Kleingewerbe anmelden um einen Rabatt zu bekommen
Hallo,
Ein Händler hat mit einen großen Rabatt angeboten, wenn ich einen Gewerbeschein vorzeige.
Ich bin aktuell Angestellte. Würde es Sinn machen eine Kleingewerbe anzumelden und nach dem Kauf sie direkt abzumelden? Hat jemand Erfahrung damit?
Beste Antwort im Thema
Der oder die TE möchte 2.000 Euronen über den Weg einer fingierten Gewerbeanmeldung bei der Anschaffung dieses Fahrzeugs sparen. Es besteht keinerlei Absicht, tatsächlich ein Gewerbe zu betreiben.
Das hat mit dem, was Du hier beschreibst also nicht das Geringste zu tun.
32 Antworten
Ich habe ein Gewerbe und es kann sich lohnen, aber du musst halt bedenken, dass man ca. 600 EUR/Jahr allein für den Steuerberater einplanen muss, die Gewerbeanmeldung kostet nur paar EUR, waren 30 EUR oder so. Klar die Kammer ist recht schnell und verzwangsmitgliedschaftet dich, aber zahlen musst du erst ab einer bestimmten Umsatzhöhe.
In meinem Fall nutze ich das Gewerbe, um mein Hobby zu finanzieren, habe ein paar feste Kunden und hole mir von allem was irgendwie damit in Verbindung steht die MwSt zurück, zusätzlich hat es den Vorteil, dass wenn du im Minus bist mit deiner Bilanz, weitere Steuern sparst. Z.B. dein zu versteuerndes Einkommen aus deiner Angestelltentätigkeit ist 40.000 EUR deine Teilselbstständigkeit macht 5000 EUR Verlust (Allerdings solltest nicht jedes Jahr Verlust machen), somit musst du nur 35.000 EUR versteuern und bekommst was zurück. Zusätzlich kannst bei der Gründung auch noch Fördergelder mitnehmen, waren bei mir damals 6000 EUR (das Gewerbe muss 1 Jahr lang angemeldet werden, sonst musst es zurückzahlen, außerdem wird ein Buissnessplan verlangt, aber den kannst dir schreiben lassen, oder ausm Netz was basteln).
Nur so am Rande: letztes Jahr konnte mein Steuerberater mein steuerpfl. Einkommen um 6000 EUR reduzieren, obwohl meine Selbstständigkeit im Plus (inkl. Abschreibungen) war
Also wenn, dann mach es richtig und nicht so ein schnelles an-/abmeldeding, auch weil du dir damit wenn du wirklich in den nächsten Jahren was selbstständiges machen willst, die Förderung verbaust.
Der oder die TE möchte 2.000 Euronen über den Weg einer fingierten Gewerbeanmeldung bei der Anschaffung dieses Fahrzeugs sparen. Es besteht keinerlei Absicht, tatsächlich ein Gewerbe zu betreiben.
Das hat mit dem, was Du hier beschreibst also nicht das Geringste zu tun.
@random_user , leider hast Du wahrscheinlich die eingestellte Frage
nicht gelesen. Denn Du rätst ja der /dem Fragenden auch noch zu.
Meine Meinung ist, für einen Rabatt von 2.000.-€ lohnt sich eine
Gewerbeanmeldung nicht und schon garnicht, wenn Man von Tuten
und Blasen keine Ahnung hat. Wenn man nicht wie Du, auch wirklich
etwas macht, läuft man doch in jede Falle die dabei besteht. Das geht
los mit dem Steuerberater, dem Finanzamt usw., usw.
Das begründet unsere ablehnenden Kommentare...........
Deswegen hatte ich ja am Schluss geschrieben, dass der/die TE es richtig machen soll und nicht so la la
Theoretisch:Bplan erstellen, Förderung beantragen, auf ok warten, Gewerbeschein holen, 1 Jahr angemeldet bleiben und wieder abmelden: 6000 EUR- Steuerberater-Anmeldegebühr ca 5000 EUR. (grob gesagt)
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Zitat:
@random_user schrieb am 18. August 2018 um 19:32:25 Uhr:
Deswegen hatte ich ja am Schluss geschrieben, dass der/die TE es richtig machen soll und nicht so la laTheoretisch:Bplan erstellen, Förderung beantragen, auf ok warten, Gewerbeschein holen, 1 Jahr angemeldet bleiben und wieder abmelden: 6000 EUR- Steuerberater-Anmeldegebühr ca 5000 EUR. (grob gesagt)
Ja und danach auf der Kandidatenliste für Peter Zwegert stehen ...oder Omis Erbe weg😁
Und mit den 6000 Eur Förderung für einen BPlan copy&past aus dem Inet ohne tiefgreifende Bedingungen? ... nur zu ist heute Märchenstunde 🙄
Zitat:
@tartra schrieb am 18. August 2018 um 20:02:13 Uhr:
Ja und danach auf der Kandidatenliste für Peter Zwegert stehen ...oder Omis Erbe weg😁Und mit den 6000 Eur Förderung für einen BPlan copy&past aus dem Inet ohne tiefgreifende Bedingungen? ... nur zu ist heute Märchenstunde 🙄
Du hast zu viel Angst, musst halt aufpassen, was du unterschreibst =)
den BPlan hatte mir eine Unternehmensberatung für 300 EUR geschrieben ... ich hab ihn bis heute nicht gelesen und so schnell wie die Förderzusage kam, die Bank wohl auch nicht ;-) Was bedeutend nerviger war, ist das Identitätsfeststellungsverfahren da muss man selber antanzen (wenn es noch so ist), aber das ist nur einmal, zukünftige Förderanträge konnte ich dann bequem mit meinem Account übers Internet beantragen (z.B. Förderung von Weiterbildung)
Du hast immer noch nicht verstanden, worum es hier geht.
