Kfz Versicherungswechsel
Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier, deshalb entschuldigt wenn ich das Thema zum x-mal anspreche, aber es ist mir sehr wichtig.
Meine Frau und ich sind im Besitz eines Audi A4 Bj 1996 und hatten im letzten Jahr einen "kleinen" Unfall, der die Versicherung unseres KFZ enorm hat steigen lassen.
Meine Frau zahlt jetzt 380 Euro vierteljährlich, was für so ein Kfz mit einem Wert von 800 Euro zuviel ist finden wir.
Ist es nun möglich, die Versicherung zu wechseln, in dem meine Frau das KFZ abmeldet ( es ist auf Sie angemeldet) und ich es mit neuer Versicherung auf meinen Namen anmelde?
Ich war bereits schon bei einer neuen Versicherung & habe die Sachlage dort geschildert. Diese hat mir dann ein super Angebot gemacht und sofort eine EvB Nr mitgegeben und gemeint ich solle das Auto bei der aktuellen Versicherung mit dem Grund der Veräußerung abmelden und dann auf meinen Namen anmelden, das würde funktionieren, bin mir aber nicht sicher ob das auch klappt.
Wir möchten da keinen falschen Schritt machen, deshalb frage ich hier lieber nochmal nach.
Danke für die Hilfe und Grüße
ahochzwei
34 Antworten
Wenn Du ein guter Kunde Deiner Versicherung bist, geht das sogar ohne das Auto umzumelden bei Deiner jetzigen Versicherung - also nur Versicherungsnehmer wechseln.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 1. April 2015 um 09:11:09 Uhr:
Es gibt bei der HUK keine unterschiedlichen Tarife für Erst- oder Zweitwagen.
SF 4 sind 48% ob Erst- oder Zweitwagen.
Es gibt bei der HUK eine normale Zweitwagenregel mit SF 1/2 (75%) und eine verbesserte Zweitwagenregel mit SF 4 (48%)
Verstehe nicht was du da gerechnet hast?
Ich habe den Online-Kalkulator benutzt und gewählt 'Zweitwagen - einen zusätzlichen Pkw erstmals versichern', daraufhin gab es dann 3 Optionen (-Das neue Fahrzeug wird als Zweitwagen eingestuft. -Der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Klasse) von Ihrem Erstfahrzeug wird übernommen. Der Vertrag für dieses Fahrzeug wird als Zweitfahrzeug neu eingestuft. -Der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Klasse) von einer anderen Person wird übernommen. Diese Person gibt damit den Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf).
Ich habe Option 1 gewählt ... und gerade den Fehler gefunden, habe die nächste Frage falsch verstanden und daher falsch angekreuzt (Besteht bereits ein Vertrag...?). Dann sieht der Beitrag schon besser aus🙂.
Hatte mich aber schon vorher nochmal bei der Hotline kundig gemacht und nun passt alles, auf den Zweitwagen kann ich auch die bessere SF bekommen. Fand es allerdings auch merkwürdig, daß man mir keine TK oder VK anbieten wollte, obwohl das der Onlinekalkulator direkt ausspuckt, musste erst insistieren und dann ging es doch.
siehste, geht doch 😁
Hallo, wie oben beschrieben ist folgendes passiert:
Habe das Auto meiner Frau am 31.03. bei der Zulassungsstelle abgemeldet und auf meine Namen mit neuer eVB Nummer vom Anbieter HUK auf meinen Namen angemeldet.
Nun sehe ich, dass meine alte Versicherung am 01.04 den vierteljährlichen Beitrag von 378 Euro bis zum 30.06 von meinem Konto abgebucht hat.
Ich bin doch jetzt nicht etwa doppeltversichert oder? Einmal bei alter Versicherung und einmal bei HUK??
Sollte ich von meiner alten Versicherung jetzt nicht eigentlich eine Rückzahlung erhalten?
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Hallo,
Bleib doch mal ganz ruhig .Da du dein Auto am 31.03 abgemeldet hast ist es doch logisch das die alte
Versicherung noch abgebucht wurde.
Etwas Zeit muss man auch einer Versicherung geben.
Schreib doch deiner Versicherung an oder melde dich per Telefon bei denen.
Du wirst dein Geld schon zurück bekommen.
Seelze 01