1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. KFZ Leasing
  6. Kilometerleasing, trotzdem Kaufoption

Kilometerleasing, trotzdem Kaufoption

Servus,

ich habe ein ganz normales Kilometerleasing bei BMW. Frage mich aber ob ich nicht generell die Möglichkeit habe mein Auto nach Leasingende zu kaufen. In der Theorie würde sich ja der Kaufpreis aus dem rabattierten Bruttopreis - Leasingkosten ergeben.

Ist es so einfach, habt ihr da Erfahrungen?

38 Antworten

Und? hast du den Absatz komplett gelesen? Ist doch reine Verarsche dank der Einschränkung "sofern der Leasinggeber..."

Mir wurden nach Ende des km-Leasings die Fahrzeuge (BMW) immer zum Kauf angeboten, einmal habe ich es gemacht. Der Preis war immer kalkuliert mit den vereinbarten Leasing-km, also reiner Buchwert. Aktuelle km und Zustand interessierten dabei nicht - für mich als Leasingnehmer ideal, wenn ich viel mehr km draufgefahren habe (und eventuell die eine oder andere Delle und Kratzer drin sind). Trotz meiner Mehr-km war der Kaufpreis etwa 1.500 Euro unter dem Marktwert des Fahrzeugs.

Wichtig ist beim Andienungsrecht wohl der Zusatz "risikolos". Der gilt dann aber für beide Seiten... weder muss der Leasinggeber verkaufen, noch muss der Leasingnehmer kaufen.

Der Text von Kickdown-HH beschreibt, was ein risikoloses Andienungsrecht bedeuten würde, falls es vereinbart ist. Er sagt nicht direkt, ob tatsächlich eines vereinbart ist.

In meinem Vertrag ist die Passage auch enthalten, aber im Feld für den Preis steht nur "-- EUR". Ob man an diesem Feld indirekt erkennen kann, ob das rl.Adrt. vereinbart ist?

Es bleibt aber dabei, auch wenn ich zu "meinem" kalkulierten Restwert kaufen dürfte, wäre es ein zu hoher Preis.

Ähnliche Themen

Auch bei dir heißt es "nach Andienung durch den Leasinggeber" - anders ausgedrückt, wenn der Leasinggeber es zulässt, kannst du kaufen, musst es aber nicht. Wobei mich dann das Kapitel "Minderwert" interessieren würde, für das der Leasingnehmer haften darf.

So ganz nebenbei, ich hab noch nie einen Vertrag gesehen, der von einem Partner vorgegeben wurde und nicht zu seinem Vorteil wäre.

Also bei BMW ist der Passus immer mit drin. Wenn ich als Verkäufer einen Haken setze dann erscheint nicht wie bei @motor_talking „- - Eur“ sondern die Summe zu der das Auto angedient wird. Das kann ich aber nur bei Privatkunden machen! Gewerblich gibt es keine Option dazu.

Die BMW Bank macht bisher keinerlei Gebrauch von ihrem Recht die Andienung nicht anzubieten und bietet dies unabhängig vom Wert des Autos jedem an, der das Andienungsrecht mit in seinem Vertrag drin hat.
Warum? Zu dem Preis hat die Bank nie einen finanziellen Schaden, denn es entspricht dem kalkulierten Restwert. Ist das Auto mehr wert, hat die Bank durch die Zinsen trotzdem Geld verdient, ist es weniger wert noch besser…

Einige Händler verbieten ihren Verkäufern es aktiv mit rein zu nehmen, da sie lieber selber nochmal an dem Rauskauf aus dem Leasing verdienen wollen, viele andere Händler geben einfach die Vorgabe es nicht aktiv anzusprechen als Verkäufer.

Bestimmt alles richtig, nur hat der Leasingnehmer keinen Anspruch darauf, dass ihm das Fahrzeug angedient wird.

Kann sich je nach Wirtschaftslage auch schnell ändern. Zu wenig Neuwagenabsatz - dann soll der Kunde doch lieber neu leasen. Gebrauchtwagenpreis gerade ziemlich hoch - dann kann der Händler das Auto lieber anderweitig verkaufen. Ist halt reine Vertrauenssache, dass das am Ende der Leasingzeit klappt.

