Kleine Basteleien

Hallo MT!

Ich hatte mir schon mal überlegt, einen Fred über Motorradtechnik aufzumachen,
in dem jeder das beschreibt, was er am und um das Mopped so schraubt.
Ein paar Bilder wären nett, "vorher-nachher" oder so. Im Winter steht das Möpp ja meist,
da bereitet man es auf die kommende Saison vor.

Nur bitte folgendes sagen, wenn es um ein spezielles Motorrad geht:
Marke, Typ, Typenbezeichnung, Baujahr.

Selbst Ölwechsel oder Lufi ausklopfen welcome!

Viel Spass!

Beste Antwort im Thema

Tschö.

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Kann der TÜVer nicht machen. Eine Empfehlung ist schließlich keine gesetzliche Vorgabe die eingehalten werden muss.

Bei 10 Jahren Standzeit unter Last im Freien und 10 Jahren schön auf'm Felgenbaum im Keller gibts ja auch schon gewaltige Unterschiede.

Ja, vorausgesetzt der Reifen sieht toll aus und hat im ersten Augenblick keine Mängel. Da wird der tüvler spätestens dann die Notbremse ziehen wenn das Reifenalter über Empfehlung bzw. Vorgabe des Herstellers geht. Daher auch eigentlich mein Hinweis an den Hersteller wenden, dort die Empfehlung für max. Alter abfragen.

Zwar kann dann im Nachhinein noch der tüvler kommen und sagen der muss runter. Aber das muss dann er begründen können (Verschleiß, Beschädigungen usw.).

Aber im Grunde alles wieder spekulativ und hilft nicht wirklich weiter außer eben eine Aussage vom Hersteller. Dann ist er da mal sicher was Herstellerseite angeht.

Besten Dank für die vielen Hinweise.

Ich hatte irgendeine Neuregelung bezüglich Motorradreifen im Hinterkopf. § 36 StVZO gibt das nicht her. Natürlich könnte ich jetzt die 97/24 EG über "bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen" zu Rate ziehen, aber die hat 454 eng bedruckte Seiten. Daher meine Frage, es hätte ja sein können, dass da jemand was Konkretes weiß.

Sofern Reifen Beschädigungen aufweisen (Risse, Ablösungen) wird das beanstandet und ist ein erheblicher Mangel, das ist vollkommen klar. Ist mir schon mal bei einem 4 Jahre alten Metzeler passiert. Neuwertiger Reifen, hatte aber schon Risse, zumindest meinte der Prüfer der Dekra, welche zu sehen. War völliger Quatsch. Die Reifen der 9R sind gut, nur eben 15 Jahre alt.

Der "subjektive Gesamteindruck" der 9R ist Note 1. Der zählt aber nicht, es zählen Fakten und Paragrafen. Bis zur allerletzten Schraube ist jedes Teil geprüft, geputzt und -sofern möglich- poliert. Es ist der Komplettumbau einer nicht zulassungsfähigen US-Maschine auf einen deutschen Rahmen mit Brief. Jeder Schritt ist fotografisch dokumentiert, vom Ur-Bike über einen nackten Rahmen bis hin zum fertigen SSP. Diese Doku erhält Rainer Hahn, so heißt der Ingenieur, im Vorfeld. Wir kennen uns seit 40 Jahren.

Ich muss und will hier nicht tricksen, oder etwas verschweigen, da wird mit offenen Karten gespielt, weder wird der mir ins Gewissen reden, noch interessieren irgendwelche Herstellervorgaben, die sind nicht rechtsverbindlich, mit Ausnahme von Reifenfreigaben. Der montierte Sportmax hat eine Freigabe.

Warum 21 ? :
An diesem Motorrad ist sehr vieles anders, als es der Kfz-Brief des Rahmens, mit dem das Bike abgenommen wird, hergibt.

Der Motor, der in dem Rahmen hängt, hat 143 PS, nicht -wie eingetragen- 25 kW. Die Cockpitscheibe hat kein Prüfzeichen. Die Verkleidung ist nicht "bedenklich", die hat schlicht und ergreifend keine Bauartgenehmigung. Sie stammt aus Tschechien, besteht aus einem Kohle/-Glasfaser- Laminat und hat scharfe Kanten. Die werde ich noch komplett mit einem stahlarmierten Kantenschutz versehen, eine Art "Typenschild" des Herstellers ist einlaminiert.

Damit kann Rainer die Verkleidung wohl in sein Gutachten aufnehmen. Ebenso die Scheibe und für die offene Leistung hat er das Datenblatt der Kawa. Was vertretbar ist, ist auch machbar. Der kennt mich und meine Motorräder, hat schon mehr als 20 Stück im Rahmen der Vollabnahme auf Herz und Nieren geprüft und freut sich jedesmal, wenn ich ihm so ein Schmuckstück vorführe.

