Klarglas Scheinwerfer für CLK...

Mercedes CLK 208 Coupé

Moin,

würde mir gerne klarglas Scheinwerfer für meinen CLK w208 kaufen - aber das Angebot verwirrt mich und ich würde gerne mal eure Empfehlung wissen falls jemand sowas bei sich ausgetauscht / eingebaut hat...

So ungefähr sollte es sein
http://data.motor-talk.de/.../...fen-036-63024-4226475637722306261.jpg

Wäre echt genial wenn ihr Bilder habt wie es eingebaut ausschaut - ich bin mir nämlich auch nicht sicher ob ich eher weiß oder schwar nehmen soll - hab smaragd schwarzes Auto (glaube so heißt der Lack).

Angel Eyes müssen oder sollten vlt nicht dabei sein 😉

Danke 🙂

Beste Antwort im Thema

Is zwar nur meine Meinung...

mir kann jeder sagen was er will, aber ich finde, dass keine von den gezeigten klarglasscheinwerfern annähernd zum w208 passt!

Der clk sieht original am besten aus!

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Hallo Leute !
Ich möchte diesen "alten" Beitrag noch einmal wiederbeleben.
Ich habe ein Cabrio in Tansanitblau, bei welchem ich schon schwarze LED-Rückleuchten montiert habe. Das gefällt mir aussergewöhnlich gut und harmoniert auch sehr schön mit dem Lack. Deshalb würde ich nun auch gerne schwarze Klarglasleuchten vorne verbauen. Ich habe serienmässiges Xenonlicht und würde daher jene bevorzugen: http://www.ebay.de/itm/360788896590?...

Jetzt zu meiner Frage:
Hat jemand Erfahrung mit diesen (Xenon-) Scheinwerfern und wie sieht es mit der Lichtausbeute aus ? Das originale Xenonlicht ist ja nicht so der ganz grosse Bringer - die Xenons von meinem alten Omega B waren deutlich besser. Aber ich möchte das Licht durch einen Umbau nicht noch zusätzlich verschlechtern. Eigentlich müssten Klarglas-SW doch sogar eine bessere Lichtausbeute haben, oder nicht ?

Bin gespannt auf eure Erfahrungen ! Besten Dank im Voraus !

Gruß vom Hajott

hmmm das ist eine gute frage, die frage ist eher ob sie nun erlaubt sind oder nicht siehe hier:

Da es ja hier sehr viel um E-Prüfzeichen geht hier mal eine kleine Liste wo für was steht! zB: "UBB mit E1 Prüfzeichen"

E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan

Aber es wird viel mit E-Prüfzeichen geworben, dies bedeutet aber noch lange nicht das, daß Teil TÜV-konform ist. Die Zahl nach dem E verrät nur welches Land die Genehmigung für ein Teil erteilt hat. z.B. liest man bei Scheinwerfern oft mit E1-Zulassung. Das bedeutet lediglich das der Scheinwerfer in Deutschland zugelassen ist aber nicht als was - kann also auch die Zulassung einer Innenbeleuchtung für eine Klospülung sein.

http://static.pagenstecher.de/uploads/8/86/860/860a/61692-4205.jpg

🙄
Lies Dir mal das alles durch: http://de.wikipedia.org/wiki/E-Pr%C3%BCfzeichen
Und dann denk noch mal mal drüber nach...

Hallo und vielen Dank für eure Antworten !

Hmmm - ich habe bisher allerdings die Erfahrungen gemacht, dass Teile mit E-Kennzeichnung bei den überprüfenden Stellen problemlos anerkannt werden. Sowohl TÜV/Dekra/GTÜ, als auch unsere Executive überprüfen höchstens einmal, ob irgendwelche sichtbaren Manipulationen vorgenommen worden sind. Das findet sich im KFZ-Bereich z.B. manchmal bei Motorrad-Auspuffanlagen und/oder auch an Sitzbank- oder Verkleidungsumbauten. Wenn ich daran denke, was in den 70ern und 80ern für ein Hype um Eintragungen, Freigaben und Gutachten gemacht wurde ! Da wurde auch richtig Kasse damit gemacht.  Heute ist das alles vergleichsweise easy zu handeln. 
An meinem früheren Astra-F-Cabrio hatte ich u.A. Angeleyes mit E-Zulassung. Es wurde lediglich die Funktion und Einstellung der Leuchtmittel, als auch der LWR überprüft.

