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kleines Kennzeichen

Harley-Davidson

Hallo,
haben ebenfalls Probleme bzzgl. der Kennzeichengröße gehabt. Daraufhin habe ich einen Kennzeichenträger konstruiert auf welchen nur noch ein Schild mit der Größe 240x130 mm (125er Kennzeichen) passt. Habe hiermit bereits an 8 Harleys diese Kennzeichengröße eintragen lassen und schon ist die ganze Sache legal.
Gruß sven

24 Antworten

Hallo Uli,
sind unsere nicht auch USA Fahrzeuge ?

Also = Importfahrzeuge = kleine Kennzeichen ???

Gruß 7-Joe

PS habe Heute morgen einen Z3 BMW mit H-UG 2 gesehen.Hate aber locker Platz auf dem Schid für noch 3 weitere Einstanzugen.

es ist ein unterschied, ob das fahrzeug offiziell importiert ist, oder ob es auf eigene faust importiert wurde. davon hängt nämlich ab (zumindest bei autos) ob der platz für das kuchenblech baulich vorhanden ist oder nicht.

der vogel mit dem Z3 hat beziehungen oder einfach glück gehabt....

....das Thema "Kennzeichengröße" ist doch für uns HD-Treiber erst dadurch zum Problem geworden, dass heute in jedem Kaff einer ne´ Harley fährt und jeder auf Biegen und Brechen (...zur Not auch per Klage..) ein 240x130er haben möchte. Klagen vor Verwaltungsgerichten zu diesem Thema werden regelmäßig abgeschmettert (z.B. Verwaltungsgericht BS, Az 9A 9062/94). In diesem Urteil wurde neben den hier im Forum genannten Gründen auch klargestellt, dass eine "Gleichbehandlung im Unrecht" nicht in Frage kommt. Also, auch wenn Euch reihenweise Porsche, Daimler u.a. mit -wie auch immer beschafften- kleinen Kennzeichen um die Ohren fahren, habt Ihr keinen Rechtsanspruch auf ein kleines Kennzeichen.
Vor dem großen Harley-Boom habe ich Anfang der 80er Jahre für meine HDs immer problemlos 240x130er mit fetter Engschrift von den Zulassungstussis bekommen. Bei meiner derzeitigen Softail hat mir der TÜV das auch in den Brief eingetrage. Ging jahrelang gut damit, bis der HD-Hype ausbrach und die Jungs auf der Zulassungsstelle kalte Füße bekamen, weil immer mehr Leute neidisch wurden und mit dem Spruch "warum kriegt der, und ich nicht ?...." aufliefen. Seitdem gabs jedes Frühjahr Stress beim Wiederanmelden.Resultat: Zulassungsstelle hat den Brief-Eintrag eigenmächtig gestrichen. (Anfrage bei einem RA hielt mich von einer Klage ab..). Als "Enschädigung" hat man mir ein 300x110er eingetragen. Kann man auch mit leben.
Nach meiner Erfahrung lohnen sich weder Klagen noch Streitereien mit irgendwelchen Amtsleitern, sonder eher der ruhige Klönschnack mit der Zulassungstussi (Kennzeichen abvibriert, Verletzungsgefahr...blabla..). Irgendwann kommt immer die richtige.

Zitat:

Original geschrieben von Old EVO-BT


Vor dem großen Harley-Boom habe ich Anfang der 80er Jahre für meine HDs immer problemlos 240x130er mit fetter Engschrift von den Zulassungstussis bekommen. Bei meiner derzeitigen Softail hat mir der TÜV das auch in den Brief eingetrage. Ging jahrelang gut damit, bis der HD-Hype ausbrach und die Jungs auf der Zulassungsstelle kalte Füße bekamen, weil immer mehr Leute neidisch wurden und mit dem Spruch "warum kriegt der, und ich nicht ?...." aufliefen. Seitdem gabs jedes Frühjahr Stress beim Wiederanmelden.Resultat: Zulassungsstelle hat den Brief-Eintrag eigenmächtig gestrichen.

