Kilometerstand
Hallo!
Am meinem Polo wurde bei 174.000 der Motor gewechselt, der neue hat ziemlich genau 100.000 gelaufen hat.
Kann man manuell den Stand am Tacho runterdrehen? Macht sowas ein VW-Fachmann in der Werkstatt?
Ich weiß halt nicht ob sowas überhaupt erlaubt ist aber für mich könnte das beim Weiterverkauf helfen... Muss mir ja keienr glauben das der Motor noch so gut in Schuss is wenn er den Stand sieht 🙁
hat das jemand schonmal gemacht?
Grüße
Björn
13 Antworten
ich glaube nicht. normalerweise steht beim verkauf nur da: "austauschmotor bei:"
die km sollen ja auch aufschluss über den gesamtzustand geben und nicht nur den motor. und die versicherung will ja auch den stand wissen. solltest du z.b. 9000km im jahr angegeben haben, stimmt das ja dann nicht mehr. theoretisch reicht natürlich ne boohrmaschine an die tachwelle zu machen. oder den tacho zu zerlegen und die walzen neu einzusetzen...
Das Zurückdrehen des Tachos wäre auch nicht erlaubt, die Laufleistung des Fahrzeuges ist ja auch eine höhere.
Tach zurückdrehen darfst du, da der Tacho keine Urkunde ist, und du keine Urkundenfälschung begehst (wolln se aber irgendwann mal ein Gesetz rausbringen, gibt´s aber noch nicht) du musst aber beim Verkauf angeben, dass die Karosse mehr KM drauf hat :-)
Tacho zurückdrehen geht ganz einfach, wie oben beschrieben, kann aber sehr langwierig werden, hätt ich gar keinen bock dazu.
Zitat:
Der Deutsche Bundestag hat am 17.06.2005 ein Gesetz gegen die Tachomanipulation verabschiedet. Das Gesetz stellt auch die Verwendung von entsprechenden Computerprogrammen und die mechanische Einwirkung auf den Wegstreckenzähler mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr unter Strafe.
Ich glaub, da bist Du nicht mehr auf dem Stand der Zeit
Ist doch irgendwo alles unsinn.
Ich musste z.B. an meinem Corrado G60 den Tacho wechseln da der alte defekt war.
Der neue Tacho hat fast 100 000 KM weniger jetzt drauf als er anzeigen müsste.
Trotzdem gebe ich bei jedem Werkstatt besuch oder sonstiges immer die fast 100 000 KM mehr mit an,
so das es dann auch mit auf der rechnung steht.
Wenn man doch beim Verkauf angibt das der Wagen mehr runter hat wie auf dem Tacho steht,
dann bekommt man doch keine Strafe oder ähnliches.....
Kann ich mir auf jeden fall nicht vorstellen.
Eben... und wenn du einen Tacho hast,.. der als Ersatz für den defekten in dein Fahrzeug kommt... ist es doch egal.. ob er mit 100tsd km weniger läuft.. oder du ihn auf 0 zurücksetzt.
Das Gesetz sagt meiner Meinung nur aus,.. dass der Käufer dadurch vor falschen KilometerAngaben beim Verkauf geschützt werden soll.
Keiner wird euch glauben.. wenn 10km auf euren zurückgedrehten Tacho stehen,.. dass der Wagen dann auch soviel gelaufen hat.
Wenn man den tatsächlichen KM beim Verkauf mit angibt, sollte doch alles der Wahrheit entsprechen.
Beim Threadersteller ging es darum bei einen Wagen, der 174000 km gelaufen hat, den Tacho auf 100.000 km zurückzudrehen und das ist illegal.
Mag vielleicht sein,..
würde ich dennoch machen. Und klingt auch plausible.
Der Tacho kann mit 100tsd Km dann ja zum Spenderfahrzeug des Motors gehören.
