Kfz Versicherungswechsel

Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier, deshalb entschuldigt wenn ich das Thema zum x-mal anspreche, aber es ist mir sehr wichtig.

Meine Frau und ich sind im Besitz eines Audi A4 Bj 1996 und hatten im letzten Jahr einen "kleinen" Unfall, der die Versicherung unseres KFZ enorm hat steigen lassen.

Meine Frau zahlt jetzt 380 Euro vierteljährlich, was für so ein Kfz mit einem Wert von 800 Euro zuviel ist finden wir.

Ist es nun möglich, die Versicherung zu wechseln, in dem meine Frau das KFZ abmeldet ( es ist auf Sie angemeldet) und ich es mit neuer Versicherung auf meinen Namen anmelde?

Ich war bereits schon bei einer neuen Versicherung & habe die Sachlage dort geschildert. Diese hat mir dann ein super Angebot gemacht und sofort eine EvB Nr mitgegeben und gemeint ich solle das Auto bei der aktuellen Versicherung mit dem Grund der Veräußerung abmelden und dann auf meinen Namen anmelden, das würde funktionieren, bin mir aber nicht sicher ob das auch klappt.

Wir möchten da keinen falschen Schritt machen, deshalb frage ich hier lieber nochmal nach.

Danke für die Hilfe und Grüße

ahochzwei

34 Antworten

Zitat:

@Ahochzwei schrieb am 25. März 2015 um 08:26:32 Uhr:


Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier, deshalb entschuldigt wenn ich das Thema zum x-mal anspreche, aber es ist mir sehr wichtig.

Meine Frau und ich sind im Besitz eines Audi A4 Bj 1996 und hatten im letzten Jahr einen "kleinen" Unfall, der die Versicherung unseres KFZ enorm hat steigen lassen.

Meine Frau zahlt jetzt 380 Euro vierteljährlich, was für so ein Kfz mit einem Wert von 800 Euro zuviel ist finden wir.

Ist es nun möglich, die Versicherung zu wechseln, in dem meine Frau das KFZ abmeldet ( es ist auf Sie angemeldet) und ich es mit neuer Versicherung auf meinen Namen anmelde?

Ich war bereits schon bei einer neuen Versicherung & habe die Sachlage dort geschildert. Diese hat mir dann ein super Angebot gemacht und sofort eine EvB Nr mitgegeben und gemeint ich solle das Auto bei der aktuellen Versicherung mit dem Grund der Veräußerung abmelden und dann auf meinen Namen anmelden, das würde funktionieren, bin mir aber nicht sicher ob das auch klappt.

Wir möchten da keinen falschen Schritt machen, deshalb frage ich hier lieber nochmal nach.

Danke für die Hilfe und Grüße

ahochzwei

Klappt hundertprozentig.

Die alte Versicherung wird durch Halterwechsel erlöschen.

Die Neue greift ab Zulassung.

Ob die SF Übertragung im vollen Umfang möglich ist, ist eine andere Frage.

Die Rückstufung damit umgehen, geht natürlich auch nicht.

Wie teuer das Auto ist, spielt für das Verhältnis zur Haftpflichtprämie auch keine Rolle.

Also ich hab die "neuen" Versicherung über unseren Unfall informiert und diese meinte, dass die Versicherung den Unfall viel zu hoch eingestuft hat und ich könnte mit einer Versicherung nach Führerschein Einstufung bei 199 Euro vierteljährlich bei der "neuen" Versicherung Anfangen.

Aha...

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Zitat:

@schleuti schrieb am 25. März 2015 um 08:30:27 Uhr:



Zitat:

@Ahochzwei schrieb am 25. März 2015 um 08:26:32 Uhr:


Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier, deshalb entschuldigt wenn ich das Thema zum x-mal anspreche, aber es ist mir sehr wichtig.

Meine Frau und ich sind im Besitz eines Audi A4 Bj 1996 und hatten im letzten Jahr einen "kleinen" Unfall, der die Versicherung unseres KFZ enorm hat steigen lassen.

