Kleines Kennzeichen (Zulassungsbehörde)

Harley-Davidson

Hallo Gemeinde,

möchte meine Road King in zwei Wochen anmelden.

Mein Dealer hat ein kleines Kennzeichen in den Papieren eintragen lassen (war wohl nicht ganz so einfach beim TÜV in Mönchengladbach)......

Jetzt habe ich gehört das die Zulassungsbehörden speziell in Bayern "rumzicken" bei der Genehmigung.....

Wie ist eure Erfahrung bzw. womit kann ích die Zulassungsbehörde in München "überzeugen" das Sie die kleine Version "rausrücken" ? Denke mir das es hier genug Profis gibt die vor dem gleichen "Problem" standen ;-)

Gruss

Moglie

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88


Es ist wirklich schade,......

Nee,

es ist eigentlich richtig gut, dass es so ist, den wer ist schon so vollkommen verblödet und begeht eine Straftat (Urkundenfälschung), um ein kleines Kennzeichen an seinem Motorrad zu haben oder rät jemanden dazu... Dafür müßte Maik ein paar Euro mehr hinlegen, als für ein Kurzzeitkennzeichen, Vorführung usw....

Und da Maik ja nicht gerade Glück im Umgang mit Behörden hat und auch noch seine private Emailadresse mit Vor- und Familiennamen im Kopf seines Anhang postet, könne er sich vermutlich auch direkt selbst anzeigen, wenn er so was machen würde....

Gruß Brus

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Zur Fahrt zur Zulassungsstelle war das Topcase an meiner RKC. Nach einer kurzem Prüfung mit dem Zollstock hatte ich die Auswahl zwischen einem einzeiligen oder "Traktor" Kennzeichen. Das "Traktor" Kennzeichen kam meinem alten kanadischen Kennzeichen am nächsten. Ich hätte nie gedacht, dass das so eInfach sein kann.

könnte und sollte es eigentlich immer sein....ist es aber nicht. schwein gehabt, würde ich sagen. warum es bei uns diese schikane gibt mit den kennzeichen, werde ich nie begreifen.

da wünsche ich dir viel glück! wollte auch ein kleines schild!mann braucht ein gutachten/genehmigung vom rb usw!nee danke,doch die nette half mir bei einer kurzen nummer!immerhin etwas! grüsse aus main tauber!😁

Hallo,
also ich habe da so meine Negative Erfahrung gleich mehrfach gemacht!!!
Vor über 20 Jahren habe ich versucht meine Softail mit einem kleinen Kennzeichen im Kreis Recklinghausen Zuzulassen und hatte mit dem "Gewissenhaften" Herren der Zulassungsbehörde so meine Erfahrung. Es gab am ende doch nur eine Standard ausführung, bei der ich mitten durch den Landkreis Stempel eine Befestigungsschraube drehen mußte, obwohl er von "Amtlichen Doumenten" gesprochen hat, die man eben in keinster weise beschädigen darf. Bin also über 20 Jahre, Gott sei dank ohne Behörden Probleme, mit einem Beschädigten Dokument umher gefahren!