Ein 21er Gutachten ist der einfachste und rechtlich sicherste Weg, einen Umbau in einem Aufwasch abzuvespern und alle von der Serie abweichenden Merkmale mit einem Schlag zu legalisieren.
Ich könnte auch eine HU/AU machen und jede Einzelmodifikation nach 19III eintragen lassen. Dann muss ich einen Stapel Papiere mitführen und es wird teurer als 21.

Mit dem 21er bekommt das Motorrad eine neue Identität und eine neue ZB2 (Brief) Das ist perfekt.
Ich werde die Kawasaki nach der Abnahme evtl. noch auf mich zulassen um sie zu testen. Ohne Praxistest gebe ich so ein Motorrad nicht weiter.

Die Leute, die von mir ein Motorrad bekommen, erwarten weitestgehend Perfektion und vollkommene Legalität. Die neue Bereifung darf sich der Käufer aussuchen und zusätzlich zum noch festzulegenden Kaufpreis auch bezahlen. Die Montage übernehme ich. Es gibt auch Leute, die kein Problem damit haben, auch 15 Jahre alte Reifen runterzufahren.

Ich zum Beispiel. 😎

@moppedsammler

Allein zum Reifenalter habe ich was zur WdK Richtlinie gefunden (90 und 91)

Der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WdK) empfiehlt:
“Die Reifen sind in jedem Fall zu ersetzen, wenn die gesetzlich zulässige
Mindestprofiltiefe erreicht ist, die Reifen beschädigt wurden oder überaltert
sind.
Reifen altern auf Grund physikalischer und chemischer Prozesse. Das gilt auch
für nicht oder wenig benutzte Reifen. Um diesem Prozess entgegenzuwirken,
werden den Mischungen Substanzen beigegeben, die leistungsmindernde
chemische Reaktionen mit Sauerstoff und Ozon im erforderlichen Maße
verhindern. Damit ist gewährleistet, dass ein auch mehrere Jahre sachgemäß
gelagerter Reifen der Spezifikation eines Neureifen entspricht und in seiner
Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist.
Es wird empfohlen, Reifen, die älter als 10 Jahre sind, nur noch zu
benutzen, wenn sie vorher ständig unter normalen Bedingungen im
Einsatz waren.
Diese Reifen sollten also nicht mehr umgesteckt, sondern nur noch im
laufenden Betrieb abgefahren werden.
Besonders stark altern Reifen an
Wohnwagen. Es wird empfohlen, diese schon bei einem Reifenalter von 6
Jahren, spätestens aber nach 8 Jahren zu ersetzen.
Bei Neureifenbedarf sollte der Reifen des bisherigen Ersatzrades mit
verwendet werden, sofern dieser noch in einwandfreiem Zustand und nicht
bereits überaltert ist. Die Verwendung eines mehrere Jahre alten Ersatzrades
gemeinsam mit neuen Reifen kann jedoch das Fahrverhalten beeinflussen,
weil sich die Reifentechnik in der Zwischenzeit weiterentwickelt haben kann.
Nach einem Alter von 6 Jahren sollte man den Ersatzreifen nur noch dafür
vorsehen, das Fahrzeug im Notfall fahrbereit zu halten.“
(WdK-Leitlinie Nr. 90)

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Ich auch nicht...Glückwunsch zum Mopped.

Im Yami Forum möchter einer einen britischen Motor in einen TR1 Rahmen stecken.
Ich habe ihm geraten, er soll das tun und dann mit dem Tüv reden.
Also in etwa, was Du auch machst.
Da ich aber den deutschen Tüv nur von vor 30 Jahren kenne: Vielleicht hast Du einen Tipp für ihn.

http://www.motor-talk.de/.../...0-rh-motor-in-tr1-rahmen-t5912319.html

Empfehlungen ... ist wie das MHD am Joghurt 😉.

Ja bei so vielen Umbauten/Änderungen ist die 21ger Abnahme klar.
Manche meinen dass ein Fhzg. nach 3 Jahren ohne HU zur Vollabnahme muss wie es anno dazumal war. 😉

Zitat:

@Nette Hexe schrieb am 26. Jan. 2017 um 15:0:13 Uhr:


Empfehlungen ... ist wie das MHD am Joghurt ??.

Genau, da liegt der Hund begraben. Würde der Gesetzgeber bei den Reifen ein MHD vorgeben. Wäre das bindend. Und somit für den Hersteller auch ein Haftgrund. Daher so schwammige Formulierungen, die letztendlich den Verbraucher in die Verantwortung treibt. Die Hersteller werden auch nur eine Empfehlung raus geben oder eine Vorgabe, wo sie sich sicher sind, dass der Reifen unter "normalen" Umständen hält. D.h. Auch der Reifen könnte länger halten...
Der tüvler möchte sicherlich auch nicht in Teufelsküche kommen und wird sich am Hersteller orientieren.

