ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kleiner Kratzer im Lack (Stoßstange) über 1000 Euro? Abzocke?

Kleiner Kratzer im Lack (Stoßstange) über 1000 Euro? Abzocke?

Themenstarteram 31. Mai 2015 um 6:35

Hallo zusammen.

Ich hatte vor 10 Tagen einen selbstverschuldeten Unfall: Ich wollte wenden, bin in eine Seitenstraße rein und wollte gleich direkt zurück setzen, um dann in die andere Richtung zurück zu fahren. Dabei habe ich kurz nicht aufgepasst, da ich beim Zurücksetzen (ich fahre immer langsam zurück) ein Fahrzeug hinter mir erst im letzten Moment bemerkte (dieses Fahrzeug war am Abbiegen in diese Seitenstraße) und trotz Bremsung hat mein Auto das andere Fahrzeug an der Stoßstange, für meine Begriffe leicht (ähnlich wie beim Parken, wenn man einen beim Rückwärtsfahren berührt), berührt.

Die Schuldfrage geht dann wohl eindeutig zu meinen Lasten, laut Aussage des Unfallgegners hatte er auch keine Zeit, um mich eventuell mit seiner Hupe zu warnen, da es alles so schnell ging. Okay, das glaube ich ihm. Keine Frage, das war von mir keine gute Idee an der Stelle zurück zu setzen und dann auch noch nicht aufzupassen, ich muss aber betonen, dass ich wirklich sehr langsam zurück gesetzt habe und auch noch knapp abbremsen konnte, bevor es zur Berührung kam, meine Frau war mit im Auto und kann das bezeugen.

Das Ergebnis an seinem Auto ist ein Kratzer im weißen Lack (Auto: Ford S-Max) an seiner vorderen Stoßstange und das Plastik an seinem Nummernschild ist leicht abgeschliffen. Ich habe leider kein Foto gemacht - ich hätte es besser machen sollen. An meinem Auto war die Berührung mehr zu sehen (siehe Bilder), wobei das Schwarze einfach nur Plastik von seinem Nummernschild ist, das sich leicht mit dem Fingernagel entfernen lässt, der Rest sind Abschürfungen am Lack - ich gehe davon aus, dass diese nach einer Autopolitur kaum oder gar nicht mehr zu sehen sind.

Wir tauschten Adressen aus, er wohnt nur ein Paar Straßen weiter als ich, ich kenne ihn aber nicht persönlich. Ich sagte ihm, dass ich den Schaden gerne ohne Versicherung regeln wollen würde, da es aus meiner Sicht heraus ein minimaler Schaden (Bagatellschaden) ist. Er sprach von einem Kostenvoranschlag und dass er sich, wenn er sich einen eingeholt hat, melden würde. Nun, gestern, nachdem ich schon fast die leise Hoffnung hatte, dass sich die Sache erledigt hat (dachte, dass er den kleinen Kratzer eventuell auch selbst mit einer Autopolitur selbst beseitigen konnte), kam er dann doch mit einem Kostenvoranschlag eines Ford-Händlers um die Ecke. Es soll knapp 1.100 Euro kosten. Der höchste Posten davon ist die Lackierung der Stoßstange mit knapp 500 €, gleich danach kommt der Arbeitslohn (3 Stunden gesamt für Karosserie und Mechanik) mit knapp 300 €, mit weiteren Ersatzteilen und Nebenkosten und Mehrwertsteuer sind wir dann bei knapp 1.100 Euro.

Ich bin nun ein wenig geschockt. Ich habe schon mit 300 bis 400 Euro gerechnet, aber nicht mit über 1000 €. Wie beurteilt ihr den Vorgang? Ist das gerechtfertigt oder versucht man mich hier über den Tisch zu ziehen? Muss denn die Stoßstange komplett ausgebaut und neu lackiert werden?

Wenn ich das an die Versicherung melde und den Schaden darüber laufen lasse, mit welcher Erhöhung des Tarifs muss ich rechnen (bisher: 600 € jährlich für Vollkasko bei Allsecur)? Könnte es sein, dass die Versicherung einen Gutachter schickt, irgendwie kann ich selbst nicht ganz glauben, dass so ein kleiner Schaden (aus meiner Sicht) eine so teure Reparatur zur Folge hat. Was soll ich machen? Leider habe ich keine Kfz-Rechtsschutzversicherung...

Vielen Dank vorab an alle, die helfen können.

Beste Antwort im Thema
am 31. Mai 2015 um 8:23

oh je, das wird wieder so ein laber thread, dabei ist es doch eindeutig zu beantworten.

--> 100% schuld liegt bei dir.

--> geschädigter hat anspruch auf sach- und fachgerechte reparatur in einer von ihm frei wählbaren werkstatt.