Jetzt habe ich mir eine FLH Electra Glide Ultra Bj.:1994(gebraucht) zugelegt und was soll ich sagen ... der selbe Kerl macht schon wieder Zicken!
Als diese Maschiene seinerzeit zugelassen wurde ist man zuvor zum TÜV gefahren und hat sich von dort eine Abnahme für ein Kennzeichen mit den Maßen H:110mm, L:320mm Begutachten und Bescheinigen lassen(Bauart bedingt, Koffer, Topcase u. Nummernschild halterung). Dann wurde diese Abnahme in den Fahrzeugschein eingetragen worden - also 2x zur Kasse gebeten - soweit so gut ... denkste.
Ich habe die Papiere vom Händler in Dortmund bekommen um sie Zuzulassen und fahre auch zur Zulassungsstelle hin.
Bevor ich eine Wartenummer ausgehändigt bekam wurde ich auf diese Eintragung hingewiesen und mußte zuerst in einem Büro vorsprechen. Mit der Lady am Info Schalter hatte ich somit meine erste Diskussion ..., dann im Büro ging es mit dem "Gewissenhaften" Mann der seiner "Zuständigkeit" sehr bewußt ist und diese ebenso ausführt, weiter.
Er sagte mir, ich müße die Maschine zur Begutachtung bei Ihm oder seinem Kollegen Vorführen! ??? Ich wollte eine Erklärung von ihm warum das notwendig ist, denn es wurde doch so schon einmal (zweimal) abgenommen und Bestätigt! Seine Erklärung war nur er müße sich vergewissern ob es wirklich so ist und außerdem habe ich keinen anspruch auf solch ein Kennzeichen - hää, wat is los???
Ich könne mir ein Kurzzeitkennzeichen holen und dann vorfahren oder eben einen Anhänger! 1. beides Kostet wieder, wobei 2. ein Kurzzeitkennzeichen wegen der ausmaße eines Bremsfalschirmes auch nicht Passen würde und auf dem Rücken kleben ist auch wieder nicht erlaubt und 3. Zahle ich das 3.x für eine Sache die vor Jahren schon Dokumentarisch und Finanziell abgeregelt wurde!
Die Diskussion ist jedenfalls so eskaliert, das ich aufgefordert wurde zu gehen - ohne Zulassung und vor allem ohne Kennzeichen!!!
Pulsschlag - 2 Zigaretten und durchatmen
Abends dann ein Schreiben zum Regierungspräsi Münster (bzw. dem der für solche Sachen zuständig ist) und zur Hauptstelle der Zulassungsbehörde Recklinghausen mit der Beschwerde über diese Beamten willkür und Kohle macherei an den Steuerzahlenden Bürgern dieses Landes geschrieben - Wut ohne ende
Anlage ist die Antwort des Beamten
Meine e-Mail an Kreisverwaltung Recklinghausen:
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Hallo,
ich wollte heute meine Harley Davidson FLH Electra Glide (Originalzustand)mit Seitenkoffern u. Topcase
im Strassenverkehrsamt Marl anmelden und habe am Info Schalter bei der überprüfung meiner unterlagen
erfahren müßen was "Beamten Willkür" ist!
Im Fahrzeugschein ist ein Kennzeichen H:110mm,L:320mm Bauartbedingt eingetragen! Optimal wäre ein Kennzeichen für ein Kleinkraftrad ;-)
Dazu ist bei der erst Anmeldung 05.05.1994 eine TÜV vorführung und abnahme mit anschließender
eintragung beim Straßenverkehrsamt notwendig gewesen! Jetzt wurde ich, bevor mir eine Wartemarke
ausgehändigt wurde, gesagt:"bitte gehen sie hierfür zuerst zu einem Mitarbeiter in das Büro ... dort
wurde mir dann mitgeteilt, das ich das Fahrzeug bei ihm bzw. seinem kollegen vorzuführen hätte!
Somit entstehen mir weitere Kosten - ein zweiter unnützer Urlaubstag, Anhänger oder Kurzzeitkennzeichen(was auch nicht passen wird, und natürlich wieder gebühren für die begutachtung)!
Sicherlich bin ich nicht der einzige, der in Deutschland eine Electra Glide fährt, diese Fahrzeuge müßen
bei jeder an-,ummeldung vorgeführt werden!?
Es kann doch nicht sein, das man für eine Sache x-mal zur Kasse gebeten wird.
Desweiteren habe ich eine e-Mail an den Regierungspresidenten in Münster gesendet,
da dieses nicht meine erste negative erfahrung in hinsicht auf eine Anmeldung einer Harley-Davidsen ist und
man sollte sich mal über das hochgelobte "Europa" gedanken machen und dabei auf die vereinheitlichung der
EU-Richtlinien achten. In den angrenzenden EU Ländern werden Kennzeichen in einer Größe einer Zigaretten-
schachtel vergeben!

