1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. kleines Kennzeichen

kleines Kennzeichen

Hallo Motorradfreunde, hab gestern meine Speed triple zugelassen und hatte mir ein Nummmernschild mit Engschrift machen lassen. Dies wurde von der Zulassungsstelle nicht akzeptiert und ich konnte noch ein 2. Kennzeichen mit Normalschrift nachkaufen (Breite 25cm) um die Zulassung zu erhalten. Wie kommmt man an ein kleines Kennzeichen für sein Motorrad , bei anderen Zulassungsämtern geht dies doch auch, welche Möglichkeiten hat man, wen der Landkreis mit 3 Buchstaben angegeben wird?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von A8Raudi


18x20 kommt ab April
http://www.autokiste.de/psg/1103/9351.htm

*gähn*

Guten Morgen, gibt mindestens schon drölf Threads dazu

:rolleyes:
48 weitere Antworten
Ähnliche Themen
48 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve



Zitat:

Original geschrieben von SchillerManiac


Sorry PreEvo, da würde ich Dir widersprechen.
Guckst Du hier:
http://www1.adac.de/.../default.asp
Zumindest gilt das für Privat-Personen 
Wenn ich was falsch deute, bitte um Verbesserung.

Dann darf ich da auch noch meinen Senf zugeben:
Du hast zwar Recht, dass es sich dabei um den Hauptwohnsitz handeln muß, denn das kannst Du  h i e r 
nachlesen.
Der Zweitwohnsitz kann auch Hauptwohnung sein, wenn der Meldepflichtige dort den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen wahrnimmt, auch wenn das z.B. aus beruflichen Gründen nur befristet ist. Dazu macht der
§ 12 des Melderechtsrahmengesetzes eine eindeutige Aussage.
Was nicht mehr zulässig ist, ist die Anmeldung des Privatfahrzeuges am Zweitwohnsitz  n  u  r  aus versicherungsrechtlichen Gründen.
Du kannst also den Privat-Pkw auch heute noch auf Deinen Zweitwohnsitz anmelden. Voraussetzung ist aber, dass Du dann auch dort hauptsächlich wohnst.
Gruß.

Und somit wäre der Zweitwohnsitz meldetechnisch ja dann auch wieder der Hauptwohnsitz... :-)

Trotzdem Danke für die Info!

kann nur sagen, dass ich erst kürzlich einen zweitwohnsitz angemeldet habe, und dort ein fahrzeug zugelassen habe. ging völlig problemlos. zur rechtslage kann ich nichts sagen.....um die kümmere ich mich nur, wenn ich nicht weiterkomme.

Der Sinn dieser gesetzlichen Regelung ist, dass nicht jeder nach Belieben irgendeine Adresse als Zweitwohnsitz angeben kann, um dort ein Fahrzeug anzumelden.
Aber nicht nur aus versicherungstechnischen Gründen wurde das geändert, sondern um generell Missbrauch mit der Angabe des Zweitwohnsitzes zu unterbinden.
Richtig ist, dass auch dann der Zweitwohnsitz durchaus die Hauptwohnung sein kann.
Wenn Prevo das so hingekriegt hat, wie er angibt, dann liegen auch sehr wahrscheinlich die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor.
Gruß.

äh, da war nix hinzukriegen. bin aufs amt, habe zweitwohnsitz angemeldet (hauptwohnsitz ist unverändert geblieben), habe mir ne meldebestätigung ausstellen lassen, und habe dann dort ein KFZ zugelassen. warum auch nicht? bin am zweitwohnsitz meist am Wochenende...warum sollte ich nicht auch ein KFZ da zulassen, was sich dort permanent aufhält?

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve


Richtig ist, dass auch dann der Zweitwohnsitz durchaus die Hauptwohnung sein kann.

"Hauptwohnung" als Begriff in dem Zusammenhang kenne ich nicht (Bayern/BaWü). Nur "Erstwohnsitz". Das jede Gemeinde möglichst viele Bewohner mit Erstwohnsitz bei ihnen haben will sollte ja bekannt sein -> auf die "Durchsetzung" vom ländereigenen MeldeG sind alle scharf.

;)

Situation bei mir (Bayern/BaWü): Für Anträge, welche an die Wohnung gebunden sind (Zuschüsse, etc.) ist der "Hauptwohnsitz" der Ort, an dem man sich überwiegend aufhält, seinen "Lebensmittelpunkt hat". Daher ist dieser Ort als Meldeadresse bzw. Erstwohnsitz anzugeben. Meine KFZ laufen auf Bayern, mein Erstwohnsitz ist in BaWü.