--> du bezweifelst die schadenhöhe, obwohl du nicht vom fach bist, den schaden noch nicht einmal vollumfänglich gesehen hast (oder hast du hinter die stoßstange geschaut) - lasse das, macht null sinn.

--> Also entweder zahlen oder der Versichererung melden. Die werden das schon regulieren und wenn sie zweifel haben maßnahmen ergreifen.

Zur Kasko: einfach bei der Versicherung anrufen, die sagen dir auf helller und cent genau, was du mehrzahlen musst, alles andere ist glaskugel.

mehr ist hier nicht zu sagen.

gruß

47 weitere Antworten
Ähnliche Themen
47 Antworten

Du weißt, wo der Typ wohnt - also hin und fotografieren. Schau auch, ob nur der Lack angekratzt ist. Mit dem Foto dann zum SmartRepair und Kosten anfragen.

Bei Bagatellschäden (Minikratzer) hat er halt keinen Anspruch auf Volllackierung, wenn fachgerecht per Smartrepair zu beheben ist.

Gruß

Peter

LG Wuppertal - 9 S 134/14

am 1. Juni 2015 um 11:30

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Mai 2015 um 21:00:19 Uhr:

Du weißt, wo der Typ wohnt - also hin und fotografieren. Schau auch, ob nur der Lack angekratzt ist. Mit dem Foto dann zum SmartRepair und Kosten anfragen.

Bei Bagatellschäden (Minikratzer) hat er halt keinen Anspruch auf Volllackierung, wenn fachgerecht per Smartrepair zu beheben ist.

Gruß

Peter

LG Wuppertal - 9 S 134/14

Na da haste dir ja was im Internet herausgesucht. Hast du das Urteil mal ganz durchgelesen ?

http://www.kostenlose-urteile.de/...er-Vertragswerkstatt.news20787.htm

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 1. Juni 2015 um 13:30:39 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Mai 2015 um 21:00:19 Uhr:

Du weißt, wo der Typ wohnt - also hin und fotografieren. Schau auch, ob nur der Lack angekratzt ist. Mit dem Foto dann zum SmartRepair und Kosten anfragen.

Bei Bagatellschäden (Minikratzer) hat er halt keinen Anspruch auf Volllackierung, wenn fachgerecht per Smartrepair zu beheben ist.

Gruß

Peter

LG Wuppertal - 9 S 134/14

Na da haste dir ja was im Internet herausgesucht. Hast du das Urteil mal ganz durchgelesen ?

http://www.kostenlose-urteile.de/...er-Vertragswerkstatt.news20787.htm

Vermutlich ja, nur verstanden scheint er es nicht zu haben.

Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie hier Hobbyjuristen Urteile zitieren, die sie überhaupt nicht vertstanden und die mit dem hier diskutierten Fall nichts zu tun haben.

Das ist das schöne an solch einem Forum.:D

am 1. Juni 2015 um 20:16

Der zitierte Fall unterschiedet sich grundsätzlich von dem Fall hier.

Kann man also getrost ignorieren...

"Denn nach den Ausführungen des Sachverständigen im Ergänzungsgutachten vom 8.1.2014 handelt es sich bei der Spot-Reparatur um eine sach- und fachgerechte Instandsetzung auf kleinem Bereich. Es handelt sich also um eine "normale" Lackierung, die lediglich auf lokal sehr eng begrenztem Raum stattfindet. Diese kann nach Mitteilung des Sachverständigen nicht nur bei der Firma O in T. durchgeführt werden, sondern auch bei den Firmen E. und F. in S. Es ist nicht ersichtlich, dass auch diese Feststellungen des Sachverständigen in Zweifel zu ziehen wären.

Nach den insoweit überzeugenden Darlegungen des Sachverständigen wäre die Reparatur also jedenfalls bei zwei konkret benannten Fachwerkstätten in S. möglich. Dass es sich hierbei offenbar nicht um VW-Vertragswerkstätten handelt, ist unerheblich. Zur Frage, ob und ggfls. unter welchen Voraussetzungen es dem Geschädigten im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht iSd § 254 II BGB bei der (fiktiven) Schadensabrechnung zumutbar ist, sich auf eine kostengünstigere Reparatur in einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen, ist ein differnzierte Betrachtungsweise geboten, die sowohl dem Interesse des Geschädigten an einer Totalreparation als auch dem Interesse des Schädigers an einer Geringhaltung des Schadens angemessen Rechnung trägt (BGH NJW 2010, 606). Daraus folgt, dass sich der Geschädigte bei neuen bzw. neuwertigen Kraftfahrzeugen (bis zum Alter von drei Jahren) im Rahmen der Schadensabrechnung grundsätzlich nicht auf Reparaturmöglichkeiten verweisen lassen muss, die ihm bei einer späteren Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten, einer Herstellergarantie und/oder von Kulanzleistungen Schwierigkeiten bereiten könnten (BGH a.a.O.).

