Kinder unter 10 Jahren bei einem Unfall nicht haftbar?

Hallo!
Es geht um folgendes:
Ich war am WE mit meinem Auto in einer Spielstraße unterwegs, bin Schrittgeschwindigkeit die Straße entlang und auf einmal kommt aus einer Art Parklücke auf -der von mir aus gesehen- linken Seite ein Kind aufm Rad "rausgeschoßen". Ich bin sofort stehen geblieben, aber das Kind hat sich so erschrocken, dass es garnicht mehr reagiert hat und mein Auto genau frontal traf (obwohl es noch sehr viel Zeit hatte zu reagieren. Ich mach dem Kind deswegen auch keinen Vorwurf. mir ist bis jetzt noch kein Kind übern weg gelaufen, was sich in so einer Situation noch nicht erschrocken hat). Dem Kind ist zum Glück nichts passiert, aber an meinem Auto ist ein Schaden von -laut mündlichem KVA- etwa 1000€ entstanden. Der Vater meinte dann im Gespräch, dass seine Versicherung für Kinder unter 10 Jahren keine Haftung übernimmt (das Kind ist ca. 7 Jahre alt, aber halt keinesfalls über 10).
Kann das denn sein? Es kann doch nicht angehen, dass ich obwohl ich nicht schuld bin auf den Kosten für die Reparatur sitzen bleibe oder?
Gruß
Alukard

30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod



Das kann man man so nicht stehen lassen, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten spielen dann ausschlaggebend eine besondere Rolle.
Konventionelle Privathaftpflichtversicherung? = Unbrauchbares Wortungetüm. Pardon.

unbrauchbares Wortungetüm?! wieso bitte das?!

konventionell= u.a. herkömmlich, üblich

unkonventionell das Gegenteil davon 😉

Denke doch, dass dieser Ausdruck in den Zusammenhang passt.. da eine Privtahftpflichtversicherung der früheren Jahre und aus dem eigentlichem Ursprung heraus, die Schäden deliktunfähiger Kinder ausgesschliesst, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen!

Und weil konventionell auch althergerbacht heisst, passt es wunderbar!

Gruss,

Mfg MICHA

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