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KFZ- Zulassung kein HU Prüfbericht ???

Themenstarteram 1. Februar 2020 um 12:11

Hallo

Ich möchte ein gebraucht gekauftes KFZ wieder anmelden.

Rein theoretisch hat der Wagen noch 2 Monate gültige HU.

Ich habe dazu:

den alten deutschen Fahrzeugbrief

den mit "Außerbetriebgestzt am..." gestempelten Fahrzeugschein mit HU Stempel von der GTÜ

und einen Nachweis über Durchführung AU.... von der GTÜ

die alten Kennzeichen mit HU Siegel oder einen Prüfbericht habe ich nicht.

 

Bekomme ich da bei der Wiederinbetriebnahme Probleme ?

Grüße

Beste Antwort im Thema

äh, „die Dame am Empfang“ sitzt da zu ihrem Privatvergnügen und verursacht keine Kosten und die Infrastruktur ist selbstverständlich auch kein Kostenfaktor.

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Das hat bisher bei der Abmeldung noch nie einen interessiert.

Und ich melde 2x im Jahr ab und alle 2 Jahre sind die betreffenden FZGE mehr als 2 Monate überzogen. Regelmäßig, ziehe das damit immer über die Ruhezeit hinaus um HU Zeit zu sparen.

Vor Wiederzulassung fahre ich eben zur HU und gut.

Juckte beim Amt bisher kein Schwein.

am 3. Februar 2020 um 13:59

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 3. Februar 2020 um 12:04:05 Uhr:

Hier sollten Einige mal die entsprechenden Gesetze studieren, anstatt zu posten.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 3. Februar 2020 um 12:04:05 Uhr:

Zitat:

Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf deren Anforderung hin auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 3. Februar 2020 um 12:04:05 Uhr:

Zitat:

@therealrob schrieb am 3. Februar 2020 um 11:55:54 Uhr:

Zweitschrift der HU für eine Polizeikontrolle? Also dieser vorauseilende Gehorsam trägt bei den Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung schon merkwürdige Früchte :D

Wie oft ist das vorgekommen ? Niemals. Wie viele Leute haben den Tüv Protokoll dabei? Gar keiner.

am 3. Februar 2020 um 14:02

Zitat:

@munition76 schrieb am 3. Februar 2020 um 14:32:14 Uhr:

Zitat:

@Micha321 schrieb am 3. Februar 2020 um 11:30:19 Uhr:

Wichtig bei Abmeldung . HU sollte nicht länger als 2 Monate abgelaufen sein.

Sonst Strafe von 15-55 Euro.

War das ironisch gemeint?

Was für Vollpfosten arbeiten denn mittlerweile beim Straßenverkehrsamt?

Ich habe schon öfters Roller abgemeldet, dessen Tüv um mehr als 2 Jahren (!) abgelaufen war.

Solange der Roller immer in meiner Garage steht und im öffentlichen Verkehr nicht auftaucht, darf das niemandem interessieren. So ist es auch. Es gibt kein Gesetz, der das verbietet.

Ein Roller, also meist 50 er gemeint, hat doch gar keinen Tüv

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 3. Februar 2020 um 15:02:00 Uhr:

Zitat:

@munition76 schrieb am 3. Februar 2020 um 14:32:14 Uhr:

 

War das ironisch gemeint?

Was für Vollpfosten arbeiten denn mittlerweile beim Straßenverkehrsamt?

Ich habe schon öfters Roller abgemeldet, dessen Tüv um mehr als 2 Jahren (!) abgelaufen war.

Solange der Roller immer in meiner Garage steht und im öffentlichen Verkehr nicht auftaucht, darf das niemandem interessieren. So ist es auch. Es gibt kein Gesetz, der das verbietet.

Ein Roller, also meist 50 er gemeint, hat doch gar keinen Tüv

Sowohl Weltweit als auch in Deutschland gibt es deutlich mehr Roller die mehr als 50ccm haben und somit zulassungspflichtig so wie HU pflichtig sind. Daher verstehe ich nicht warum meistens einen fünfziger Roller gemeint sein soll. Auch in meinem Fall handelt es sich um einen großen Roller der genauso wie ein Pkw beim Straßenverkehrsamt angemeldet werden muss und alle zwei Jahre neuen Tüv benötigt.