Von daher würde ich das mal gar nicht so eng sehen. So lange man beim Verkauf die Wahrheit erzählt.. ist man meiner Meinung nach auf der sicheren Seite. Im schlimmsten Fall kann man dem Richter immer noch sagen, man hat im guten Glauben gehandelt und es auch ordentlich auf dem Kaufvertrag notiert. Motor 100tsd gelaufen, Karosse 174.
Ich habe noch kein Urteil gesehen,... dass jmd bei sowas "ärger" bekommen hat.
Das manuelle eingreiffen in den Kilometerstand ohne Begründung,.. sondern nur um einen Betrug zu begehen.. ist meiner Meinung nach nämlich der Knackpunkt.
Erzählt man dem Käufer die Wahrheit,.. ist doch alles nedd.
Der Käufer kann eh nicht feststellen.. ob betrogen wurde oder nicht. Selbst bei digitalen Tachometern nicht!
Komische Rechtsauffassung, dass man gegen Gesetze verstossen darf, wenn man später einen Käufer darauf hinweist.
Hi allen, alle haben recht.
Es ist verboten, es sei denn, dasß Auto wird nicht weiter verkauft und wenn ja, dies mitgeteilt wird. Ein Tausch des Tachos durch einen Neuen, wären ja auch 0 Km drauf. Und ist nicht illegal, Wenn man andere Teile amWagen auswechselt sind diese ja auch neu und werden bei Verkauf gerne angegeben.
Gruss Matze
Zitat:
§ 22b StVG
Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
III. (Straf- und Bußgeldvorschriften)(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
Ich dachte, es wäre geklärt. Es ist illegal, auch dann wenn man es beim Verkauf mitteilt.
Es ist nämlich bereits das Verfälschen strafbar. Verfälschen ist bereits gegeben, wenn durch Einwirken auf den Wegstreckenzähler etwas anderes angezeigt wird, als die Gesamtfahrleistung.
Der Austausch eines defekten Wegstreckenzähler, gegen einen mit 0 km ist natürlich nicht strafbar, da keine Einwirkung auf den Wegstreckenzähler stattgefunden hat.
Also verstehe ich das jetzt so:
Wenn bei meinem Corri der Tacho versagt und das bei 164.794,8 km, und ich mir denn einen neuen hole - direkt von VW mit Zahl 0 - Dann mache ich mich strafbar, wenn ich das Teil wieder auf 164.794,8 km setze ?
Das ist sowas von hirnrissig... Das kann doch nur einem blöden Politiker aus dem Gehirn gesprungen sein, der den ganzen Tag nix Besseres vor hat, wie uns das Autofahren zu versauen...
Wenn sie sich schon soviel einfallen lassen wollen, wie wäre es denn mal mit der Senkung von Spritpreisen ? Aber das geht ja auch nicht, weil er ja davon bezahlt wird. Geht ja auch gar nicht. Könnte ja 12 € weniger bekommen...
Derweil berappe ich im Moment für den Tank voll glatte 100 €.
Jedenfalls habe ich mich strafbar gemacht indem ich einen neuen Tacho brauchte und diesen anstatt die vom Corri original gelaufenen 124.500 km nicht auf die im Tacho angegebene 74.800 km übernommen habe, sondern auf 0 km zurücksetzen lassen habe, was wiederum dann ja auch nicht darf, weil ich jetzt ja den gebrauchten Tacho manipuliert habe...
So ein Kiki - echt...
Diese Fälle haben die beim Erstellen der neuen Pragraphen für das StVG vergessen. Das ist dämlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte schonmal darüber entschieden und festgestellt, dass das nicht sauber geregelt ist. Ein Einstellen auf die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeuges stellt evtl. kein Verfälschen im Sinne des Gesetzes dar. Das Zurücksetzen auf Null jedoch schon und das Einstellen des Wegstreckenzählers auf die Laufleistung des Motors statt auf die Laufleistung des Autos ist auf jeden Fall ein Verfälschen.