Der/die TE möchte kein Gewerbe betreiben.
Vielleicht noch zur Info: das Idee des Verkäufers, dass ich die Kleingewerbe anmelde und danach abmelde.
Ich habe mich entschieden dass nichts zu machen.
Steuerlich sehe ich ziemlich geringe Risiken. Einfach nach dem Kauf wieder abmelden und bei der Steuererklärung angeben, dass es keine Geschäftsvorfälle gab. Fertig.
Habe so etwas auch schon gesehen und geht meist unbesehen durch.
Moralisch halte ich das aber für mehr als daneben. Wobei, der Verkäufer kann sich eigentlich freuen, wenn man so auf seine Verbraucherrechte verzichtet.
Zitat:
@morlando schrieb am 19. August 2018 um 00:52:28 Uhr:
Vielleicht noch zur Info: das Idee des Verkäufers, dass ich die Kleingewerbe anmelde und danach abmelde.
Ich habe mich entschieden dass nichts zu machen.
Wenn es die Idee des Verkäufers war, wird dieser vermutlich den größeren Vorteil von der Aktion haben.
Gruß M
Was von der Gegenseite immer in besten Tönen empfohlen wird, hat meist immer den größeren Vorteil für die Gegenseite.
Einem Freund von mir, ist die hier diskutierte Gewerbeanmeldung,
allerdings aus anderem Grunde, recht teuer zu stehen gekommen.
Sowohl das Finanzamt als auch Versicherungen und Mitgliedschaft
beim Gewerbeverein (mir fällt der richtige Namen nicht ein)
haben meinen Freund geradezu ausgeplündert. So das sich sein
Vorhaben,alles Andere,als gerechnet hat.
Der Grund für meine negative Einstellung hierzu..............
Doch ein Jeder ist seines Glückes Schmied, sagt ein altes Sprich-
wort................
Zitat:
@DerBasse schrieb am 19. August 2018 um 02:00:28 Uhr:
Steuerlich sehe ich ziemlich geringe Risiken. Einfach nach dem Kauf wieder abmelden und bei der Steuererklärung angeben, dass es keine Geschäftsvorfälle gab. Fertig.Habe so etwas auch schon gesehen und geht meist unbesehen durch.
Moralisch halte ich das aber für mehr als daneben. Wobei, der Verkäufer kann sich eigentlich freuen, wenn man so auf seine Verbraucherrechte verzichtet.
Also das Wort moralisch, ist ja nun wirklich völlig fehl am Platz ... Die Vor&Nachteile wurden erörtert. Eigentlich nur ein Ding zwischen Käufer und Verkäufer ...
Und wenn das so einfach&easy wär ein paar Tausender zu sparen, würden das einige mehr machen ...😁
Zitat:
@morlando schrieb am 18. August 2018 um 14:40:55 Uhr:
Danke für Ihre Antworten. Es geht um 2000€ Rabatt. Wäre der Aufwand klein, würde ich es machen, aber scheint nicht so zu sein.
Wenn es wirklich um die Ust geht ist ein Gewerbeschein allein KEIN Kriterium. Vorsteuer kann nur abziehen wer auch UST bezahlt. Um damit überhaubt in Kontakt zu kommen muß man bestimmte Werte von Umsatz/Gewinn überschreiten. Also muß auch irgend etwas umgesetzt werden. In der Regel dauert das zumindest 1-2 Jahre. Er kann Dir evtl. einen wie auch immer gearteten Rabatt gewähren aber nicht die UST abziehen. das darf er nicht.
Dazu kommt noch der enorme Aufwand mal eben son Gewerbeschein zu bekommen. erstmal die Zeit und dann noch die Kosten. dann die oben erwähnten Beiträge. Bei bestimmten Gewerben kommen noch Auflagen mit irgendwelchen Zusatzgenehmigungen... Und vor allem: WAS willst Du anmelden? Im Gewerbeschein wird ja eingetragen um welches Gewerbe es sich handelt.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 20. August 2018 um 18:13:39 Uhr:
Wenn es wirklich um die Ust geht ist ein Gewerbeschein allein KEIN Kriterium. Vorsteuer kann nur abziehen wer auch UST bezahlt. Um damit überhaubt in Kontakt zu kommen muß man bestimmte Werte von Umsatz/Gewinn überschreiten. ......
Oh mein Gott 😰 ...
Mal davon ab das der TE bereits eingesehen hat, dass das keine Lösung für ihn ist ....
Wenn man keinen Ahnung hat einfach mal nichts schreiben.😉 Sorry wenn dich mal einer zu dem Thema fragt sagt einfach nichts, ist ja alles von vorne bis hinten Humbug....🙄
Nur mal kurz als beispiel ... USt kann man ab den ersten Euro ab dem ersten Tag Gewerbe ziehen, man darf natürlich nicht das Kreuzchen bei Kleinunternehmerregelung auf dem Fragebogen vom FA setzen... mehr schreib ich nicht