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 3. Februar 2020 um 14:59:45 Uhr:

Wie oft ist das vorgekommen ? Niemals. Wie viele Leute haben den Tüv Protokoll dabei? Gar keiner.

Vor ungefähr 8 Jahren ist mir das einmal passiert. Da fuhr ich mit meinem Golf 5 und er hatte ganz frischen TÜV und ich wurde von der Polizei angehalten. Da wurde sofort nach dem HU Bericht gefragt. Zu der Zeit gab es offensichtlich sehr viele Leute die einfach nur ein Siegel geklebt haben auf das Kennzeichen und noch den passenden Dekra Stempel für den Fahrzeugschein hatten.

Auch wenn es extrem selten vorkommt, sollte man es lieber im Handschuhfach bewahren. Bis zu dieser Kontrolle wusste ich auch nicht, dass man es bei Bedarf vorzeigen muss.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 3. Februar 2020 um 14:46:07 Uhr:

Das hat bisher bei der Abmeldung noch nie einen interessiert.

Darf es auch nicht, weil es gesetzlich nicht verboten ist.

In dem Fall von TE war es entweder ein ahnungsloser, oder ein möchtegern Oberlehrer, der den unwissenden Bürger mit seiner Lüge Angst einjagen wollte.

Beides inakzeptabel.

Ahnungslosigkeit kann ich ja gerne zum Teil tolerieren wenn zum Beispiel eine Frage nicht beantwortet werden kann. Jeder Mensch macht halt Fehler. Wenn aber jemand von sich aus etwas anspricht und völliger Bullshit erzählt dann regt mich das schon auf.

am 3. Februar 2020 um 18:54

Zitat:

@munition76 schrieb am 3. Februar 2020 um 15:34:18 Uhr:

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 3. Februar 2020 um 14:59:45 Uhr:

Wie oft ist das vorgekommen ? Niemals. Wie viele Leute haben den Tüv Protokoll dabei? Gar keiner.

Vor ungefähr 8 Jahren ist mir das einmal passiert. Da fuhr ich mit meinem Golf 5 und er hatte ganz frischen TÜV und ich wurde von der Polizei angehalten. Da wurde sofort nach dem HU Bericht gefragt. Zu der Zeit gab es offensichtlich sehr viele Leute die einfach nur ein Siegel geklebt haben auf das Kennzeichen und noch den passenden Dekra Stempel für den Fahrzeugschein hatten.

Auch wenn es extrem selten vorkommt, sollte man es lieber im Handschuhfach bewahren. Bis zu dieser Kontrolle wusste ich auch nicht, dass man es bei Bedarf vorzeigen muss.

Also so oft wie ein 6er im Lotto. :D

Noch mal den Kalender checken,seit Anfang 2010 musst du die AU Bescheinigung nicht mehr mitführen ;)

Die Unterlagen für HU/AU musst du aufbewahren und bei Bedarf vorlegen können

Das kann die Polizei durchaus bei einem Termin auf der Dienststelle oder natürlich auch die Zulassungsstelle bei was auch immer verlangen

Aber auch nicht unbedingt,wie man auch in dem Falle wieder sieht

 

Wenn du die Papiere ständig dabei hast,ist das nicht falsch,aber auch nicht wirklich notwendig

Früher musstest du auch keine HU Unterlagen im Auto dabei haben,das betraf lediglich das Protokoll für die AU

Diese ist aber seit 2010 sowieso Grundvoraussetzung für die HU

 

Nix für ungut,in dem Fall halte ich ne Zweitschrift für absolut blödsinnig

In 2 Monaten bekommt er eh ne frische HU

Wen bis dahin schlechtes Gewissen plagt,der soll den Termin halt vorziehen

Bis dahin wird aber auch kein Hahn danach krähen

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 20:48

Allso ich habe mein KFZ ohne Probleme angemeldet bekommen.

Ich denke den HU Bericht heften ehh viele Leute bei den Ausgaben mit ein , da dort der Zahlbetrag drauf steht.

Mit der Sache "gultige HU bei Abmeldung" habe ich auf dem Amt (anderer Mitarbeiter) extra nachgefragt.

bis 2 Monate abgelaufen ist Kulanz /passiert nix

ab 3. Monat meinte Er ab 15 € je nach überziehung, bis knapp unter die Punktegrenze er sagt wohl bis 55€

...wird über die Bußgeldstelle kassiert.

