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kleine frage nach den steuern für ein ATV

Themenstarteram 6. Februar 2013 um 18:25

habe gestern post vom Finanzamt bekommen das miene 800Evo von 202€ auf 33€ jährlich besteuert wird weil sich im Dezember 2012 eine neue regelung raus kam läuft als LOF hat noch jemand so einen bescheid bekommen

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16 Antworten
am 6. Februar 2013 um 21:58

hi bei lof zulassung wird seid 2013 nach gewicht besteuert was heisst das du ca 22-33 euro kommst und leute die vor der ccm einführung widerspruch eingelegt haben bekommen das geld sogar rückwirkend zurück alle ohne lof zulassung zahlen weiter nach ccm aber sicherlich wird da noch ma was kommen kann ja ned sein das der mit offener leistung weniger zahlt als wie wer mit 150ccm

Na siehste hat ja doch noch geklappt!!! ;)

hast du damals als ich dir den Tip gab, gleich Einspruch eingelegt?

Falls ja solltest du mal nachhaken, ob die dir die zuviel bezahlte Kohle nicht erstatten wollen!

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 16:07

Zitat:

Original geschrieben von schattenklinge

Na siehste hat ja doch noch geklappt!!! ;)

hast du damals als ich dir den Tip gab, gleich Einspruch eingelegt?

Falls ja solltest du mal nachhaken, ob die dir die zuviel bezahlte Kohle nicht erstatten wollen!

nee hatte ich damals nicht gemacht weil bei mir bei der Emissionswerte die 0088 stand und laut deinen schreiben sollte ja da nichts stehen dürfen ist ja auch egal jetzt geht es ja so

Hallo

Ich habe bis heute nicht erhalten. :(

Gilt das nur für ATV oder auch für Quad mit LOF?

Danke

am 11. Februar 2013 um 19:52

es ist egal was zu eine art von quat du hast

Wen du weniger zahlen wilst musst du lof haben hast du es nicht bleibt alles beim alten (ccm besteuerung)

in den wenigsten fällen wirst du infomirt das du jetzt weniger zahlen musst, du würdest ja auch nix sagen wen dir an der kasse wer zu viel gibt oder ? :D

NUR BEI LOF WIRD NACH GEWICHT BESTEUERT!!!!!

was heisst das du nur 22-33 euro zahlst es sei den dein quat wiegt 1tonne dan wird es teuerer aber ich glaube nicht das du ein blei quat hasst :P

Also mein Quad ist als LOF. ZUG. ACKERSCHLEPPER zugelassen. Laut Zulassungsbescheinigung :)

Also noch warten bis Mitte des Jahren. Da wird wieder die Steuer bei mir fällig.

Ich habe eine Quad mit Lof, es wurden Anfang Februar 94€ eingezogen, also kann das so nicht stimmen was hier geschrieben wird...

am 11. Februar 2013 um 21:29

hast du es den beim fiskuss als lof eintragen lassen?

weil standart mässig ändern die nix

wen du am anfang dein quat zugelassen hast tragen die das immer als pkv ein und dan zahlst du du musst da wirklich anrufen und sagen hir ich habe lof...

das 2prob ist das viele ämter das mit dem neuem gesetz das auch offt nicht wissen bzw nicht ma den unterschied zwischen lof kennen das gesetz ist am 12.12.12 gekommen

es werden einfach zu wenig quats angemeldet und bei der zulassung war es ja damals egal ist es aber nicht mehr...

ich habe schon erlebt das die dame beim fiskuss ned wusste was ein quat ist..

am 11. Februar 2013 um 21:34

habe ich aus eine forum kopiert

Hier ein Musterbrief

:D :D :D

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund verschiedener Medien stelle ich fest, daß für mein Fahrzeug mit Kenzeichen AZ XY

eine falsche Grundlage der Festsetzung vorliegt.

Begründung:

Folgende Daten der Zulassungsbescheinungung:

(J) Fahrzeugklasse: 89

(4) Art des Aufbaus: 1000

(14)Bezeichnung der nationalen Emissonsklasse: -

(14.1)Code zu V.9 oder (14): -

(V.9) Für die EG-Typengenehm. maßgebl. Schadstoffklasse: -

(G) Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse): 350

(F.1) Technisch zulässige Gesamtmasse in kg: 498

(22) zu (S1) Sitzplätze: 2

(22) zu (O.1) zulässige Anhängelast gebremst: 560kg

(22) zu (O.2) zulässige Anhängelast ungebremst:170kg,Unbegrenztbei LOF-Nutzung und BBH 25km/h unter Beachtung der max. Stützlast.

