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Kleine Hilfe zur Verkehrszeichendeutung

Themenstarteram 31. März 2021 um 6:37

Moin moin.

 

Also ich und mein Arbeitskollege treffen uns immer an der Stelle, wo das Schild ist (weiter vorne) und steigen dort jeweils in das Auto von dem, der fährt.

 

Nun hat er ein Knöllchen bekommen bzw. Einen Zettel, dass er falsch geparkt hat und das an einem Dienstag.

 

Meine Interpretation des Schildes (oben, weil er immer weiter vorne vorne parkt):

Absolutes Halteverbot, auf dem Seitenstreifen, Mittwochs zwischen 9-12 Uhr.

Sprich: Ansonsten darf er da parken außer an dem, was das Zusatzschild angibt.

 

Nun die Frage: Ist das Knöllchen rechtens oder verhaue ich da ganz schön was?

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29 Antworten

Die Halteverbotsschilder sind ja klar,die Zusatzschilder für den Seitenstreifen sagen aus das es auch auf dem Seitenstreifen gilt.

Ein Halteverbot gilt sonst grundsätzlich nur für die Fahrbahn,soll es auch für den Seitenstreifen gelten muss das Zusatzschild dran.

Das gilt also für beide Seiten,für die eine Seite aber nur für den angegebenen Zeitraum Mittwoch von 9-12 Uhr.

Ist also die Frage was Dir vorgeworfen wurde oder wird?

Solange Du keinen Brief mit passendem Vorwurf hast ist das alles Rätselraten,viellecit kommt da auch gar nichts.

@TE

Da hat einer der in der verbotenen Zeit geparkt hat, dir sein Zettelchen untergejubelt.

Themenstarteram 1. April 2021 um 1:54

Zitat:

@manvo schrieb am 31. März 2021 um 23:07:23 Uhr:

@TE

Da hat einer der in der verbotenen Zeit geparkt hat, dir sein Zettelchen untergejubelt.

Ich vermute das auch mal. Nur wenn dem so ist, dann ist meinem Kollegen das erst spät aufgefallen in Anbetracht des Umstandes, dass er am Dienstag den Zettel bemerkt hat. . Geht ja um ihn, nicht um mich.

 

Ich gebe nochmal Info was ihm vorgeworfen wird, sobald der Brief da ist. Falls ihm tatsächlich widerrechtliches Parken vorgeworfen wird gibts nen Widerspruch mit mir als Zeugen.

Zitat:

@NeoOMK6 schrieb am 31. März 2021 um 19:24:09 Uhr:

Ich fahre mit meinem KFZ bis zur besagten Stelle 9 km, Stelle mein Fahrzeug da ab und steige ins seines ein. (Seitenstreifen).

Hallo,

und hier liegt das Problem: Das Parken auf dem Seitenstreifen ist dort zu keiner Zeit erlaubt.

 

Grüße,

diezge

Die Frage die es zu klären gilt ist hier:

„Gilt ein Zusatzzeichen auch für ein Zusatzzeichen ?“

am 1. April 2021 um 5:48

Zitat:

@diezge schrieb am 1. April 2021 um 05:18:43 Uhr:

und hier liegt das Problem: Das Parken auf dem Seitenstreifen ist dort zu keiner Zeit erlaubt.

Diese Interpretation ist unmöglich. Hättest du geschrieben "Das Parken auf der Fahrbahn ist dort zu keiner Zeit erlaubt" könnte man darüber diskutieren.

Bei mehreren Zusatzschildern kann man immer fragen, welches Schild sich auf welches andere Schild bezieht. Man könnte also auch vermuten, dass sich das Schild mit der Zeitangabe nur auf das Schild mit dem Seitenstreifen bezieht. Dann müsste man es so lesen:

- Haltverbot auf der Fahrbahn (immer)

- mittwochs 9 - 12 Uhr Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen

Laut TE hat der Kollege auf einem Seitenstreifen geparkt, dann hat er an einem Dienstag trotzdem nicht gegen das Verbot verstoßen.

Ich würde sagen, dass alle, die "Lernt man das in der Fahrschule nicht mehr" gefragt haben oder dafür ein Danke vergeben haben, das jetzt beantworten und begründen sollten.

Themenstarteram 1. April 2021 um 6:26

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 1. April 2021 um 07:48:17 Uhr:

Zitat:

@diezge schrieb am 1. April 2021 um 05:18:43 Uhr:

und hier liegt das Problem: Das Parken auf dem Seitenstreifen ist dort zu keiner Zeit erlaubt.

Diese Interpretation ist unmöglich. Hättest du geschrieben "Das Parken auf der Fahrbahn ist dort zu keiner Zeit erlaubt" könnte man darüber diskutieren.

Bei mehreren Zusatzschildern kann man immer fragen, welches Schild sich auf welches andere Schild bezieht. Man könnte also auch vermuten, dass sich das Schild mit der Zeitangabe nur auf das Schild mit dem Seitenstreifen bezieht. Dann müsste man es so lesen:

- Haltverbot auf der Fahrbahn (immer)

- mittwochs 9 - 12 Uhr Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen

Laut TE hat der Kollege auf einem Seitenstreifen geparkt, dann hat er an einem Dienstag trotzdem nicht gegen das Verbot verstoßen.

Ich würde sagen, dass alle, die "Lernt man das in der Fahrschule nicht mehr" gefragt haben oder dafür ein Danke vergeben haben, das jetzt beantworten und begründen sollten.

Bin da deiner Meinung. Weil wie man deutlich sieht ist der Sachverhalt gar nicht so klar.

