Klarglasscheinwerfer noch erlaubt??? Opel Omega B 2.0 16V Caravan
Hallo..ein KFZ-Mechaniker hat mir erzählt das es seit kurzem verboten sei, die Klarglasscheinwerfer die es zB. bei Ebay gibt, trotz EG Zeichen nicht mehr erlaubt sind das heißt der Einbau verboten sei..
Kann das jemand bestätigen??
Wollte mir welche zulegen, aber bei so ner Aussage ???
Beste Antwort im Thema
Da ich das Thema vor knapp nem Monat hatte (zwar mit nem Vectra), kann ich ein paar Worte dazu verlieren.
Klarglasscheinwerfer mit E-Zeichen sind grundsätzlich erlaubt. (auf gefälschte Zeichen will ich hier nicht eingehen)
allerdings:
Die DEKRA hat die Auflage bekommen, die HU zu verweigern, wenn die Klarglasscheinwerfer keine funktionierende Scheinwerferhöhenverstellung haben. Bei meinen Angel Eyes hiess das, neue Scheinwerfer kaufen und einbauen.
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
DAs musst Du auch nicht der Versicherung klar machen sondern der Werkstatt.
Du rufst die Versicherung an, sagt "Hallo Scheinis Kaputt."
Die nehmen das auf und sagen, fahr in werkstatt.wenn Dun in Werkstatt, dann erklären Du, das Du bitte die Hellas haben möchtest. Den Differnzbetrag würdest Du auch zahlen.
Oder die Werkstatt schreibt einfach die Tollen Hellas auf und Gut ist. Die Versicherung merkt das eh nicht was jetzt in das Auto gehört oder aber auch nicht.
Ah alles klar - vielen Dank. Bringt ein wenig Licht ins Dunkle. Eine Frage noch, muss das eine Opel-Werkstatt sein, oder sind freie Werkstätten auch in Ordnung?
Frag möglichst erst bei deiner Versicherung nach. Je nach gewähltem Tarif kann die Versicherung sogar verlangen, dass eine Reparatur nur in einer von ihr akzeptierten Werkstatt (und somit ausdrücklich nicht in der Fachwerkstatt!) ausgeführt werden kann!
Ohne jede Moralapostelei: Von jeglicher Versicherungsmauschelei würde ich unbedingt abraten. Wenn so etwas herauskommt, kannst du zusätzlich zur Nachzahlung mit der Einstufung in eine teurere Klasse rechnen und wirst automatisch in einer schwarzen Liste eingetragen, auf die sämtliche Versicherer Zugriff haben. Mitunter bekommst du dann nur noch Haftpflicht, während dir jegliche Vertragsannahme bei der Kasko verweigert wird.
Nachdenkliche Grüße vom CarMart
Im Endeffekt zahlen dann alle Versicherungsnehmer selbst - denn wenn die Versicherungen mit den Prämieneinnahmen nicht mehr auskommen werden dann die Prämien erhöht (die Versicherung zahlt NIE drauf)
Zitat:
Original geschrieben von Carmart2004
............. Ohne jede Moralapostelei: Von jeglicher Versicherungsmauschelei würde ich unbedingt abraten. Wenn so etwas herauskommt, kannst du zusätzlich zur Nachzahlung mit der Einstufung in eine teurere Klasse rechnen und wirst automatisch in einer schwarzen Liste eingetragen, auf die sämtliche Versicherer Zugriff haben. Mitunter bekommst du dann nur noch Haftpflicht, während dir jegliche Vertragsannahme bei der Kasko verweigert wird.
Abgesehen davon ist dies, zumindest lt. österr. Recht, Versicherungsbetrug. D.h. man kann sehr schnell mit dem Gesetz in Konflikt kommen.
< 3.000,- bis 6 Monate > 3.000.- bis 3 Jahre > 50.000,- bis 10 Jahre
Résumé, es lohnt sich nicht !!
LG robert
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
........... Die Versicherung merkt das eh nicht was jetzt in das Auto gehört oder aber auch nicht.
???????? die sind aber nicht wirklich so doof - ist immer eine Frage der Schadenshöhe wie genau nachgesehen wird (oder aber auch der Häufigkeit) und fallweise begutachten sie die Schäden
VOReiner eventuellen Reparatur.
