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KFZ Zulassung auf Person mit Befreiung der Ausweispflicht

Guten Tag,

wie geht man vor, wenn eine Person welche von der Ausweispflicht befreit ist und auch kein gültiges Ausweisdokument mehr hat, ein KFZ auf seinen Namen zulassen möchte?

Evtl. ist ja einer von Euch vom Fach ...

Beste Antwort im Thema

dann muss der Verwandte die Zulassung übernehmen und dabei seine Vollmacht vorlegen. Allerdings wird normalerweise ein ID-Dokument des Anmelders benötigt. Das musst Du vermutlich mit der Zulassungsstelle direkt klären.

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Entscheidend ist die Frage, warum die Person nicht in der Lage ist, solche Geschäfte selbst zu erledigen. Das wird hier leider nicht erwähnt.

Ist überhaupt nicht entscheidend. Die Zulassungsstelle fragt nicht, warum jemand bevollmächtigt ist.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 13. August 2016 um 19:39:45 Uhr:

Ist überhaupt nicht entscheidend. Die Zulassungsstelle fragt nicht, warum jemand bevollmächtigt ist.

Logisch.Aber:"Ach so ... die Person selbst ist nicht mehr in der Lage eine Unterschrift zu leisten, die Geschäfte erledigt sonst ein nahestehender Verwandter mit Vorsorgevollmacht."

Eine "Vorsorgevollmacht" ist keine sog. "Generalvollmacht" bzw. eine Vollmacht, die jemanden ermächtigt alle Geschäfte für den Betroffenen zu erledigen. Deswegen wird, vermutlich, sich die Zulassung wohl sperren. Das ist das gleche wenn Eltern Fahrzeuge auf ihre behinderten Kinder zulassen, da treten die Eltern als gesetzliche Vertreter auf. Im Falle von Erwachsenen stellt das Gericht diese Vollmacht aus, ich habe das (leider) selber mitmachen müssen.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 13. August 2016 um 19:55:14 Uhr:

 

Eine "Vorsorgevollmacht" ist keine sog. "Generalvollmacht" bzw. eine Vollmacht, die jemanden ermächtigt alle Geschäfte für den Betroffenen zu erledigen. Deswegen wird, vermutlich, sich die Zulassung wohl sperren. Das ist das gleche wenn Eltern Fahrzeuge auf ihre behinderten Kinder zulassen, da treten die Eltern als gesetzliche Vertreter auf. Im Falle von Erwachsenen stellt das Gericht diese Vollmacht aus, ich habe das (leider) selber mitmachen müssen.

Äh, doch, eine Vorsorgevollmacht ist meiner Ansicht nach eine Generalvollmacht, die Besonderheit ist die Erteilung bevor sie nötig wird, und sie sorgt eben gerade dafür, dass kein Gericht eine Vertretung bestimmt. Aber auch egal, die PKW-Zulassung gehört nicht zu den Rechtsgeschäften, für die zusätzlichen Normen und Überpüfungen nötig sind.

Zitat:

@wvn schrieb am 12. August 2016 um 11:51:05 Uhr:

Zwei der bisher befragten Teamleitungen (Zulassungsstelle) konnten mir darüber keine Auskunft geben.

Stell, falls noch nicht geschehen, die Frage an die Zulassungsstelle noch mal schriftlich. Vielleicht hatte eure Behörde bzw. die Teamleitung so einen Fall noch nicht und am Telefon keine Zeit/Lust, nachzuschlagen, wie da zu verfahren ist. Eine schriftliche Auskunft könnte da substantieller sein. Die Behörden sind im Prinzip verpflichtet, den auskunftsuchenden Bürger richtig zu beraten. (Und tun es meist auch.)

 

Zitat:

@Psio schrieb am 14. August 2016 um 23:04:00 Uhr:

 

Äh, doch, eine Vorsorgevollmacht ist meiner Ansicht nach eine Generalvollmacht, die Besonderheit ist die Erteilung bevor sie nötig wird, und sie sorgt eben gerade dafür, dass kein Gericht eine Vertretung bestimmt.

Tja, habe ich auch mal gedacht. Dann kam das:http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22685/pflegschaft

Ist das nur "Gebrechlichkeit" reicht das hier aus: "Ist jemand altersbedingt nicht in der Lage, seine Angelegenheiten umfassend wahrzunehmen, muss dies nicht unbedingt Krankheitswert besitzen. In diesen Fällen ist die B. nachrangig; in Betracht käme, für bestimmte Eventualitäten durch Vorsorgevollmacht oder durch Patiententestament gestaltend in künftige Abläufe einzugreifen. "

Liegt ein geistiger Defekt vor, gilt oben.

Deswegen wäre es interessant zu erfahren, warum der Betreffende das alles nicht mehr kann. Die Ablehnung der Behörde muß ja irgendeinen Grund haben, normal reicht für die Zulassung eine Vollmacht des Antragstellers aus, wie Tecci schon richtig erwähnte.

Allgemein gilt das, kann, wie üblich in dieaem Chaosland, aber von "Land" zu "Land" anders sein:http://www.experto.de/.../...uerftig-die-ausweispflicht-entfaellt.html

Ich schätze mal, daß es dafür dann eine Bescheinigung gibt, die als Nachweis wohl ausreichen dürfte, wenn das denn nur Altersgebrechlichkeit ist.

Zitat:

@Psio schrieb am 14. August 2016 um 23:04:00 Uhr:

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 13. August 2016 um 19:55:14 Uhr:

 

Eine "Vorsorgevollmacht" ist keine sog. "Generalvollmacht" bzw. eine Vollmacht, die jemanden ermächtigt alle Geschäfte für den Betroffenen zu erledigen. Deswegen wird, vermutlich, sich die Zulassung wohl sperren. Das ist das gleche wenn Eltern Fahrzeuge auf ihre behinderten Kinder zulassen, da treten die Eltern als gesetzliche Vertreter auf. Im Falle von Erwachsenen stellt das Gericht diese Vollmacht aus, ich habe das (leider) selber mitmachen müssen.

Äh, doch, eine Vorsorgevollmacht ist meiner Ansicht nach eine Generalvollmacht,

...

Nein.

Eine Generalvollmacht heisst auch so. Für diese kann es auch andere Gründe als mögliche, gesundheitliche Beeinträchtgungen geben: Wenn man (warum auch immer) möchte, das eine vertraute Person eine solche Vollmacht bekommt.

Die Generalvollmacht wird aber oft zu einer General- und Vorsorgevollmacht. Auch dann ist der erste Teil universal. Im zweiten kommt die Vorsorge ins Spiel, um im Bedarfsfall die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers zu verhindern und diese Betreuung auf die Bevollmächtigten zu übertragen.

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