- Startseite
- Forum
- Motorrad
- Biker-Treff
- kleines Kennzeichen
kleines Kennzeichen
Hallo Motorradfreunde, hab gestern meine Speed triple zugelassen und hatte mir ein Nummmernschild mit Engschrift machen lassen. Dies wurde von der Zulassungsstelle nicht akzeptiert und ich konnte noch ein 2. Kennzeichen mit Normalschrift nachkaufen (Breite 25cm) um die Zulassung zu erhalten. Wie kommmt man an ein kleines Kennzeichen für sein Motorrad , bei anderen Zulassungsämtern geht dies doch auch, welche Möglichkeiten hat man, wen der Landkreis mit 3 Buchstaben angegeben wird?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von A8Raudi
18x20 kommt ab April
http://www.autokiste.de/psg/1103/9351.htm
*gähn*
Guten Morgen, gibt mindestens schon drölf Threads dazu

Ähnliche Themen
48 Antworten
Q 1,9litergurke
das wär wohl eher ne ordnungswidrigkeit, verwunderlich trotzdem..
da fragt man sich wer denn nun letztendlich die entscheidungsgewalt und kompetenz zugesprochen bekommt wenn polimannzei, amt und tüv etc. jeder für sich welbst bestimmen können will, im dann letztlich doch vür nix verantwortlich zu sein..
ich bin selbst am überlegen, ob nicht mein kuchenblech, das ich hier auf der berliner zulassungsstelle übergeholfen bekommen habe, nicht evtl. extra eingetragen werden müsste, da sich bei den abmessungen erwartungsgemäß die endgeschwindigkeit ändert
kurios:
mich wetterte mal ein polizist voll, das kennzeichen wäre NICHT mein eigentum!
darauf hin hab ichs nicht mehr geputzt, was soll ich auch fremdes eigentum pflegen..
nuja, so richtig lange durchsetzen liess sich der lösungsansatz erwartungsgemäß auch nich..
Das Kennzeichen ist nicht meins !!!!!!!!!!
Aber bezahlen müssen wir das!!!
Deutschland erlässt jedes Jahr 460 neue Gesetze,da kann man sich nicht um so was kümmern
Zitat:
Original geschrieben von Thunderharley
Hab nen PAN-** Kennzeichen, bei uns bekommen alle 20x20, wenn sie es verlangen - wo liegt da das Problem bei 3 Zeichen für den Landkreis, passt doch ohne Engschrift.
Servus
Genau so ist es!
Hab´ ein MYK-Kennzeichen (Landkreis Mayen-Koblenz) und das hat auch ein 20er Format. Kleiner geht nicht mehr und angeblich ist die Engschrift nicht mehr für Moppeds erlaubt.
Weicheierkennzeichen sind allerdings größer....
Viele Grüße von Josef
Die ganze Sache mal in Wiki....damit erklärt sich manches hier im Thread:
http://motorrad.wikia.com/wiki/Kennzeichen
Dort steht Wie groß, wann Ausnahmen etc etc....
Also fein lesen, Antwort erhalten.
LG Sven
Ahso... Das Kennzeichen ist JEDEM sein Eigentum...Ihr zahlt dafür......nur ändern anders nutzen is nit!!
So als Hinweis wg Putzen und co...
ich habe an meinen 3 Fahrzeugen jeweils 18 x 20cm (oben 2 Buchstaben; unten Plaketten und 1 Buchstabe und 1 Zahl). Würde sogar noch knapp nen cm enger gehen auch ohne daß man die (illegale) FE-Engschrift nimmt. Aber gibt ja keine Rohlinge in 17x20cm, nur als Sonderanfertigung bei utsch.com
Und...NEIN, ich arbeite nicht beim StVA oder habe dort Beziehungen. Habe nur über Monate die Datenbank bei der Wunschkennzeichen-Abfrage in unserem Kreis beobachtet und so konnte ich herausfinden, wann die wieder freigegebnenen Nummern aus Flensburg in die Datenbank eingespielt wurden. War meistens ein bestimmter Tag im Monat und dann halt mitten in der Nacht. Also dann an die Kiste und hoffen, daß was rein kam.
