Klarglas-Blinker mit Standlicht

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo Leute,

spiele mit dem Gedanken, mir Klarglas-Blinker statt den Standarddingern für meinen 2er zu kaufen! Nun meine Frage: Es gibt ja auch welche mit integriertem Standlicht! Übernehmen die dann die Standlichtfunktion von den normalen Lampen oder leuchten die zusaätzlich? Dürfen die überhaupt zusätzlich leuchten wenn ich tagsüber mit Standlicht unterwegs wäre? Wie schwierig ist der Einbau?

THX & MfG,

Scorpion

24 Antworten

sorry hier is es

für alle die es genau wissen wollen:

Stand: 29.09.05

standlicht muss im hauptscheinwerfer aktiv sein & bleiben

in den blinkern nur als zusatz erlaubt

Quelle: TUV Onkel mir schwarz auf weiß in SEINEN papieren gezeigt

also entweder im scheinwerfer & blinkern oder nur in den scheinwerfern

mfg

Jepp, so steht es ja auch schwarz auf weiß in der StVzO! Ich denke einfach mal daß die entsprechenden ABEs, in denen steht daß die serienmäßigen Standlichter deaktiviert werden müssen, einfach veraltet sind und noch aus einer Zeit stammen als nur ein Paar Standlichter erlaubt waren (ist aber nur so ne Vermutung von mir).

Zitat:

Original geschrieben von Olligof


Jepp, so steht es ja auch schwarz auf weiß in der StVzO! Ich denke einfach mal daß die entsprechenden ABEs, in denen steht daß die serienmäßigen Standlichter deaktiviert werden müssen, einfach veraltet sind und noch aus einer Zeit stammen als nur ein Paar Standlichter erlaubt waren (ist aber nur so ne Vermutung von mir).

Endlich....ich hab schon gezweifelt, ob da überhaupt einer drauf kommt.

Die Regelung gibt es noch nicht so lange. Und die ABE's, die bereits gedruckt und ausgeliefert sind, werden halt nicht korrigiert, die Mühe macht sich keiner.

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Eigentlich steht es in der StVZO genau anders herum:

"zusätzliche Begrenzungsleuchten in den Hauptscheinwerfern sind erlaubt"

ähm da steht zusätzliche sind erlaubt WENN 2 von vier in den Hauptscheinwerfer sind

Genau, wenn 4 dann 2 davon in den Hauptscheinwerfern - nichts anderes hab ich geschrieben.

Aber wenn nur 2 dann egal wo, hauptsache nicht mehr als 400mm von der Außenkante und min. 350 mm hoch.

Meine sind 355 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Madrew


für alle die es genau wissen wollen:

Stand: 29.09.05

standlicht muss im hauptscheinwerfer aktiv sein & bleiben

in den blinkern nur als zusatz erlaubt

Quelle: TUV Onkel mir schwarz auf weiß in SEINEN papieren gezeigt

also entweder im scheinwerfer & blinkern oder nur in den scheinwerfern

mfg

Muss man denn nun auch noch eine ABE dabei haben oder reicht das E Prüfzeichen

ich behaupte einfach mal e zeichen reicht 😁
so isses ja bei rückleuchten und scheinwerfern auch

@balou21200

wer lesen kann ist klar in vorteil .... & wer es verstehen kann ist king 😉

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