Kilometer-Abrechnung: Frage eines Finanzierungs-Newbies

Tach zusammen,

bislang habe ich meine Autos immer bar bezahlt, denke für das nächste Fahrzeug aber über ein Privat-Leasing nach. Mir war bislang nur die Variante "Feststellung eines Restwert" zum Laufzeitende bekannt und daher überrascht, dass es auch eine Abrechnung nach Kilometern gibt. Meine Jahresfahrleistung kann ich recht gut einschätzen, weshalb diese Variante erstmal reizvoll klingt.

Nun zu meiner Frage: Verbergen sich bei dieser Variante Stolperfallen? So ganz egal kann doch der Fahrzeugzustand am Ende der Laufzeit nicht sein, oder?

Beste Antwort im Thema

Du traust "aktuellen Fahrzeugen nicht mehr die Dauerhaltbarkeit" zu?
Wie kommst du auf dieses schmale Brett?

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Zitat:

@Goify schrieb am 13. Oktober 2015 um 08:40:11 Uhr:


Ich glaube eher, er meint günstige Dauerhaltbarkeit. Ein Defekt trat früher genau so wie heute auf, nur ist es heute in der Regel ein kostspieliges Unterfangen, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.

Och, gegenüber dem Wertverlust eines Neuwagens ist das in der Regel unter Peanuts einzustufen.

Natürlich, jedoch ist eine fixe Leasingrate inkl. Wartungspauschale kalkulierbar. Ein theoretischer Motorschaden außerhalb der Garantie bei Eigentum des Fahrzeugs nicht.

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