Also - genau im Versicherungsvertrag nachlesen was, wann und wie an Schäden gedeckt ist.
Schadenereignisse hinzubiegen kann kräftig in die Hose gehen.
LG robert
PS: bin weder Versicherungsvertreter noch stehe ich einer Versicherung nahe - bin nur Versicherungskunde der sich auch über die hohen Prämien ärgert.
Ähnliche Themen
Wenn die Scheinwerfer kaputt sind, ist es kein Versicherungsbetrug. Das sollten wir hier erstmal festhalten.
Ich war mal beim ADAC und wir haben auch Fahrzeuge Sichergestellt.
Einmal hatte ich einen Golf II mit nem Schlepper vom Acker geholt, der sich überschlagen hat. Eigenverschulden.
Tage darauf kam ein Gutschter von der Versicherung. Als ich ihn fragte ob der alte Golf eine Vollkasko hat verneinte er das.
Ich fragte ihn was er denn hier wolle, denn es kam keiner zu Schden.
Naja da meinte er, das der Golf eine Teilkasko hat, und die deckt Glas ab.
Nunja, durch den Überschlag war alles was aus Glas kaputt. Fronscheibe, Heckscheibe, Seitenscheiben, Scheinwerfer. Nur der Innenspiegel war ganz geblieben.
Tja so hat der Golf Fahrer sein Auto bezahltbekommen. Denn neue Scheiben waren teurer als das ganze Auto an Wert hatte. Darum war er da, wegen der Restwertermittlung.
Also es Spielt keine Rolle, wie das Glas kaputt gegengen ist. Selbst wenn er einen Poller Rammt (also Eigenverschulden) wurde das was aus Glas ist ersetzt bekommen.
Was die Werkstattbindung angeht, was Carmart geschrieben worden ist, stimmt. Erst die Versicherung fragen.
Es ist euch aber doch klar, das ihr euch da in Grenzgebieten bewegt oder?
In der Kneipe oder bei ner Party ist dagegen ja nichts einzuwenden.
Ich wollte auch schon mal den einen der anderen vertrimmen,..... hab ich aber nicht!
Nur hier ist ja kein rechtsfreier Raum.
Lasst es jetzt mal gut sein,
is ja nun schon alles gesagt/geschrieben worden....
Zitat:
Naja da meinte er, das der Golf eine Teilkasko hat, und die deckt Glas ab.
Natürlich stimmt diese Aussage im Grundsatz- bei Totalschaden hat der Kunde mit TK-Versicherung Anspruch auf die Erstattung des Glasbruchs- ggf. unter Berücksichtigung des NfA (Neu für Alt)-Abzugs und ohne die Mehrwertsteuer! Und es wird der Selbstbehalt abgezogen, weshalb ich grundsätzlich auch immer TK ohne SB abschließe (denn die meisten Schäden (Scheinwerfer, Frontscheibe) sind durch den Selbstbehalt nahezu alleine zu bezahlen.) Bei selbstverschuldeten Unfällen wie vom Vorredner geschildert darf natürlich auch kein Alkohol im Spiel sein, während die meisten Versicherungen inzwischen "grobe Fahrlässigkeit" kundenfreundlicher handhaben müssen.
Allerdings müssen dazu die gebrochenen Scheinwerfer nachweisbar sein. Und einen ausschließlichen Scheinwerferschaden auf beiden Seiten glaubt keine Versicherung der Welt.
Aber wir kommen vom Thema ab. Kompliment an Robert, dessen Meinung ich uneingeschränkt teile sowie "Vaterx25xe" für seine beeindruckende Sachlichkeit.
FG vom CarMart
... von wegen Kasko.
Im Feb. 1990 habe ich, gottseidank unverletzt, auch meinen Golf geschrottet und die Kasko hat ihn (voll) bezahlt.
..... eins noch, und dann geb ich Ruhe 🙂
Also meine Oma ist damals gegen einen Holzbalken gerollt. Genau in Scheinwerferhöhe. SOmit waren beide Scheinwerfer und der Grill kaputt. Grill musste ich selber bezahlen und die SW gabs von der Versicherung.
Und natürlich waren vorher schon Hella KLarglas verbaut 😁😁
Gruß Eifel