Gewerblich funktioniert das System nicht, weil vom Finanzamt dann ein finanzierter Kauf angenommen wird, nichts mit sofortiger Abschreibung der vollen Leasingraten, Sonderzahlung usw. War so jedenfalls in der Vergangenheit und es kann sein, dass ich da nicht auf dem Laufenden bin.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. November 2021 um 22:28:02 Uhr:


Und? hast du den Absatz komplett gelesen? Ist doch reine Verarsche dank der Einschränkung "sofern der Leasinggeber..."

Ich sehe da keine Verarsche. Das Fahrzeug wird dem privaten Kunden durch den Leasingeber mit Unterschrift des Vertrages "angedient" und somit ist dieser Passus auf den du anspielst erfüllt und keine Einschränkung. Verpflichtend ist die Geschichte nicht und es wird drauf hingewiesen, dass bei Nichtgebrauch eine normal übliche Abrechnung am Leasingende erfolgt. Ich glaube nicht, dass die BMW Bank sich im Fall von zum Beispiel zu wenig Neuwagenabsatz plötzlich weigern wird das Fahrzeug zu dem festgelegten Preis abzugeben. Probierte hab ich es nicht nicht und ich kenne auch keinen der das Fahrzeug am Ende übernommen hat.
Aber wie hier schon gesagt wurde, wird nach Aussagen meines Verkäufers sehr selten Gebrauch von diesem Angebot gemacht, da immer der kalkulierte Restwert verschriftlich wird, der in der Regel nichts mit dem realistischen Kaufpreis zu tun hat.
Aber vielleicht gibt´s ja hier den einen oder anderen Verkäufer von BMW der Licht ins Dunkel bringen kann.

Zitat:

@AS60 schrieb am 24. November 2021 um 02:50:51 Uhr:



Ich sehe da keine Verarsche. Das Fahrzeug wird dem privaten Kunden durch den Leasingeber mit Unterschrift des Vertrages "angedient" und somit ist dieser Passus auf den du anspielst erfüllt und keine Einschränkung. Verpflichtend ist die Geschichte nicht und es wird drauf hingewiesen, dass bei Nichtgebrauch eine normal übliche Abrechnung am Leasingende erfolgt. Ich glaube nicht, dass die BMW Bank sich im Fall von zum Beispiel zu wenig Neuwagenabsatz plötzlich weigern wird das Fahrzeug zu dem festgelegten Preis abzugeben. Probierte hab ich es nicht nicht und ich kenne auch keinen der das Fahrzeug am Ende übernommen hat.
Aber wie hier schon gesagt wurde, wird nach Aussagen meines Verkäufers sehr selten Gebrauch von diesem Angebot gemacht, da immer der kalkulierte Restwert verschriftlich wird, der in der Regel nichts mit dem realistischen Kaufpreis zu tun hat.
Aber vielleicht gibt´s ja hier den einen oder anderen Verkäufer von BMW der Licht ins Dunkel bringen kann.

Erstens hat sich mit Jacko95 bereits ein BMW-Verkäufer dazu geäußert, zweitens hast Du als Leasingnehmer bis zum Schluss keine Gewissheit, ob Dir das Auto wirklich angeboten wird. Der Leasinggeber hat das Recht, Dir das Auto anzubieten, Du als Leasingnehmer hast aber keinen Anspruch darauf, dass Du das Auto zum angegebenen Betrag kaufen kannst.

Wenn die Leasing dann nö sagt, stehst Du schnell ohne Auto da. Ein "ich glaube nicht" hilft Dir dann auch nichts. Mir wäre das zu unsicher.

Ich denke damit ist die Frage vollumfänglich beantwortet 😉

Bei BMW steht der Passus immer mit drin und in der Vergangenheit/Gegenwart dient(e) BMW das Fahrzeug dem Privatkunde immer an, wie Jacko ja auch bestätigte.
Ob sich das in Zukunft mal ändert und das von hoinzi/Peter genannte Szenario eintritt (bmw sagt nö) , ist heute Glaskugel schauen..

