Kleiner großer Nachtrag
Hallo Ihr Lieben und nen schönen Tag ,
Ihr wolltet doch wissen wie die Sache , die hier hinreichend kommentiert und behandelt wurde , weitergeht . Meine Anwältin hat nun das Mandat . Der gegnerische Anwalt hat die Möglichkeit bis 19.2. sich zu äußern. Es wird der gesamte Kaufpreis , Unfallschadensausgleich , sowie alle mittebar mit dem Wagen verbundenen , von mir aufgeqwendeten Kosten zurück verlangt Zug um Zus gegen Rückgabe des Wagens . Ferner läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Händler . Hoffentlich wird ihm ein für Allemal das handeln mit Autos untersagt .
Also herzliche Grüße von Detlev !
Beste Antwort im Thema
Erst schreibst du: der 2.Schaden ist kein Unfallschaden, dann ist es wieder ein Unfallschaden.
Ja was denn nun?
Du regst dich über den Händler auf, das er dich beleidigt hat, was machst du hier die ganze Zeit? Stellst Behauptungen auf, ja Behauptungen, die du nicht beweisen kannst. Nennst den Händler einen Kriminellen, obwohl weder seine Schuld bewiesen ist, noch er verurteilt worden ist! Nennt man das nicht üble Nachrede? Dagegen kann man auch angehen. Den Wortlaut das Faxes, welches du an den Händler geschickt hast, kennen wir hier nicht, aber wenn sich das nur ansatzweise mit dem deckt, was du hier schreibst, verstehe ich den Mann. Ja ich kann ihn verstehen, denn es ist einfach lächerlich.
Du übernimmst blind ein Fahrzeug, das ist nun wohl unstrittig und kommst nach mehreren Tagen bei dem Händler an und beschuldigst diesen. Es gibt ein gutes Sprichwort: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.... Hättest du dich daran gehalten und dir vor der Abfahrt das Fahrzeug noch einmal angesehen, ja Detlev, dann bräuchte hier niemand sagen: selber Schuld. Für dich wäre die Geschichte sonnenklar und der Händler wäre definitv am Zug. Preisnachlass, Reparatur, oder Rücknahme. Dir ist bei dem Kauf ein Fehler unterlaufen, wobei du jetzt versuchst auf Gedei und Verderb jemand anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben. Die Aussage: ES KANN NUR SO GEWESEN SEIN.... ist reine Theorie
Dein angeblicher Fahrzeugwert bezieht sich auf ein mehrere Jahre altes Gutachten, hat also nichts mit dem reellen Fahrzeugwert zu tun. Weiterhin, der neue Schaden beläuft sich auf über 2000€, damit ist dein Mazda wieder wirtschaftlich tot. Totalschaden wenn du verstehst, falls Haftpflichschaden, Gutachter ermittelt den Wiederbeschaffungswert, kalkuliert die Reparatur und schickt dir das Ergebnis zu. Das defekte Kasettenradio zählt dabei nicht, da dieses in den meisten Fällen nicht eingerechnet wird. Mit etwas Glück, kommst du auf die von dir gezahlten 1600€, mit Pech erhälst du weniger. Wäre trotzdem lohnend, da dein Auto weiterhin fahrbereit ist.
Mir ist weiterhin unklar, wie du auf 600€ Schadenersatz kommst?
Aufwendung mit Zulassung, rund 1700€, Fahrzeug zurück: 1700€ vom Händler soweit ok
Auf welcher Grundlage und wofür stellst du die Forderung von 600€?
151 Antworten
Hallo ,
was bitte hat mein Beruf mit Rechtschreibung zutun . Mein Brötchengeber ist wahrhaftig nicht armselig , sonst könnte er wohl kaum 50 000 hochqualifizierte Mitarbeiter bezahlen . Abgesehen davon liegt der Schwerpunkt unserer Arbeit nicht in der Rechtschreibung ! Mein Gehalt ist das wie aller Anderen mehr als gut , that`s it !
Gruß von Detlev !
2007 Wiederbeschaffungswert: 2700€
2013 Wiederbeschaffungswert: ?????
Du vergleichst du Äpfel mit Erdnüssen.
