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Kleiner Unfall, Klägerin verklagt mich auf Schadensersatz

Themenstarteram 1. Februar 2018 um 12:11

Hallo,

ich habe ein großes Problem. Und zwar geht es darum, das ich einen kleinen Verkehrsunfall hatte. Und zwar bin ich bei meiner Ausfahrt rückwärts gefahren und habe ein stehendes Auto (was geparkt war) erwischt, am Kotflügel.

Normalerweise darf man ja nicht hinter der Einfahrt einfach parken, weil dann die Straße zu eng ist und man zu wenig platz hat, wie in meinem Fall und deshalb ist der leichte Unfall entstanden.

 

Jedenfalls habe ich dann das meine Versicherung gemeldet und die Fotos dazu geschickt und der Schaden wurde von der HUK auch beglichen.

Jetzt habe ich vom Amtsgericht einen Brief erhalten und die Klägerin verlangt von mir Schadensersatz und der Anwalt hat geschrieben, dass ich nicht auf dem Brief mit der Zahlungsaufforderung reagiert hätte, aber die Sache ist, dass ich gar keinen Brief erhalten habe! Sonst hätte ich sofort reagiert!

Jetzt habe ich aber ein gelben Brief vom Amtsgericht gekriegt und ein Schreiben vom Anwalt. Ich habe für euch das mal hochgeladen:

http://www.bilder-upload.eu/upload/bda6aa-1517486398.jpg

http://www.bilder-upload.eu/upload/98d983-1517486454.jpg

http://www.bilder-upload.eu/upload/b94990-1517486480.jpg

http://www.bilder-upload.eu/upload/9b90cd-1517486501.jpg

http://www.bilder-upload.eu/upload/481f73-1517486524.jpg

 

Meine Frage, was kann ich jetzt machen? 1. Hätte Sie damals nicht unmittelbar hinter meiner Einfahrt parken dürfen 2. Meine Versicherung HUK hat den Schaden beglichen und ich wurde hochgestuft. Und jetzt will Sie noch mehr Geld. Was kann ich nun dagegen machen?

Bitte um eure Hilfe, weiß leider nicht was ich machen soll :(

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Beste Antwort im Thema

Wen soll man sonst verklagen? Immer Fahrer, Halter und Versicherung - sonst ist der Fahrer Zeuge im Rechtsstreit und das möchte man nicht.

Wenn die Versicherung kürzt, ist das quasi zugleich das "Problem" der übrigen zwei. Macht aber nichts, denn im Innenverhältnis ist die Vers. zahlungspflichtig.

Hier reicht eigentlich eine kurze Mail an die Versicherung mit dem Hinweis auf die Klage und Bitte um nähere Anweisungen.

Die HUK ist ebenfalls verklagt, bekommt also die Sachen selbst zugestellt und wird (voraussichtlich) jetzt den Rest bezahlen und die Anwältin bitten, die Klage zurück zu nehmen. Die Verfahrenskosten trägt die HUK.

Falls die HUK nicht zahlen möchte, meldet sie sich zugleich für die übrigen Beteiligten, hier also für den TE, beauftragt ggfls. einen Anwalt und führt das Verfahren.

Und ein kleiner Hinweis noch: Der durfte dort nicht parken? Stimmt, aber trotzdem durftest du ihn nicht rammen.

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Zitat:

@hk_do schrieb am 15. Februar 2018 um 18:08:03 Uhr:

Das wird die Versicherung dann ggf. auch sagen:

"Also wir wollten ja lieber zahlen. Aber wenn du den Prozess führen willst, dann mach mal. Aber alleine..."

Die Nummer ist sehr viel weahrscheinlicher, als dass die Versicherung hier etwas verschläft. Darum sei es dem Leien immer angeraten sich mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, aber nicht auf eigene Faust zu handeln.

Letzteres hat viel mehr Potential Ärger zu geben, als Ruhe zu bewahren und die Versicherung machen zu lassen (man muss nur schauen, dass die davon wissen).

am 15. Februar 2018 um 20:25

Zitat:

@hk_do schrieb am 15. Februar 2018 um 18:08:03 Uhr:

Zitat:

@rufus608 schrieb am 15. Februar 2018 um 13:00:56 Uhr:

Ich bin vorsichtig.

Ich wäre noch vorsichtiger:

Zitat:

@hk_do schrieb am 15. Februar 2018 um 18:08:03 Uhr:

Zitat:

In diesem Fall wären es wohl 2 Briefe, davon 1er ans Amtsgericht, der andere als Info an die HUK, beide als Einwurfeinschreiben, fertig.