Zitat:

@hoinzi schrieb am 24. November 2021 um 07:33:06 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 24. November 2021 um 02:50:51 Uhr:



Ich sehe da keine Verarsche. Das Fahrzeug wird dem privaten Kunden durch den Leasingeber mit Unterschrift des Vertrages "angedient" und somit ist dieser Passus auf den du anspielst erfüllt und keine Einschränkung. Verpflichtend ist die Geschichte nicht und es wird drauf hingewiesen, dass bei Nichtgebrauch eine normal übliche Abrechnung am Leasingende erfolgt. Ich glaube nicht, dass die BMW Bank sich im Fall von zum Beispiel zu wenig Neuwagenabsatz plötzlich weigern wird das Fahrzeug zu dem festgelegten Preis abzugeben. Probierte hab ich es nicht nicht und ich kenne auch keinen der das Fahrzeug am Ende übernommen hat.
Aber wie hier schon gesagt wurde, wird nach Aussagen meines Verkäufers sehr selten Gebrauch von diesem Angebot gemacht, da immer der kalkulierte Restwert verschriftlich wird, der in der Regel nichts mit dem realistischen Kaufpreis zu tun hat.
Aber vielleicht gibt´s ja hier den einen oder anderen Verkäufer von BMW der Licht ins Dunkel bringen kann.

Erstens hat sich mit Jacko95 bereits ein BMW-Verkäufer dazu geäußert, zweitens hast Du als Leasingnehmer bis zum Schluss keine Gewissheit, ob Dir das Auto wirklich angeboten wird. Der Leasinggeber hat das Recht, Dir das Auto anzubieten, Du als Leasingnehmer hast aber keinen Anspruch darauf, dass Du das Auto zum angegebenen Betrag kaufen kannst.

Wenn die Leasing dann nö sagt, stehst Du schnell ohne Auto da. Ein "ich glaube nicht" hilft Dir dann auch nichts. Mir wäre das zu unsicher.

Erstens hat Jacko95 bestätigt, dass die Andienung bisher jedem Kunden angeboten. Aussagen dass am Ende der Leasingdauer dann bei vertraglich geregelter Andienung einfach "nö" gesagt wird finde ich in seinem Beitrag nicht.
Und deine Kenntnisse dass ich als Leasingnehmer trotz Andienungsrecht im Vertrag nicht den Anspruch habe das Fahrzeug zu dem im Vertrag angebotenen Restwert zu erwerben hast du woher? Persönliche Erfahrung oder einen Bekannten dem das passiert ist?
Deswegen wäre es hilfreich wenn einer der Verkäufer mal sagen würde, ob BMW das Recht hat trotz Andienung im Vertrag, am Ende der Leasingdauer die Übergabe des Fahrzeugs zum angebotenen Preis zu verweigern. Wenn das so ist, was ich mir nicht vorstellen kann, kann man sich diesen Passus im Vertrag auch sparen.

Zitat:

@AS60 schrieb am 24. November 2021 um 13:03:58 Uhr:


...
Deswegen wäre es hilfreich wenn einer der Verkäufer mal sagen würde, ob BMW das Recht hat trotz Andienung im Vertrag, am Ende der Leasingdauer die Übergabe des Fahrzeugs zum angebotenen Preis zu verweigern.
...

Nun, in meinem Vertrag zum Beispiel steht, dass ein Erwerb ausgeschlossen ist.

Aber wir müssen genauer sein: es gibt kein "BMW".

Es gibt die BMW Bank und den Vertragshändler.

Die Bank wird wohl nie an einen Privatmann (m/w/d) verkaufen. Dafür scheint sie praktisch immer den Rückläufer an den ausliefernden Vertragshändler abzugeben (vielleicht gibt es da ein nicht-risikoloses Andienungsrecht, das diesen Namen auch verdient).

Und dieser Vertragshändler wird praktisch immer dem ehemaligen Leasingnehmer den Kauf ermöglichen, nur könnte dem häufig der zunächst aufgerufene Kaufpreis zu hoch sein.