Wenn das Auto heute 2700@ wert wäre, hätte der Händler den auch zu dem Preis angeboten.
Einen Neuwagen hättest du so nicht abgenommen????? Warum nicht, hättest du bei der Übernahme etwas anders gemacht, oder wärst du auch einfach eingestiegen und ab die Post?
Detlev, ich kenne dich nicht und will dich hier nicht beleidigen oder verarschen. Fakt ist jedenfalls, dir ist ein Fehler unterlaufen und dafür stehst du gerade. Ist sicher ärgerlich und ich würde mich an deiner Stelle auch aufregen, aber es ist nicht zu ändern. Es handelt sich um ein Auto, ein altes Auto mit geringem Wert, es ist ein Gegenstand, mehr nicht. Würde jemand meine Familie angreifen, das wäre ein ganz anderer Sachverhalt.
Die 2100€ Reparaturkosten fallen auch nur an, wenn du zu Mazda gehst, was du laut deinen eigenen Ausführungen nicht machst. Kein Mensch wirft den Markenwerkstätten das Geld in den Rachen, ich habe eine sehr gute freie Werkstatt. Ist jetzt sinngemäß geschrieben, aber das sind deine Worte.
Mein Vorschlag oder Rat an dich, fahr persönlich zu dem Verkäufer, setz dich mit ihm an einen Tisch und ihr werdet eine Lösung finden. Das würde ich machen, die ganze Scheiße mit den Anwälten wäre mir einfach viel zu blöd.
Hallo ,
was bitte sind Betrüger , Beleidiger , die auch noch vorsätzlich handeln , - nach dem Motto , jeden Tag steht ein Blöder auf , man muß ihn nur finden ? Was der Händler getan hat ist vollendeter Betrug und schwere Beleidigung . Ich hab mit meinem Bruder drüber geprochen , er hat mir gesagt , hätte der Kerl vor mir gesessen , und mich so schwer beleidigt , dann hätte er n paar Monate im Krankenhaus zugebracht !
Was Israel und Iran angeht so habe ich nur was erwiedert , weiter Nichts . Schweine in Menschengestalt gibt`s überall , auf der ganzen Welt .
Gruß Detlev !
Hallo ,
der Wagen ist mit Nichten ein Schrotthaufen , nur etwas älter , sehr gut gepflegt , u n d bezahlt , oder ? Ich brauch keinen Porsche , bloß weil mein Nachbar auch einen hat ! Was den Wortlaut des Faxen an den händler angeht , irgendwo müßte er gespeichert sein , warum nicht . Ist schließlich kein Geheimnis.
Gruß von Detlev !
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Hallo ,
ich vergleiche nicht Äpfel mit Birnen oder Erdnüssen 😉 , was die 2700 € angeht , so ist das der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten . wie bereits gesagt ein Neuwagen i s t was Anderes .
Mir ist kein Fehler unterlaufen , ich habe das Auto , was gekauft wurde , in Betrieb genommen und bin losgefahren , weiter Garnichts . Auch ich kenn ne freie Werkstatt , ein Franzose ist Besitzer , dort werden auch Unfallschäden repariert , das würde vermutlich weniger kosten aber schätze Mal über einen Tausender würde das auch kosten.
Zu dem Verkäufer fahren , warum sollte ich das . Schätze mal das ich mich vergessen würde , und ihn windelweich schlagen . Das würde die Situation auch nicht ändern. Ergo wird das meine Anwältin erledigen.
Ach ..... , er sollte doch keine Lösung , dazu hatte er genügend Zeit . Er wollte Krieg und den bekommt er.
Gruß von Detlev !
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
was die 2700 € angeht , so ist das der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten
Lt. Gutachten von 2007. Aber wir leben in 2013, denke mal, daß Du das mittlerweile auch mitbekommen hast
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
....sonst könnte er wohl kaum 50 000 hochqualifizierte Mitarbeiter bezahlen .
Aber Du zählst Dich doch hoffentlich nicht dazu, oder?
