Kfz-Versicherungsvertrag für Zweitwagen seit 2009 aufgehoben - Übertragung SF-Klassen

Hallo liebe Community,

ich hoffe hier jemanden zu finden, der mir bei folgender Situation behilflich sein kann, da mein Vater und ich uns da etwas genervt gegenüberstehen:

Meine Eltern sind mit zwei PKWs langjährige Kunden bei der WGV. Den über meinen Vater laufenden Zweitwagen bin ich seit meinem Führerschein in 2004 als eingetragener Mitbenutzer hauptsächlich gefahren. Im Jahr 2009 hat mein Vater den Zweitwagen verkauft und den Vertrag aufheben lassen. In weiser Voraussicht hatte er das so geregelt, damit ich die SF-Klassen der Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung des Zweitwagens irgendwann übernehmen kann. Nun möchte ich genau das mit meinem Neuwagen tun und stehe vor dem Problem, dass das Versicherungsangebot der WGV im Vergleich zur Konkurrenz viel zu hoch ist. Ich weiß nicht, ob es daran liegt, dass nach mehr als sieben Jahre langer Versicherungsunterbrechung der Schadensfreiheitsrabatt verloren geht. Jedenfalls würde ich jetzt gern zu einem anderen Anbieter wechseln, weiß jedoch nicht, ob die WGV dann da nicht mitmacht, dem anderen Versicherer die Übertragung untersagt und den alten Vertrag einfach wieder reaktiviert, was ja bei Ruheversicherungen der Fall ist.
Mein Vater, der eher davon ausgeht, dass die WGV mich da in der Hand hat, rät mir nun, in den sauren Apfel zu beißen, bevor ich irgendwie die SF-Klassen aufs Spiel setze und komplett neu eingestuft werde (hatte nie eine eigene Kfz-Versicherung und ab Berufseintritt nur Dienstfahrzeuge), wenn ich die Versicherung hintergehe, indem ich eine Übertragung der SF-Klassen durch einen anderen Anbieter veranlasse. Wir wissen beide nicht, welchen vertragsrechtlichen Spielraum die Versicherung da tatsächlich hat und welche AGBs dem alten Vertrag zu Grunde liegen, um da evtl. ein bisschen mehr Licht ins Dunkel zu bringen. Gleichzeitig wollen wir auch nicht schlafende Hunde wecken, indem wir bei der Versicherung anklingen lassen bzw den Eindruck erwecken, den Anbieter wechseln zu wollen - so nach dem Motto "wenn ihr bei uns nicht die Übertragung macht, dann lassen wir die SF-Klassen halt verfallen" oder, dass dann eben der bereits beschriebene Move wie bei der Ruheversicherung gemacht wird und sie mich gezwungenermaßen in den sauren Apfel beißen lassen.
Ich persönlich sehe es natürlich erst mal nicht ein, in den sauren Apfel zu beißen, solange ich nicht weiß, ob tatsächlich was dagegen spricht, die Übertragung einfach bei einem anderen Versicherer durchführen zu lassen.
Wie seht ihr das?

Ich bedanke mich vorab über eure Antworten und hoffe, dass ich hier auch den einen oder anderen vom Fach erreiche - oder jemanden, der eine ähnliche Erfahrung gemacht hat und darüber berichten kann.

VG,
BenS

31 Antworten

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 28. Mai 2024 um 23:22:15 Uhr:


Im Endeffekt müssen der neue und der alte Versicherer miteinander reden. Eine automatische Übernahme der SF-Klassen, wie es die Datenbank der Versicherer hergeben würde, wird vermutlich nicht klappen.

Ich hatte Anfang 2022 ziemlich Diskussionen mit der HUK, als es um die Anmeldung meines Golf ging. Ich hatte bis September 2015 zwei Verträge bei der ADAC-Versicherung. SF15 beim Hauptfahrzeug, SF6 beim Zweitwagen. Im Oktober 2015 bekam ich einen Firmenwagen und mein privates Hauptfahrzeug wurde verkauft. Die bessere SF-Klasse ging auf meinen Zweitwagen über. Im Januar 2020 habe ich mit diesem Fahrzeug zur HUK gewechselt. Die SF-Klasse 20 ging problemlos mit. Im Januar 2022 habe ich meinen Firmenwagen privat übernommen und die HUK über die ruhende SF6 bei der ADAC Versicherung informiert. Obwohl ich die Vertragsnummern hatte, klappte der Übertrag nicht. Erst nach Monaten hin und her, sowie diversen Telefonaten und Mails, kam Bewegung in die Sache. Eine Sachbearbeiterin der HUK hat mit der ADAC Versicherung telefoniert und plötzlich tauchte die SF6 auf.

ok nun weiß man nicht, ob das Problem an HUK oder ADAC lag. Wie warst du denn dann in der Zwischenzeit mit dem privat übernommenen Firmenwagen versichert?

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 28. Mai 2024 um 23:08:02 Uhr:


Du hast einen neuen Vertrag dann dann gilt alles neu, neue Akb und neue Mindestbetrag Laufzeiten.

Deswegen Frage ich wenn die Hauptfälligkeit 1.1 ist, kannst du zum 1.1.25 Kündigung auch wenn die Versicherung dann nur 6monate läuft.

Wenn du aber eine unterjährige Hauptfälligkeit bekommst , gilt der Vertrag min bis 5/25 ..

Also drauf achten das du bei der WGV die Hauptfälligkeit 1.1 hast

Bei der huk24 hast du die Hauptfälligkeit nämlich unterjährig. Da MUSST du dann min 12monate versichert sein. Z.b 28.5.24 , kannst du erst zum 28.5.25 wechseln .

