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Kleiner Auffahrunfall (Betroffner) wie vorgehen?

Themenstarteram 5. September 2020 um 10:21

Mahlzeit,

vorhin hat sich jemand an meiner fest verbauten AHK seinen vorderen Stoßfänger demoliert *). Auf den ersten Blick ist bei mir nix kaputt. Aber ich kann das natürlich nicht schlussendlich beurteilen. Es geht um einen V70 von 2004, also schon älter. Ich habe auch keine "Standard"-Werkstatt bei der ich mal eben vorbei fahren könnte. Kontakt-Daten etc. habe ich natürlich. Wie sollte ich vorgehen? Bei gegnerischer Versicherung melden? Wir haben 'nen Dekra-Stützpunkt, bei denen vorbei fahren und nachgucken lassen? Es geht mir nicht darum in jedem Fall hier das Maximum rauszuholen. Ich möchte nur sicherstellen, dass die AHK und irgendwas unsichtbares was abbekommen hat.

*) Ich bin angefahren, habe dann doch wieder gebremst, da von rechts 'n NAW kam den ich vorlassen wollte. Er ist dann angefahren und dann hinten drauf, also nicht wirklich schnell.

Danke vorab!

Beste Antwort im Thema

... falls beim Ziehen eines Anhängers die Kupplung doch unfallbedingt versagen solllte, würdest Du das Unterlassen deren Austausches also offenbaren und die Regressforderung der eigenen HP sowie die strafrechtlichen Konsequenzen wegen der etwaigen fahrlässigen Körpervletzung tragen? Das ist gemeint.

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Zitat:

@biber280 schrieb am 5. September 2020 um 12:37:09 Uhr:

Es ehrt Dich, dass Du nicht wie ansonsten alle das meiste rausholen willst. Normalerweise lautet der Dreiklang immer Polizei, Gutachter, Anwalt.

Und daran sind die Versicherungen bzw deren Sachbearbeiter nicht so ganz unschuldig. Wen die die begründeten Forderungen schnell und unbürokratisch regulieren würden und nicht meinen, den Geschädigten über den Tisch ziehen zu müssen, dann könnte manch Euro gespart werden. Denn die Betrüger erwischen sie sowieso nicht.

was ist an diesem Dreiklang falsch?

a) manche Versicherer fordern einen polizeilichen Bericht

b) ein eigener Gutachter ist mehr Wert, als einer, der von der gegnerischen Versichrung gestellt wird

c) warum nicht professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen, wenn man selbst nicht fachlich versiert ist

:)

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 9. September 2020 um 15:35:01 Uhr:

Zitat:

@biber280 schrieb am 5. September 2020 um 12:37:09 Uhr:

Es ehrt Dich, dass Du nicht wie ansonsten alle das meiste rausholen willst. Normalerweise lautet der Dreiklang immer Polizei, Gutachter, Anwalt.

Und daran sind die Versicherungen bzw deren Sachbearbeiter nicht so ganz unschuldig. Wen die die begründeten Forderungen schnell und unbürokratisch regulieren würden und nicht meinen, den Geschädigten über den Tisch ziehen zu müssen, dann könnte manch Euro gespart werden. Denn die Betrüger erwischen sie sowieso nicht.

Und Du meinst ernsthaft, dass ein Schadensachbearbeiter von sich aus die Entscheidungsbefugnis hat, nach Lust und Laune zu kürzen?

Die Vorgaben werden von ganz oben angeordnet, nicht von Juristen, sondern von Controllern.

Die Kürzungen kommen durch intern angefragte Gutachter zu Stande. Der Sachbearbeiter macht da nichts, außer alle Infos und Bilder an eine andere Person zu senden die sagt: passt oder passt nicht. Das ganze passiert binnen Stunden und voll Digital

1. Der Schädiger und seine HP haben kein Anrecht auf eine eigene Begutachtung.

2. Das Schadengutachten eines ö.b.u.v. SV ist ein gerichtsfester Nachweis für Umfang und Höhe des Schadens.

3. Die "Meinungen" der Streichexperten sind keine Schadengutachten.

Zitat:

@germania47 schrieb am 9. September 2020 um 15:57:31 Uhr:

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 9. September 2020 um 15:35:01 Uhr:

 

Und daran sind die Versicherungen bzw deren Sachbearbeiter nicht so ganz unschuldig. Wen die die begründeten Forderungen schnell und unbürokratisch regulieren würden und nicht meinen, den Geschädigten über den Tisch ziehen zu müssen, dann könnte manch Euro gespart werden. Denn die Betrüger erwischen sie sowieso nicht.

Und Du meinst ernsthaft, dass ein Schadensachbearbeiter von sich aus die Entscheidungsbefugnis hat, nach Lust und Laune zu kürzen?

Die Vorgaben werden von ganz oben angeordnet, nicht von Juristen, sondern von Controllern.

Da kommen wir der Sache näher. Und irgendwann kriegt es einer mit gesundem Menschenverstand in die Finger und der meint dann was anderes wie der Zahlenquäler.

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