Kilometerleasing, trotzdem Kaufoption

Servus,

ich habe ein ganz normales Kilometerleasing bei BMW. Frage mich aber ob ich nicht generell die Möglichkeit habe mein Auto nach Leasingende zu kaufen. In der Theorie würde sich ja der Kaufpreis aus dem rabattierten Bruttopreis - Leasingkosten ergeben.

Ist es so einfach, habt ihr da Erfahrungen?

38 Antworten

Dass da wissentlich gelogen wird, glaube ich nicht. Aber es ist ja schon die Art der Fragestellung, die eine Antwort impliziert.

Und nicht böse sein, die Auskunft eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin am Telefon, die die jeweiligen vertraglichen Regelungen gar nicht kennt (kennen kann), ist wenig bis nichts wert.

Und Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, die oben bezeichnete Regelung gibt dem Leasingnehmer kein durchsetzbares Recht, das Fahrzeug zum Ende des Leasings zu kaufen. Ich brauche dazu keine Erfahrungen, ich kann Texte lesen und verstehen. Und der oben gepostete Text ist eindeutig. Und der gibt eben keinen vertraglichen Anspruch eines Kunden her, wenn nicht gesondert und ausdrücklich vereinbart. Die oben dargestellte Klausel gibt das jedenfalls nicht her.

Wenn Deine Frage am Telefon natürlich lautet: "ich habe in meinem Vertrag eine Kaufoption vereinbart, ist BMW daran denn gebunden", dann fällt die Antwort natürlich auch so aus, was sollen die sonst auch sagen.

Und zum Thema, das ist so, weil es immer schon so war: Bei Leasingverträgen im VW-Konzern (über die VW-/Skoda-/Seat-/Audileasing) bekam früher der Händler das Auto auf den Hof und musste es verwerten, das ist jetzt auch nicht mehr so, die Autos gehen inzwischen tatsächlich in den allermeisten Fällen zurück an die Bank, die Händler bekommen das Auto nicht mehr zwingend auf den Hof gestellt.

Moin, alter Thread aber spart einen neuen. Kennt jemand einen Fall wo die BMW Bank sich nicht an das Andienungsrecht hält und das Auto zurück will? oder mehr?

Nein. I.d.R. läuft das so durch, wichtig ist nur der im Vertrag vereinbarte Restwert zum Andienungsrecht, denn der ist nicht mehr verhandelbar. Wurde kein Restwert zur Andienung vereinbart, wird i.d.R. ein marktüblicher, sprich Mondpreis aufgerufen und ist dann witzlos.

ja Preis steht bei mir drin. Lustigerweise heißt es ja Andienungsrecht, aber im selben Passus steht, das es keine Pflicht des Leasinggebers ist. Also sprich ich hab keinen Anspruch drauf.

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Dir wurde es durch den Absatz im Vertrag bereits angedient, wenn du es dann annehmen willst rufst du den Händler an, er sagt der Bank, dass sie dir den Andienungsvertrag dazu schicken und du unterschreibst.

Was viele vergessen: du kaufst das Auto damit nicht bei einem Händler sondern kaufst dein eigenes Auto aus deinem Leasing kaufst hast du keine Garantie

bei mir steht halt drin "die Andienung durch den LEasinggeber ist nicht verpflichtend"

Dann ist das in der Tat nichts wert und scheint eine neue Formulierung zu sein, denn früher war das üblicherweise anders.

ja schweine. Lustig das es Recht heißt, und der der die Pflicht hätte keine solche haben soll. Gitb auch ein Video dazu auf Youtube, auch wenn der Fall wohl etwas anders war: https://youtu.be/nLbNL7NQKcM

1) sei froh, wenn Du das Andiehnungsrecht oder die Andiehnungsoption hast .. die kriegst Du nur bei Privatleasing
2) habe das 2-mal gemacht und das Fahrzeug dann selbst veräussert zu einem besseren Preis ... BMW Bank hat bis dato immer mitgespielt

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