Bitte beantworten sie mir die frage, wie andere Bürger sogar Legal ein Kennzeichen für Kleinkrafträder an ihrem Motorrad bekommen - Beziehungen ...€ros im Brief!?

MFG
Der Steuerzahler
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Antwort:
bei der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens gibt es - sobald die vorhandene Fläche für ein Kennzeichen nicht den Standardabmessungen entspricht - eine stufenweise Prüfung nach der Fahrzeugzulassungsverordnung und deren Anlagen. Ich habe die Vorschriften unten an der E-Mail einmal zum besseren Verständnis angefügt.

Dabei kann jede Zulassungsbehörde nur für sich prüfen und evtl. Ausnahmen auch nur für ihren Zulassungsbezirk aussprechen. Bevor allerdings über eine Ausnahme entschieden werden kann, ist halt eine Prüfung notwendig.

Dabei muss das Fahrzeug vor Ort in Augenschein genommen werden. Auch bei Ihrem Kraftrad gibt es dabei allerlei verschiedene Ausführungen – gerade bei den Seiten- und Topcases. Das haben die Erfahrungen gezeigt.

Es muss geprüft werden, ob mit den vorhandenen Kennzeichen und abgestuften Schriften möglich ist, an der vorhandenen Anbringungsstelle ein entsprechendes Kennzeichen zuzuteilen.

Wenn das nicht möglich ist, kann auch ein Umbau des Fahrzeugs gefordert werden. In einem Gutachte eines amtlich anerkannten Sachverständigen muss geprüft werden, ob ein Umbau evtl. unverhältnismäßig oder gar technisch möglich/unmöglich ist. Unverhältnismäßig ein Umbau unter Umständen dann, wenn der Umbau 10 % des Zeitwertes des Fahrzeugs übersteigt. Das Gutachten muss daher detailliert und nachvollziehbare die entsprechenden Aussagen und Angaben enthalten.

Bisher haben wir so etwas aber nicht benötigt, weil immer ein passendes Kennzeichen zugeteilt werden konnte.

Die von Ihnen in Ihrer Email genannte Kennzeichengröße laut Fahrzeugschein lässt in jedem Fall Leichtkraftradkennzeichen nicht zu, da dieses bereits an der Höhe von 110 mm scheitert. Ein Leichtkraftradkennzeichen hat eine Höhe von 130 mm. Evlt. kann Ihnen ein kurzes einzeiliges Kennzeichen zugeteilt werden. Das kann aber – wie gesagt – nur vor Ort und Vorführung des Fahrzeugs entschieden werden.

Dass andere EU-Länder kleinere Kennzeichen vergeben, ist nun mal so in der Natur des Rechtes, dass jedes Land das für sich entscheiden kann.

Dass es u.U. Fahrzeuge - auch im Kreis Recklinghausen – gibt, die ein Leichtkraftradkennzeichen führen hat zwei Gründe: 1. Entweder wurde in diesen Fällen in dem o.g. Prüfverfahren über eine Ausnahme entschieden, oder 2. Die Fahrzeug sind bereits vor Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung – also vor 2007 – zugelassen worden, wo andere Vorschriften galten.


Den Vorwurf der Bestechlichkeit und Korruption muss ich mit aller Deutlichkeit zurückweisen. Weder Beziehungen noch die Zahlung von €uros haben mit der Zuteilung eines Kennzeichens etwas zu tun.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Hermann Lücke

Fachdienst 36 - Straßenverkehr -

Kreisverwaltung Recklinghausen
Straßenverkehrsamt Marl
Stettiner Straße 6a
45768 Marl
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Anlage: Auszüge aus der Fahrzeugverordnung (FZV):

§ 8 Zuteilung von Kennzeichen

(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen. Das Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben) für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen….

