ForumW124
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W124
  7. kleine Änderungen am W124 250 D mit H-Zulassung vornehmen. Was ist erlaubt?

kleine Änderungen am W124 250 D mit H-Zulassung vornehmen. Was ist erlaubt?

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 15. Juli 2020 um 20:34

Guten Abend,

ich fahre einen W124 250 D mit H-Zulassung, Baujahr 1989, demnach Mopf0. Ich würde gerne kleinere Änderungen vornehmen und wollte mal fragen ob mir jemand sagen kann was ich aufgrund der H-Zulassung darf und was nicht. Als erstes würde ich gerne die Blinker vorne und hinten durch weiße Blinker ersetzen. Außerdem hat meiner (wie auf den Bildern zu sehen) an den Kotflügeln kleine „Blinker“, die aber weder blinken, noch reflektieren also weiß ich auch nicht was der Vorbesitzer damit vor hatte. Diese würde ich gerne entfernen und wollte fragen ob ich dies einfach so darf. Des weiteren würde ich die hinteren Seitenscheiben sowie die Heckscheibe mit einer Tönungsfolie folieren, darf ich das? Und ich würde gerne die 18“ AMG Alufelgen drauf haben und würde gerne wissen ob ich die eintragen lassen muss und ob mir das mit dem H-Kennzeichen gewährt wird. Ich bedanke mich schonmal im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen.

Beste Antwort im Thema

Mensch Mensch, schon wieder einer mit Vokuhila und Cowboystiefeln. Den Fuchsschwanz für die Antenne hasste noch vergessen:-)) Versau doch das schöne Auto nicht mit so einem Schei... wie schwarze Scheibenfolien und weißen Blinkern, bist Du 15??

19 weitere Antworten
Ähnliche Themen
19 Antworten

Auszug aus Oldtimer-Begutachtung-Anforderungskatalog (TÜV SÜD)

Weisse Blinker, Kotflügelblinker und Fensterfolien ja (Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig.)

Falls die Felgen für den W124 zulässig sind und bis 1999 angeboten wurden, ja, auf jeden Fall Einzelabnahme und Eintrag.

Mensch Mensch, schon wieder einer mit Vokuhila und Cowboystiefeln. Den Fuchsschwanz für die Antenne hasste noch vergessen:-)) Versau doch das schöne Auto nicht mit so einem Schei... wie schwarze Scheibenfolien und weißen Blinkern, bist Du 15??

ich hätte Sorge, dass das Auto dann angekotzt wird

die Blinker in den Kotflügeln sind ja schon schlimm

Geschmäcker sind verschieden, meiner Meinung nach, so wie er jetzt da steht, sieht er am besten aus.

Diese Umrüstung auf Mopf 2 Optik mit weißen Blinkern wurde früher gern gemacht, heute rüsten die meisten wieder zurück zum Original.

Ich glaube eher wir sind hier einen 124-Troll aufgesessen.

Schau sich doch einer an was er mit dem Dieselwaggon machen will, das ist doch nicht normal...

Sein Nick spricht Bände!

Was passiert mit den Löchern, die vermutlich unter den Seitenblinkern sind?

Also die Blinkerchen auf den Kotflügeln sehen wirklich blöde aus. Da stimme ich dir zu, dass die Dinger weg müssen. Frage mich, wieso dem TÜV das nicht aufgefallen ist, denn was da ist muss auch funktionieren, sonst muss es weg. Hm naja.

Um auf deine Frage zurück zu kommen:

Die Änderungen die du vor hast, sind so wie beschrieben, regelkonform.

Du darfst prinzipiell alles verbauen, was innerhalb von 10 Jahren nach Produktionsende (deines Fz. Oder Modells, nagel mich nicht drauf fest) aus dem Zubehör zu bekommen war um- und einbauen.

Auch sämtliche Motoren /-varianten die es in deinem Modell gegeben hat (dabei werden in der Regelung auf facelifts nicht weiter eingegangen) können eingebaut werden und es wird seine H-Zulassung erhalten bleiben. Vieles liegt auch am Tüver der gerade dran ist. Manche sind sehr spitzfindig, einige wiederum lockerer.

Was nicht geht, ist ein Chevymotor oder ähnliche Spinnereien.

Die AMG Felgen sind also i.O. auch die weißen Blinker.

ABER!