Hat super geklappt, hätte mir noch mehr XX-X-X reservieren können aber habe halt nur 3 Mopeds ;-)
Das ganze war aber übrigens alles vor dem 1.3.2007, wo die neuen Zulassungsbestimmungen rauskamen. Heute ist Feierabend mit diesem "Trick" was ich so beobachtet habe.
Zitat:
Original geschrieben von felixnorge
Nö iss sie nicht.
Hatte vor einem halben Jahr eine Kontrolle auf der BAB mit meinem Firmenbulli ((2 Jahre alt)
Die checkten das Kennzeichen und sagten mir,Da würde was nicht stimmen da wäre eine Straftat mit verübt worden (Vor 4 Jahren).
Da musst ich auch los und ein neues beantragen,und musste auch alles selber bezahlen.
Da nehmen die sich nichts von an
Kannst du es mal nachmessen, komme ja auch aus Kreis GT...
Deswegen interessiert mich das.
Nur so mal am Rande: Die 125er bekommen neuerdings immer die 130 mm hohen Kennzeichen.
Die gibt es durchweg nur mit 240 mm oder 255 mm Breite.
Und das ist überhaupt nicht nötig!
Es gibt nämlich keine vorgeschriebene Mindestbreite, nur Mindestabstände.
Ich habe mir für die 125er für meinen Nachwuchs ein 200 x 130 mm großes Schild besorgt. Ganz legal natürlich (Fa. Utsch; Hersteller für Prägemaschinen und als Kennzeichenhersteller zugelassen).
Das Kennzeichen entspricht allen Vorschriften - ich bin gespannt, was ich bei der Zulassungsstelle in nächster Zeit erleben werde (ich baue das Moped gerade auf, es muß noch zum TÜV).
Ich bin aber zuversichtlich. Wofür gibt es schließlich Gesetze?
Gruß Michael
P.S.: An den großen Mopeds habe ich immer 20 x 20 cm, was für XX - X ZZ oder XX - XX Z reicht.
Richtig, Abstände sind vorgeschrieben. Ansonsten minimum die "Normschrift". Gern wird ja "Fettschrift" eingesetzt. "Engschrift" nur bei besonderen Fällen (Nein, das bestimmt nicht der Fahrzeuginhaber )
Hab in Pforzheim mal nen Netten Menschen Kennengelernt, dem haben die auf der Zulassungsstelle ein 5-Stelliges Kennzeichen Verpasst... Damit es wegen Engschrift nicht illegal wird habens die in der Prägerei auf n Käferblech geprägt... das ding war so breit, dass ers an den Blinkern etwas umbiegen musste dasses gepasst hat...
Und in Heidelberg an ner Baustelle hab ich ne 1000er gesehen mit nem 80er Kennzeichen aus ner Ostdeutschen Region...
Manchmal fragt man sich schon was Recht ist.
Zitat:
Original geschrieben von pfuscher ;-)
Zitat:
Ich komme aus dem Landkreis Aichach-Friedberg und habe mit der Kennzeichnung AIC auch nicht die besten Voraussetzungen! Trotzdem ist ein Motorradkennzeichen ohne Saisonzahlen nur 22cm breit!
Jepp, ich hab mir am Donnerstag auch ein neues machen lassen. In Aichach sollen sie sogar bei Schmalschrift recht kulant sein.