Zitat:

@AS60 schrieb am 24. November 2021 um 13:03:58 Uhr:



Erstens hat Jacko95 bestätigt, dass die Andienung bisher jedem Kunden angeboten. Aussagen dass am Ende der Leasingdauer dann bei vertraglich geregelter Andienung einfach "nö" gesagt wird finde ich in seinem Beitrag nicht.
Und deine Kenntnisse dass ich als Leasingnehmer trotz Andienungsrecht im Vertrag nicht den Anspruch habe das Fahrzeug zu dem im Vertrag angebotenen Restwert zu erwerben hast du woher? Persönliche Erfahrung oder einen Bekannten dem das passiert ist?
Deswegen wäre es hilfreich wenn einer der Verkäufer mal sagen würde, ob BMW das Recht hat trotz Andienung im Vertrag, am Ende der Leasingdauer die Übergabe des Fahrzeugs zum angebotenen Preis zu verweigern. Wenn das so ist, was ich mir nicht vorstellen kann, kann man sich diesen Passus im Vertrag auch sparen.

Kannst Du lesen? Dann lies, was oben in den Bedingungen steht. Du hast das Recht, das Fahrzeug zu kaufen, sofern es Dir von der Bank angeboten wird. D.h. im Klartext, die Bank kann es Dir anbieten, muss es aber nicht. Und dieser Passus gibt Dir keinen Anspruch darauf, das Auto zu dem dort genannten Preis zu kaufen.

Das es bisher immer so war, ist zwar schön, aber wiederum keine Anspruchsgrundlage. "Hier war schon immer Tempo 100" hilft bei der Geschwindigkeitskontrolle im verkehrsberuhigten Bereich auch nicht. Dinge können sich nunmal ändern.

Warum glaubst Du wohl, heißt das Andienungsrecht? Wenn man Deiner Auffassung folgen wollte, müsste es Andienungspflicht heißen.

Tatsache ist, nach der oben verlinkten Bedingung gibt es kein Recht des Leasingnehmers, das Fahrzeug zum angegebenen Preis kaufen zu können. Man hat also immer eine Unsicherheit als Leasingnehmer.

"Das Fahrzeug wird dem privaten Kunden durch den Leasingeber mit Unterschrift des Vertrages "angedient"...

Nö, genau das wird es nicht, es muss dem privaten Kunden zum Ablauf des Leasingvertrages gesondert angedient werden. Wie Hoinzi schon schrieb, aus der Tatsache, dass das in der Vergangenheit meistens/immer der Fall war, ergibt sich kein Anspruch darauf. Ändert natürlich nichts daran, dass ich für euch hoffe, dass ihr das Fahrzeug angedient bekommt.

Kaufoption (die du als Leasingnehmer hast) und Andienungsrecht (der Leasinggeber darf es dir anbieten) sind halt zwei verschiedene Paar Schuhe.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. November 2021 um 14:52:21 Uhr:


"Das Fahrzeug wird dem privaten Kunden durch den Leasingeber mit Unterschrift des Vertrages "angedient"...

Nö, genau das wird es nicht, es muss dem privaten Kunden zum Ablauf des Leasingvertrages gesondert angedient werden. Wie Hoinzi schon schrieb, aus der Tatsache, dass das in der Vergangenheit meistens/immer der Fall war, ergibt sich kein Anspruch darauf. Ändert natürlich nichts daran, dass ich für euch hoffe, dass ihr das Fahrzeug angedient bekommt.

Kaufoption (die du als Leasingnehmer hast) und Andienungsrecht (der Leasinggeber darf es dir anbieten) sind halt zwei verschiedene Paar Schuhe.

Ist zwar jetzt müßig weiter zu diskutieren, aber ich habe gerade mal mit BMW Financial telefoniert. Aussage: Wenn das kostenlose Andienungsrecht im Vertrag vermerkt ist, wird dem Leasingnehmer ohne wenn und aber, wenn er will, sechs Wochen vor Leasingende das Kaufangebot gemacht. Da könne BMW auch nicht von abweichen. Das sei der vertragliche Anspruch des Kunden.
Ich nehme jetzt einfach mal an, dass ein Unternehmen wie BMW Financial, mich am Telefon nicht belügt, auch wenn das jetzt hier vermutlich wieder behautptet wird und natürlich auch nicht ausgeschlossen ist. In meinem Vertrag steht es nicht drin. Ich habe mir eine Kaufoption schriftlich geben lassen, obwohl ich Stand heute nicht beabsichtige, das Fahrzeug zu erwerben, mir geht es hier um´s Prinzipielle. Keiner hat Erfahrungen damit, aber jeder weiß genau Bescheid.

Deine Antwort
Ähnliche Themen