Kfz Versicherungswechsel

Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier, deshalb entschuldigt wenn ich das Thema zum x-mal anspreche, aber es ist mir sehr wichtig.

Meine Frau und ich sind im Besitz eines Audi A4 Bj 1996 und hatten im letzten Jahr einen "kleinen" Unfall, der die Versicherung unseres KFZ enorm hat steigen lassen.

Meine Frau zahlt jetzt 380 Euro vierteljährlich, was für so ein Kfz mit einem Wert von 800 Euro zuviel ist finden wir.

Ist es nun möglich, die Versicherung zu wechseln, in dem meine Frau das KFZ abmeldet ( es ist auf Sie angemeldet) und ich es mit neuer Versicherung auf meinen Namen anmelde?

Ich war bereits schon bei einer neuen Versicherung & habe die Sachlage dort geschildert. Diese hat mir dann ein super Angebot gemacht und sofort eine EvB Nr mitgegeben und gemeint ich solle das Auto bei der aktuellen Versicherung mit dem Grund der Veräußerung abmelden und dann auf meinen Namen anmelden, das würde funktionieren, bin mir aber nicht sicher ob das auch klappt.

Wir möchten da keinen falschen Schritt machen, deshalb frage ich hier lieber nochmal nach.

Danke für die Hilfe und Grüße

ahochzwei

34 Antworten

Doch, wenn beide Fahrzeuge ausschließlich der Versicherungsnehmer fährt und noch ein paar weitere Kriterien eingehalten werden

Wie sieht es eigentlich mit der Zahlung aus?

Ich habe heute das Fahrzeug endlich umgemelden können.

Die alte KFZ-Versicherung erlischt ja jetzt durch die Ummeldung auf mich. Die Zahlung ist/war vierteljährlich, muss ich jetzt den alten Versicherungsbeitrag und den neuen Versicherungsbeitrag gleichzeitig zahlen?

Warum willst du für was bezahlen, das erloschen ist?
Wenn die alte Vers noch was zu bekommen hat, wird die sich schon melden.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 29. März 2015 um 19:05:57 Uhr:


Doch, wenn beide Fahrzeuge ausschließlich der Versicherungsnehmer fährt und noch ein paar weitere Kriterien eingehalten werden

Mir wurde von der Hotline nur SF4 zugesagt, von einer gleichen Einstufung wie der Erstwagen war nicht die Rede.

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Die HUK ist scheiße bei 2. Wagen.

Wenn man keine Ahnung von den Einstufungen bei der HUK hat, sollte man sich raushalten

Zitat:

@Donnerschlag schrieb am 31. März 2015 um 11:51:38 Uhr:



Zitat:

@celica1992 schrieb am 29. März 2015 um 19:05:57 Uhr:


Doch, wenn beide Fahrzeuge ausschließlich der Versicherungsnehmer fährt und noch ein paar weitere Kriterien eingehalten werden
Mir wurde von der Hotline nur SF4 zugesagt, von einer gleichen Einstufung wie der Erstwagen war nicht die Rede.

Erfüllst du die Voraussetzungen für so eine Einstufung?

Zitat:

@celica1992 schrieb am 31. März 2015 um 12:00:49 Uhr:



Zitat:

@Donnerschlag schrieb am 31. März 2015 um 11:51:38 Uhr:


Mir wurde von der Hotline nur SF4 zugesagt, von einer gleichen Einstufung wie der Erstwagen war nicht die Rede.

Erfüllst du die Voraussetzungen für so eine Einstufung?

Da ich nicht weiß welche Voraussetzung das sind, kann ich das nicht sagen. Die Voraussetzungen für SF4 erfülle ich, wie gesagt, von anderen Konditionen war bei der Hotline nicht die Rede.

Das ginge auch nur, wenn du als Versicherungsnehmer der alleinige Fahrer beider Fahrzeuge bist. Wenn das so ist, könnte man die weiteren Voraussetzungen prüfen.

Ja, das trifft zu. Aber ehrlich gesagt ist mir das schon wieder ziemlich suspekt, wenn du hier andere Konditionen propagieren kannst als die Hotline. So ähnlich fing das auch bei meiner Ex-Versicherung an...🙄.

Wenn man nicht danach fragt wird es nicht offensiv angeboten

Ich weiß nicht mehr genau ob ich dem Wortlaut nach genau danach gefragt habe, den Zweitwagen genauso einzustufen wie den Erstwagen, aber zumindest hatte ich doch nochmal nachgehakt, ob es kein besseres Angebot gäbe.

Habe auch mal kalkuliert, was bei der SF4-Zweitwagenregelung laut Onlinerechner herauskommt und das ist doch ziemlich teuer, um nicht zu sagen viel teurer als man es anhand der SF-Klasse vermuten würde. Wenn man denselben Wagen als Erstwagen mit SF4 kalkuliert kostet er nur rund die Hälfte, der errechnete Betrag als Zweitwagen entspricht eher SF0. Da ist die Zweitwagenregelung ja witzlos.

Es gibt bei der HUK keine unterschiedlichen Tarife für Erst- oder Zweitwagen.
SF 4 sind 48% ob Erst- oder Zweitwagen.
Es gibt bei der HUK eine normale Zweitwagenregel mit SF 1/2 (75%) und eine verbesserte Zweitwagenregel mit SF 4 (48%)
Verstehe nicht was du da gerechnet hast?

Wir haben hier das gleiche Problem,

meine Frau hat ein KFZ auf sich versichert und ich bin als "Mitnutzer" eingetragen, nun ist uns auch ein Unfall passiert und die Versicherung auf 120% gestiegen...

Würde es gehen, wenn wir das Fahrzeug auf mich ummelde und es gleichzeitig mit neuer Versicherung versichern lasse?

Sicher geht das

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