Klimaanlage im Wohnmobil
Hallo - ich bin ganz neu hier und auch noch voll neu in den Thema.
Möchte ein Wohnmobil kaufen und frage mich ob die Klimaanlage ein MUSS ist oder ob es auch ohne geht?
Welche Fenster kann man während der Fahrt offen lassen?
Vielleicht kann mit hier jemand Praxistipps geben - BITTE.
27 Antworten
Zitat:
@Adler [Lothar] schrieb am 18. Mai 2020 um 11:11:58 Uhr:
Hallo, ich habe heute gehört, das die Aufbauklimaanlage laut Gesetz nur im Stand über Festnetz betrieben werden darf?
Ist blanker Unsinn! Dieses Gerücht hatte mal ein Hersteller ins Leben gerufen, hinterher wurde dies dann dementiert.
Zitat:
@ArndBB schrieb am 18. Mai 2020 um 13:48:38 Uhr:
Das Dingen hier ist neun Jahre als, aber deine Frage ja neu :-)Nein, ist nicht korrekt! Wir haben eine Fahrklima und eine Aufbauklima. Die Aufbauklima kann ich während der Fahrt mittels Generator zuschalten, falls die Motorklima mal nicht reichen sollte!
Warum sollte das verboten sein? Möglicherweise empfiehlt der Hersteller die Standklima nur im Stand zu betreiben, aber verboten ist es nicht Sie auch während der Fahrt zu benutzen!
Gruß Arnd
Mich würde da mal interessieren welchen Generator du während der Fahrt betreibst!
Ich würde da lieber auf eine vernünftige LiFePo4 mit entsprechendem Spannungswandler setzen!
Zitat:
@Manfred B. schrieb am 19. Mai 2020 um 21:20:38 Uhr:
Ich würde da lieber auf eine vernünftige LiFePo4 mit entsprechendem Spannungswandler setzen!
So ist das bei mir der Fall. 😉 720Ah LifePo4, 800WP Solar, 2x45A-Booster und 2500Watt Inverter reichen dafür völlig aus, dass man keinen Generator dafür benötigt.
Eben! Seh ich auch so! Aber mit laufendem Generator während der Fahrt????
PS: Steht PA für Panda oder doch für Passau?
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Für Panda 😁
Zitat:
@Manfred B. schrieb am 19. Mai 2020 um 21:20:38 Uhr:
Zitat:
@ArndBB schrieb am 18. Mai 2020 um 13:48:38 Uhr:
Das Dingen hier ist neun Jahre als, aber deine Frage ja neu :-)Nein, ist nicht korrekt! Wir haben eine Fahrklima und eine Aufbauklima. Die Aufbauklima kann ich während der Fahrt mittels Generator zuschalten, falls die Motorklima mal nicht reichen sollte!
Warum sollte das verboten sein? Möglicherweise empfiehlt der Hersteller die Standklima nur im Stand zu betreiben, aber verboten ist es nicht Sie auch während der Fahrt zu benutzen!
Gruß Arnd
Mich würde da mal interessieren welchen Generator du während der Fahrt betreibst!
Ich würde da lieber auf eine vernünftige LiFePo4 mit entsprechendem Spannungswandler setzen!
Einen von Dometic als Festeinbau. Funktioniert problemlos!
Da es funktioniert, habe ich mich nie mit einem Spannungswandler beschäftigt!
Wäre eine Alternative, aber das Dingen hat einen äußerst geringen Verbrauch und ich habe nur 560 aH Gelbatterien.
Wenn die Batterien sich verabschieden, dann denke ich neu darüber nach! Solange das mit der Klima und der Senseo während der Fahrt funktioniert, bleibt das so!
Gruß Arnd
Ist ja ein Ding! Wusste garnicht dass es sowas gibt!😕
Als Standgerät schon, aber als Einbaugerät war mir dies nicht bekannt!
Man lernt halt nie aus!🙄
Natürlich schon nicht ganz billig!
Platz muss man auch haben! Hab ich leider nicht da die Klimaanlage in der Garage schon zu viel Platz braucht welchen ich gerne noch hätte!
Als Neuanschaffung wohl durch (eben) LifePo4 mit Solar am Dach und Wechselrichter günstiger oder gleichkostspielig zu ersetzen!
Müsste man mal nachrechnen!
