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Klimaanlage und Gewährleistung

Themenstarteram 20. November 2018 um 9:55

Hallo,

wir haben ein gebrauchtes BMW 3er, hergestellt in 2015 beim Autohändler im Juni 2018 gekauft. Der Händler hat Garantie angeboten, aber wir haben darauf verzichtet gegen 500 Euro Nachlass, da das Auto in Frankreich fährt. Also das Auto würde ohne Garantie gekauft.

15 Minuten nach dem Kauf, haben wir festgestellt, dass die Klimaanlage nicht funktioniert. Daher sind wir zum Händler zurückgefahren und zusammen mit ihm sind wir zu Werkstatt gefahren und haben wir mit Klimaanlage-Gas nachgefüllt. Die Nachfüllung hat nicht gleich geklappt, da es nur bei der rechten Seite gekühlt hat. Also der Mechaniker hat Schwierigkeiten nachzufüllen. Am Ende hat es funktioniert.

Ein paar Wochen (3 oder 4 Wochen) funktioniert die Klimaanlage nicht. Wir haben noch einmal in einer Werkstatt in Paris nachgefüllt. Nach ein paar Wochen funktioniert wieder nicht.

Der Mechaniker in Paris hat geprüft und festgestellt, dass es eine undichte Stelle gibt.

Kostenvoranschlag für die Reparatur: 700 Euro.

Wir haben den Autohändler kontaktiert und er möchte gar nicht davon hören oder Kosten übernehmen.

Ich weiß nicht, ob tatsächlich der Händler die Kosten übernehmen soll? Aber ich bin sicher, dass dieses Problem mit der Klimaanlage gab vor dem Kauf.

Auf Ihre Meinungen wurde ich mich sehr freuen. Danke!

Fabrice

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ich weiß es nicht, wo ich eine SCHÖNE Bewertung für diesen Händler schreiben kann...

Bewerte doch mal dich selbst:

Den Defekt der Klimaanlage hättet ihr bei einer Probefahrt vor dem Kauf feststellen können und nicht erst 15 min danach.

Die Gewährleistung habt ihr willentlich ausgeschlossen, auf die Garantie habt ihr verzichtet.

Dafür, das seit 5 Monaten keine ordentliche Diagnose gemacht wurde sondern erst jetzt kann der Händler nichts.

Für eure langen Anfahrtswege bei Kauf ebenfalls nicht.

 

Was wollt ihr noch von dem Händler ?

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Sofern du in Deutschland gekaufst hast und Privatperson bist, hat der Händler eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von effentiv mindestens sechs Monaten. Das hat nichts mit Garantie zu tun.

Da der Defekt sich vorher schon angekündigt hat (Klimaflüssigkeit leer, das passiert normalerweise nicht bei einem dreijähreigem Fahrzeug), hat der Verkäufer eine Nachbesserungspflicht.

Aber: Er hat das Recht, es selbst zu reparieren bzw. es in eine eigene (für ihn günstigere) Werkstatt zu bringen.

Also nochmal in aller Freundlichkeit Kontakt aufnehmen, auf die Gewährleistung, die ein Händler auch per Kaufvertrag nicht komplett ausschliessen kann, aufmerksam machen und um weiteres Vorgehen bitten.

Ich gehe davon selbstverständlich aus, dass ihr das Fahrzeug in DE gekauft habt mit einem Kaufvertrag nach deutschem Recht.

nö. Nach 15 Monaten wird es Dir niemals gelingen, zu beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf existierte. Die Gewährleistung nützt Dir nichts mehr. Ihr hättet die Garantie abschließen können, habt aber gepokert und jetzt leider verloren.

Eine Klimaanlage kann auf Grund eines Steinschlages von einer auf die andere Minute beschädigt werden.

Wenn der Kühler einen Steinschlag abbekommt geht das Gas ins Freie und die Anlage wird drucklos.

Daher macht es keinen Sinn bei einer nicht mehr funktionierenden Klimaanlage einfach das fehlened Gas nachzufüllen.

Das mindeste ist, erst mal eine Druckprüfung machen zu lassen und die Anlage auf undichtigkeiten zu untersuchen.

MfG kheinz

Zitat:

@farmat schrieb am 20. November 2018 um 10:55:52 Uhr:

 

...beim Autohändler im Juni 2018 gekauft. ...

...15 Minuten nach dem Kauf,...

