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Kilometerleasing, trotzdem Kaufoption

Servus,

ich habe ein ganz normales Kilometerleasing bei BMW. Frage mich aber ob ich nicht generell die Möglichkeit habe mein Auto nach Leasingende zu kaufen. In der Theorie würde sich ja der Kaufpreis aus dem rabattierten Bruttopreis - Leasingkosten ergeben.

Ist es so einfach, habt ihr da Erfahrungen?

38 Antworten

Kommt auf deinen Vertrag an, ob dir diese Möglichkeit eingeräumt wurde. Dürfte aber sehr selten sein.

Ansonsten musst du den ausliefernden Händler fragen, der ist meist für die Vermarktung des Fahrzeuges am Ende der Leasingzeit zuständig.

Bei mir hat es 2013 nicht geklappt, ich hätte den zwar kaufen können, aber die Preisvorstellung von BMW (Händler?) war unrealistisch hoch.

Nein, es ist nicht so einfach, außer du hast eine Kaufoption mit vertraglich verbindlich festgelegtem Kaufpreis. I.d.R. ist das aber nicht so, so dass der Kaufpreis beliebig variieren kann und meist deutlich über dem eigentlichen Restwert aus der Leasingkalkulation liegt. Und daher ist das Auto dann oft zu teuer, so dass es keinen Sinn machen würde.

Laut meinem Leasingvertrag mit der BMW-Bank habe ich keinen Anspruch auf eine Kaufmöglichkeit, aber mein Händler vermarktet den Leasingrückläufer und kann ihn natürlich mir anbieten.

In normalen Zeiten liegt dann der erste Preis für einen Kauf eher unter dem (häufig unrealistisch hoch angesetzten) Restwert aus der Leasing-Kalkulation, aber durchaus immer noch über dem realistischen Marktwert, weswegen ein Kauf uninteressant ist. Weil aber derzeit die Gebrauchtwagenpreise ungewöhnlich hoch sind, muss man sich wirklich im Einzelfall den Übernahme-Preis anschauen, bewerten und entscheiden.
Das Problem dabei ist, dass der Händler diesen Preis erst im Monat des Vertragsendes nennen kann. Ich habe erst gestern meinem Verkäufer diese Frage gestellt. Und wenige Wochen vor Vertragsende ist es dann angesichts der Lieferzeiten für Neuwagen zu spät, um sich doch noch gegen den Kauf zu entscheiden.
Wenn der Händler dann das Auto nicht zum ursprünglich verlangten Preis los wird, wird er den Preis irgendwann reduzieren. Da kann man drauf spekulieren, aber auch leer ausgehen.

Zitat:

@neit99 schrieb am 23. November 2021 um 09:02:58 Uhr:


In der Theorie würde sich ja der Kaufpreis aus dem rabattierten Bruttopreis - Leasingkosten ergeben.

Ich habe letzten Montag meinen geleasten 330i zurückgegeben. Listenpreis 59t€, Nachlass ca 15t€. 3 Jahre Leasingkosten ca. 15,5t€. Als Gebrauchtwagen steht der aktuell im Showroom für 35t€. Ein praktisches Beispiel, dass die Theorie in der Praxis nicht immer funktioniert.

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Das hängt auch ganz stark vom Vertrag und den Leasingfaktor ab. Ich habe im August meinen A4 zurück gegeben. 69t BLP nach 3 jahren mit 77500 km abgegeben und ich hatte brutto 18000 euro Leasingkosten. Der Stand dann paar Tage beim örtlichen Händler für 29000.....da sieht man wie die Businessleasings subventioniert werden über die privaten Anbieter;(

Ein Beispiel von Citroen
BLP 36,4k, 29% Rabatt hätte es noch gegeben
mit 3 Jahren und 50tkm war er für 19k inseriert
Leasingkosten inkl. Service und Überführung 13,3K

Vielen Dank für die schnellen und guten Antworten

Ich hab in meinem BMW Leasing Vertrag ein garantiertes Andienungsrecht zu einem bereits bei Vertragsabschluss fixierten Preis. Ob der gut oder schlecht ist, bewerte ich dann kurz vor Leasing Ende.

Was ist denn ein Andienungsrecht?

Hier mal die entsprechende Definition: Das Andienungsrecht verpflichtet den Leasingnehmer dazu, auf Verlangen der Leasinggesellschaft, das Fahrzeug nach Leasingende zu einem kalkulierten Restwert zu kaufen.

Diese Klauseln hatte ich früher immer in den Leasingverträgen meiner freien Leasinggesellschaft. Die befassten sich nicht mit dem Verkauf der Gebrauchtwagen und da ich damals 24 Monatsverträge mit einem Restwert von 10% abgeschlossen hatte, war das okay für mich. Hat auch immer wundervoll geklappt (bis das FA irgendwann mal den Restwert nicht mehr akzeptieren wollte und diese Verträge nicht mehr angeboten wurden).

Und was hast du @Jan0579 vom Andienungsrecht? Nichts. Wenn der Marktpreis niedriger als der fixierte Preis ist, "darfst" du das Auto teuer kaufen. Ist der Marktpreis deutlich höher, wird die Leasinggesellschaft das Andienungsrecht nicht ausüben. Nur eine Kaufoption würde dir was bringen.

Ich kann aber muss davon keinen Gebrauch machen. Ist sozusagen ne Kaufoption. Wenn dich die genaue Formulierung interessiert kann ich es gern raussuchen.

Würde mich interessieren, ja.

Denn Andienungsrecht bedeutet eigentlich eben nicht Kaufoption.

https://www.haufe.de/.../...ienungsrecht_idesk_PI17574_HI11022042.html

Mich interessiert die genaue Formulierung nur am Rande, dich sollte sie vielmehr interessieren.

Laut meinem Verkäufer kann ich das Auto zu dem Preis übernehmen, muss es aber nicht. Aufgrund von km-Leasing entstehen mir auch keine Nachteile.

Screenshot kriege ich gerade nicht rein. App stürzt jedes Mal ab.

Ja, was ein Verkäufer so alles erzählt. Da gilt aber der eherne Grundsatz "nur was du schwarz auf weiß besitzt, kannst du getrost nach Hause tragen". Und mündliche Erklärungen des Verkäufers binden nicht die Leasinggesellschaft.

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