Kleiner Rempler, große Wirkung: 1800€ für ein fast nicht sichtbaren Kratzer
Hallo zusammen,
die Überschrift sagt es schon aus, bin beim ausparken an ein anderes Auto gekommen, der Schaden ist eigentlich nicht sichtbar, nur im Klarlack und könnte eigentlich rauspoliert werden. Die Fotos kann ich später mal hochladen.
Das Auto wurde vom Besitzer zum Autohaus gebracht, das sagt jetzt 1800€ Schaden. Klar, die wollen natürlich auch was verdienen.
Der Besitzer hat mir jetzt folgendes vorgeschlagen: 1800€ über die Versicherung oder 1000€ wenn ich es privat zahle, dann wird der Schaden halt nicht repariert.
Die Versicherung hatte ich noch nicht involviert, da ich dachte, dass der Schaden so klein ist, dass es nur ein paar hundert Euros kosten würde.
Was meint ihr, bzw. wie soll ich damit umgehen? Ich finde das alles ein wenig seltsam (vor allem dass das so teuer sein muss).
Danke😎
Beste Antwort im Thema
Erster Tipp: Kein Hobbygutachter spielen, Schäden an Fahrzeugen sind immer teuer und das ist gängige Praxis (ob man selbst das Gerechtfertigt findet oder nicht)
Zweiter Tipp: Einfach über die Versicherung laufen lassen. Wenn du aber den Schaden "privat" abkaufen willst, dann lass dir eine Wasserdichte Verzichtserklärung unterschreiben, nicht das im Nachgang noch Forderungen kommen
Ich selber würde es einfach offiziell laufen lassen und mir dann überlegen, ob ich den Schaden zurückkaufen will oder nicht.
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Bei den meisten wird es einen Unterschied geben zwischen selbst- und fremdverschuldeten Schäden geben. Fahre ich mir einen Kratzer in den Lack, lasse ich ihn je nach Auto drin oder gehe zum Lackierer, der mir das für ein paar Euros macht. Ist der Unfall fremdverschuldet, lasse ich einen SV kommen bzw. fahre in die nächstbeste Werkstatt, da bequemer.
Ist aber auch völlig legitim. Wenn es wirklich eine (vergleichbare,) günstigere Methode gibt: Keine Sorge, Eure Haftpflichtversicherung kennt sie und wird die Rechnung kürzen.
Zum Thema: 1.000 Euro wirken wie Wucher, aber der Geschädigte kann auch noch den Sachverständigen und einen Rechtsanwalt beauftragen. Dann wirds noch teurer. Trotzdem würde ich die nicht zahlen, soll dich deine Versicherung doch hochstufen. Dann haben die den Ärger mit der ganzen Sache.
Die fiktive Abrechnung mag eben nicht jeder nachvollziehen wollen. Es gibt ja auch Kritik. So hat das LG Darmstadt kürzlich die Rechtsprechung des BGH zu fiktiven Mangelbeseitigungskosten im Werkvertragsrecht auch auf die fiktive Abrechnung in Unfallsachen angewendet (Az. 23 O 356/17). Ist aber noch nicht rechtskräftig und meiner Meinung nach auch Unsinn.
Ist jedenfalls ein interessantes Thema. Mal gespannt, ob die fiktive Abrechnung wirklich gekippt wird und es nur noch auf den Fahrzeugwert vorher/nachher ankommt. Wenn dass passiert, wird man bald sorgloser einparken können, da man die allenorten vertretenen, betagten Fahrzeuge älteren Baujahres ja dann ruhig anticken kann. 🙄
Da sich beides am Schadensbegriff festmacht, kann eine verschiedene Handhabung letztlich nicht überzeugen. Das Integritätsinteresse ist m.E. als Maßstab durchgreifend für beide Rechtsgebiete, d.h. die jüngst geänderte Auffassung zum Werkvertragsrecht ist ein Irrweg. ... Erfahrungsgemäß sollte man sich auf dessen Fortsetzung einstellen. 😉
Dieses Urteil wird in Fachkreisen belächelt, es wird hier auch ganz sicher zu einer Richtigstellung duch die nächste Instanz kommen.
Da kann man einfach mal von ausgehen.
Wollen wir es hoffen.
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Man müsste es genauer prüfen, aber das könnte schon etwas für eine Vorlage an den Großen Senat werden.