Er meinte "es interessiert nicht ob gefahren oder nicht z.B. alter Autoanhänger vom Opa auf der Scheune".

Diese Regelung scheint wohl schon gegeben zu haben , wurde aber nicht genutzt.

Ein Kollege wurde mal wegen zwei alter 250er Motorräder voll abgezogen.

TüV natürlich schon Jahre abgelaufen weil nicht gefahren (Hausbau Arbeit Kinder.....)

Allso abmelden ........und zweifach voll bestraft.

Mein Nachbar hat ein noch immer zugelassenes Moped (Honda Fireblade) in der Garage stehen, bei dem im Oktober 2003 (!) die HU abgelaufen ist.... zuletzt sah ich ihn 2002 damit fahren. Bin mal gespannt, wann er die Mühle mal abmeldet und am besten gleich entsorgt....

Ich weiß das man ein FZG ohne gültige HU nicht im öffentlich oder einsehbaren Raum stehen haben darf. Da gibt es wohl Strafe. Wobei ich mit dem einsehbaren Raum das so auch noch nicht akzeptiert haben denn genauso wie jetzt hier das Strafe bei Abmeldung fällig ist, fehlt mir einfach die rechtliche Handhabe bzw. schriftliche Grundlage dafür.

Ich nehme das zwar erst mal so hin aber nicht ab bis ich das was öffentliches gesehen habe.

Zitat:

@munition76 schrieb am 3. Februar 2020 um 14:32:14 Uhr:

Solange der Roller immer in meiner Garage steht und im öffentlichen Verkehr nicht auftaucht, darf das niemandem interessieren. So ist es auch. Es gibt kein Gesetz, der das verbietet.

Gehen sie zurück in die Fahrschule. Gehen sie direkt dorthin, gehen sie nicht über Los ...

Natürlich gibt es ein "Gesetz" dass das verbietet, die StVZO. Sobald angemeldet mit eigenem Kennzeichen unterliegt ein Fahrzeug der HU-Pflicht, egal ob in der Garage oder auf der Straße. Daher ist ein Bußgeld wenn beim Abmelden die deutlich überschrittene HU auffällt völlig rechtens - wenn auch in der Praxis eher selten durchgeführt.

Zitat:

@Micha321 schrieb am 1. Februar 2020 um 13:11:08 Uhr:

Rein theoretisch hat der Wagen noch 2 Monate gültige HU.

Soll der Verkäufer dir die Mehrfertigung vom Bericht besorgen ;)

 

Zitat:

@Moers75 schrieb am 4. Februar 2020 um 12:42:40 Uhr:

Zitat:

@munition76 schrieb am 3. Februar 2020 um 14:32:14 Uhr:

Solange der Roller immer in meiner Garage steht und im öffentlichen Verkehr nicht auftaucht, darf das niemandem interessieren. So ist es auch. Es gibt kein Gesetz, der das verbietet.

Gehen sie zurück in die Fahrschule. Gehen sie direkt dorthin, gehen sie nicht über Los ...

Natürlich gibt es ein "Gesetz" dass das verbietet, die StVZO. Sobald angemeldet mit eigenem Kennzeichen unterliegt ein Fahrzeug der HU-Pflicht, egal ob in der Garage oder auf der Straße. Daher ist ein Bußgeld wenn beim Abmelden die deutlich überschrittene HU auffällt völlig rechtens - wenn auch in der Praxis eher selten durchgeführt.

Nein, es ist eben nicht egal! Verbreite hier kein Schwachsinn. Anscheinend musst du schnell wieder zur Fahrschule, wird ja mal wieder Zeit. :D

In meiner Garage darf mein KFZ ohne HU angemeldet stehen, solange ich die Steuern und Versicherung bezahle!

Und deswegen darf bei der Abmeldung niemand eine Strafe dafür verlangen!

Wenn du der Meinung bist, dass eine Strafe bei der Abmeldung mit überzogener HU rechtens ist, dann bitte mit Quelle.

Themenstarteram 4. Februar 2020 um 13:32

Ruf doch bitte mal bei euren Zulassungsstellen an und fragt nach.

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