 

Wie bereits erwähnt: Bevor man nun weiter Rätselraten macht wartet man den Bescheid ab und dann geb ich nochmal Infos.

Rätselraten bis die Post kommt und da steht was einem genau vorgeworfen wird.

Vielleicht wurde er gesehen wie er unzulässig mit über 30km/h eingeparkt hat :p

Oder stand doch nicht vollständig auf dem Seitenstreifen und ein Stück Auto ragte auf die Fahrbahn

Vielleicht konnte der Knöllchenschreiber das Schild auch nicht richtig deuten

Vielleicht hat sich der TE bei der Sommerzeitumstellung vertan und es war doch Mittwoch.

Vielleicht hat Scotty das Auto auf die Fahrbahn gebeamt und nach dem Knöllchen zurück

...

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 1. April 2021 um 07:48:17 Uhr:

 

Ich würde sagen, dass alle, die "Lernt man das in der Fahrschule nicht mehr" gefragt haben oder dafür ein Danke vergeben haben, das jetzt beantworten und begründen sollten.

Da dieser Spruch der allgemeinen Nettiquette wiederspricht braucht er jetzt nicht auch noch weiter diskutiert zu werden.

Manche Leute meinen sie wüssten alles und müssten Fragesteller von oben herab abkanzeln. Auch diese müssen dann mal feststellen die Sachlage ist nicht so eindeutig wie es sich in ihrer eigenen Welt erst mal dargestellt hat.

Allerdings erwarte ich wenig Einsicht bei diesem auch hier auftretenden Typ Schreiberlein.

Einen Rückzieher zu machen und einen Fehler einzugestehen gehört dank Anonymität im Internet normalerweise nicht zum Selbstbild derjenigen die solche Sprüche erst mal in die Tastatur gehauen haben.

Moorteufelchen

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 1. April 2021 um 06:43:38 Uhr:

Die Frage die es zu klären gilt ist hier:

„Gilt ein Zusatzzeichen auch für ein Zusatzzeichen ?“

Da gibt's IMHO keine Regelung in der StVO. Da ist nur geregelt, daß sich ein Zusatzschild nur auf das direkt darüber befindliche Verkehrszeichen bezieht. Ein Zusatzschild ist aber kein Verkehrszeichen.

Bei mehreren Zusatzschildern muß "klar sein" was gemeint ist, dahingehend gibt's Gerichtsurteile.

Würde das untere Zusatzschild das obere Beschränken wäre links immer absolutes Halteverbot. Es dürfte aber auf dem Seitenstreifen geparkt werden (nur Mi 9-12 Uhr nicht, da dürfte gar nicht geparkt werden).

Macht das Sinn? Ist auf dem Seitenstreifen überhaupt genug Platz damit da ein Fahrzeug stehen könnte ohne auf die Fahrbahn zu ragen?

Vermutlich gibt's da irgendwelche Regelmäßigen Arbeiten immer Mittwochs zwischen 9-12 und da stünden die Autos im Weg (Müllabfuhr, Kontrolle der Brücke, ...). Kann man aus dem Bild jetzt nicht erschließen.

Gruß Metalhead

am 1. April 2021 um 8:29

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 1. April 2021 um 10:17:47 Uhr:

Da gibt's IMHO keine Regelung in der StVO. Da ist nur geregelt, daß sich ein Zusatzschild nur auf das direkt darüber befindliche Verkehrszeichen bezieht. Ein Zusatzschild ist aber kein Verkehrszeichen.

Es ist umgekehrt. § 39 (3) StVO: Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen.

Eine Erklärung, wie mehrere Zusatzzeichen zu lesen und zu verbinden sind, gibt es in der StVO aber nicht.

Stimmt, hast recht.

Rein nach Schema-F nach einem Algorithmus ausgewertet wäre dann das obere Zusatzzeichen vom darunter liegenden eingeschränkt und es gülte immer Halteverbot auf der Fahrbahn, auf dem Seitenstreifen nur in der angegebenen Zeit.

Glaube aber nicht daß das so gedacht war.

Gruß Metalhead

Paragraph 39, Abs. 3 StVO:

 

Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 31. März 2021 um 15:47:53 Uhr:

Zitat:

@hjluecke schrieb am 31. März 2021 um 11:12:40 Uhr:

Was für eine Frage? Die Sachlage wird doch eindeutig angezeigt. Was lernt man denn eigentlich noch in einer Fahrschule?

Dann erkläre doch mal, warum der Kollege des TE einen Strafzettel bekommen hat. Das kannst du doch offenbar auch nicht.

Warum der Kollege eine Strafzettel bekommen hat, sollte die ausstellende Behörde erklären. Fakt ist aber, dass er nach dem Schild -in Fahrtrichtung- am Mittwoch in der Zeit von 9- 12 h nicht halten darf und vor dem Schild grundsätzlich nicht halten darf. Auf dem Seitenstreifen natürlich entsprechend auch nicht. Vor dem abgestellten Fahrzeug ist auch noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Das Foto wurde ein bisschen irreführend aufgenommen.

Themenstarteram 2. Mai 2021 um 16:07

So, kleines Update:

Bisher kam kein Brief. Nach etlichen Anrufen bei Stadt um

Nachforschungen anzustreben konnte man keinerlei Infos rausgeben da nichts vorlag.

Entweder war das ein unfassbar schlechter Witz von jemandem, der tatsächlich ein Knöllchen bekommen hat und es an dir Scheibe meines Kollegen gepackt hat oder die Behörde hat im Endeffekt selber festgestellt, wo ihr Fehler lag. Denn eine andere Erklärung konnte man ihm auch nicht geben.

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