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
der zweite Schaden ist beim Rangieren durch Mitarbeiter des Händlers verursacht worden. Kein 2. Fahrzeug war daran beteiligt. Es ist also auf dem Firmenelände[sic] des Händlers passiert.
Das ist deine unbewiesene Theorie!
Zitat:
Ich habe per Fax lediglich meine Ansprüche nach dem EU - Gewährleistungsrecht angemeldet, weiter Garnichts[sic] - von wegen ,[sic] wie es in den Wald reinschallt ...... . Was ist an ner[sic] handfesten Beleidigung lächerlich? .[sic]
Warum beleidigst du den Händler überhaupt? Du siehst doch selber, dass das nicht ok ist? Wir würden gerne mal den Wortlaut deiner Mangelanzeige an den Händler sehen. Dann können wir uns ein Bild machen. Du hast es ja nicht mal geschafft, das Fax des Händlers richtig zu zitieren.
Zitat:
Ich war nicht blind als der WAgen[sic] übernommen wurde ,[sic]
Doch. Oder beseise uns das Gegenteil! Hast du den Wagen angeschaut? Nein... blind gekauft!
Zitat:
Mir ist beim Kauf kein Fehler unterlaufen.
Doch, weil du den Wagen blind abgenommen hast.
Zitat:
Der Händler hat mich massiv betrogen
1. Definiere:
massiv2. Beweise es!
Zitat:
Das Unfalgutachten[sic] ist von 2007 also keinesfalls alt .[sic]
Das ist sehr alt. Der Wiederbeschaffungswert für einen ca. 10 Jahre alten Mazda 626 lag also 2007 bei 2700€. Welches Baujahr ist deine Kiste eigentlich? Jetzt handelt es sich aber um einen 6(!) Jahre älteren Wagen! Du willst doch nicht ernsthaft davon ausgehen, dass der Wagen innerhalb von 6 Jahren keinerlei Wertverlust erfahren hat?! Hast du einen Uhlenhaut-Coupe oder einen End-90er 626?
Zitat:
Die neue Beschädigung ist für 2123 , 00 € zu reparieren.
von dir. Sonst darf der Händler Wertminderung geltend machen.
Zitat:
Der Wiederbeschaffungswert beträgt 2700 , 00 € ,[sic] das ist mit Nichten ein Totalschaden.
Der Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeuges liegt derzeit wohl eher in der Nähe des Kaufpreises. Für 2.700€ bekommst du schon einen Audi A4.
Zitat:
Die 600 € sind kein Schadenersatz ,[sic] sondern Schadensausgleich für den verschwiegenen Unfallschaden ,[sic] weiter Nichts .[sic]
Und genau das setzt allem noch die Krone auf! Du willst das Auto abgeben, das Geld zurück bekommen und zusätzlich einen Wertausgleich erhalten! Worauf denn?! Du forderst doch alles zurück! Was muss da ausgeglichen werden, du Spaßvogel?
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
Ich hab mit meinem Bruder drüber geprochen , er hat mir gesagt , hätte der Kerl vor mir gesessen , und mich so schwer beleidigt , dann hätte er n paar Monate im Krankenhaus zugebracht !
Ja... es gibt leider viel zu viele von den gewaltbereiten Idioten da draußen.
@TE
Die Frage wurde ja schon 100mal gestellt:
Wie kannst Du beweisen, dass der Händler Deinen Wagen beschädigt hat? Hast Du Zeugen? Hast Du es selber gesehen? Du brauchst dafür Beweise, wenn Du keine hast wirst Du den Schaden begleichen müssen falls Du den Wagen zurückgibst.
Nochmal, Schadenersatz kannst Du nur belegbare Kosten verlangen. Z.B. Dein Fahrzeug ist nicht fahrbereit aufgrund der Sachmängel und Du musst mit Taxi, Bus oder sonstwas fahren. Deine 600€ sind aus der Luft gegriffen und entbehren jeder Grundlage.
Ein Gutachten bezieht sich auf den Zeitpunkt an dem es erstellt wurde. Man spricht daher auch vom Zeitwert. Ein Gutachter stellte am 18.03.2007 einen Wiederbeschaffungswert von exakt 2700€ für das Fahrzeug X fest. 6 Jahre später kannst du dich noch immer an diesem Gutachten erfreuen und darin lesen, mehr aber auch nicht. Die Zahl ist für den heutigen Tag völlig egal.