Dies bedeutet jedoch nicht, dass de Kl. auch vorliegend einen Anspruch auf Durchführung der Reparatur in einer VW-Vertragswerkstatt hat. Denn vorliegend handelt es sich um einen Kleinst-Schaden, der mit minimalem Reparaturaufwand - wie vom Sachverständigen festgestellt - behoben werden kann. Die Bekl. darauf zu verweisen, dass der Kl. einen Anspruch habe, diesen Kleinst-Schaden in einer VW-Vertragswerkstatt zu (angeblich) deutlich höheren Kosten beseitigen zu lassen, würde der vorgenannten Interessensabwägung nicht gerecht. Denn dass dem Kl. deswegen bei einer späteren Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten, einer Herstellergarantie und/oder von Kulanzleistungen Schwierigkeiten entstehen könnten, hat dieser nicht vorgetragen und ist auch nicht ersichtlich. Zur Behebung des Schadens ist lediglich eine oberflächliche Lackierung erforderlich, die selbst dann, wenn sie nicht fachgerecht (etwa mit einem Lackstift) durchgeführt würde, nicht geeignet erscheint, igendwelche Probleme hervorzurufen."

Soweit aus dem Urteil des LG Wuppertal. Hoffentlich habe ich euch damit nicht bereits überfordert.

Im Gegensatz zu Euch F(l)achleuten habe ich das Urteil nicht nur (in der Fachliteratur) gelesen, sondern auch verstanden. Betonung liegt hier auf "Kleinst-Schaden", "fachgerechte Reparatur per Spot-Repair-Methode", "keine Probleme bei späterer Herstellerleistungen".

Ob Kleinst-Schaden und fachgerechte Rep. durch Spot-Repair möglich ist, kann der TE nur selbst durch ein Foto und einem Besuch bei einem entsprechendem Betrieb feststellen. Welche Probleme es bei der teilweisen Lackierung einer Kunststoffstoßstange später geben könnte, werdet ihr mir sicher nun schildern. Vielleicht Durchrostung :rolleyes:?

Logisch ist das eine Einzelfallentscheidung eines Landgerichts und jedes Gericht kann anders entscheiden. Das Risiko besteht immer.

Und am Rande bemerkt, eine Schramme am Stoßfänger habe ich in einer Fachwerkstatt (Lackierei) für unter 100,- € an einem Tag beseitigen lassen, eine Delle nebst Lackierarbeiten (mit Abbau des Stoßfängers, Ausbau des Rücklichtes usw.) für rund 350,- €. Beide Arbeiten waren perfekt. Die BMW-Fachwerkstatt wollte 650,- € für Smart-Repair, rund 1.300,- € für eien herkömmliche Beseitigung haben. Und wenn ihr F(l)achleute euch mal in den Vertragswerkstätten umseht, entdeckt ihr in den seltesten Fällen dort auch eine Lackiererei. Diese Arbeiten werden fast immer vergeben und die Fremdrechnung dann "angemessen" (hab schon 100 % Unterschied erlebt) erhöht. Selbst das von Lackiererei als Serviceleistung angebotene Holen und Bringen des Fahrzeuges zur Vertragswerkstatt erschien dann auf deren Rechnung als "Verbringungskosten".

Gruß

Peter

 

Dumm gelaufen, der Ford Fahrer muss sich auf kein Smartrepair einlassen. Kannst es ja mit mit einem Bar-Bonus direkt auf die Hand probieren, aber ob der sich darauf einlässt?

Rückstufung Allsecure Basic wär von 1/2 -->M (70%-->120%) ich behaupte mal den Schaden selber zu bezahlen ist das kleinere Übel zumal du dann im nächsten Jahr bei SF1 mit 60% bist.

Und ansonsten auch wenn es hart klingt, willkommen im Leben, genau aus diesem Grund, dass ein kleiner Kratzer gleich 4 stellig wird, werden die Versicherungen nie wirklich günstiger.:rolleyes:

Letztendlich bezahlen wir alle diesen Wahnsinn. Und das eine Markenwerkstatt die Lackierarebeiten eh an die örtliche Lackiererei weiterleitet und sich erstmal einen schönen Batzen Geld selbst einstreicht setzt dem ganzen noch die Krone auf:mad: Aber is so.:cool:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. Juni 2015 um 09:58:42 Uhr:

Im Gegensatz zu Euch F(l)achleuten habe ich das Urteil nicht nur (in der Fachliteratur) gelesen, sondern auch verstanden.