Moppedsammler sucht zwar eine eindeutige Antwort. Die es wohl so nicht gibt auf seine Frage? ! Eben weil hier viel Spielraum gibt.

Anno dazumal mussten Fahrzeuge zur Vollabnahme, wenn sie 18 Monate oder länger still gelegt waren. Mit der Anmeldung zur Hauptuntersuchung hatte das nichts zu tun, vielmehr mit der Löschung der Fahrzeugdaten beim KBA nach 18 Monaten. Das ist seit 2007 Geschichte

Mittlerweile gibt es eine Löschfrist von 7 Jahren, aber wenn man alle alten Papiere hat, reicht auch mal nach 14 Jahren eine normale HU/AU. Habe ich selbst erlebt, letztes Jahr mit der neu aufgebauten KLR 600. Da war auch nur HU erforderlich (EZ 1985)

Ich finde es eigentlich fast schade, dass man diese 21er Pflicht abgeschafft hat, weil eben diese "Manchen" die keine Ahnung hatten, dahinter immer ein teures Drama vermutet haben. Die Motorräder bekam man besonders billig, viele Interessenten haben sich wegen 21 in die Hose gemacht.

Dabei kostete eine 21er Abnahme vor über 10 Jahren gerade mal 10 Euro mehr, als eine HU/AU. Ich habe beim TÜV Herrenberg angerufen, das Motorrad auf dem Anhänger dorthin gebracht und die haben angerufen, wenn die Abnahme fertig war, dann habe ich den Hobel wieder geholt. Das klappte perfekt.

Heute kostet eine HU/AU für ein Kraftrad beim TÜV Süd 64,90 Euro. Ein GzEdBE, wie das korrekt abgekürzt heißt, wird nach Aufwand berechnet und kostet zwischen 100 und 120 Euro

Die 19III finde ich aktuell nicht in der Gebührentabelle, sie kostete immer um 30 Euro. Lasse ich Verkleidung, Scheibe und Leistungsänderung abnehmen, wird das dreimal berechnet. Sind 90. Plus 64,90. Macht 154,90 und Papierkram ohne Ende.

Meine ZX9R ist im Prinzip ein völlig neues Motorrad, zusammengesetzt aus Teilen mehrerer anderer.

Zurück zu meiner Frage wegen einer gesetzlichen Regelung bzgl. Motorradreifen. Ich habe nun auch weiter recherchiert, es gibt sie in der Tat nicht. Die Reifen müssen genug Profil haben und frei von Beschädigungen sein, das ist zutreffend.

@gullof: Ich bedanke mich für Deine Mühe. Der Inhalt Deines letzten posts ist mir dem Sinn und Inhalt nach seit vielen Jahren bekannt. Was die Reifenindustrie oder der Wirtschaftsverband der Kautschukindustrie empfiehlt, spielt für meine Frage jedoch keine Rolle, da das nicht rechtsverbindlich ist.

Der WdK verfolgt klare Interessen, die wollen möglichst viele Reifen verkaufen. Daher nehme ich seit Jahren deren Empfehlung zur Kenntnis, aber ich halte mich nicht daran.

@TDI:

Der arti010 benötigt keine Papiere für den Motor, weil es für Motoren keine Papiere gibt. Wie ich in dem Fahrzeugbrief meiner Miele, ausgestellt im Jahre 1954, gerade feststelle, wurden auch da keine Motornummern eingetragen, so dass man die Motoren problemlos tauschen konnte. (s. Foto)

Klar muss der Hubraum und die Leistung stimmen, auch Vergaserbedüsung und Querschnitte müssen der ABE des Importfahrzeugs, welches sich durch die FIN definiert, entsprechen. Wie skull*** in dem thread kommentierte, sollte man sich der Herkunft des Motors einigermaßen sicher sein.

Ich habe die Motornummer der ZX9R damals auch in der Schengenfahndung gecheckt. Sicher ist sicher. Ein wenig anders verhält sich das bei Oldtimern. Da wird Wert darauf gelegt, dass der Motor, der drin ist, auch der ist, mit dem das Fahrzeug seinerzeit ausgeliefert wurde. Aber dabei geht es nicht um Technik und Zulassungsrecht, sondern nur um Geld.

Zitat:

@gullof schrieb am 26. Januar 2017 um 17:04:15 Uhr:



Der tüvler möchte sicherlich auch nicht in Teufelsküche kommen und wird sich am Hersteller orientieren.

Nein. Der Ingenieur, der meine ZX9R abnimmt, hält sich an die gesetzlichen Vorgaben. Und wenn es keine gesetzliche Regelung dafür gibt, ist die Bereifung nicht zu beanstanden.

So lange er sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält, kann man ihm auch nicht an den Karren fahren.

