Klimaanlage und Gewährleistung

Hallo,
wir haben ein gebrauchtes BMW 3er, hergestellt in 2015 beim Autohändler im Juni 2018 gekauft. Der Händler hat Garantie angeboten, aber wir haben darauf verzichtet gegen 500 Euro Nachlass, da das Auto in Frankreich fährt. Also das Auto würde ohne Garantie gekauft.

15 Minuten nach dem Kauf, haben wir festgestellt, dass die Klimaanlage nicht funktioniert. Daher sind wir zum Händler zurückgefahren und zusammen mit ihm sind wir zu Werkstatt gefahren und haben wir mit Klimaanlage-Gas nachgefüllt. Die Nachfüllung hat nicht gleich geklappt, da es nur bei der rechten Seite gekühlt hat. Also der Mechaniker hat Schwierigkeiten nachzufüllen. Am Ende hat es funktioniert.

Ein paar Wochen (3 oder 4 Wochen) funktioniert die Klimaanlage nicht. Wir haben noch einmal in einer Werkstatt in Paris nachgefüllt. Nach ein paar Wochen funktioniert wieder nicht.

Der Mechaniker in Paris hat geprüft und festgestellt, dass es eine undichte Stelle gibt.
Kostenvoranschlag für die Reparatur: 700 Euro.

Wir haben den Autohändler kontaktiert und er möchte gar nicht davon hören oder Kosten übernehmen.

Ich weiß nicht, ob tatsächlich der Händler die Kosten übernehmen soll? Aber ich bin sicher, dass dieses Problem mit der Klimaanlage gab vor dem Kauf.

Auf Ihre Meinungen wurde ich mich sehr freuen. Danke!

Fabrice

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Zitat:

Ich weiß es nicht, wo ich eine SCHÖNE Bewertung für diesen Händler schreiben kann...

Bewerte doch mal dich selbst:

Den Defekt der Klimaanlage hättet ihr bei einer Probefahrt vor dem Kauf feststellen können und nicht erst 15 min danach.

Die Gewährleistung habt ihr willentlich ausgeschlossen, auf die Garantie habt ihr verzichtet.

Dafür, das seit 5 Monaten keine ordentliche Diagnose gemacht wurde sondern erst jetzt kann der Händler nichts.

Für eure langen Anfahrtswege bei Kauf ebenfalls nicht.

Was wollt ihr noch von dem Händler ?

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Positiv sehen - 700,- € abzgl. ersparter Garantie - verbleiben nur 200,- €.
Alternative: Einen Kulanzantrag bei BMW stellen.

Zitat:

Ich weiß es nicht, wo ich eine SCHÖNE Bewertung für diesen Händler schreiben kann...

Bewerte doch mal dich selbst:

Den Defekt der Klimaanlage hättet ihr bei einer Probefahrt vor dem Kauf feststellen können und nicht erst 15 min danach.

Die Gewährleistung habt ihr willentlich ausgeschlossen, auf die Garantie habt ihr verzichtet.

Dafür, das seit 5 Monaten keine ordentliche Diagnose gemacht wurde sondern erst jetzt kann der Händler nichts.

Für eure langen Anfahrtswege bei Kauf ebenfalls nicht.

Was wollt ihr noch von dem Händler ?

Erstaunlich, dass man Gewerbetreibenden die Bedeutung der von ihnen gefassten Vertragsklauseln erklären muss. Zumal sie ja an Klarheit kaum zu toppen sind.
Man fragt sich, welches Gewerbe sich erfolgreich mit so einem Textverständnis betreiben lässt.

Du hast gelesen, dass der Wagen in Frankreich läuft? Wenn man nicht so gut deutsch kann, kann das wohl passieren.

Ähnliche Themen

Bei gewerblichen Käufer /Verkäufer kann die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen werden
sondern nur auf 12 verkürzt werden.

Eine Sonderregelung gibt es nur bei Vollkaufleuten auf beiden Seiten (HGB).

Dazu müssen natürlich beide im Handelsregister eingetragen sein zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Wie ist die Firmierung von euren beiden Gewerben ?

B 19

Es handelt um eine Taxifirma, angemeldet in Handelskammer in Frankreich seit mindestens 1 Jahr und Handelsregister eingetragen. Der Besitzer ist meiner Bruder.

Mal am Rande betrachtet: Hätte die Garantie auch gewerbliche Nutzung als Taxi abgedeckt? Tippe da eher auf nein.

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 22. November 2018 um 12:49:17 Uhr:


Bei gewerblichen Käufer /Verkäufer kann die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen werden
sondern nur auf 12 verkürzt werden.

Eine Sonderregelung gibt es nur bei Vollkaufleuten auf beiden Seiten (HGB).

Dazu müssen natürlich beide im Handelsregister eingetragen sein zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Wie ist die Firmierung von euren beiden Gewerben ?

B 19

Kompletter Quatsch.
- Kaufleute untereinander haben Vertragsfreiheit und können vereinbaren, was sie wollen, solange es nicht sittenwidrig ist.
- Eine Gewährleistungsanspruch ist außerdem ohnehin nur in eine Richtung denkbar, nämlich beim Käufer gegen den Verkäufer. Von der Vertragsfreiheit ausgenommen sind allerdings Verbrauchsgütergeschäfte.
- Im Handelsregister muss man nicht zwingend eingetragen sein, um Kaufmann zu sein.

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