Hat nur... immer noch nix mit dem Fall hier zu tun. Da kannst Du es noch 20 mal lesen und verstehen...

die einzigste Chance die ich sehe um aus der Nummer (billiger) rauszukommen, ist wenn das Fahrzeug an der Stoßstange schon Vorschäden hatte. Das würde dann angerechnet.

Vielleicht solltest du dir das mal ansehen.

Wenn dann wirklich was erkennbar wäre würde ich das über die Versicherung laufen lassen - selbstverständlich mit dem Verweis auf die Vorschäden. Die Versicherung wird dann wissen was zu tun ist

Auf jedenfall über die Versicherung regeln und dann evtl. zurückkaufen. Denn wenn der Ford-Fahrer sich den Schaden auszahlen lässt, wird ihm von der Versicherung erstmal 19% Mwst. gestrichen und bei den Lohnarbeiten wird auch einiges gekürzt, dann wird der Rückkauf für dich geringer.

Zitat:

@jackb schrieb am 2. Juni 2015 um 11:18:56 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. Juni 2015 um 09:58:42 Uhr:

Im Gegensatz zu Euch F(l)achleuten habe ich das Urteil nicht nur (in der Fachliteratur) gelesen, sondern auch verstanden.

Hat nur... immer noch nix mit dem Fall hier zu tun. Da kannst Du es noch 20 mal lesen und verstehen...

Bist wohl Beamter, oder? Die dürfen bekanntlich nichts annehmen, nicht einmal Vernunft.

So ziemlich jede Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung, gleichwohl in ihrem Kern aber durchaus auf andere Fälle anwendbar, nicht nur die Grundsatzentscheidungen des BGH. Den Kern der Entscheidung hast du vermutlich nicht verstanden, ist hier nämlich nicht die Aufteilung des Verschuldens. Ob hier anwendbar, kannst weder du noch ich entscheiden, da uns der Umfang des Schadens nunmal nicht bekannt ist.

Vielleicht noch ein kleiner Tipp an den TE (auch wenn jetzt vermutlich widersprochen wird): Schau dir den Kostenvoranschlag an, ob dort Positionen wie "Verbringungskosten" enthalten sind. Diese sind, ebenso wie auch die Mehrwertsteuer, erst dann erstattungsfähig, wenn sie angefallen sind, nichit bei einer fiktiven Abrechnung nach Kostenvoranschlag.

Zitat:

@familyman18 schrieb am 31. Mai 2015 um 11:04:21 Uhr:

... geht es mir im Prinzip jetzt nur noch darum, ob ich den Schaden selbst ersetze oder über die Versicherung laufen lasse...

Den Schaden kannst du doch normal bis zum ende des Kalenderjahres zurückkaufen.

Melde das der Versicherung und teile denen mit das die Kosten deiner Meinung nach zu hoch sind. Die zahlen dann eventuell weniger (z.B. wegen Betriebsgefahr) und mit der finalen Summe kannst du dann ausrechnen ob sich ein Rückkauf lohnt oder nicht.

Gruß Metalhead

am 2. Juni 2015 um 17:08

Zitat:

@jackb schrieb am 2. Juni 2015 um 11:18:56 Uhr:

Hat nur... immer noch nix mit dem Fall hier zu tun. Da kannst Du es noch 20 mal lesen und verstehen...

Er kapiert es einfach nicht und postet weiter kontextlosen Blödsinn. Ist wohl von Art. 5 abgedeckt...

Zitat:

@jackb schrieb am 2. Juni 2015 um 11:18:56 Uhr:

 

Hat nur... immer noch nix mit dem Fall hier zu tun. Da kannst Du es noch 20 mal lesen und verstehen...

Dann erläutere doch mal, wo der entscheidende Unterschied zwischen diesen beiden Fällen liegt, sodass ersichtlich wird, aus welchem Grund die Fälle nicht miteinander verglichen werden können.

O.

Und der Rest ist Schweigen. Schon irgendwie blöd, eine Meinung zu haben und nicht zu wissen, warum.

Gruß

Peter

Zitat:

@PeterBH schrieb am 3. Juni 2015 um 21:38:50 Uhr:

Und der Rest ist Schweigen. Schon irgendwie blöd, eine Meinung zu haben und nicht zu wissen, warum.

Gruß

Peter

Ich versuchs dann mal mit einem ganz kurzen Satz. Eine weitere Erklärung ist dann eigentlich überflüssig.

Wenn nicht....??:rolleyes:

Zitat

Mitverschulden des Fahrzeughalters von 70 %

Zitat Ende

Reicht das? Oder siehst du hier in diesem Fall eine Mitschuld des Fahrzeughalters des beschädigten Pkw.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kleiner Kratzer im Lack (Stoßstange) über 1000 Euro? Abzocke?