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Kleine Hilfe zur Verkehrszeichendeutung

Themenstarteram 31. März 2021 um 6:37

Moin moin.

 

Also ich und mein Arbeitskollege treffen uns immer an der Stelle, wo das Schild ist (weiter vorne) und steigen dort jeweils in das Auto von dem, der fährt.

 

Nun hat er ein Knöllchen bekommen bzw. Einen Zettel, dass er falsch geparkt hat und das an einem Dienstag.

 

Meine Interpretation des Schildes (oben, weil er immer weiter vorne vorne parkt):

Absolutes Halteverbot, auf dem Seitenstreifen, Mittwochs zwischen 9-12 Uhr.

Sprich: Ansonsten darf er da parken außer an dem, was das Zusatzschild angibt.

 

Nun die Frage: Ist das Knöllchen rechtens oder verhaue ich da ganz schön was?

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29 Antworten

Links von dem Schild ist halten nur am Mittwoch von 9 - 12 verboten, sonst immer erlaubt.

Rechts vom Schild darf man gar nie anhalten. ANHALTEN heißt anhalten, also auch nicht, um nur jemanden zusteigen zu lassen.

Du schreibst "weiter vorne", was heißt das? Vor Erreichen des Schildes oder dahinter? Also links oder rechts vom Schild?

Also wegen Falschparken kann er kein Knöllchen bekommen haben, denn es handelt sich um ein "Absolutes Halteverbot!"! Da darfst du weder Halten, geschweige denn parken! Und wie das Bild zeigt, auch nicht auf einem Randstreifen oder neben der Fahrbahn.

Besser ihr macht einen anderen Haltepunkt aus, denn manche Gemeinden reagieren bei wiederholten gleichen Verstössen direkt mit Anzeige und Punkten.

Schliesse mich Dofel an - das Halteverbot nach links gilt nur mittwochs von 9-12. Zu allen anderen Zeiten und Tagen darf dort gehalten und geparkt werden. Nur nicht auf dem Gehweg bzw. rechts von der Fahrbahn.

am 31. März 2021 um 7:15

Zitat:

@NeoOMK6 schrieb am 31. März 2021 um 08:37:39 Uhr:

Meine Interpretation des Schildes (oben, weil er immer weiter vorne vorne parkt):

Absolutes Halteverbot, auf dem Seitenstreifen, Mittwochs zwischen 9-12 Uhr.

Meine Interpretation des Schildes war falsch. Gelöscht.

am 31. März 2021 um 7:39

Vielleicht trotzdem noch zur Erklärung, weil die bisher noch nicht kam: Das Zusatzschild heißt nicht "Auf dem Seitenstreifen", sondern "Auch auf dem Seitenstreifen". Das Haltverbot gilt also auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen.

(Es gibt auch ein Zusatzschild mit den Worten "Auf dem Seitenstreifen", dann gilt es nur dort und nicht auf der Fahrbahn).

Am Dienstag sollte der Kollege aber kein Knöllchen bekommen haben. Kann es sein, dass er gegen ein anderes Verbot verstoßen hat und nicht gegen das beschilderte Haltverbot? Es kommen ja noch viele andere Sachen in Frage. Steht der genaue Verstoß drauf?

Moin!

Was für eine Frage? Die Sachlage wird doch eindeutig angezeigt. Was lernt man denn eigentlich noch in einer Fahrschule?

G

Zitat:

@hjluecke schrieb am 31. März 2021 um 11:12:40 Uhr:

Moin!

Was für eine Frage? Die Sachlage wird doch eindeutig angezeigt. Was lernt man denn eigentlich noch in einer Fahrschule?

Offensichtlich ist es auch dem Ordnungsamt nicht ganz klar. Sonst hätte es ja das Knöllchen nicht gegeben.

Wird hier eigentlich irgendwie getrackt, wann die erste Antwort kommt, bei dem darauf hingewiesen wird, dass alle ausser man selber blöd sind? Hier waren es sechs Antworten!

Themenstarteram 31. März 2021 um 9:31

Zitat:

@hjluecke schrieb am 31. März 2021 um 11:12:40 Uhr:

Moin!

Was für eine Frage? Die Sachlage wird doch eindeutig angezeigt. Was lernt man denn eigentlich noch in einer Fahrschule?

G

Ich habe die Frage nur zur Absicherung meiner Interpretation gestellt und mit dieser offenbar richtig gelegen.

 

Absolutes Halteverbot (geht nur um die obere Schildkombination).. “auch auf dem Seitenstreifen” am Mittwoch zwischen 9 und 12 Uhr. Entsprechend ist das Knöllchen nicht rechtens. Auf der Gegenspur ist selbige Kombination nur mit “Montag 9 - 12 Uhr”.

