Kilometer Leasing oder Restwert Leasing

Folgende Frage: im nächsten Jahr steht bei mir ein neuer Leasingvertrag an, mein alter läuft aus. Habe die Fahrzeuge bislang über Kilometer Leasing geleast. Nun ist es so, dass ich meine Freiberuflichkeit in einigen Jahren aufgeben werde, so dass die großen Leasing Vorteile nicht mehr vorhanden sind. Allerdings möchte ich mir noch einmal ein„schönes“ Auto leisten. Bitte keine Diskussion dazu. Im Raum stehen ein Mercedes GLE 5,3 AMG Hybrid oder ein Porsche Cayenne EHybrid
. Nun meine Frage: was gibt am meisten Sinn, da ich das Fahrzeug wahrscheinlich am Ende der Laufzeit kaufen möchte. Zunächst hohe Leasing Sonderzahlung (kann dann im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt werden) dann stellt sich mir jedoch die Frage, ob Restwert Leasing oder Kilometer Leasing mit hohen Kilometern, um eine hohe Leasingrate und einen niedrigen Restwert zu erreichen. Denn, wie ausgeführt, am Ende der Leasing Dauer (wahrscheinlich vier Jahre) möchte ich das Fahrzeug privat übernehmen. Danke für eure Vorschläge.

25 Antworten

Legal oder illegal ist egal?

Zitat:

@Limdoc schrieb am 11. Januar 2025 um 15:46:51 Uhr:



Zitat:

@alphatester schrieb am 10. Januar 2025 um 20:50:39 Uhr:


In deinem Fall würde ich ein Restwert Leasing wählen. Wenn nach 36m das Auto übernommen werden soll, sollte der Restwert so hoch sein, dass die Leasing das Auto nicht verwerten will. Dann kannst du ziemlich sicher sein, dass es Dir angedient wird.
Oft wird eine Zusatzvereinbarung parallel zum Leasing gemacht, in der dir ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Dann kannst du in den 36m höhere Raten zahlen und am Ende für weniger kaufen.

So ähnlich hatte ich es mir auch vorgestellt. Muss man natürlich mit dem Händler besprechen, ob so etwas funktioniert.

Und das soll funktionieren, weil man dem Leasingnehmer glaubt, dass er es kaufen wird? Also ich als Leasinggeber und als Händler w?rde das dankend ablehnen. Wenn sich der Kunde das in den 36 Monaten aus irgendwelchen Gründen anders überlegt stehe ich nämlich dumm da.

Ich gehe noch weiter: Ein Leasinggeber, der sich auf so eine Zusatzvereinbarung einlässt, ist nicht seriös und schon deswegen würde ich mit diesem keine Geschäfte machen.

https://...undesfinanzministerium.de/.../inhalt.html

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@holgernilsson da kannst du das nachlesen.

Nebenbei: Bei einem Unfall ist das Geld weg.

Erklär mir das bitte

Extrahohe Leasingzahlungen gibt es nicht wieder, wenn der Schaden so hoch ist, dass man das Auto nicht mehr haben will oder es gar nicht repariert.

Eine Wertminderung geht auch nicht an den Leasingnehmer.

Zitat:

@alphatester schrieb am 12. Januar 2025 um 10:31:19 Uhr:


https://...undesfinanzministerium.de/.../inhalt.html

Du hast verstanden, was da steht? Ich habe nicht den Eindruck...

Ein Andienungsrecht ist etwas anderes als ein Übernahmerecht des Leasingnehmers.

Du kannst dem, was @Holgernilsson von sich gibt, schon glauben, der weiß, was er schreibt.

Mache ich, vielen herzlichen Dank

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 12. Januar 2025 um 13:05:52 Uhr:


Extrahohe Leasingzahlungen gibt es nicht wieder, wenn der Schaden so hoch ist, dass man das Auto nicht mehr haben will oder es gar nicht repariert.

Eine Wertminderung geht auch nicht an den Leasingnehmer.

In deinem Fall würde ich mir mal eine gute Versicherung anschauen. Günstig ist nicht gleich gut. Jede gute Versicherung hat für Neuwägen für die ersten 2-3 Jahre eine Neuwertentschädigung, die genau solche Lücken schließt.

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