Ein Gutachter hat im August 2012 für meinen Mazda einen Wiederbeschaffungswert von 7500€ ermittelt. Wie er zu dem Wert kam ist mir bis heute unklar. Damals hätte ich mir gewünscht, der Schaden an meinem Auto wäre erheblich stärker gewesen und ich hätte für den Dampfer 7500 von der Versicherung abgegriffen. Sollte deine Theorie nun stimmen und mein Mazda in 4-5 Jahren noch fahren(was ich nicht glaube), dann kann ich für den dezent rostenden Wagen noch immer 7500€ verlangen.
Merkste was?
Falls nicht, geh doch einfach vom Neupreis aus und verlange 50% davon. Einmal bei Gericht auch gleich den Vorbesitzer verklagt, ach geht nicht mehr, na dann dessen Erben. Die hätten dir das Auto schon 2006 verkaufen müssen! Unfallfrei....
Nee, dein angeblicher Fahrzeugwert ist einfach ein Irrglaube, die Forderung von weiteren 600€ ist aberwitzig und das die Anwältin das unterschreibt glaube ich nicht.
Wo ist denn da die rechtliche Grundlage??????
Hallo ,
sag mal , hälst Du mich für gänzlich bescheuert . Sehr wohl ist mir klar das das Jahr 2013 bereits begonnen hat . Dennoch ist dass Gutachten da , oder ?
Weißt , Du kümmere Dich um Dinge von Denen Du was verstehtst , keine sorge , viel sind`s nicht . Ferner ist mir klar , das Du Dich ganz klar übernimmst , wenn Du meine berufliche Qualifikation in Frage stellst. Es ist außerdem klar , nismand und schon garnicht ich , müssen sich in irgendeeiner Weise rechtfertigen und vor Dir schon mal Garnicht . Mach nur weiter mit dem "Sprechblasengefasel " , reihst Du problemlos in die Masse der Leute heute ein .
Gruß von Detlev !
Hallo ,
nochmals , es ist ganz klar das des Autofahrens nicht mächtige Mitarbeiter des Händlers die Beschädigung verursacht haben , bei mir ist in den ganzen 4 ! Tagen Garnichts passiert . Aber vielleicht warens ja auch "kleine grüne Männchen " . Außerdem - e r muß beweisen das seine Mitarbeiter den Wagen nicht beschädigt haben , angekommen ?
Was mein Anspruchsfax angeht , so werde ich den Wortlaut offen legen sobald es gefunden wird.
Nur mal zu Deinem Rechtschreibquatsch. Beseisen muß ich Garnichts , höchstens beweisen . Sicher ist mir beim Kauf n Fehler unterlaufen , und zwar der , den Wagen übehaupt gekauft habe .
Das der Händler , massiv heißt schwer , betrogen hat ist klar die Fakten dafür auch . Meine Anwältin ist sehr wohl qualifiziert das festzustellen.
Nochmal ich habe keine Jaffa Kiste gekauft sondern ein Auto , und dazu noch n sehr gut gepflegtes. Was das Baujahr angeht so kannst Du zwar Alles essen aber nicht Alles wissen. Was an Wertminderung angesetzt werden kann , überlaß das getrost meiner Anwältin .
Übrigens ich brauch keinen Audi A 4 , und was den Spaßvogel angeht , der bin ich nicht , das wird der "Händler" schon noch feststellen.
Gruß von Detlev !
Hallo ,
A kennst Du meinen Bruder nicht , und B würde ich mit Beleidigungen sehr vorsichtig sein . Als ich das Fax von dem "Herrn " gelesen habe , kamen mir ähnliche Gedanken. Sicher gibt es viele gewaltbereite da draußen. Es gibt aber leider diverse Leute die nur diese Sprache verstehen.
