Kleine Übersetzungshilfe

Hallo,

ich möchte mir Lack aus USA bestellen. Dazu brauche ich einen Verdünner/Härter. Auf der Website schreiben die von "Syntetic Enamel Reducer". Mit einer wörtlichen Übersetzung komme ich nicht weiter. Kann mir jemand sagen, was für ein Zeugs das ist?
Vielen Dank für Eure Hilfe!

24 Antworten

Was mischt der dann? Uralten ausgebleichten Thermoplastlack in Acryl?

Jürgen

er mischt auch den ausgebleichten farbton, ja

Ist aber nicht das ideale für eine Restauration.
Gruss Jürgen

hab ich niiiiie behauptet... ;-)

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@ suzi

vielleicht solltest du auf das angebot von rudiger eingehen, wenn ich das richtig gelesen habe will er dir farbe besorgen und auch den versand organisieren

Farbe

Mit sicherheit werde ich das NICHT machen, Farbe und Versand.

(Ich kann dadurch mein Importer License verlieren, und habe fur die nachsten Jahre Urlaub in Club Fed mit Vollpension und freien Haarschnitt (Federal Prison - Bundes Gefangnis)

Ich werde meinen Lackierer fragen was der best weg ist, deine Farbe, Thinner, Reducer usw. in Europa zu bekommen.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von donne


@ suzi

vielleicht solltest du auf das angebot von rudiger eingehen, wenn ich das richtig gelesen habe will er dir farbe besorgen und auch den versand organisieren

Zitat:

Original geschrieben von Jürgen2


Ist das ein originaler Farbton?
Welche Marke, welches Baujahr?

Jürgen

Es handelt sich um ein Militärfahrzeug, der Farbton hat den Mil-Code 24087. Die einzige Stelle, die noch diesen originalen Farbton hat, sind die Innenseiten der Scheinwerfergehäuse. Die Army hat ja öfter lackiert als Öl gewechselt 😁. Meine Intension war halt, das Fahrzeug wieder so aufzustellen wie es damals ausgeliefert wurde. Da das sehr schwierig zu sein scheint, werde ich wohl auf Wüstentarn umpolen, was ganz gut mit RAL-Tönen machbar ist.

edit:

@ rudiger

das wäre Klasse, wenn du ein Quelle in der Alten Welt auftun könntest!

Neues Gesetz in Europa

Am 1.2.2006 werden die Bestimmungen des Luftfahrt-Bundesamtes zur Umsetzung der EU-Verordnung 2320/2002 und des Luftsicherheitsgesetzes gültig.

Danach kann nur Fracht eines „Bekannten Versenders“ ohne Zeitverlust abgeflogen werden. Der „Bekannte Versender“ muss von einem „Reglementierten Beauftragten“ oder von der Luftverkehrsgesellschaft anerkannt werden. Die Kriterien der Anerkennung befinden sich in 6.4 der EU-Verordnung 2320/2002. Dazu gibt es die angehängte, vom LBA vorgegebene „Sicherheitserklärung des Bekannten Versenders“.

Liegt uns diese Erklärung vor, dürfen wir davon ausgehen, dass die darin erklärten Sachverhalte gegeben sind. Wir behalten uns gegebenenfalls Sicherheitsaudits vor. Bei unversehrten Packstücken können wir, bis auf eventuelle Stichprobenkontrollen, ohne weitere technische Kontrollmaßnahmen die Sendung befördern.

Ohne Registrierung als „Bekannter Versender“ kann Ihre Fracht nur mit einer Zeitverzögerung von mindestens 24 Stunden nach Sicherheitsüberprüfung gemäß 6.3 versendet werden.

Bitte teilen Sie uns so schnell wie möglich mit, ob Sie die Sicherheitserklärung schon einem „Reglementierten Beauftragten“ zugesandt haben oder ob Sie diese uns zusenden werden.

@rudi

sorry das ich dir da was in den mund (oder in die Finger...;-) gelegt habe. Hab ich wohl missverstanden

mach ich nict

Thats ok
Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von donne


@rudi

sorry das ich dir da was in den mund (oder in die Finger...;-) gelegt habe. Hab ich wohl missverstanden

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