Auswirkung auf bereits zugelassene Fahrzeuge hat dies nicht - sofern die Adresse auf welche die Zulassung läuft noch gemeldet ist (Zweitwohnsitz). Die Zulassung hat mit dem MeldeG nichts zu tun. Aber: Da die KFZ-Steuer Einnahmen für das Bundesland waren -> gerade kleinere Länder wie Saarland, Hamburg, Bremen, Berlin sind scharf drauf das auch jeder sein KFZ artig ummeldet. Ansonsten entgehen ja die wertvollen Steuern für das Land.

Seit 1. Juli 2009 ist die KFZ-Steuer eine Bundessteuer, daher ist es jetzt - aus Sicht der Steuer - egal wo das KFZ zugelassen ist, Hauptsache es ist in Deutschland.

:)

Bezüglich KFZ gab es ca. 2006 eine Änderung. Das Zulassen von Fahrzeugen auf eine Anschrift, welche nicht dem Erstwohnsitz entspricht, sei nicht mehr zulässig. Zumindest in BaWü und Bayern. Ländersache? Oder für den ganzen Bund? Keine Ahnung. Das MeldeG ist jedenfalls Ländersache - sonst hätten wir nicht so viele davon. Inzwischen vermutlich obsolet, da es wegen der Änderung der KFZ-Steuer von einer Landessteuer zur Bundessteuer keine Rolle mehr spielt.

Für mich hat es sowieso keine Rolle gespielt. Mein T4 war 2006 (1. Umzug von Bayern nach BaWü) schon zugelassen, der Erstwohnsitz wurde zum Zweitwohnsitz und fertig.

Meine 125er habe ich auch auf die gleiche Anschrift (in Bayern) zugelassen. War für ein paar Tage mein Hauptwohnsitz, danach bin ich erneut umgezogen und habe seit dem meinen neuen Erstwohnsitz in einer anderen Stadt (in BaWü).

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von PreEvo


äh, da war nix hinzukriegen. bin aufs amt, habe zweitwohnsitz angemeldet (hauptwohnsitz ist unverändert geblieben), habe mir ne meldebestätigung ausstellen lassen, und habe dann dort ein KFZ zugelassen. warum auch nicht? bin am zweitwohnsitz meist am Wochenende...warum sollte ich nicht auch ein KFZ da zulassen, was sich dort permanent aufhält?

Das ist doch genau das, was ich dazu gesagt habe...nur mit anderen Worten.;)

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve



Zitat:

Original geschrieben von PreEvo


äh, da war nix hinzukriegen. bin aufs amt, habe zweitwohnsitz angemeldet (hauptwohnsitz ist unverändert geblieben), habe mir ne meldebestätigung ausstellen lassen, und habe dann dort ein KFZ zugelassen. warum auch nicht? bin am zweitwohnsitz meist am Wochenende...warum sollte ich nicht auch ein KFZ da zulassen, was sich dort permanent aufhält?

Das ist doch genau das, was ich dazu gesagt habe...nur mit anderen Worten.;)

wenn du meinst. hauptsache du kapierst deine schreibe

;)

Zitat:

Original geschrieben von felixnorge


Mein Kollge ist von Sangerhausen (SGH) nach Gütersloh (GT) gezogen.
Sein kenzeichen ist ein ganz schmales Ding (mess das bei gelegenheit mal nach).
Jetzt hat er hier in Gütersloh ein ticket bekommen und muss in einen woche sich ein (Normales )Nummernschild besorgen.
Auf seine Ausage,das hätte man ihm in SGH so ausgehändigt,sagt der Polizist, er müsse sich erst erkundigen ob man mit dem Schild hier fahren dürft.
Unwissenheit würde ja schliesslich vor Strafe nich schützen

Hast du es mal nachgemessen?

Würde mich mal interessieren, da ich auch aus dem Kreis Gütersloh komme

Zitat:

Original geschrieben von Tobi-GT



Zitat:

[...]
Jetzt hat er hier in Gütersloh ein ticket bekommen und muss in einen woche sich ein (Normales )Nummernschild besorgen.

Da wäre interessant auf welchen Paragraphen er das stützt.

Zitat:

Original geschrieben von Tobi-GT



Zitat:

Auf seine Ausage,das hätte man ihm in SGH so ausgehändigt,sagt der Polizist, er müsse sich erst erkundigen ob man mit dem Schild hier fahren dürft.

Nicht die Polizei gibt die Schilder aus, sondern die Zulassungsstelle. Wenn die das Schild ausgibt hat grün-weiß (oder blau-silber) da nichts zu bemängeln.

Sollte der Beamte so weit gehen und das Siegel entfernen -> könnte es für ihn selbst zum Problem werden.