Nur dazu , mir hat auch mal jemand am hellerlichten Tag versucht meinen Wagen aufzubrechen., genau genommen , waren sie zu zweit , Einer konnte entkommen , den Anderen habe ich mir gegriffen , und mit seinem Schädel in die Wagenscheibe geschlagen . Dafür wurde ich rechtskräftig damals zu 500 DM ans rote Kreuz verurteilt . Die 500 habe ich gern bezahlt , Rotes Kreuz , ist doch eine sehr gute Sache , oder ! Ein Fehler dabei gibts aber , i c h habe nicht versucht meinen Wagen aufzubrechen , e r war das . Vor Gericht grinste mich der Kerl auch noch an . Er wurde auc h verurteilt , zu 50 Stunden , gemeinnütziger Arbeit , damit er danach das nächste Auto aufbricht ?
Was ist das für ne Butterjustiz hier .
Gruß von Detlev !
Hallo ,
die Anwältin hat in Ihrem Schreiben geschrieben :. Zitat " Dem Kaufvertrag ist zu entnehmen das unser Mandant hier nicht nur getäuscht wurde , sondern getäuscht werden sollte ,- Zitat Ende . Eindeutiger Beweis für Betrug , oder ?
Was das Gurachten angeht , es gilt , auch wenn Dir das schwer begreiflich ist . Was hast Du für nen Mazda ? 5 oder 6 . Klar das der Wiederbeschaffungswert da höher war . Übirgens ist mein Wagen wesentlich älter und "rostet nicht dezent vor sich hin " . Der Karosseriemeister , der die Beschädigung begutachten hat , hat nicht den geringsten Rostansatz festgestellt !
Und was bitte soll der gigantische Schwachsinn mit dem Neupreis ? Es ist kein angeblicher sondern ein reeller Fahrzeug Wiederbeschaffungswert , das nur mal dazu.
Gruß von Detlev !
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
sag mal , hälst Du mich für gänzlich bescheuert .
Willst Du ne diplomatische oder ehrliche Antwort?
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
Ferner ist mir klar , das Du Dich ganz klar übernimmst , wenn Du meine berufliche Qualifikation in Frage stellst.
Um eine Qualifikation in Frage zu stellen, muß eine solche erstmal vorhanden sein.
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
A kennst Du meinen Bruder nicht , und B würde ich mit Beleidigungen sehr vorsichtig sein .
Das sagst ausgerechnet Du.
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
Einer konnte entkommen , den Anderen habe ich mir gegriffen , und mit seinem Schädel in die Wagenscheibe geschlagen . Dafür wurde ich rechtskräftig damals zu 500 DM ans rote Kreuz verurteilt .
Du wurdest rechtskräftig verurteilt; der Händler ist nicht verurteilt. Wer ist denn nun der Kriminelle?
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
die Anwältin hat in Ihrem Schreiben geschrieben :. Zitat " Dem Kaufvertrag ist zu entnehmen das unser Mandant hier nicht nur getäuscht wurde , sondern getäuscht werden sollte ,- Zitat Ende . Eindeutiger Beweis für Betrug , oder ?
Das ist kein Beweis, sondern schlichtweg ne Behauptung. Mehr nicht. Dein Rechtsverständnis ist sehr zweifelhaft und gehört in eine Diktatur. Abgesehen davon, ich dachte, es gibt keinen gültigen Kaufvertrag.
Merkst Du gar nicht, wie Du Dich in Widersprüche verwickelst?
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
Was mein Anspruchsfax angeht , so werde ich den Wortlaut offen legen sobald es gefunden wird.
Aha, ein Organisationsgenie bist Du auch. Hut ab.
Und zu Deiner Gewaltbereitschaft kann ich nur sagen, es sollte bei Dir ne MPU (im Volksmund Idiotentest) gemacht werden. Da wärst Du nicht der erste, dem das passieren würde. Solche Leute sollten gar nicht autofahren dürfen.
Wenn ich Deine Rechtschreibkünste in Deinen letzten Posts von heute so lese, kann ich auch nur sagen: Sauf nicht so viel; das bekommt Dir nicht - oder kommst Du mit Deinem Leben nicht klar?
Wie wärs jetzt mal mit einem Bild von dem angeblichen Schaden?
Noch ne andere Frage: Wie alt bist Du?