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Klage nach Software-Update

Audi Q5 8R
Themenstarteram 2. November 2019 um 12:49

Lohnt es sich zu klagen für meinen q5 8r 3,0 Bj.2013 habe noch 3.Monate Finanzierung bei der Audibank und heute kam von Audi eine Softwareupdates Empfehlung

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24 Antworten

Zitat:

@Volvofahrer960 schrieb am 6. November 2019 um 13:58:45 Uhr:

Zwar ein EURO5 3.0 TDI Touareg

Richtig erkannt, kein Q5! :D;)

aber die Motoren sind nicht ganz unähnlich.

Naja, AdBlue gab es beim Q5 Euro 5 nicht, wäre in unserem Fall schon nicht ganz unwesentlich!

Der Touareg Motor hat doch auch kein AdBlue, es ist der EA 897. Dieser wurde ebenso als Euro 5 Motor beim Q5 eingesetzt, oder?

Und somit ergibt sich ggf. schon ein Ansatzpunkt für die Klage.

Nein, im besagten Touareg war ein EA896 verbaut. Ich habe das Urteil heute mal gelesen. Und er hatte Adblue-Abgasreinigung.

ok, dann war die Zusammenfassung falsch, denn die Motorenbezeichnung habe ich dort rauskopiert.

https://www.anwalt.de/.../...ersatz-beim-vw-touareg-diesel_153837.html

https://www.auto-rueckabwicklung.de/.../...onn__972_17__5_o_117_18.pdf

Doch ein EA897. VW wollte erst einen EA896 geltend machen, hat dann aber auf EA897 berichtigt. Seite 10 im Urteil

am 17. Mai 2020 um 8:16

Mal ne Frage: wäre es jetzt eigentlich noch möglich, gegen ein Zwangsupdate zu klagen.

Habe meinen SQ5 8r aus 09/2015 mit CUVB, 03/2019 beim Vertragshändler gekauft. Das heißt ich bin Zweitbesitzer. Bei der Probefahrt war 23x6 noch nicht drauf, bei Abholung und Bezahlung dann schon.

Schwieriger Sonderfall - bei Updates geht die Aufforderung im Regelfall an den neuen/nächsten Besitzer über. Sofern der Erstbesitzer nicht reagiert und den Wagen an Audi zurück gibt, wird Audi das Update aufspielen. Bei dir könnte entscheidend sein, was im Kaufvertrag formuliert ist und ob dort das Update jemals angesprochen wurde. Schaden im Sinne betrogen worden zu sein, greift bei dir eher nicht, weil du den Audi nicht als Neuwagen mit Versprechen der totalen Sauberkeit/Zulässigkeit erworben hast, obwohl Audi unzulässige Programmierungen verbaut und nicht benannt hat.

Nach dem neusten EuGH Urteil wird bald wohl jeder klagen können

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