Ich würde dem Gericht nichts schreiben, ohne dass die Versicherung Gelegenheit zu einer dahingehenden Weisung hatte. Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Versicherung lieber reguliert als einen Prozess zu führen (und vielleicht nur vorher nicht daran geglaubt hat, dass der Geschädigte wirklich klagen wird. Oder einfach nur gepokert hat).

Zitat:

@hk_do schrieb am 15. Februar 2018 um 18:08:03 Uhr:

Zitat:

Aber jeder wie er mag.

Das wird die Versicherung dann ggf. auch sagen:

"Also wir wollten ja lieber zahlen. Aber wenn du den Prozess führen willst, dann mach mal. Aber alleine..."

Warum das?

Themenstarteram 16. Februar 2018 um 9:07

Zitat:

@hk_do [url=https://www.motor-talk.de/.../...-auf-schadensersatz-t6258806.html?...]schrieb am 15. Februar 2018 um 18:08:03 Uhr

Das wird die Versicherung dann ggf. auch sagen:

"Also wir wollten ja lieber zahlen. Aber wenn du den Prozess führen willst, dann mach mal. Aber alleine..."

Das tolle dabei ist, ich bin ja in diesem Schlamassel, da meine Versicherung aus irgendeinem Grund kosten einsparen wollte. Ich habe mich jetzt auf das Wort meiner Versicherung und dessen Rechtsanwalt, der auch mich kostenlos vertritt (Kostenträger ist die HUK) verlassen...

Hätte ich jetzt unwissend doch reagiert, vielleicht wäre das Szenario dann eingetroffen wie du mir sagst? Oder hätte ich es zur Verteidigungsanzeige gebracht und meine Versicherung hätte doch noch gezahlt, dann wäre doch meine Verteidigungsanzeige zu ignorieren? Da das Problem gelöst wurde.

Zitat:

@simfer [url=https://www.motor-talk.de/.../...-auf-schadensersatz-t6258806.html?...]schrieb am 15. Februar 2018 um 16:19:48 Uhr

Werden wir ja dann vom TE hören, ob er tatsächlich fühlen musste ;).

Haha, ja was soll man machen. Man möchte reagieren, ist sich aber unsicher, weil beide Vertreter sagen, das in diesem Fall ich nicht auf das Schreiben reagieren soll...

Aber jetzt heißt es abwarten, kann bestimmt dauern bis es zu einem Ergebnis kommt.

Ruft am Besten schon mal Spiegel TV an :-)

Vielleicht kannst Du bei dem Anwalt Deiner Versicherung schriftlich (per Fax genügt) darauf hinweisen, dass Du auch unter einem eigenen, zweiten Aktenzeichen (dieses nennen) belastet bist, und fragen, ob er bei der Abwehr auf dieses ebenfalls irgendwie Bezug nehmen könnte (sachlicher Zusammenhang). Dann hättest Du einen Nachweis in der Hand, nicht schuldhaft etwas in diesem Punkt versäumt zu haben, sondern die Abarbeitung beider Verfahren im Sinne der Verfahrensökonomie voneinander abhängig vorgenommen zu haben.

Je nach Reaktion der Versicherung danach unter Deinem AZ die zuständige Stelle vom Ergebnis informieren.

am 16. Februar 2018 um 9:59

Zitat:

@Korynaut schrieb am 16. Februar 2018 um 10:48:12 Uhr:

Vielleicht kannst Du bei dem Anwalt Deiner Versicherung schriftlich (per Fax genügt) darauf hinweisen, dass Du auch unter einem eigenen, zweiten Aktenzeichen (dieses nennen) belastet bist, und fragen, ob er bei der Abwehr auf dieses ebenfalls irgendwie Bezug nehmen könnte (sachlicher Zusammenhang). Dann hättest Du einen Nachweis in der Hand, nicht schuldhaft etwas in diesem Punkt versäumt zu haben, sondern die Abarbeitung beider Verfahren im Sinne der Verfahrensökonomie voneinander abhängig vorgenommen zu haben.

Je nach Reaktion der Versicherung danach unter Deinem AZ die zuständige Stelle vom Ergebnis informieren.

Ah, wir kommen der Sache näher.

Dass das Amtsgericht dies weiß wäre mir besonders wichtig, weil von dort droht die Gefahr.