Mein 30 Jahre altes Wohnmobil hat ab Werk einen Onan-Generator und eine Dachklimaanlage verbaut. Eine 200 Watt Solaranlage (und eine automatische Sat-Anlage) habe ich als Ladung auf der Dachreling. Mehr Solar ginge nur direkt auf der übrigen Dachfläche, was mir allerdings das H-Kennzeichen gefährden würde. Da das Basisfahrzeug über keine Klimaanlage verfügt, werde ich also den Generator in Betrieb setzen um während der Fahrt den Innenraum kühlen zu können.
Soweit ich erfahren habe, ist es nicht zulässig die Klimaanlagen während der Fahrt zu betreiben, weil sie nicht als Fahrzeugteil geprüft sind. Es fehlt also ein Zertifikat. Das könnten die Hersteller natürlich bekommen, müsste ihre Geräte aber kostenpflichtig prüfen lassen.
Zitat:
@Torben1970 schrieb am 21. Mai 2020 um 10:42:20 Uhr:
..Soweit ich erfahren habe, ist es nicht zulässig die Klimaanlagen während der Fahrt zu betreiben, weil sie nicht als Fahrzeugteil geprüft sind..
Wenn das so wäre, dann dürfte man sie erst gar nicht einbauen.
Naja... Dinge, die man nur im Stand nutzt sind doch quasi "Ladung". Solange alles ordentlich gesichert ist darf man es also transportieren. Der Betrieb kann da schon anders bewertet werden. Ob man das wegen irgendwelcher Gefahren wirklich ernst nehmen sollte ist die andere Frage.
Nein. Ladung ist nur das, was man werkzeuglos montieren und demontieren kann und das trifft ja wohl auf eine Klimaanlage nicht zu.
Zitat:
@4Takt schrieb am 21. Mai 2020 um 10:51:39 Uhr:
Zitat:
@Torben1970 schrieb am 21. Mai 2020 um 10:42:20 Uhr:
..Soweit ich erfahren habe, ist es nicht zulässig die Klimaanlagen während der Fahrt zu betreiben, weil sie nicht als Fahrzeugteil geprüft sind..
Wenn das so wäre, dann dürfte man sie erst gar nicht einbauen.
Nach meinem Verständnis würde ich Dir ja zustimmen, aber ...
- z. B. ist laut deutschen Gerichten die Benutzung eines Radarwarngerätes (Radarfallen) sittenwidrig. Du darfst diese Geräte aber völlig legal in Deutschland kaufen.
- oder das Tankgasflaschen eigentlich überhaupt keine Zulassung haben! Sie werden zwar geduldet wenn sie wie feste Tanks verbaut sind (was der Konstruktion komplett widerspricht), sind aber weder fester Tank noch herkömmliche Gasflasche). Mobile Gastanks sind in Deutschland einfach nicht vorgesehen.
Das Problem ist das es wohl keine ECE Prüfnummer rein nur für Klimaanlagen gibt. Es gibt die R 122 Heizungssysteme von Fahrzeugen, und da ist fraglich ob eigenständige Klimaanlagen mit aufgeführt sind. Fahrzeugklimaanlagen befinden sich zum teil mit im Heizkasten, da sind die in der Heizung mit inbegriffen.
Was das Thema nicht geprüfte Fahrzeugteile und deren einbau angeht, eher als Witz gedacht, also nicht all zu ernst nehmen,.....
Es gibt die ECE R 10 Elektromagnetische Verträglichkeit (Funkentstörung). Da die ECE Regelungen für Ausrüstungsgegenstände genauso gilt (Ausrüstung = Beweglich) muss jedes Elektrische Gerät das im Fahrzeug betrieben wird danach geprüft sein. Das Smartphone muss also schon mal draußen bleiben, denn ich hab noch kein Smartphone mit ECE R10 Kennung gesehen. Das klingt jetzt doof, aber genau genommen darf man das Smartphone im Fahrzeug nicht benutzen/betreiben/laden es ist ja nicht geprüft das es das Bordsystem nicht stört. Vielleicht sollte man dazu aber auch sagen das die ECE Regelungen irgendwann 1958 in kraft traten. Das dass Smartphone wohl gut genug auf Elektromagnetische Verträglichkeit geprüft wurde und die Ansprüche an ein Telefon bestimmt höher sind als das was die Autoindustrie mal für ihre Elektrik festgelegt hatte, sollte klar sein. Wir wissen ja es gibt viele Prüfbehörden, Richtlinien usw. Da aber jeder sagt, nur das was er selber Prüft stimmt und die eigene Richtlinie ist die einzig richtige, und solang keiner feststellt das alles was gleich geprüft wurde auch gleich ist, gilt, nicht geprüft ist nicht geprüft 😉