Kilometer überzogen - Jetzt Schadensfall... Und nun?
Hey Forum,
Ich habe bei meiner KfZ-Versicherung als jährliche KM-Leistung 12000 km p.a angegeben, da ich das nach eigener Planung Anfang 2019 für realistisch hielt.
Aufgrund der Pandemie habe ich eine Zeitlang keine ÖPNV genutzt (zu dem Sachverhalt brauch ich keine Hinweise oder Ratschläge, danke) weshalb dieses Kontingent anständig überzogen wurde (schätze es sind jetzt im Schnitt um die 16500 p.A. gewesen). Vorab - dass ich das nicht zu dem Zeitpunkt als es absehbar wurde, gemeldet habe, ist mein Versäumnis.
Jetzt ist bei Rückgabe des Fahrzeugs (Leasing) an der Frontscheibe ein Glasschaden aufgefallen, der den Scheibentausch nötig macht, was über die Teilkasko geregelt werden soll. Was kommt jetzt evtl auf mich zu? Nachzahlungen? Wird die Versicherung den Schadensfall evtl ablehnen? Sollte ich es jetzt noch nachmelden?
Gibts dazu Erfahrungen?
66 Antworten
Du irrst dich nicht, aber ich hatte schon genug Beispiele, wo der VN das doch geschafft hat.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 18. Februar 2022 um 20:44:37 Uhr:
Du irrst dich nicht, aber ich hatte schon genug Beispiele, wo der VN das doch geschafft hat.
Danke, du bist der Fachmann für Verträge.
Noch ein Nachtrag für den geneigten Leser - und nicht für diesen Fall hier:
Es gibt auch Leasinggeber, die bei dem genannten Tarif mit Werkstattbindung durch die Versicherung mitspielen; sollte man ggf. "verschriftlichen" ..
Hallo, ich weiß nicht, ob das noch funktioniert, aber vielleicht rückwärts fahren, dann müssten die Kilometer wieder weniger werden.
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Zitat:
@antarantar schrieb am 23. Februar 2022 um 20:11:28 Uhr:
Hallo, ich weiß nicht, ob das noch funktioniert, aber vielleicht rückwärts fahren, dann müssten die Kilometer wieder weniger werden.
Du bist der Held des Tages!
Das hat schon bei "Ferris macht blau" in den 80ern nicht wirklich funktioniert 😛
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 17. Februar 2022 um 19:38:06 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 17. Februar 2022 um 19:38:06 Uhr:
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 17. Februar 2022 um 19:30:36 Uhr:
So was bespricht man in dem Fall vorher mit dem Glaser...
Ist das eine Pflichtangabe in der Rechnung wie z.B. die Steuernummer?Man "bespricht" gar nix du Hobby- Experte.
Selbstverständlich gehöhrt die Angabe des Laufleistung in die Rechnung, genau wie die Fahrzeugidentifikationsnummer.
Wenn man keine Ahnung vom Thema hat -so wie du- einfach mal die Klappe halten und nix schreiben.
Einfach mal nix, gar nix schreiben.....
Du nervst mit deinem halbschlauen Geschreibsel hier wie eine Tüte Mücken, fällt dir das nicht mal selber auf?
da will einer Versicherungsbetrug schmackhaft machen und duuu stellst dem ein Riegel vor hehe