KFZ- Zulassung kein HU Prüfbericht ???

Hallo
Ich möchte ein gebraucht gekauftes KFZ wieder anmelden.
Rein theoretisch hat der Wagen noch 2 Monate gültige HU.

Ich habe dazu:

den alten deutschen Fahrzeugbrief
den mit "Außerbetriebgestzt am..." gestempelten Fahrzeugschein mit HU Stempel von der GTÜ
und einen Nachweis über Durchführung AU.... von der GTÜ

die alten Kennzeichen mit HU Siegel oder einen Prüfbericht habe ich nicht.

Bekomme ich da bei der Wiederinbetriebnahme Probleme ?

Grüße

Beste Antwort im Thema

äh, „die Dame am Empfang“ sitzt da zu ihrem Privatvergnügen und verursacht keine Kosten und die Infrastruktur ist selbstverständlich auch kein Kostenfaktor.

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Mach ich wenn es wieder so weit ist und ich die FZGe tausche.

Denn dann ist mein 5er mindestens 4 Monate drüber.

Moin,

Doch - theoretisch dürfen die das. Die dürfen nämlich tatsächlich annehmen, dass ein angemeldetes und versichertes Fahrzeug auch genutzt wird. Das ist ähnlich wie ein Plakettenloses in der Umweltzone stehendes Auto. Auch da darf man annehmen, dass es da Mal hingefahren ist.

Es ist allerdings in der Tat sehr ungewöhnlich, dass dies gemacht wird. Eine Behörde KANN eine Owi verfolgen, sie ist dazu aber nicht gezwungen.

LG Kester

Zitat:

@munition76 schrieb am 4. Februar 2020 um 14:16:06 Uhr:


Wenn du der Meinung bist, dass eine Strafe bei der Abmeldung mit überzogener HU rechtens ist, dann bitte mit Quelle.

Quelle steht in meinem letzten Post, lesen kannst du selber, oder? 😕

Es hängt auch nicht an der "theoretischen Nutzung" sondern schlicht daran dass Halter von HU-pflichtigen Fahrzeugen eben verpflichtet sind diese fristgerecht durchzuführen - egal ob die genutzt werden oder wo die stehen. Die HU-Pflicht läuft sobald ein Fahrzeug angemeldet ist.

Dass die Polizei im Normalfall wichtigeres zu tun hat als Garagen nach überfälligen HU-Plaketten zu durchforsten steht auf einem anderen Blatt, ändert aber nichts daran dass es völlig rechtmäßig ist wenn diese Ordnungswidrigkeit verfolgt wird.

-> StVZO §29, BKatV Anlage 1 Punkt 186

Stimmt, gebe mich geschlagen.

Interessant ist hier wohl die Nr. 2.7 https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii.html

Ich werden beim tauschen am Bürgeramt nicht nachfragen und hoffe das sie mich weiterhin in Ruhe lassen

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Zitat:

@Moers75 schrieb am 5. Februar 2020 um 12:44:39 Uhr:


...
Dass die Polizei im Normalfall wichtigeres zu tun hat als Garagen nach überfälligen HU-Plaketten zu durchforsten steht auf einem anderen Blatt,...

...das ist ein prima Job für die Jungspunde unter den Polizisten, die sich damit ihre Streifen verdienen.

Da kenne ich z.B. jemanden, der hat vor Jahren wegen einem im eingezäunten Garten abgestellten aber leider angemeldeten Wohnanhänger um die 60,-€ und 1 Flenspunkt kassiert, weil die HU mehr als 8 Monate drüber war.
Da hatte doch tatsächlich einer durch die Zaunlatten hindurchgeäugt... selbst ein befreundeter Polizist hat damals nur den Kopf geschüttelt und mußte sich selbst erst mal informieren, wie da die Rechtslage ist.

Aber ist wirklich so, zur Zulassungsplakette gehört eine gültige HU-Plakette... vollkommen egal wo das Fahrzeug steht, ob es genutzt wird oder nicht.

Daher werden z.B. seither bei sämtlichen meiner ungenutzt auf Privatgrund abgestellten Anhänger die Kennzeichen abmontiert und sicher in der Werkstatt verwahrt.

Besser iss wohl🙁

Moin,

Ich würde sagen, jeder der es eigentlich vernünftig macht ist da eher Kollateralschaden und nicht derjenige um den es eigentlich geht. Ich habe es vor Jahren Mal auf einem Trödelmarkt erlebt, dass ein Händler eben tatsächlich mit ewig abgelaufener HU Einfuhr, damit das nicht jeder sofort bemerkt war das Kennzeichen stets sehr dreckig und da wo die Plaketten sind stets dicke Fette Hundetatzenabdrücke. Nur wenn du Fragen würdest - dann ist garantiert nie einer gefahren 😉

LG Kester

Das ist sehr interessant. Ich hab schon sehr oft Fahrzeuge mit abgelaufener HU abgemeldet und es hat niemandem interessiert.

Nächste Woche gebe ich meinen 22 Jahre alten Smart bei VW Autohaus in Zahlung.
Der Tüv ist seit 30.06.2018 abgelaufen und steht schon seit dieser Zeit mit Motorschaden auf privatem Hof.
Abgemeldet hatte ich ihn nicht, um die Versicherungsprozente runter zu bekommen und bei einer guten Leasingangebot eben in Zahlung zu geben.

Ich werde ihn nächste Woche mit Hänger zur VW bringen und die werden es abmelden und anschliessend verschrotten.

Zitat:

@munition76 schrieb am 6. Februar 2020 um 13:56:51 Uhr:



Abgemeldet hatte ich ihn nicht, um die Versicherungsprozente runter zu bekommen und bei einer guten Leasingangebot eben in Zahlung zu geben.

Fällt dann aber nicht die Steuer an?

Zitat:

@G-Ultimate schrieb am 7. September 2020 um 23:18:06 Uhr:



Zitat:

@munition76 schrieb am 6. Februar 2020 um 13:56:51 Uhr:



Abgemeldet hatte ich ihn nicht, um die Versicherungsprozente runter zu bekommen und bei einer guten Leasingangebot eben in Zahlung zu geben.

Fällt dann aber nicht die Steuer an?

Klar fällt das an. Ist ja ein angemeldetes Auto.
Bei 599ccm Hubraum des Smart kann man es jedoch vernachlässigen. Kostet kaum was.
Ist ja kein V10 5,0 TDI....

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