Nicht alles was geht, muss auch gemacht werden. Bitte überdenke dein Vorhaben, denn da muss ich meinen Vorrednern zustimmen, dein Hobel sieht wie aus dem Ei gepellt aus. Er ist bis auf die seltsamen Kotflügelblinker original und m.E. sollte er so bleiben.

Wenn dir was am Begriff Historisches Fz. Liegt, dann sollte deine Mopf 0 Variante auch als solche in Gänze bleiben.

D.h. Zierleisten statt Sakkobretter, gelbe, statt silberne Blinker, keine Holzvertäfelung im Armaturenbrett bis auf die Mittelkonsole, nicht konturierte Sitze, breite Kennzeichenmulde am Kofferraumdeckel etc.

Falls du ihn nicht komplett runterrocken wilst und es als eine Art Anlage siehst, wir diese auch beim zukünftigen Käufer höher wertgeschätzt, wenn sie nicht verbastelt ist.

Ziel des H-Kennzeichen ist es ja, die Historie des Automobilbaus als Kulturgut zu erhalten. Meiner Meinung nach sind das auch die einzelnen Ausführungsvarianten/Evolutionsstufen der Modelle.

 

Besten Gruß

Themenstarteram 16. Juli 2020 um 15:14

Zitat:

@Andre4068 schrieb am 16. Juli 2020 um 01:05:15 Uhr:

Mensch Mensch, schon wieder einer mit Vokuhila und Cowboystiefeln. Den Fuchsschwanz für die Antenne hasste noch vergessen:-)) Versau doch das schöne Auto nicht mit so einem Schei... wie schwarze Scheibenfolien und weißen Blinkern, bist Du 15??

Ne bin 18, aber da mir auch bewusst ist welchen Wert die originalen Blinker haben, sowie der Erhalt des originalen Zustandes mach ich auch nur eine Folie dran die sich in 5 Minuten abziehen lässt und hebe die originalen Blinker und weiteres auf. Keine Sorge.

Themenstarteram 16. Juli 2020 um 15:36

Zitat:

@amigo6zylinder schrieb am 15. Juli 2020 um 23:38:57 Uhr:

Auszug aus Oldtimer-Begutachtung-Anforderungskatalog (TÜV SÜD)

Weisse Blinker, Kotflügelblinker und Fensterfolien ja (Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig.)

Falls die Felgen für den W124 zulässig sind und bis 1999 angeboten wurden, ja, auf jeden Fall Einzelabnahme und Eintrag.

Vielen Dank

Themenstarteram 16. Juli 2020 um 15:38

Zitat:

@nogel schrieb am 16. Juli 2020 um 11:04:53 Uhr:

Was passiert mit den Löchern, die vermutlich unter den Seitenblinkern sind?

Ich frage mich halt ob da überhaupt Löcher drunter sind, die sehen wie geklebt aus.

Themenstarteram 16. Juli 2020 um 15:39

Zitat:

@p2m schrieb am 16. Juli 2020 um 06:09:41 Uhr:

Geschmäcker sind verschieden, meiner Meinung nach, so wie er jetzt da steht, sieht er am besten aus.

Finde ihn auch schon schön aber ich bin gerad erst 18 geworden und wollte auch etwas sportliches dran haben

soll also wirklich ernst gemeint sein...

OK, vieles läßt sich wieder rückgängig machen aber wenn dann zahlreiche Maßnahmen getroffen werden wie tieferlegen, Karosserieanpassung wegen den großen Schlappen etc. etc. - da hat weder der TE noch ein Käufer Lust alles wieder rückgängig zuu machen, entsprechend tehen dann diese Autos wie sauer Bier.

Und ein H-Kennzeichn sofern einmal vergeben hat ja keinen Bestandsschutz in dem Sinne sondern kann auch wieder aberkannt werden, da würde ich am besten gleich mal beim TÜV nachfragen wegen den 18Zöllern.

Und sofern Radlaufkanten gebördelt werden müssen - da rostet es dann auch mal gern schnell.

Mein Karosseriemann lehnt das ohne Lackierung ab da er nicht haften möchte falls es aufblüht.

18" ist heutzutage "fast" normal aber damals war das eine Hausnummer.

Holle Dir zum Austoben einen w210 6Zylinder für kleines Geld und lass den 124er wie er ist, 250D mit AMG Felgen, passt einfach nicht

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W124
  7. kleine Änderungen am W124 250 D mit H-Zulassung vornehmen. Was ist erlaubt?