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

(1) Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild aufzubringen. § 9 Absatz 2, § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 bleiben unberührt.

(2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen.

Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3) Ausgestaltung der Kennzeichen

Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften

1. Abmessungen

Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:

a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm

b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm

c) Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe: 200 mm

d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm. (=> Anmerkung = Leichtkraftradkennzeichen)

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.

4.Ergänzungsbestimmungen

Mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Für einzeilige Kennzeichen oder zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe b ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und/oder für die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a, b oder c einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen oder den Anbau von Zubehör die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.

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Und was machst du jetzt?????

sorry,
aber mit dem Brief disqualifizierst du dich selbst.

1. hoffe ich, dass du im Brief weniger Rechtschreibfehler als in der Mail hast
2. bei dem Ton deines Briefes würde ich dich auch am ausgestreckten Arm verhungern lassen

Wenn du schon einen Beschwerdebrief schreibst, dann solltest du sachlich bleiben ohne Anspielungen.
DU willst doch was von den Jungs, oder?

Danke für deine hinweise, wußte nicht daß hier sehr viel auf die rechtschreibung geachtet wird und
ein speichellecker bin ich eben nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Spongebob666


sorry,
aber mit dem Brief disqualifizierst du dich selbst.

1. hoffe ich, dass du im Brief weniger Rechtschreibfehler als in der Mail hast
2. bei dem Ton deines Briefes würde ich dich auch am ausgestreckten Arm verhungern lassen

Wenn du schon einen Beschwerdebrief schreibst, dann solltest du sachlich bleiben ohne Anspielungen.
DU willst doch was von den Jungs, oder?

MOin Maik,

darum geht es nicht.
Du willst doch was von denen... wenn du dich aber nicht verbiegen willst, dann sei ein Mann und nimm das Ergebnis hin 😉

Hi Maik

Du bist/lebst hier eben im Land der Neider, Speichellecker und Denunzianten. Wegen letzteren müssen die Schilder hier möglichst groß ausfallen damit auch halbblinde hinter Gardinen versteckte Spiesser dich notieren und melden können wenn ihnen etwas nicht passt.

niemand ist neidisch auf etwas mit topcase....niemand...

Es ist wirklich schade, daß ich Dir aufgrund der Nutzungsbedingungen von MT nicht folgendes empfehlen kann: Du läßt Dir irgend ein Kennzeichen machen und "bestempeln". Dann suchst Du Dir einen Schildermacher, der nicht allzu viele Fragen stellt und läßt das Schild nach Deinen Wünschen machen. Jetzt mußt Du nur noch die Stempel aus dem alten Schild rauskriegen (vorsichtig, die zerbrechen leicht) und in das neue reindrücken.

Meiner Erfahrung nach interessiert es keinen, wo das Nummernschild herkommt, wenns mal dran ist.

Hallo

Ich denke die Diskussion ist mittlerweile überholt.
Der erste Beitrag ist doch vom Januar 2009

Gruß aus Berlin

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88


Es ist wirklich schade,......

Nee,

es ist eigentlich richtig gut, dass es so ist, den wer ist schon so vollkommen verblödet und begeht eine Straftat (Urkundenfälschung), um ein kleines Kennzeichen an seinem Motorrad zu haben oder rät jemanden dazu... Dafür müßte Maik ein paar Euro mehr hinlegen, als für ein Kurzzeitkennzeichen, Vorführung usw....

Und da Maik ja nicht gerade Glück im Umgang mit Behörden hat und auch noch seine private Emailadresse mit Vor- und Familiennamen im Kopf seines Anhang postet, könne er sich vermutlich auch direkt selbst anzeigen, wenn er so was machen würde....

Gruß Brus

zumal die jetzt ausgeteilten 18x20er auch nicht mehr wirklich weh tun. einfach bei der e-glide unter das rücklicht bauen, und alles wird gut.

Und das alles nur, um eine Leiche wiederzubeleben...
😰

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