KM Leasing: Kein Rücktritt innerhalb der Widerrufsfrist möglich !
Damit es anderen nicht auch passiert: Wer mit dem Gedanken spielt sich einen Neuwagen zu leasen und den Vertrag beim Händler abschließt (nicht Online sondern vor Ort im Autohaus) hat kein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag wie etwa bei einer Finanzierung.
Wollte heute den am Montag unterschriebenen Leasing Vertrag kündigen aus versch. Gründen. Der Verkäufer lies sich absolut nicht darauf ein. Leider mußte ich das dann im ADAC lesen:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Verbrauchern, die mit einem Unternehmer einen Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung abgeschlossen haben, kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht (Urteil vom 24.2.2021, Az.: VIII ZR 36/20). Darüber sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor Unterschrift eines Kilometervertrags im Klaren sein.
Also aufpassen !
19 Antworten
Unschlüssiges Argument: Es kann um einen Neuwagen vor Ort gehen, für den der km-Leasingvertrag abgeschlossen wird. Andersherum geht es dem Händler nicht anders, wenn ein Restwertleasing oder ein Kreditvertrag widerrufen wird. Nur hat der andere Möglichkeiten, zum einen kann er bei unbekannten Kunden die Bestellung herauszögern oder er ändert sie ab in eine beliebte Variante, schwarz aussen, schwarz innen, handgerissen und TDI...
Letztendlich können viele Verbraucher die Vertragsarten nicht unterscheiden.
Da braucht man nicht anzufangen, mit lease gleich mieten, gleich Mietvertrag. Die finanzielle Verpflichtung ist da und nicht ohne weiteres rückgängig zu machen. Kreditvertrag, Auto verkaufen, ablösen - fertig. Wohnung, kündigen, 3 Mieten zahlen - fertig. Selbst nen Handyvertrag zu 9,99€ ist widerrufbar...
Von daher ist das Urteil schlicht und einfach nicht nachzuvollziehen. Ist halt so, aber logisch zu begründen ist es nicht.
Wenn ich ein Auto barzahle, habe ich das Geld gehabt und habe das Auto oder Schmuck wie auch immer. Keine Raten.
Beim Leasing habe ich die Verpflichtung die Raten zu zahlen.
Zitat:
@benprettig schrieb am 22. August 2025 um 14:43:48 Uhr:
Beim Leasing habe ich die Verpflichtung die Raten zu zahlen.
Beim Kreditvertrag auch...
Und das Widerrufsrecht bezieht sich ja auf den Kreditvertrag, nur indirekt (verbundenes Geschäft) auf das Auto. Weshalb intelligente Händler mit der Bestellung des Autos verständlicherweise auch abwarten, bis die Widerrufsfrist verstrichen ist.
Wenn Du einen Neuwagen beim Händler bestellst und bar zahlen willst, hast nach Abgabe der Bestellung auch kein Widerrufsrecht.
Zitat:
@benprettig schrieb am 22. August 2025 um 14:43:48 Uhr:
...
Von daher ist das Urteil schlicht und einfach nicht nachzuvollziehen. Ist halt so, aber logisch zu begründen ist es nicht.
42 Seiten, Urteil mit Begründung. Noch logischer begründet geht es kaum.:
Ich habe jetzt keine Lust 42 Seiten zu lesen. Kein normaler Widerruf innerhalb 14 Tage. Geleast 2015 und Widerruf 2018!!!!
Hast du es gelesen? Möglich in 2 Sätzen zu schreiben, warum?
Sorry, mich betrifft sowas nicht, bin zu faul es zu lesen, ob das nun tatsächlich so gilt.
Edit: Google, u.a. ADAC bestätigen das. Aber für mich geht das an der Realität vorbei. Hauptargument ist, das am Ende nicht gekauft werden muss. So ein Juristenquatsch...
Öffnet betrügerischen Verkäufern das Tor, ne Karre vom Hof, statt auf Kredit mal eben als km-Leasing an den unbedarften Kunden zu bringen. Die Menschen sind unterschiedlich, so Finanzdinge werden in der Schule kein bisschen gelehrt. Nicht jeder ist fit, unterschreibt vielleicht aus Scham und will es zuhause in Ruhe lesen... Nee ich finde das völlig am Verbraucher vorbei. Es erschließt sich mir keinesfalls, warum bei km-Leasing keine 14 Tage Widerrufsfrist möglich sind.
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Das musst Du ja nicht verstehen - es ist halt so. Der Verbraucherschutz geht eh schon so weit, dass er negative Auswirkungen hat. Für den Verbraucher