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Klimaanlage und Gewährleistung

Themenstarteram 20. November 2018 um 9:55

Hallo,

wir haben ein gebrauchtes BMW 3er, hergestellt in 2015 beim Autohändler im Juni 2018 gekauft. Der Händler hat Garantie angeboten, aber wir haben darauf verzichtet gegen 500 Euro Nachlass, da das Auto in Frankreich fährt. Also das Auto würde ohne Garantie gekauft.

15 Minuten nach dem Kauf, haben wir festgestellt, dass die Klimaanlage nicht funktioniert. Daher sind wir zum Händler zurückgefahren und zusammen mit ihm sind wir zu Werkstatt gefahren und haben wir mit Klimaanlage-Gas nachgefüllt. Die Nachfüllung hat nicht gleich geklappt, da es nur bei der rechten Seite gekühlt hat. Also der Mechaniker hat Schwierigkeiten nachzufüllen. Am Ende hat es funktioniert.

Ein paar Wochen (3 oder 4 Wochen) funktioniert die Klimaanlage nicht. Wir haben noch einmal in einer Werkstatt in Paris nachgefüllt. Nach ein paar Wochen funktioniert wieder nicht.

Der Mechaniker in Paris hat geprüft und festgestellt, dass es eine undichte Stelle gibt.

Kostenvoranschlag für die Reparatur: 700 Euro.

Wir haben den Autohändler kontaktiert und er möchte gar nicht davon hören oder Kosten übernehmen.

Ich weiß nicht, ob tatsächlich der Händler die Kosten übernehmen soll? Aber ich bin sicher, dass dieses Problem mit der Klimaanlage gab vor dem Kauf.

Auf Ihre Meinungen wurde ich mich sehr freuen. Danke!

Fabrice

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ich weiß es nicht, wo ich eine SCHÖNE Bewertung für diesen Händler schreiben kann...

Bewerte doch mal dich selbst:

Den Defekt der Klimaanlage hättet ihr bei einer Probefahrt vor dem Kauf feststellen können und nicht erst 15 min danach.

Die Gewährleistung habt ihr willentlich ausgeschlossen, auf die Garantie habt ihr verzichtet.

Dafür, das seit 5 Monaten keine ordentliche Diagnose gemacht wurde sondern erst jetzt kann der Händler nichts.

Für eure langen Anfahrtswege bei Kauf ebenfalls nicht.

 

Was wollt ihr noch von dem Händler ?

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Die Garantie wäre in diesem Fall nur eine zweite Adresse für die Rechnungslegung. Der Händler ist sowieso in der Gewährleistung.

Denn merke: Eine Garantie hebt die Gewährleistung nicht auf.

Ich kann aber nicht vorher alles ablehnen, weil es was kostet, und hinterher will ich doch alles haben.

Da kann man nur hoffen, wenn einem gehoflen wird.

sorry, verlesen. Da ihr den Mangel unmittelbar nach dem Kauf gerügt habt, greift die Gewährleistung natürlich noch. Aber lest in Eurem Vertrag, denn bei einem gewerblichen Kauf ist es möglich, die Gewährleistung rechtswirksam auszuschließen.

@Bernd: man muss aber nicht für teures Geld Garantien abschließen, wenn man die Sicherheit über die gesetzliche Sachmängelhaftung weitgehend umsonst bekommt. Soll doch der Händler die Garantie machen, wenn er sich vor Gewährleistungsansprüchen schützen will.

Und wurde der angezeigte und im Kaufvertrag hoffentlich aufgeführte km-Stand mal überprüft?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. November 2018 um 12:33:16 Uhr:

sorry, verlesen. Da ihr den Mangel unmittelbar nach dem Kauf gerügt habt, greift die Gewährleistung natürlich noch. Aber lest in Eurem Vertrag, denn bei einem gewerblichen Kauf ist es möglich, die Gewährleistung rechtswirksam auszuschließen.

@Bernd: man muss aber nicht für teures Geld Garantien abschließen, wenn man die Sicherheit über die gesetzliche Sachmängelhaftung weitgehend umsonst bekommt. Soll doch der Händler die Garantie machen, wenn er sich vor Gewährleistungsansprüchen schützen will.