Zitat:

Original geschrieben von Tobi-GT


Hast du es mal nachgemessen?
Würde mich mal interessieren, da ich auch aus dem Kreis Gütersloh komme

Es gibt keine Mindestbreiten von Kennzeichen. Lediglich eine maximale Breite. Breite und Höhe ergeben sich aus den Mindestabständen der Zeichen und Ziffern untereinander und zu den anderen Bestandteilen des Kennzeichens (Rahmen, Siegel und TÜV-Plakette).

Demnach kann ein Kennzeichen - sofern die Mindestabstände der Bestandteile stimmen - schmaler ausfallen als es evtl. üblich ist. Beim Motorrad beispielsweise mit 200 oder 180 mm Breite.

Geringere Breiten sind unüblich (aber nicht unmöglich). Jedoch müsste der Schildermacher den passenden Rohling parat haben.

Grüße, Martin

edit

Wortkreationenkorrektur... »schmäler« *räusper*

;)

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg


Nur so mal am Rande: Die 125er bekommen neuerdings immer die 130 mm hohen Kennzeichen.
Die gibt es durchweg nur mit 240 mm oder 255 mm Breite.
Und das ist überhaupt nicht nötig!
Es gibt nämlich keine vorgeschriebene Mindestbreite, nur Mindestabstände.
Ich habe mir für die 125er für meinen Nachwuchs ein 200 x 130 mm großes Schild besorgt. Ganz legal natürlich (Fa. Utsch; Hersteller für Prägemaschinen und als Kennzeichenhersteller zugelassen).
Das Kennzeichen entspricht allen Vorschriften - ich bin gespannt, was ich bei der Zulassungsstelle in nächster Zeit erleben werde (ich baue das Moped gerade auf, es muß noch zum TÜV).
Ich bin aber zuversichtlich. Wofür gibt es schließlich Gesetze?
Gruß Michael
P.S.: An den großen Mopeds habe ich immer 20 x 20 cm, was für XX - X ZZ oder XX - XX Z reicht.

So, es ist vollbracht, seit einer Woche fährt die 125er mit dem Kennzeichen in der Größe 200 x 130 mm herum. Ich sage nur: Nachmachen! Die Kennzeichenhersteller werden bei ausreichender Nachfrage die kleinen Kennzeichen auch anbieten und die Zulassungsstellen MÜSSEN diese Kennzeichen auch siegeln.

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von A8Raudi


18x20 kommt ab April
http://www.autokiste.de/psg/1103/9351.htm

*gähn*

Guten Morgen, gibt mindestens schon drölf Threads dazu

:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von boecki



Zitat:

Original geschrieben von A8Raudi


18x20 kommt ab April
http://www.autokiste.de/psg/1103/9351.htm

*gähn*
Guten Morgen, gibt mindestens schon drölf Threads dazu :rolleyes:

Das ist noch nicht einmal richtig :)
Artikel vom Mittwoch, 23. März 2011,
Hier steht :
Die neuen Regelungen sollen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten; erwartet wird dies nach Ministeriumsangaben für Anfang April.

Das hier ist rechtsverbindlich
Beschluss des Bundesrates vom 18.03.11
Das Inkrafttreten der Verordnung am Tag nach ihrer Verkündung
wird dazu führen, dass die Platinenhersteller/Schilderpräger die neue Kennzeichengröße schnellstmöglich anbieten werden.

Also kurz und bündig Heute ist der 19.3.2011und ab Montag ist es nun verbindlich.
Zu schnellstmöglich der Schilderpräger :D
Jetzt sind die schuld, wenn es noch dauert, weil die natürlich erst einmal ihre alten Größen verkaufen wollen. :)

In Nummer 11 vom 21.03.2011 stehen zwar so wichtige Dinge wie »Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin«, über die neuen Kennzeichen habe ich im Bundesgesetzblatt allerdings noch nichts gesehen...

Steht's evtl. in Nummer 12? Na, vor dem 1. April wird's hoffentlich kommen - ansonsten hält man es noch für einen Aprilscherz:

Zitat:

[...] Des Weiteren wird durch die Angabe von Mindest- und Größtmaß vermieden, dass Begehrlich-
keiten nach extrem schmalen Kennzeichenausgestaltungen aufkommen. [...]

Was heißt da »aufkommen«? Die sind doch schon lange da...

:D

Zitat:

[...] Das Inkrafttreten der Verordnung am Tag nach ihrer Verkündung wird dazu führen, dass die Platinenhersteller/Schilderpräger die neue Kennzeichengröße schnellstmöglich anbieten werden. Dies dient dem Interesse der Fahrzeughalter und auch der Zulassungsbehörden und erhöht die Kundenfreundlichkeit der Zulassungsbehörden.

Immerhin - sie haben noch immer Humor.

;)

Grüße, Martin

*gähn
Ich hab nen 180er H Kennzeichen *lach

Deine Antwort
Ähnliche Themen