Wenn man nicht schwarz / weiß denkt kommt man auf solche Art Kommunikation. Schwarz auf weiß wäre u.U. vielleicht mal hilfreich.;)

Juristen sind faul. :)

Wenn der Sachbearbeiter des Mtsgerichts eine Chance sieht, die Bearbeitung eines Falles an den Verlauf und Ausgang eines zweiten Verfahrens in identischer Sache anzuhängen, wird er das gerne tun und die Finger stillhalten; vorausgesetzt, er hat in der Akte Belege, dass der Beklagte angemessen und fristgerecht reagiert hat und der Abhängigmachung beider Verfahren voneinender zuzustimmen scheint.

am 16. Februar 2018 um 10:22

Das nährt meine Art der Vorgehensweise wenn es mich beträfe unter den von mir genannten Rahmenbedingungen.

Aber faul würde ich es dann nicht nennen, eher der Sache entsprechend angemessen u. besonnen, auf jeden Fall richtig nach menschlichem Ermessen.

Vielleicht kennst Du Dich mit Juristen aber besser aus.

"Vielleicht kannst Du bei dem Anwalt Deiner Versicherung schriftlich (per Fax genügt) darauf hinweisen, dass Du auch unter einem eigenen, zweiten Aktenzeichen (dieses nennen) belastet bist, ..."

Schaut euch mal die eingestellten Fotos an, da wird jemand als Beklagter zu 1 und die HUK als Beklagte zu 2 aufgeführt. Und da Juristen ja von Geburt an faul sind (sonst hätten sie ja was richtig lernen können), wird eine Klage gegen zwei Personen als Gesamtschuldner natürlich mit zwei verschiedenen Aktenzeichen geführt. Oder vielleicht doch nicht? Sollte e i n e Klage gegen Gesamtschuldner doch unter nur einem Aktenzeichen in einer einzigen Akte geführt werden? Bei der sprichwörtlichen Faulheit der Juristen liegt dieser Verdacht doch nahe. So spart man sich doch das Anlegen und Führen einer Akte....

Manch ein Beitrag tut einfach nur noch weh.

Zitat:

@rufus608 schrieb am 16. Februar 2018 um 11:22:11 Uhr:

Vielleicht kennst Du Dich mit Juristen aber besser aus.

Och, das ist ein interner Running Gag, wenn man z.B. nicht wegen eigentlich eines einzigen Tatbestandes zu zwei mündl. Verhandlungen reisen möchte, nur weil sich das irgendwann mal im Laufe des Verfahrens rechtlich verzweigt hat. Gerichte haben da größtes Verständnis dafür (wird aber nur telefonisch zugegeben). :)

Zitat:

@Korynaut schrieb am 16. Februar 2018 um 10:48:12 Uhr:

Vielleicht kannst Du bei dem Anwalt Deiner Versicherung schriftlich (per Fax genügt) darauf hinweisen, dass Du auch unter einem eigenen, zweiten Aktenzeichen (dieses nennen) belastet bist,

Hä? Wie kommst du auf diesen Unsinn? In der Klageschrift stehen zwei Beklagte, die Versicherung und der Halter. Wo soll da plötzlich ein zweites Verfahren auftauchen?

Hi @kakashix, ich sehe, du bist im Forum noch aktiv. Wie ist die Sache damals zu Ende gegangen? Würde mich sehr interessieren, danke! :)

@kakashix push. Magst du dich noch äußern?

Na gut, der TE war seitdem immer mal wieder online. Entweder er hat die Erwähnung nicht gesehen oder ich nehme an, der Fall wurde verloren (wie so üblich bei den mieserablen Versicherungen).

Themenstarteram 13. März 2022 um 17:06

@berndbob

Habe durch Zufall den Thread wieder gefunden.

Die Sache ist schon lange über dem Tisch.

Meine Versicherung, die HUK hat rechtzeitig die Klage erwidert und dann hat die Klägerin die Klage zurückgenommen, da Sie wohl gemerkt haben, dass Sie keine Chancen haben.

 

Das wäre so als ob eine Fliege gegen einen Elefanten gewinnen möchte.

Die Rechtsanwälte von der HUK sind keine Amateure, die wussten schon was Sie zu tun hatten

Danke für die Antwort, das gehört sich, wenn man schon Hilfe hier gefordert hat.

Allerdings sind diese ellenlangen Rechthaberdiskussionen hier wie immer mühseelig zu lesen.

Im Endeffekt wär das Thema mit dem Verweis auf die HUK AGBs erledigt gewesen.

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