 

Wir parken da schon seit 2 Jahren und es gab nie Probleme. Und an so einer belebten Straße fahren sie sicher wesentlich öfter lang.

 

Ich danke für die Antworten :)

Zitat:

@NeoOMK6 schrieb am 31. März 2021 um 11:31:18 Uhr:

 

Ich habe die Frage nur zur Absicherung meiner Interpretation gestellt und mit dieser offenbar richtig gelegen.

Absolutes Halteverbot (geht nur um die obere Schildkombination).. “auch auf dem Seitenstreifen” am Mittwoch zwischen 9 und 12 Uhr. Entsprechend ist das Knöllchen nicht rechtens. Auf der Gegenspur ist selbige Kombination nur mit “Montag 9 - 12 Uhr”.

Was heißt "auf der Gegenspur"? Es ist IMMER dieselbe rechte Fahrspur gemeint (die Seite der Straße, an der das Schild steht), in die Richtung links vom Schild und nach rechts vom Schild. Nie die Spur in der Gegenrichtung.

 

Hier ist noch eine andere Interpretation des Ausdrucks "auch auf dem Seitenstreifen”.

@VIN20050 meint: auf dem Seitenstreifen ist das Halten grundsätzlich, also nicht nur Mittwoch von 9 -12, verboten. Ich würde da nichts wetten, ich kann das nicht sicher beurteilen, was man hier darf.

Siehe hier seinen Beitrag

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 31. März 2021 um 08:58:41 Uhr:

Schliesse mich Dofel an - das Halteverbot nach links gilt nur mittwochs von 9-12. Zu allen anderen Zeiten und Tagen darf dort gehalten und geparkt werden. Nur nicht auf dem Gehweg bzw. rechts von der Fahrbahn.

Ich lerne immer gerne dazu.

Jetzt losgelöst von der Frage des TE (ich weiß immer noch nicht, wo genau der gehalten hat).

Meine Frage:

Wenn man jetzt mal NUR das untere Schild betrachtet:

Bedeutet das: Absolutes Halteverbot rechts vom Schild NUR auf dem Seitenstreifen (also auf der Straße dürfte ich anhalten) oder AUCH auf dem Seitenstreifen (also sowohl auf der Fahrbahn (das sagt das runde Schild aus) als auch nicht auf dem Seitenstreifen (das ist die Info auf dem eckigen Schild)). ???

Danke!

"Auch" !

am 31. März 2021 um 13:47

Zitat:

@hjluecke schrieb am 31. März 2021 um 11:12:40 Uhr:

Was für eine Frage? Die Sachlage wird doch eindeutig angezeigt. Was lernt man denn eigentlich noch in einer Fahrschule?

Dann erkläre doch mal, warum der Kollege des TE einen Strafzettel bekommen hat. Das kannst du doch offenbar auch nicht.

Wo stand denn das Fahrzeug. Straße, Seitenstreifen, Fußweg? Welcher Verstoß wird denn laut Knöllchen vorgeworfen

Themenstarteram 31. März 2021 um 17:24

Zitat:

@Dofel schrieb am 31. März 2021 um 12:12:12 Uhr:

Ich lerne immer gerne dazu.

Jetzt losgelöst von der Frage des TE (ich weiß immer noch nicht, wo genau der gehalten hat).

Meine Frage:

Wenn man jetzt mal NUR das untere Schild betrachtet:

Bedeutet das: Absolutes Halteverbot rechts vom Schild NUR auf dem Seitenstreifen (also auf der Straße dürfte ich anhalten) oder AUCH auf dem Seitenstreifen (also sowohl auf der Fahrbahn (das sagt das runde Schild aus) als auch nicht auf dem Seitenstreifen (das ist die Info auf dem eckigen Schild)). ???

Danke!

Er hat da geparkt, wo das Schild gilt mit der Zeitangabe.

Zur Erklärung: Er hat den kürzeren Arbeitsweg. Ich fahre mit meinem KFZ bis zur besagten Stelle 9 km, Stelle mein Fahrzeug da ab und steige ins seines ein. (Seitenstreifen) In der Spätschicht drehen wir den Spieß um und er stellt sein Auto dort ab. Das machen wir seit über 2 Jahren so, weil die Stelle direkt an der Autobahn Auffahrt ist. Und die ganze Zeit war das kein Problem. Und die Polizei/Ordnungsamt fahren da schon sehr oft vorbei. Deswegen ist die Sachlage für mich ja so extrem verwirrend. Inkl. Der Tatsache, dass da jeden Tag Autos so wie LKW stehen.

Um das mal zu konkretisieren.

 

Zur zum Post vor mir: Sachlage oben erklärt. Das Knöllchen kommt noch. Ist halt dieses “Wir haben sie erwischt, bald kriegen sie Post”-Zettelchen gewesen.

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