Ich habe mal in den aktuellen AGBs geschaut, da steht:
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jeden Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen).
Daneben können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich.

Weiter steht:

10. Angaben zur Laufzeit und gegebenenfalls zur Mindestlaufzeit des Vertrages

Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Er verlängert sich mit Ablauf der Vertragszeit jeweils um ein Jahr, wenn nicht einen Monat vor dem jeweiligen Ablauf dem Versicherer eine Kündigung in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) bzw. dem Versicherungsnehmer eine schriftliche Kündigung zugegangen ist.

11. Angaben zur Beendigung des Vertrages

Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalenderjahres in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) kündigen. Der Versicherer kann den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich kündigen.

Also würde deine Idee mit der Hauptfälligkeit zum 1.1. klappen und ich könnte nach 6 Monaten hasta la vista sagen

Ich frage mich ja wie man hier auf eine SF9/11 kommt.
Er hat 2004 den Führerschein gemacht. 2009 ist dann der Vertrag erloschen. Bei einer Rabattübertragung werden dann 4 Oder 5 Jahre übertragen, für die Zeit seit man den Führerschein hat. bis zum abmelden des Fahrzeuges 2009.
Sollte hier eine SF 9/11 auf dem Vertrag sein, müsste erst mal der Vater VN werden um die dann später mit einem VN-Wechsel zu übertragen

Zitat:

Ich frage mich ja wie man hier auf eine SF9/11 kommt.
Er hat 2004 den Führerschein gemacht. 2009 ist dann der Vertrag erloschen. Bei einer Rabattübertragung werden dann 4 Oder 5 Jahre übertragen, für die Zeit seit man den Führerschein hat. bis zum abmelden des Fahrzeuges 2009.
Sollte hier eine SF 9/11 auf dem Vertrag sein, müsste erst mal der Vater VN werden um die dann später mit einem VN-Wechsel zu übertragen

Long story short: nicht ich bin letztlich für die SF Klasse verantwortlich, sondern die Vorleistung meines Vaters. Bei der Übertragung spielt es eine Rolle, wie lange ich schon den Führerschein habe. Nach gewissen Jahren, ich glaub 19 oder 20, erhalte ich seine SF Klassen ohne Abzüge

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Dann wäre die WGV die erste Versicherung wo der Führerscheinbesitz bei einer SF Übertragung keine Rolle spielt.
Im übrigen kann man nur die Jahre übernehmen, wo es einen möglich war, das Fahrzeug überhaupt zu fahren.
Das ist bei dir 2004-2009, dabei ist es dann egal ob du jetzt 19 oder 20 Jahre den Führerschein hast

Naja er hat ja nun aber 20 Jahre sein Führerschein, warum sollte er dann nicht die Sf9 übernehmen können?

Weil der SF der übertragen werden soll, eine Vorversicherungzeit von 1998-2009 hat und er erst den Führerschein seit 2004

Ja ich hab leider auch keine Ahnung, wie das geht, was mein Vater da genau ausgehandelt hatte (er selbst kann es auch nicht mehr genau erklären, was da damals vereinbart wurde) und welchen Ermessensspielraum die Versicherung da hat walten lassen, weil meine Eltern langjährige Kunden mit zwei Fahrzeugen sind.
Aus dem Grund bin ich ja so zögerlich, was die Übertragung durch einen anderen Anbieter anbelangt, weil ich den Status nicht aufs Spiel setzen will. Ich blick da ja selber nicht durch und habe mir daher gehofft, durch eure Erfahrung dahinterzukommen. An der Stelle nochmal vielen Dank für euren bisherigen Input!

VG,

BenS

An deiner Stelle würde ich die Empfehlung von @celica1992 befolgen, den Vertrag wieder auf den Namen des Vaters inkraftsetzen und den SFR später selber übernehmen. Am besten sollte der Vater dann auch noch Halter des Fahrzeugs sein und du als zusätzlicher Fahrer eingetragen werden. Bei abweichendem Halter gibt es wahrscheinlich einen Beitragszuschlag von 15-25% durch die Versicherung. Bei der WGV kann man solche Dinge aber vor Ort bei einem Berater klären.

Warum gehst du nicht zur WGV bzw lässt dich da telefonisch beraten und lässt dir alles durchrechnen ? Da hätte man sich dann vieles sparen können

Wenn ein VN-WECHSEL innerhalb kurzer Zeit möglich ist, kann der Sohn gleich Halter werden.
Wenn der Vertrag auf den Vater dokumentiert ist, könnte man dann gleich einen VN-Wechsel auf dem Sohn anstoßen. Ob dies bei der WGV so funktioniert, muss man erst mal nachfragen

Deshalb schrieb ich, "die Dinge bei der WGV vor Ort mit einem Berater klären".

Da hatte der TE aber Bedenken geäußert, dass er schlafende Hunde weckt und die seinen Vertrag oder SFR nicht freigeben könnte, wenn die merken dass er wechselwillig ist. So oder so ähnlich habe ich das jedenfalls verstanden .
Ob diese Angst überhaupt begründet ist? Keine Ahnung. Glaube eher nicht.

Wenn die Versicherung aus den genannten Gründen sowieso erst bei der WGV wieder aktiviert werden soll/muss, dann brauche ich dem Berater doch gar nicht meine zukünftigen Pläne auf die Nase binden.

Außerdem wird die WGV nicht die Bohne interessieren, ob der Kunde woandershin geht oder bleibt. Die Rabattübertragung wird sie schon irgendwie machen.

Bei abweichendem Halter innerhalb der Familie erhebt die WGV keinen Beitragszuschlag, so bei mir und meiner Frau der Fall.

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