Selber Schuld🙂 , mit nen kleinen Nummernschild fährt man auch nicht mehr an- und abmelden.

Servus

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.... hab ich daraus auch gelernt. Billige Versicherung gesucht, wo An- u. Abmelden nicht mehr lohnt, und nie wieder Zulassungsstelle !

Und tschüß !

Hi Old Evo-BT,
das mit "Gleichbehandlung im Unrecht" sehe ich nicht ganz so.
Fakt ist doch, daß im BgBl eindeutig auf die Ausgabe der "kleinen" Nummern nur (vorzugsweise) an Importfahrzeuge und Motorräder verwiesen wird.
Fakt ist aber auch, daß Halter von Sportwagen oder großen Limousinen oder irgendwelcher Connections zur Zulassungstelle oder die Zulassungsstellenmitarbeiter (gesetzeswidrig sich selbst bedienend) kurze Nummern bekommen. Zumindest Fahrzeuge (Harleys) vor dem Datum des Schreibens von Harley bzgl. der Größe der verwendbaren Nummernschilder müssten ein kleines Schild bekommen können. Aber auch diesen wird's verweigert (entgegen der Forderung im BGBl), ebenso, wie inzwischen, Haltern von Fahrzeugen aus den 40ern und 50ern.
Und da sehe ich Unrecht, bei den Zulassungsstellen, und Recht bei zumindest einer gewissen Anzahl der Harleytreiber.
Und wenn wir schon beim Unrecht sind: es muss doch möglich sein eine Behörde dazu zu bringen, sich an das Recht zu halten. So, wie es von jedem Bürger erwartet wird (und, falls er dagegen verstößt, bestraft wird).

Gruß aus H
Uli

Hi @all,

habe am Freitag meine Kiste zugelassen. Dabei hab ich mich erkundigt wie das mit den kleinen Kennzeichen läuft.
Mir wurde von meiner Zulassungsstelle gesagt das dies in meinem Fall kein Problem sei, da das kleine Kennzeichen im Brief eingetragen ist, und das Fahrzeug vor 1958 die Erstzulassung erhalten hatte. Somit handelt es sich um einen Oldtimer.

Alles was nach 1958 zur Erstzulassung gekommen ist hat pech. USA Fahrzeug hin oder her.

Grüße
Hainblöd

Hallo Uli G,

das mit der "Gleichbehandlung im Unrecht" war die Begründung der Verwaltungsrichter. Bis zu einem gewissen Grad kann ich das sogar nachvollziehen: Nur weil ein Sportwagenfahrer (ungerechtfertigterweise ?) ein kleines Blech bekommen hat, kann ich als HD-Fahrer nicht verlangen, dass das Amt bei mir wieder "Unrecht walten lässt", auch wenn ich mich jedesmal totärgere, wenn ich wieder einen sehe, der als Promi über Jahre hinweg an ständig wechselnden Pkws immer die gleiche kurze Nr. hat, oder wenn an einem stinknormalen Passat oder 15 Jahre alten Golf ´ne kurze Nr. spazierenfährt. Wenn ich beim Amt Theater machte, könnte es allenfalls sein, dass derjenige eventuell beim nächsten Amtskontakt Schwierigkeiten bekommt. Ich bekomme deshalb noch lange nicht ein kleines KZ ! Denn ehrlich gesagt passt an jede Serien-Harley ein Kuchenblech. Sieht eben nur beschissen aus. Stichhaltige Argumente für ein kleines Blech gibt es eigentlich nur bei den Pre-58ern wie Hainblöd oben schreibt: Die alten Teile haben meist bauartbedingt so schwache Rücklichter, dass ein großes Kennzeichen nicht richtig ausgeleuchtet würde. (Bei meiner 54er R 25/3 gabs das Kennzeichen anstandslos.) Bei so einem Teil würde ich auch notfalls klagen. Alles was Bj.-technisch nach 58 kommt, hat schlechte Chancen. Letztendlich sind die oft vorgebrachten Gründe wie "Verletzungsgefahr", "kein Platz für Kuchenblech" etc. doch nur Scheinargumente beim Kampf ums kleine Blech. Mit dem Argument könnten doch sofort auch die Fahrer aller Harley-Kopien auf der Matte stehen und schreien! Von denen habe ich selten welche mit kleinen Kennzeichen gesehen. Dagegen fahren gerade im Raum Hannover jede Menge neuerer HDs mit einzeiligen 30x11ern rum. Hier scheint man die Sache doch eher mit Wohlwollen zu handhaben. (Oder gibt´s da nen guten Dealer ?) Ich persönlich würde mir eine Klage gegen eine Zulassungsstelle bei nem neuen Moped verkneifen.(Stichwort Ermessensspielraum, "Kann-Bestimmungen", ...) Schont den Geldbeutel und verhindert Magengeschwüre !