Ich werde dennoch vor dem Kauf (zur Sicherheit) bei unserem TÜV noch einmal detalliert über die Zulässigkeit DIESER Bauteile nachfragen. Danach müsste ich wohl auf der sicheren Seite sein.

Es muss doch aber auch User hier geben, die solche SW in ihren Autos verbaut haben und die mir etwas über die Lichtausbeute sagen können ! Wie schon geschrieben: Es geht um die Ausführung mit Xenonbrennern - siehe Text oben.

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Also ich habe die Klarglasscheinwerfer in einer etwas anderen Bauform und nicht als Xenon verbaut, aber zu der Zulassung kann ich dir folgendes sagen.
Ich habe mich vor einigen Jahren beim TÜV erkundigt. Dort sagte man mir, dass diese Scheinwerfer mit einem E-Prüfzeichen zwar zugelassen sind, die Genehmigung sich aber lediglich auf die Leuchteinheit des Scheinwerfers bezieht. Da meine Scheinwerfer nicht mit einer LWR ausgestattet waren, bestand somit in der BRD keine Zulassung. Ich habe dann die LWR nachgerüstet und darauf hin gab der TÜV dann auch grünes Licht für den Einbau.

Ja, dasselbe war auch bei den Astra-Angeleyes. Die haben serienmässig nur eine manuelle Leuchtweitenregulierung drin. Dennoch die E-Zulassung. Man muss halt hier auch die Elektrische (Serienmässige) LWR dranbauen und fettisch. Deshalb hatte ich ja auch geschrieben: "Es wurde lediglich die Funktion und Einstellung der Leuchtmittel, als auch der LWR überprüft".

Ich werde mich, wie gesagt, beim TÜV schlau machen, auf was genau zu achten ist. Die Zeiten, in denen ich ständig vor Kontrollen auf der Flucht war, sind definitiv vorbei. Heute kann mein ganzer Fuhrpark (Motorräder + Autos) jederzeit kontrolliert werden, ohne dass ich feuchte Hände bekomme. Das heisst aber nicht, dass ich auf An- und Einbauteile verzichten möchte, die mir gefallen. Es muss nur alles seine Ordnung haben !

Aber ich weiss immer noch nichts über die Lichtausbeute ! 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Astra-F-Cabrio


Ja, dasselbe war auch bei den Astra-Angeleyes. Die haben serienmässig nur eine manuelle Leuchtweitenregulierung drin. Dennoch die E-Zulassung. Man muss halt hier auch die Elektrische (Serienmässige) LWR dranbauen und fettisch. Deshalb hatte ich ja auch geschrieben: "Es wurde lediglich die Funktion und Einstellung der Leuchtmittel, als auch der LWR überprüft".

Ich werde mich, wie gesagt, beim TÜV schlau machen, auf was genau zu achten ist. Die Zeiten, in denen ich ständig vor Kontrollen auf der Flucht war, sind definitiv vorbei. Heute kann mein ganzer Fuhrpark (Motorräder + Autos) jederzeit kontrolliert werden, ohne dass ich feuchte Hände bekomme. Das heisst aber nicht, dass ich auf An- und Einbauteile verzichten möchte, die mir gefallen. Es muss nur alles seine Ordnung haben !

Aber ich weiss immer noch nichts über die Lichtausbeute ! 🙁

lach...ich habe auf die gleiche gestellte Frage auch noch keine Antwort erhalten....ich werde mir die Xenon vom

W210

holen und anpassen...diese Küchensiebdinger gefallen mir ganz und gar nicht😰🙄....und die AngelEyes...weis nicht...im Vectra damals sah es ja ganz gut aus...aber im Benz....neee....nicht wirklich...

Ich hatte damals im Vectra H7 drin und baute dann die Xenon HID rein da waren die Linsendinger super von der Ausbeute...

Gruß

Zitat:

Ich hatte damals im Vectra H7 drin und baute dann die Xenon HID rein da waren die Linsendinger super von der Ausbeute...
Gruß

Das schlimme ist wenn man xenon in Halogenscheinwerfer einbaut ist der Lichtkegel zum rechten Fahrbahnrand. Auto die ein paar Meter recht nebenuns fahren werden arg doll geblendet oder auch alles andere was zum rechten Fahrbahnrand ist!! Absolut nicht zu empfehlen. Ich hatte auch für 5min. Xenon drin und gleich wieder lahmgelegt, das kann man nicht machen wenn man ein gewissen hat! Ist meine Meinung.

