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Kfz vor ca. 20 Jahren "vorübergehend" stillgelegt

Themenstarteram 18. April 2016 um 16:09

Hallo,

diese Frage gehört zwar nicht zur KFZ-Versicherung, aber ich finde kein zutreffenderes Thema...

Darf also ggf. gerne noch verschoben werden.

Auf meinem Grundstück befindet sich ein schrottreifer VW Käfer, der noch vom Vorbesitzer rumsteht.

Ich bin im Besitz des Fahrzeugbriefes, der aber nicht auf mich eingetragen ist.

Der Käfer wurde wohl vor 15 - 20 Jahren "vorübergehend" stillgelegt.

Was ist bei einem Verkauf zu beachten? Der Käufer möchte diesen nicht wieder herrichten, sondern ausschlachten.

Muss ich den Käfer vorher komplett stilllegen lassen? Kann ich das überhaupt, wenn das Auto nie auf mich zugelassen war?

Oder ist das Sache des Käufers und im Kaufvertrag zu vereinbaren?

Oder eh wurscht, weil das Auto nie wieder fahren wird?

Ich habe gelesen, dass es die vorübergehende Stilllegung seit einiger Zeit gar nicht mehr gibt.

Ist die vorübergehende Stilllegung nun automatisch in eine komplette Stilllegung übergegangen?

Danke und Gruß

docstra

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22 Antworten
am 18. April 2016 um 16:38

es ist eine normale abmeldung.

einfach ganz normal mit Kaufvertrag Zug um Zug (scheine, schlüssel, papiere) verkaufen.

Ruf doch einfach mal bei der nächsten Zula an.

Heut nennt sich das Außerbetriebsetzen, danach kann er verschrotten oder irgendwann wieder zugelassen werden!

Mach einen standard-privat-kaufvertrag mit Haftungsausschluss.

Gib dem Käufer den Brief mit.

Um mehr brauchst du dich nicht zu kümmern.

Der Käufer kann jetzt:

-den Wagen ausschlachten,

-entsorgen

-wieder herrichten

Sollte der Käufer irgendeine Schei... mit dem Ding anstellen,

wird sich evtl. eine Behörde bei dir melden.

Denen zeigst du dann den Kaufvertrag und das wars.

Zitat:

@docstra schrieb am 18. April 2016 um 18:09:14 Uhr:

...

Auf meinem Grundstück befindet sich ein schrottreifer VW Käfer, der noch vom Vorbesitzer rumsteht.

Ich bin im Besitz des Fahrzeugbriefes, der aber nicht auf mich eingetragen ist.

...

Wer ist denn der Eigentümer des Fahrzeugs?

Wieder anmelden ginge eh bestimmt nur mit einer Vollabnahme.

Käferfreunde die die Teile wieder verwenden wollen machen bestimmt keinen Ärger. Es reicht somit sicherlich gekauft wie gesehen. Ansonsten verkauft man so etwas auch häufig als Bastlerfahrzeug ohne Garantie oder zur Ersatzteilgewinnung. Denke, muss nicht sein.

km nur angeben, km laut Tachostand. Du weißt ja nicht, wieviele Male er überdreht ist.

Wenn du Eigentümer bist kannst du den Käfer verkaufen, du musst dazu nicht im KFZ Brief eingetragen sein (ist ja bei jedem Händler auch so) Der Brief ist kein Eigentumsnachweis (steht sogar drauf), er gehört aber zum Fahrzeug dazu.

Rechtliches Problem ist hier also: "Wer ist Eigentümer"

Grüße

Steini

Und Kaufvertrag gut aufheben, damit Du den Verbleib des Käfers nachweisen kannst.

Zitat:

@steini111 schrieb am 18. April 2016 um 19:31:01 Uhr:

Rechtliches Problem ist hier also: "Wer ist Eigentümer"

Wenn er Käufer des Hauses/Grunstückes war, hat der den Käfer IMHO mitgekauft.

Gruß Metalhead

Wenn der fest mit dem Grundstück oder dem Gebäude verbunden ist, könntest du vielleicht recht haben ;)

Ich weiß jetzt nicht wie das Grundstück erworben wurde aber wie eine Zwangsversteigerung abläuft hab ich schon mal miterlebt.

Mit dem Fall des Hammers gehört das Haus mit allem Inhalt dem Käufer (Garage genauso). ;)

Gruß Metalhead

Sorry, aber das stimmt so nicht.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. April 2016 um 13:39:55 Uhr:

Sorry, aber das stimmt so nicht.

Hab ich aber so erlebt.

Käufer: Gehört das jetz mir?

Auktionator: Ja, ab sofort

Käufer: Dann kann ich jetzt hinfahren und die Schlösser aufbohren und austauschen?

Auktionator: Ja

Vorbesitzer: Aber ich müsste noch mal rein, ich würde ja alles gerne Besenrein überlassen (Blabla)

Autkionator: Dafür hatten Sie jetzt fast ein ganzes Jahr zeit.

Ende der Vorstellung!

Kenne mich damit nicht aus, aber so ist das gelaufen. Glaube jetzt nicht daß da irgendwas nicht rechtmäßig war.

Gruß Metalhead

Man ersteigert in einer Zwangsversteigerung nur die Sachen, die in der Beschreibung aufgeführt sind.

Stell dir mal vor, dass ein vom Eigentümer bewohntes oder ein vermietetes Objekt zwangsversteigert wird.

Da ersteigerst du nicht seine Möbel und schon gar nicht sein Auto usw..

Dazu kannst du auch nicht unmittelbar das Objekt in Beschlag nehmen, sondern hast lediglich einen Titel, mit dem du weitere Maßnahmen einleiten kannst.

Lies mal hier:

https://versteigerungspool.de/info/merkblatt-fuer-bietinteressenten.5

Da hat schon länger keiner mehr gewohnt.

Wie gesagt, live aus erster Hand so erlebt.

Gruß Metalhead

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