Rechtliche Grundlage KraftStG:

Das Fahzeug ist als Typenklasse 89 LOF ZM Zugm. Ackerschlepper ausgeschlüsselt, ohne Emmissionswerte. Die Leermasse < 350kg ist nicht maßgeblich, da dies nur

für Fahrzeuge mit L7E oder L5P Zulassung (VKP) bzw. COC und NICHT für LOF/ZM geltend ist. (Nicht für die Typenklasse 89)

Somit entspricht die Fahrzeugklasse nicht KraftStG §9 Abs.1 Nr.2b Buchst.b sondern KraftStG § 9 Steuersatz Abs.1 Nr.3:

"3. andere Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis 3 500 Kilogramm für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einen Teil davon von dem Gesamtgewicht bis zu 2 000 kg 11,25 EUR, über 2 000 kg bis zu 3 000 kg 12,02 EUR, über 3 000 kg bis zu 3 500 kg 12,78 EUR;"

 

Das BFH-Urteil vom 3.4.2001 (VII R 7/00) BStBl. 2001 II S. 451 ist auf Fahrzeuge mit Starrachse und kaum oder gar keiner Anhängelast/Zuggewicht rechtgesprochen.

Ein ATV hat Einzelradaufhängung, Allrad, grobstolliges Reifenprofil, nutzbare Anhänge bzw. Zuglasten und wird bei uns zur Forstarbeit und Landschaftspflege benützt.

KFZ-Steuerberechnung: LOF mit Fahrzeugklasse 89 unter "J" ,unter "4" die Kennung 1000 oder 2000 sowie unter "14" und "14.1" jeweils ein Strich oder "NICHT BEKANNT" etc. werden nach der technischen GESAMTMASSE in kg berechnet.

 

Bitte ändern Sie die Festsetzung der KFZ-Steuer.

(F1) zulässige Gesamtmasse in kg: 498

§9 Abs.1 Nr.3 je 200kg 11,25 EUR

Zitat:

Original geschrieben von Quadracer_Buebchen

Ich habe eine Quad mit Lof, es wurden Anfang Februar 94€ eingezogen, also kann das so nicht stimmen was hier geschrieben wird...

94€ bloß. Bei mir sind 105€ fällig.

Ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden?

Zitat:

Original geschrieben von msternie

Zitat:

Original geschrieben von Quadracer_Buebchen

Ich habe eine Quad mit Lof, es wurden Anfang Februar 94€ eingezogen, also kann das so nicht stimmen was hier geschrieben wird...

94€ bloß. Bei mir sind 105€ fällig.

Ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden?

Nein, ich habe Saison von Februar bis November.

@Todesengel

Die Quad wurde vor Erstanmeldung schon als Lof getüvt.

am 11. Februar 2013 um 21:51

ja getüvt aber die schreiben das NICHT in ihre akte hinein da es damals keinen unterschied machte

anruffen fertig

auserdem sind viele bundesländer unterschiedlich informirt aber steuer gesetze sind KEINE länder sache

am 12. Februar 2013 um 14:49

Zitat:

Original geschrieben von Quadracer_Buebchen

Ich habe eine Quad mit Lof, es wurden Anfang Februar 94€ eingezogen, also kann das so nicht stimmen was hier geschrieben wird...

Es stimmt defenitiv das LOFs neu besteuert werden, wenn du noch nach dem alten Satz bezahlst ruf beim Finanzamt an und klär das, lass dich aber net einfach mit nem "hat sich nix geändert" abwimmeln, Kumpel hatte genau den Fall, sollt 170€ für sein Grizzly zahlen, ruft beim Finanzamt an, kommt ein "hat sich nix geändert" er soll aber mal bei nem Kollegen durchrufen. Hat er gemacht, 2 Minuten Gespräch, jetzt zahlt er noch 33€...

Ich zahl für mein 660er auch nur 33€...

Mein KYMCO 500 MXU ist als LOF zugelassen, wurde aber trotzdem zunächst als PKW "leicht" besteuert. Macht 96,- Euronen p. a..

Nachdem ich beim Finanzamt vorstellig geworden bin, wurde die Besteuerung rückwirkend zum 12. 12. 2012 auf 33,- Euronen im Jahr reduziert. Begründung für den geänderten Bescheid:

"... Die Steuer für Ihr Fahrzeug ändert sich nach § 12 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz ab 12. 12. 2012 (Verkehrssteueränderungsgesetz vom 05. 12. 2012, BGBl. I Seite 2431)".

Vermutlich reduzieren die Finanzämter die Steuer allerdings nur auf Antrag. Bescheide, die nicht angefochten werden, bleiben in Kraft. Ich empfehle, sich auf das angegebene Gesetz vom 5. 12. 2012 zu berufen und die Änderung rückwirkend zu verlangen.

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