Meine Frau zahlt jetzt 380 Euro vierteljährlich, was für so ein Kfz mit einem Wert von 800 Euro zuviel ist finden wir.

Ist es nun möglich, die Versicherung zu wechseln, in dem meine Frau das KFZ abmeldet ( es ist auf Sie angemeldet) und ich es mit neuer Versicherung auf meinen Namen anmelde?

Ich war bereits schon bei einer neuen Versicherung & habe die Sachlage dort geschildert. Diese hat mir dann ein super Angebot gemacht und sofort eine EvB Nr mitgegeben und gemeint ich solle das Auto bei der aktuellen Versicherung mit dem Grund der Veräußerung abmelden und dann auf meinen Namen anmelden, das würde funktionieren, bin mir aber nicht sicher ob das auch klappt.

Wir möchten da keinen falschen Schritt machen, deshalb frage ich hier lieber nochmal nach.

Danke für die Hilfe und Grüße

ahochzwei

Klappt hundertprozentig.
Die alte Versicherung wird durch Halterwechsel erlöschen.
Die Neue greift ab Zulassung.

Warum die Rotmarkierung

Seelze 01

Da gibt es wohl nix zu übernehmen, wenn für ihn SF 1/2 günstiger ist

Zitat:

@Ahochzwei schrieb am 25. März 2015 um 08:26:32 Uhr:


Hallo liebes Forum,
...

Meine Frau zahlt jetzt 380 Euro vierteljährlich, was für so ein Kfz mit einem Wert von 800 Euro zuviel ist finden wir.

Hallo,

ich gehe davon aus, dass sich um einen Haftpflichtbeitrag handelt. Hierzu sei nur im Rande erwähnt, dass sich dieser nicht nach dem Fahrzeugwert richtet, sondern nach der Gefahr des Fahrzeuges einen anderen einen Schaden zuzufügen.

Zum allen andere wurde geantwortet...

Hätte da auch gerade noch eine verwandte Frage: wenn ich innerhalb eines Jahres einen Zweitwagen anschaffe, meine Versicherung aber keinen günstigen Zweitwagentarif anbietet, kann ich dann die Versicherung des Erstwagens auf den Zweitwagen übernehmen und den Erstwagen woanders versichern (z.B. weil er dort deutlich günstiger wird)? Oder könnte die Versicherung des Erstwagens trotz des neuen Vertrags Einwände haben und auf eine ordentliche Kündigung des Erstwagen-Vertrags zum Jahresende bestehen?

Nein, der Versicherer des 1. KFZ hat die älteren Rechte, sofern der Vertrag nicht gekündigt wird.

Hier könnte das 1. KFZ abgemeldet werden und auf dem Vertrag dann das 2. KFZ zugelassen werden (sozusagen als Ersatz).
Später dann könnte dann das 1. KFZ bei Versicherer XXX als Zweitwagen angemeldet werden.

Man kann auch den Zweitwagen bei einer Versicherung die eine bessere Zweitwagenregel bietet versichern und zum 01.01. mit dem Erstwagen auch dorthin wechseln.
Es gibt Versicherung die machen so was.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 28. März 2015 um 13:22:42 Uhr:


Man kann auch den Zweitwagen bei einer Versicherung die eine bessere Zweitwagenregel bietet versichern und zum 01.01. mit dem Erstwagen auch dorthin wechseln.
Es gibt Versicherung die machen so was.

Hast du da zufällig ein paar Beispiele für Versicherungen?

Die mit dem Schild und den 3 Buchstaben

die mit den zwei buchstaben und dem "+" in der mitte

Zitat:

@celica1992 schrieb am 29. März 2015 um 16:10:41 Uhr:


Die mit dem Schild und den 3 Buchstaben

Die bietet für den Zweitwagen aber maximal SF4 an, nicht die gleiche Einstufung wie für den Erstwagen, oder?

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