Kfz vor ca. 20 Jahren "vorübergehend" stillgelegt

Hallo,
diese Frage gehört zwar nicht zur KFZ-Versicherung, aber ich finde kein zutreffenderes Thema...
Darf also ggf. gerne noch verschoben werden.

Auf meinem Grundstück befindet sich ein schrottreifer VW Käfer, der noch vom Vorbesitzer rumsteht.
Ich bin im Besitz des Fahrzeugbriefes, der aber nicht auf mich eingetragen ist.
Der Käfer wurde wohl vor 15 - 20 Jahren "vorübergehend" stillgelegt.

Was ist bei einem Verkauf zu beachten? Der Käufer möchte diesen nicht wieder herrichten, sondern ausschlachten.
Muss ich den Käfer vorher komplett stilllegen lassen? Kann ich das überhaupt, wenn das Auto nie auf mich zugelassen war?
Oder ist das Sache des Käufers und im Kaufvertrag zu vereinbaren?
Oder eh wurscht, weil das Auto nie wieder fahren wird?

Ich habe gelesen, dass es die vorübergehende Stilllegung seit einiger Zeit gar nicht mehr gibt.
Ist die vorübergehende Stilllegung nun automatisch in eine komplette Stilllegung übergegangen?

Danke und Gruß

docstra

22 Antworten

Oetteken hat Recht...
Mit dem Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung kann er die Räumung des Grundstücks / Hauses anstoßen, falls sich jemand weigert zu gehen. Bewegliche Sachen sind entweder in der Auktion aufgeführt und müssen dann dort verbleiben oder, wenn nicht aufgeführt, müssten sie vom Vorbesitzer entfernt werden.

Gut, wenn jemand ein altes Auto stehen lässt das man noch zu Geld machen kann, würde ich wohl auch erst mal nichts sagen. Aber der Eigentümer des Autos bleibt wer er ist.

@docstra: kannst du irgendwie nachweisen, dass das Auto in dein Eigentum übergegangen ist?

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 19. April 2016 um 21:32:53 Uhr:


Oetteken hat Recht...
Mit dem Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung kann er die Räumung des Grundstücks / Hauses anstoßen, falls sich jemand weigert zu gehen. Bewegliche Sachen sind entweder in der Auktion aufgeführt und müssen dann dort verbleiben oder, wenn nicht aufgeführt, müssten sie vom Vorbesitzer entfernt werden.

Gut, wenn jemand ein altes Auto stehen lässt das man noch zu Geld machen kann, würde ich wohl auch erst mal nichts sagen. Aber der Eigentümer des Autos bleibt wer er ist.

@docstra: kannst du irgendwie nachweisen, dass das Auto in dein Eigentum übergegangen ist?

Warum hat er denn dann den Fahrzeugbrief???

Verfranzt euch doch nicht mit dieser Eigentumsfrage, dass hat der TE auch nicht gefragt. Und wenn der Käfer eh schon ~20 Jahre da steht wird es wohl auch keinen Anspruch mehr von irgendwo geben.
Der klassiker mit Note 1 ist es wohl auch nicht, also wozu diese Spekulationen, weg die Möhre und gut ist.

Wenn da doch noch ein Erbe auftaucht, würde ich eine schöne Rechnung für 20 Jahre Stellplatz erstellen😁😁😁

Zitat:

@romanusko schrieb am 20. April 2016 um 00:02:37 Uhr:


Warum hat er denn dann den Fahrzeugbrief???

Vielleicht lag er im Fahrzeug oder im sonstigen Gerümpel im Haus / Garten. Scheint ja nicht "besenrein" und leer hinterlassen worden zu sein 😉
Ein Fahrzeugbrief ist kein Eigentumsnachweis. Steht ja sogar drauf. Ich hätte das beim Erwerb des Grundstückes direkt mit dem Vorbesitzer geklärt. Wie auch immer, viel Erfolg beim Verkauf!

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Hallo und vielen Dank für die zahlreichen und kreativen Antworten ;-)

Die Dame vom Landratsamt meinte, dass das Auto schon längst aus dem Register draußen ist, also komplett abgemeldet ist, würde also heißen, der Käufer müsste, sofern er denn wollte, das Auto wieder komplett neu zulassen mit Vollgutachten und pipapo.
Das Auto war in meinem Besitz, da ich Haus und Grundstück vor 12 Jahren gekauft habe und den Vorbesitzer mehrmals aufgefordert habe, das Auto zu entfernen. Hat er aber nicht und mir vor dem Verkauf nun den KFZ-Brief übergeben (der Verkauf war also mit dem Vorbesitzer abgesprochen).

Viele Grüße

docstra

Zitat:

@docstra schrieb am 20. April 2016 um 21:22:58 Uhr:


Hallo und vielen Dank für die zahlreichen und kreativen Antworten ;-)

Die Dame vom Landratsamt meinte, dass das Auto schon längst aus dem Register draußen ist, also komplett abgemeldet ist, würde also heißen, der Käufer müsste, sofern er denn wollte, das Auto wieder komplett neu zulassen mit Vollgutachten und pipapo.
Das Auto war in meinem Besitz, da ich Haus und Grundstück vor 12 Jahren gekauft habe und den Vorbesitzer mehrmals aufgefordert habe, das Auto zu entfernen. Hat er aber nicht und mir vor dem Verkauf nun den KFZ-Brief übergeben (der Verkauf war also mit dem Vorbesitzer abgesprochen).

Viele Grüße

docstra

Schrieb ich ja schon.

Also ist der Brief völlig Legal erworben. Kannst den Käfer gutem Gewissen verticken.

Aber mach vorher noch ein Bild. Und den nächsten, den Du findest, schenkst Du mir. 😁

Zitat:

@docstra schrieb am 20. April 2016 um 21:22:58 Uhr:



Die Dame vom Landratsamt meinte, dass das Auto schon längst aus dem Register draußen ist, also komplett abgemeldet ist, würde also heißen, der Käufer müsste, sofern er denn wollte, das Auto wieder komplett neu zulassen mit Vollgutachten und pipapo.

Stimmt aber auch nur zur Hälfte.

Das Vollgutachten ist nur notwendig, wenn die Fahrzeugdaten und -Genehmigung nicht anderweitig nachweisbar sind. Da hier aber der Brief vorliegt, reicht eine ganz normale HU zur Wiederzulassung.
(wenn das Fahrzeug diese bestehen würde)

Siehe FZV §14(6) letzter Satz.

Diese Regelung ist allerdings noch relativ neu, die gilt erst seit dem 01.03.2007 😁

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