Bitte richtig lesen. Ehrlich, das wird immer schlimmer. Und Nachdenken. 15Monate nach dem Kauf wäre dann Ende 2019. Ich würde auch gerne in die Zukunft schauen wollen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. November 2018 um 11:24:21 Uhr:

nö. Nach 15 Monaten wird es Dir niemals gelingen, ...

Bist du schon im November 2019?

Von Juni bis November 2018 sind es hier bei uns in Deutschland nur 5 Monate und daher noch in der Beweislast des Händlers.

Nachtrag:

Vorschreiber war schneller. :o

Themenstarteram 20. November 2018 um 10:36

Wir haben das Auto in Deutschland gekauft und nach deutschem Recht.

Ich habe vergessen zu präzisieren, dass das Auto gewerbliche in Frankreich angemeldet ist.

Wir haben einen freundlichen Kontakt mit der Händler aufgenommen. Aber leider war er sehr unfreundlich und er denkt, dass wir täuschen möchten. jetzt möchte er nicht mehr auf unsere Anfragen antworten.

Also habt ihr den auch über eurer Gewerbe gekauft? Dann schaut es eher schlecht aus, egal welches Gewerbe ihr betreibt. Dort kann er nämlich Gewährleistung ausschliessen. Es hängt also alles vom Kaufvertrag ab.

Wie kommt der denn darauf, dass ihr den tauschen wollt? Das ist auch rechtlich garnicht möglich, auch bei Privat nicht (Sonderregelung bei Einigung der Parteien).

Ihr wollte das ja nur im zugesichertem Zustand haben und eine defekte Klima bei einem so jungen Fahrzeug ist kein typischer Schaden, der unter Verschleiß läuft.

Wenn der Händler so reagiert, würde ich mir zumindest eine Erstberatung beim Anwalt holen. Ich vermute mal, bei der Karre ist noch mehr im Argen - aber dafür war sie billig. Ein seriöser Händler macht wegen sowas keinen Streß - repariert, was er eh muss und gut ist.

Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 20. November 2018 um 11:28:30 Uhr:

Zitat:

@farmat schrieb am 20. November 2018 um 10:55:52 Uhr:

 

...beim Autohändler im Juni 2018 gekauft. ...

...15 Minuten nach dem Kauf,...

Bitte richtig lesen. Ehrlich, das wird immer schlimmer. Und Nachdenken. 15Monate nach dem Kauf wäre dann Ende 2019. Ich würde auch gerne in die Zukunft schauen wollen.

Bitte erst selber richtig lesen .....

"15 Minuten nach dem Kauf, haben wir festgestellt, dass die Klimaanlage nicht funktioniert."

Täuschen - nicht tauschen. Wie war das mit dem richtig lesen???

Gut, der Punkt geht an dich. Aber sowohl tauschen als auch täuschen wären zwei Annahmen des Händlers, die dem Käufer etwas unterstellen, was hier offenbar nicht der Fall sein sollte. Es geht ja um einen Defekt, der offensichtlich schon beim Kauf vorhanden war und im besten Fall repariert werden soll.

@Siggi1803 was willst du von mir? Ich habe verdeutlicht, was Sache ist und die entsprechenden Punkte zitiert. Wahrscheinlich fehlt dir der Zusammenhang zum entsprechenden Post mit den 15 Monaten. Tut mir leid für dich.

Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 20. November 2018 um 11:51:40 Uhr:

 

Wahrscheinlich fehlt dir der Zusammenhang zum entsprechenden Post mit den 15 Monaten. Tut mir leid für dich.

Der Zusammenhang fehlt mir nicht, denn ich habe diese 15 Monate von Kai ebenfall kommentiert. Tut mir leid für dich. :o

Nopodi ist pärfäkt :p.

@farmat: Habt ihr das Auto auch als Gewerbetreibende gekauft, steht ihr so im Kaufvertrag? Und ist die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen worden?

Was der Verkäufer muss und was nicht, ist dem Vertrag bzw. der Konstellation der Parteien zu entnehmen. Das kann ein Anwalt sicherlich prüfen... oder ein schlauer Mitschreiber hier.

Wegen 500 € auf eine "Garantie" zu verzichten, aber dann wundern, ist natürlich so eine Sache.

Diese Garantien (meist von Dritten) decken ohnehin nicht alles und schon gar nicht zu 100 %, aber wenn noch was wäre, am Motor oder Getriebe...

Wurde der km-Stand bei Kauf schon erwähnt?

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