Kann man nur hoffen.

Mal wieder ist es Zeit, weiter unten auf den Stern - diese Thema abbestellen zu drücke.......

MfG kheinz

Verkäufer in Deutschland, Käufer in Paris, Schaden 700 Euro, Ausgang ungewiss. Verhältnismäßigkeit? ;)

Und dann noch die Verpflichtung des Käufers, dem Verkäufer zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Incl. Auto zum Verkäufer bringen, auch wenn der die Transportkosten zahlen muss (sofern es ein Gewährleistungsfall ist).

Themenstarteram 20. November 2018 um 14:56

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. November 2018 um 11:58:54 Uhr:

Nopodi ist pärfäkt :p.

@farmat: Habt ihr das Auto auch als Gewerbetreibende gekauft, steht ihr so im Kaufvertrag? Und ist die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen worden?

Ja wir haben das Auto als Gewerbetreibende gekauft und es steht im Kaufvertrag. Folgenden Satz steht im Vertrag:

" Der Käufer handelt als Unternehmer, die Sachmängelhaftung ist daher ausgeschlossen"

Themenstarteram 20. November 2018 um 14:59

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 20. November 2018 um 12:04:19 Uhr:

 

Wurde der km-Stand bei Kauf schon erwähnt?

Kilometerstand war 78000 km beim Kauf

Zitat:

@farmat schrieb am 20. November 2018 um 15:56:28 Uhr:

Ja wir haben das Auto als Gewerbetreibende gekauft und es steht im Kaufvertrag. Folgenden Satz steht im Vertrag:

" Der Käufer handelt als Unternehmer, die Sachmängelhaftung ist daher ausgeschlossen"

Gebiss rausnehmen und in den Allerwertesten beißen ...

Maximal günstige Erstberatung beim Anwalt ob der Kaufvertrag anfechtbar ist, nach dem Satz sieht es aber schlecht aus. Risiko eingegangen und verloren würde ich sagen.

Gut und überlegen gespart....

Es muss gespart werden, koste es was es wolle.

Mit der Garantie wären vielleicht noch ein paar Euros rausgesprungen

Themenstarteram 20. November 2018 um 16:27

Vielen Dank für Ihre schnelle Antworte. Es hat mir sehr geholfen um eine Entscheidung zu treffen. Ich denke, dass ich nicht viel gegen ihm machen kann.

Außer das Klimaanlage-Problem, läuft das Auto ganz gut.

Aber ein unfreundlicher Autohändler habe ich nie gesehen und ich wundere mich noch immer warum haben wir bei ihm das Auto gekauft. Denn:

Der Händler ist in Köln. Ich bin von Regensburg zum Händler gefahren und mein Bruder von Paris. Die Fahrtdauern waren ca. 5 Stunden. Wir sind ca. 10 Min später nach dem vereinbarten Besichtigungstermin angekommen und haben wir schon im Voraus angerufen, dass wir 15 Minuten später ankommen. Überraschung: der Händler, mit dem wir den Termin vereinbart haben, war nicht da und wir müssen auf ihm mehr als eine Stunde warten. Das beste: als er angekommen ist, hat der Kaiser Händler sich nicht ENTSCHULDIGT.

Ich weiß es nicht, wo ich eine SCHÖNE Bewertung für diesen Händler schreiben kann...

Zitat:

@farmat schrieb am 20. November 2018 um 15:56:28 Uhr:

 

 

Ja wir haben das Auto als Gewerbetreibende gekauft und es steht im Kaufvertrag. Folgenden Satz steht im Vertrag:

" Der Käufer handelt als Unternehmer, die Sachmängelhaftung ist daher ausgeschlossen"

Das hättest als Erstes schreiben sollen, da wäre der Thread nicht so lang geworden:-)

Warum ihr die angebotene Garantie abgelehnt habt, wisst ihr auch nicht oder ? Ich mein, an den 500€ kann es doch nicht gescheitert sein.

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