Was er machen kann, und das wird gerne gemacht, ist, im Prüfbericht darauf hinzuweisen, dass die Bereifung überaltert ist, oder Bremsscheiben, -beläge oder Reifenprofil dicht an der Verschleißgrenze sind.

Das ist aber "Service" am Kunden.
Natürlich werden wir darüber reden.

Der 19(3) müsste um 35€ liegen.

Alle 6 jahre reifen auf Wohnwagen... Ich muss echt lachen... Die machen doch eh keinen TÜV wenn sie stehen. Und überführt wird mit roten zeichen.

Ähnliches gabs schonmal. Da hatte sich Dekra und TÜV zu einer internen sache abgesprochen. Gtü und Co haben aber weiterhin nach der gesetzlichen regelung gearbeitet...

Ich kenne durchaus Leute, die auf ihren schwachbrüstigen Oldtimern uralte Reifen fahren. Mit 14 oder 27 PS und einem Klassiker unterm Hintern geht man nicht auf die letzte Rille, da tun es die Dinger völlig problemlos. Dem TüV war das Alter bis jetzt völlig egal, so lange es keine Risse oder andere Beschädigungen gibt. Übrigens sind meine Kawa-Reifen auch älter als 10 Jahre, und bis jetzt hab ich beim Fahren nix gemerkt von wegen weniger Grip. Die 27 PS schaffen die noch allemal, und dem TüV ist das gerade mal wurscht.

@Sammler: Du kannst aber in dem Fall mal mit dem TüVler reden (die kennst Du doch auch alle): Er soll den Reifen - da keine Risse etc. - durchlassen, kann aber in den Prüfbericht schreiben daß der Reifen am Ende ist und ersetzt werden muß/sollte. Dann weiß der Käufer bescheid und der TüVler weiß, daß Du keinen Schmu damit machst. Problem für alle gelöst. Meine TüVler lassen sich bisweilen auf solche Deals ein.

Oder vorab fragen. Reifen mit nehmen. Ohne großes darum herum fragen was die meinen.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 27. Januar 2017 um 10:41:53 Uhr:


Ich kenne durchaus Leute, die auf ihren schwachbrüstigen Oldtimern uralte Reifen fahren. Mit 14 oder 27 PS und einem Klassiker unterm Hintern geht man nicht auf die letzte Rille, da tun es die Dinger völlig problemlos. Dem TüV war das Alter bis jetzt völlig egal, so lange es keine Risse oder andere Beschädigungen gibt. Übrigens sind meine Kawa-Reifen auch älter als 10 Jahre, und bis jetzt hab ich beim Fahren nix gemerkt von wegen weniger Grip. Die 27 PS schaffen die noch allemal, und dem TüV ist das gerade mal wurscht.

Leistung und Schräglage ist das eine Thema. Bremsen das Andere. Beim Bremstest mit den alten Pellen gegen jemand mit relativ frischen Reifen wird man sehen das der Bremsweg um einiges länger ist. Im Zweifelsfall sind das die "berühmten Meter". Daher kann ich der Fahrerei auf Uraltreifen nix abgewinnenn weil man nicht nur sich selbst gefährdet mit dem alten gelumpe.

Haften oder halten. War schon immer die Zielkonflikt. Ich war schon immer für haften. Der kleinste Sturz frisst jegliche möglichen Ersparnisse.

Die Frage war, ob jemand eine gesetzliche Vorschrift (keine Empfehlungen, Good Will des Prüfers usw) über das Maximalalter von Motorradreifen kennt.
Ergebnis: Es gibt keine.
Das war eigentlich alles.

Über die guten Ratschläge freue ich mich natürlich, aber auch die Erkenntnis, dass ein neuer Reifen mehr Grip hat, als ein steinalter, ist für mich nach 42 Jahren Motorradschrauben und -fahren nicht neu.

Die Altersbegrenzung von Reifen kann keine Sache von TÜV/Dekra sein, das muss im Gesetz stehen. Das habe ich gesucht und gefunden.

Dabei bin ich auf ein Kuriosum gestoßen: Diese Altersbegrenzung für Reifen an Anhängern (nicht nur Wohnanhänger, alle Anhänger mit 100 km/h Zulassung) findet man nicht in der StVZO, sondern in § 3 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, die abweichend von § 18 Abs. 5 Ziff 1 StVO unter bestimmten Voraussetzungen das Fahren mit Anhängern auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit 100 km/h statt 80 km/h erlaubt.

Hier steht geschrieben, dass die Reifen des besagten 100 km/h Anhängers bei Antritt der Fahrt nicht älter als 6 Jahre sein dürfen und (logisch) mindestens die Geschwindigkeitskategorie L haben müssen.

Eine entsprechende Vorschrift für Motorräder gibt es nicht, es gilt ausschließlich § 36 StVZO.

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