kilometerständen).

Behinderte mit einem GdB von mindestens 70% oder mindestens 50 % mit erheblicher Gehbehinderung können die tatsächlichen Kosten oder die doppelte Pauschale (30 Cent je gefahrenen km - entspricht 60 Cent Entfernungspauschale) ansetzen. Trifft hier offenbar aber nicht zu.

 

- Für Dienstreisen (z.B. Fahrten zwischen zwei Arbeitsstellen) gilt die Begrenzung auf die Entfernungspauschale nicht. Stattdessen können wieder die tatsächlichen Kosten oder die doppelte Pauschale angesetzt werden.

Wäre praktisch, wenn Du in Deiner Nähe noch eine Arbeitsstelle hättest - die Fahrt zur 100 km entfernten Zweitarbeitsstelle wäre dann mit den tatsächlichen Kosten absetzbar ;)

- Die Firma hat die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer Fahrgelder bis zur Höhe der Entfernungspauschale auszuzahlen und mit 15% pauschal zu versteuern. Das ist besonders für die AN interessant, die mit ihren Werbungskosten innerhalb des AN-Pauschbetrags von z.Zt. 920 EUR liegen. Allerdings dürfen die Fahrtkosten insoweit nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden.

Ferner gilt:

- Für Mitarbeiter mit Firmenwagen gilt: Listenpreis * 1% pro Monat + 0,03% des Listenpreises je Entfernungskilometer zur Arbeitsstelle = als geldwerter Vorteil zu versteuern. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, mit einem Fahrtenbuch geringere private Anteile nachzuweisen und den geldwerten Vorteil zu reduzieren.

- Bilanzierende Selbständige/Freiberufler können Kfz mit einem Anteil betrieblicher Nutzung von mindestens 10% als Betriebsvermögen deklarieren. Auch hier ist entweder die 1%-Methode für die Privatnutzung anzusetzen oder ein Fahrtenbuch zu führen. Im Gegenzug können sämtliche Kosten (AfA, Kraftstoff, Werkstattrechnungen etc.) als BA abgezogen werden.

Ah, danke Ihr beiden, jetzt blicke ich durch.

Ich habe mich übrigens oben vertan, 2005 läuft ja noch, ich habe die Nachweisgrenze in 2004 ignoriert und bin nicht zum Nachweis aufgefordert worden, und es waren auch nicht 9500, wie ich jetzt nochmal nachgesehen habe, sondern 230Tg.x98kmx0,3€=6763€.

9500,00 waren meine GESAMTEN Werbungskosten.

Aber dann bin ich wohl der Pauschale weiterhin ausgeliefert, und kann nur noch auf eine Regierung hoffen, die mir da nicht noch mehr kürzt.

Dank & Gruß,

Celsi

Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky

- Bilanzierende Selbständige/Freiberufler können Kfz mit einem Anteil betrieblicher Nutzung von mindestens 10% als Betriebsvermögen deklarieren.

Der tägliche Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle zählt aber nicht als "betriebliche Nutzung" - oder?

Nee, das ist "Privatvergnügen"

am 16. März 2010 um 13:35

Lieben gruß in die Gemeinde (;-)

Ein sehr Interessantes Thema, weil ich gerade aktuell mir auch gedanken mache über PKW / LKW Kostenabrechnung.

Habe ein angebot von einer Firma auf 400€ Basis zu arbeiten 10std die Woche.

Für die Fahrten schaffe ich mir einen Chevrolet Pickup Duramax Diesel an, der als Promotionfahrzeug (wegen guten auftritt) und die Produkte zu transportien sein soll.

Jetzt ist es so, ich bin stark gebehindert durch ein Verkehrsunfall und habe 100% Schwerbehinderung, kann ich für die Fahrtkosten der Firma mit 60cent anstatt der üblichen 30cent auf grund meiner Behinderung in rechnung stellen?

Die Firma würde mir gerne bei der Finanzierung des Fahrzeugs behilflich sein. Idee der Werbeflächenvermietung war auch schon da, aber bis wieviel € ist es Steuerfrei?

Bin dankbar für weitere möglichkeiten

 

der Bert

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