Bei mir geht es nicht um nachgerüstetes Xenonlicht - das habe ich serienmässig drin. Mit allen dazugehörigen Komponenten. Die SW, die ich einbauen möchte haben ebenfalls Xenonlicht, allerdings in Klarglasoptik. Inzwischen war ich mal beim TÜV und habe mich erkundigt. Sofern die LWR, die SWA und die E-Kennzeichnung der SW in Ordnung sind, gibt es da keine Probleme. Sonst wäre ja auch der ganze Aufwand mit E-Kennzeichnung und entsprechenden Zulassungen Ab Adsurdum geführt.

Es wird doch aber sicher IRGEND JEMANDEN hier geben, der die "Fliegengitter"-SW (egal ob chrom oder schwarz) in Xenonausführung eingebaut hat ! Das gibt´s doch nicht, dass mir Keiner etwas über die Lichtausbeute der SW sagen kann. *Grübel*

...das versuche ich auch schon die ganze Zeit raus zu bekommen...😕😕😕

Also ich hab Xenon / Klarglass drin.
Sind vom 210er,danach per einzelabnahme vom TÜV eintragen lassen.
Die ganzen Scheinwerfer für nen 208 mit Xenon sind nicht zulässig!
Weil die keine Freigabe für Brenner haben.

Hallo Mercedes W208,

wie ist denn die Lichtausbeute der W210 gegenüber den W208 Xenon Scheinwerfer ??

und welche Scheinwerfer vom W210 hast Du nun verbaut ?? Original oder Zubehör ?? (Hersteller und Bezeichnung??).

so Long BernyB.

Zitat:

Original geschrieben von mercedes w208


Also ich hab Xenon / Klarglass drin.
Sind vom 210er,danach per einzelabnahme vom TÜV eintragen lassen.
Die ganzen Scheinwerfer für nen 208 mit Xenon sind nicht zulässig!
Weil die keine Freigabe für Brenner haben.

....doch, die Nudelsiebdinger sind mit Zulassung....aber pott häßlich...

Du meine Güte Leute, jetzt macht die ganze Sache doch nicht so kompleziert.
Die Xenon Klarglasscheinwerfer mit E-Zeichen zum nachrüsten haben auch eine Zulassung - die sind auf die Xenonbrenner abgestimmt.
Die Xenon Nachrüstscheinwerfer in Klarglasopik vom W210er gibt es nur von Hella. Kann man einbauen, muss aber Anpassungsarbeiten durchführen, auch Blechmäßig wenn's nicht aussehen soll wie drangeklatscht.

Also ganz langsam (aber sicher !) komme ich mir hier verarscht vor. Ich frage: "Wie spät ist es ?" und bekomme als Antwort: "Mittwoch !"

Ich hatte schon mehrfach hingewiesen, dass mit dem TÜV alles geklärt ist, dass mein Auto für Xenonlicht ausgerüstet ist und auch sonst alles im grünen Bereich ist. Ich will nur wissen, wie das Licht dieser SW (im Dunklen !!!) ist. Besser, Gleich oder Schlechter, als die Originalscheinwerfer.
Stattdessen bekomme ich jede Menge Informationen, die kein Mensch braucht, da nicht erfragt ! Soviel zum Thema: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ! Ich geb´s jetzt auf bevor mir noch einer erklärt, dass 100 W-Leuchtmittel im Bereich der STVO nicht zulässig sind !

Es ist nicht zu fassen !

@ Picard
Wenn ich die SW drin habe, werde ich dich aufklären in Bezug auf die Lichtausbeute. Anscheinend hilft hier ja nur die Methode: "Versuch macht kluch (klug) !" Andere SW in Klarglas kommen für mich nicht in Frage, da ich unbedingt SCHWARZE haben möchte, wie ich auch schon früher geschrieben habe. Zudem finde ich (bisher) die Fliegengitter-SW nicht so schlimm. Man muss halt dann das Ganze sehen und wie´s beim Einzelnen rüberkommt.

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