Aber es geht auch anders: Davor hab ich zwei Jahre in Cham gewohnt (CHA), und wäre nicht um ein 26 cm Schild herumgekommen (trotz nur einem Buchstaben und zwei Ziffern und KEIN Saison).![]()
Das alles liegt voll im Ermessensspielraum der Zulassungsstelle. Außer du bringst eine TÜV-Bescheinigung, dass bauartbedingt nur ein schmaleres Schild passt. Und sogar in dem Fall werden tlw. Umbaukosten von einigen hundert Euro von der Behörde als akzeptabel angesehen, um das übliche Schild montieren zu können.Bleiben also imho folgende Möglichkeiten:
- Gaaaaaanz viel Glück auf der Zulassungsstelle
- Entsprechenden TÜV-Bericht liefern
- Umziehen oder Zweitwohnsitz an einem kulanteren Bezirk anmelden
Zweitwohnsitz geht nimmer, es muss immer am Erstwohnsitz angemeldet werden
Zitat:
Original geschrieben von maerzhase
Zitat:
Original geschrieben von pfuscher ;-)
Jepp, ich hab mir am Donnerstag auch ein neues machen lassen. In Aichach sollen sie sogar bei Schmalschrift recht kulant sein.
Aber es geht auch anders: Davor hab ich zwei Jahre in Cham gewohnt (CHA), und wäre nicht um ein 26 cm Schild herumgekommen (trotz nur einem Buchstaben und zwei Ziffern und KEIN Saison).![]()
Das alles liegt voll im Ermessensspielraum der Zulassungsstelle. Außer du bringst eine TÜV-Bescheinigung, dass bauartbedingt nur ein schmaleres Schild passt. Und sogar in dem Fall werden tlw. Umbaukosten von einigen hundert Euro von der Behörde als akzeptabel angesehen, um das übliche Schild montieren zu können.Bleiben also imho folgende Möglichkeiten:
- Gaaaaaanz viel Glück auf der Zulassungsstelle
- Entsprechenden TÜV-Bericht liefern
- Umziehen oder Zweitwohnsitz an einem kulanteren Bezirk anmelden
Zweitwohnsitz geht nimmer, es muss immer am Erstwohnsitz angemeldet werden
quatsch
Habe Heute ein aKz gesehen, nach Deinen Wünschen: MOL- HH 55
Also im "Märkisch-Oderland" geht das!
Hab auch MKK-XX X und 20er Breite.
Allerdings nicht selbst zugelassen, sondern beim Auftrag der Zulassungsfirma statt Wunschkennzeichen "Egal, hauptsache zu klein wie möglich!!!" eingetragen...
Zitat:
Original geschrieben von PreEvo
Zitat:
Original geschrieben von maerzhase
Zweitwohnsitz geht nimmer, es muss immer am Erstwohnsitz angemeldet werden
quatsch
Sorry PreEvo, da würde ich Dir widersprechen.
Guckst Du hier:
http://www1.adac.de/.../default.aspZumindest gilt das für Privat-Personen.
Wenn ich was falsch deute, bitte um Verbesserung.
Gruß
M
Zitat:
Original geschrieben von SchillerManiac
Sorry PreEvo, da würde ich Dir widersprechen.Guckst Du hier:
http://www1.adac.de/.../default.asp
Zumindest gilt das für Privat-Personen
Wenn ich was falsch deute, bitte um Verbesserung.
Dann darf ich da auch noch meinen Senf zugeben:
Du hast zwar Recht, dass es sich dabei um den Hauptwohnsitz handeln muß, denn das kannst Du h i e r
nachlesen.
Der Zweitwohnsitz kann auch Hauptwohnung sein, wenn der Meldepflichtige dort den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen wahrnimmt, auch wenn das z.B. aus beruflichen Gründen nur befristet ist. Dazu macht der
§ 12 des Melderechtsrahmengesetzes eine eindeutige Aussage.
Was nicht mehr zulässig ist, ist die Anmeldung des Privatfahrzeuges am Zweitwohnsitz n u r aus versicherungsrechtlichen Gründen.
Du kannst also den Privat-Pkw auch heute noch auf Deinen Zweitwohnsitz anmelden. Voraussetzung ist aber, dass Du dann auch dort hauptsächlich wohnst.
Gruß.