Kilometer überzogen - Jetzt Schadensfall... Und nun?

Hey Forum,

Ich habe bei meiner KfZ-Versicherung als jährliche KM-Leistung 12000 km p.a angegeben, da ich das nach eigener Planung Anfang 2019 für realistisch hielt.

Aufgrund der Pandemie habe ich eine Zeitlang keine ÖPNV genutzt (zu dem Sachverhalt brauch ich keine Hinweise oder Ratschläge, danke) weshalb dieses Kontingent anständig überzogen wurde (schätze es sind jetzt im Schnitt um die 16500 p.A. gewesen). Vorab - dass ich das nicht zu dem Zeitpunkt als es absehbar wurde, gemeldet habe, ist mein Versäumnis.

Jetzt ist bei Rückgabe des Fahrzeugs (Leasing) an der Frontscheibe ein Glasschaden aufgefallen, der den Scheibentausch nötig macht, was über die Teilkasko geregelt werden soll. Was kommt jetzt evtl auf mich zu? Nachzahlungen? Wird die Versicherung den Schadensfall evtl ablehnen? Sollte ich es jetzt noch nachmelden?
Gibts dazu Erfahrungen?

66 Antworten

Bezahlen muss die Versicherung so oder so..., no worries...

Bei der HUK wird keine Vertragsstrafe verhängt, sondern der Schaden ausgezahlt, abzüglich zu fordender Mehrbeitrag und evtl. SB.

Gar nicht selten, dass bei Leasingrückgaben ein Steinschlag vor der Kamera auftaucht. Und natürlich ist dann auch ein tatsächlicher Steinschlag vorhanden, der oft übersehen wurde.
Es gibt aber auch Zufälle, zum Glück können die Autohäuser es gleich austauschen.

Zitat:

@germania47 schrieb am 17. Februar 2022 um 23:01:27 Uhr:


Bei der HUK wird keine Vertragsstrafe verhängt, sondern der Schaden ausgezahlt, abzüglich zu fordender Mehrbeitrag und evtl. SB.

Und der Mehrbetrag wäre dann aber über die komplette Zeit, ergo 3x die Jahresdifferenz?

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Klaus, ich sagte doch dass es in der Regel keien Vertragsstrafen mehr gibt.

Solllte eie VS diese aufrufen, so würde ich dort keinen Vertrag abschließen. Das settz aber das Studium der AKB vorab voraus.

Zitat:

@CampinoF1 schrieb am 17. Februar 2022 um 23:07:41 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 17. Februar 2022 um 23:01:27 Uhr:


Bei der HUK wird keine Vertragsstrafe verhängt, sondern der Schaden ausgezahlt, abzüglich zu fordender Mehrbeitrag und evtl. SB.

Und der Mehrbetrag wäre dann aber über die komplette Zeit, ergo 3x die Jahresdifferenz?

So weit ich informiert bin, berechnet die HUK nur bis zur letzten Beitragsfälligkeit zurück Klaus oder Celica können das sicher bestätigen.

1.300,- € Minderwertzahlung bedeutet, dass der Schaden nicht repariert wird und der LG hier die Wertminderung des beschädigten Fahrzeugs beansprucht, das dürfte falsch berechnet sein. Die TK könnte dem TE den Glasschaden fiktiv auszahlen und er davon den geringeren Minderwertausgleich.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Februar 2022 um 23:11:57 Uhr:


1.300,- € Minderwertzahlung bedeutet, dass der Schaden nicht repariert wird und der LG hier die Wertminderung des beschädigten Fahrzeugs beansprucht, das dürfte falsch berechnet sein. Die TK könnte dem TE den Glasschaden fiktiv auszahlen und er davon den geringeren Minderwertausgleich.

Das verstehe ich nicht ganz, was ist da falsch berechnet?

1300 ist die Wertminderung durch den Glasschaden, der Ausstausch kostet natürlich mehr - ich dachte, die VS zahlt in dem Fall die Wertminderung?

Im Kasko-Bereich gibt es kiene Wertminderung.

Dazu musst du mal in die Versicherungsbedingungen schauen. Die TK zahlt Glasbruch. Der liegt vor und würde ohne Belastung des SF komplett, also als ausgeführte Reparatur, übernommen werden. Dann besteht aber kein Minderwert der auszugleichen ist. In den Kaskobedingungen sind Zahlungen für Wertminderungen in der Regel ausgeschlossen.

1.300,- wird eher der Reparaturwert brutto sein. Der Minderwert des Fahrzeugs ohne ausgeführte Reparatur ist meist kleiner. Auch entfiele die USt..

Ein Selbstläufer ist das nicht. Frag bei der TK nach, ob sie ausnahmsweise die Wertminderung tragen. Anderenfalls könnte die fiktive Abrechnung sinnvoll sein.

Ich sehe hier tatsächlich kein Problem. Die TK übernimmt den Glasbruch und eine Wertminderung sehe ich auch nicht.

Das Problem ist, dass es keine Reparaturrechnung zur Einreichung gibt, sondern nur die Leasingabrechnung (unreparierter Glasschaden = Wertminderung X vom Restwert).

Wenn ich das über die Versicherung mache, würde ich bei der Werkstatt/Niederlassung einen Reperaturauftrag inkl Kostenübernahme unterschreiben - dann gibts auch eine Rechnung.

Das ist dann auch kein Minderwert mehr.

Das war mir nicht ganz klar, welchen Betrag die Versicherung zahlt.

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