Hi Old Evo-BT,
ich sehe da eher mehr Celler als Hannoveraner mit kleinen Kennzeichen (...CE-F7 hat ein Freund von mir, an einem Tourer..., übernommen von seiner verunfallten Sporty, ein Vorgang, der gerade in H undenkbar ist. Ausgenommen wohl immer noch Landkreis. Auf keinen Fall Stadt, da bekommen nur Geldleute mit Sportwagen (und natürlich, oder die gleichen, Fahrer von renommierten Marken wie z.B. Daimler-Chrysler (amerikanisch 😉, BMW (auch alle amerikanisch, weil z.T. in A gefertigt, zwar mit deutschen Kennzeichenschächten, aber eben amerikanisch...), Audi (auch amerikanisch, zumindest, wenn denn Schachtabdeckungen installiert wurden, die lediglich ein amerikanisches Kennzeichen zulassen), Porsche, Ferrari (wenigstens ein Importfahrzeug)... Oder Mitarbeiter der Zulassungsstelle(n) oder ...) kleine Kennzeichen. Entgegen der Bestimmung des BGBl.s. Und Pre-'58ern wird inzwischen das kleine Kennzeichen verweigert (der Paragraph ist weggefallen 🙁), die können ja auch umbauen. Auf Historie etc. wird da keine Rücksicht genommen. Dafür fahren hier immer noch Busse mit Fussballfeldgroßen Blechtafeln auf der Rückseite, Platz für Schilder im alten Käferformat, Umbaukosten gegen Null gemessen am Fahrzeugpreis (1h + ein neues Rücklicht <200.-€, das erledige ich im Vorübergehen) mit Ausnahmegenehmigung rum. H-BFxx.. Gäbe wunderbar kleine Schilder, aber natürlich ist einem Busunternehmer der Umbau eines 200tsd€ Fahrzeuges für 200.-€ nicht zuzumuten, wohl aber einem H-D Fahrer der Umbau eines 30tsd€ Fahrzeuges für 1tsd€, oder komplettes Entfernen des Topcase, unbrauchbar machen für normale Nutzung eines Tourers.
Das ist es was mich aufregt, die geflissentliche Missachtung geltenden Rechts, zum eigenen Vorteil, oder wg. persönlicher Animositäten (in H besonders Missliebigkeit von Motorradfahrern im Allgemeinen, Harleyfahrern im Besonderen).
Das ist nicht die Aufgabe einer Behörde. Aber es erklärt, warum nach einem Wechsel der Regierungsfarbe auch die Beamtenärsche auf Kosten des gemeinen Steuerzahlers ausgewechselt werden müssen. Genannte Ärsche halten sich eben nicht an geltende Gesetze oder Regeln, sondern legen sie nach eigenem Gusto für sich aus. Und das macht auch die BRD zu nichts anderem als einem "Bananenstaat".

Gruß
Uli

@7-joe

H-UG2???
Könnte glatt mein Zweitwagen (H-U(li)G2gewesen sein 😉.

War's aber nicht, schade. Außerdem hätte ich die Nummer dann lieber an mein Moped gepinnt.

Gruß
Uli

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